Gate Gourmet D'dorf - der Kampf geht weiter!

info@gg-streik.net 30.05.2006 18:49 Themen: Soziale Kämpfe
Zeigt Solidarität! Kommt zum Prozess gegen den Betriebsrat
am Freitag, den 2. Juni 2006, vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf!
11.30 Uhr, Saal 007, Arbeitsgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21 (Hinter dem HBF)
Am 7. April wurde der sechsmonatige Streik bei dem Airline-Caterer Gate Gourmet am Düsseldorfer Flughafen beendet. Ein halbes Jahr lang hatten sich die KollegInnen gegen das Diktat des Finanzinvestors Texas Pacific Group mit ihrem Streik und vielfältigen Aktionen gewehrt. Die Entschlossenheit, mit der sie dem globalen Kapital die Stirn geboten hatten, machte ihren Kampf weit über Düsseldorf hinaus bekannt. Er war Signal und Lichtblick in einer Welt, in der wir uns in allen Lebensbereichen den Diktaten des Profits unterordnen sollen.

Die von Gate Gourmet verlangte Kürzung der Personalkosten haben die Streikenden nur teilweise verhindern können. Aber der Streik hat die unerträglichen Arbeitsbedingungen zum Thema gemacht, er hat gezeigt, dass wir uns wehren können. Der Streik und seine Entschlossenheit waren ein deutliches Signal an die Bosse, dass wir uns nicht alles gefallen lassen. Mit dem neuen Tarifvertrag haben sie die extreme Flexibilität, unter der sie jahrlang gelitten hatten, wieder eingeschränkt.

Aber nun geht es darum, diese Regelungen auch durchzusetzen. Während des Streiks fanden bei Gate Gourmet am 2. März Betriebsratswahlen statt, in der die Liste der Streikenden mit fünf der sieben Sitze einen klaren Erfolg verbuchen konnte. Selbst Streikbrecher gaben ihnen ihre Stimme. Dieser Betriebsrat ist der Geschäftsleitung ein Dorn im Auge. Denn schon wenige Wochen nach Streikende zeigt sich, dass die Firma wieder dieselbe Arbeitshetze und Flexibilität durchsetzen will, wie sie vor dem Streik herrschten. Dagegen wehrt sich der neue Betriebsrat mit allen nur erdenklichen Mitteln.

Die Geschäftsleitung von Gate Gourmet hat die Betriebsratswahl vom 2. März vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf angefochten. Sie pocht darauf, dass die LeiharbeiterInnen, die einzig und allein als Streikbrecher in einen Betrieb geholt wurden, wahlberechtigt sein sollen. Um die Situation von Leiharbeitern zu verbessern, war 2001 in das Betriebsverfassungsgesetz die Regelung aufgenommen worden, dass Mitarbeiter von anderen Firmen, die für länger als drei Monate in einen Betrieb geschickt werden, an den dortigen Betriebsratswahlen teilnehmen dürfen. In der Gesetzesbegründung hieß es damals, die "Randbelegschaft solle so an die Stammbelegschaft herangeführt" und der "Erosion der Stammbelegschaft" solle entgegengewirkt werden.

Hier geht es aber um etwas ganz anderes: die Leihkräfte waren zur Zeit des Streiks keine Randbelegschaft, sondern Streikbrecher, die nichts mit den Streikenden zu tun hatten. Daher hatte der Wahlvorstand sie nicht auf die Wählerlisten gesetzt. Dies nimmt Gate Gourmet nun zum Anlass, die Wahl anzufechten. Dies ist ein einmaliger Präzedenzfall, wie er so noch von keinem Arbeitsgericht verhandelt wurde. Sollte dieses Beispiel Schule machen und von den Gerichten abgesegnet werden, so könnten Firmen in Zukunft durch kurzfristige Leiharbeitereinsätze Betriebsratswahlen beliebig manipulieren. Darin liegt die Bedeutung dieses Prozesses, die weit über Gate Gourmet und Düsseldorf hinausgeht!

Prozess Gate Gourmet ./. Betriebsrat

Freitag, 02.06.2006
11.30 Uhr, Saal 007
Arbeitsgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf
(unmittelbar am Hinterausgang des Hauptbahnhofs)

Solidaritätskreis mit dem Kampf für ein besseres Leben bei Gate Gourmet (und anderswo) www.gg-streik.net
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Ergänzungen

Flugblatt zum Ende des Streiks

La Banda Vaga 30.05.2006 - 22:49