Gießener Landgericht gegen Prowe für Nazis

Ulrich Brosa 26.05.2006 15:45 Themen: Antifa Repression
Das Landgericht Gießen hat das Volksverhetzungsverfahren
gegen die Mitglieder der Neonazi-'Musikkapelle' Gegenschlag
eingestellt. Auf Seiten der Justiz sind dieselben Personen
beiteiligt wie bei den Prozessen gegen die Projektwerkstättler.
Gegenschlag ist zum Beispiel bei 'Konzerten'
im Schweinestall der Berserker in Kirtorf angetreten.
Was die Berserker angeht, siehe Links in
 http://www.althand.de/antifei.html#kirtorf

Staatsanwalt Vaupel beantragte das Verfahren gegen
die Gegenschläger wegen eines "Verbotsirrtums"
einzustellen: Die armen Neonazis hätten gar nicht
gewusst, was sie da grölten.
Die Vorsitzende der Strafkammer Brühl ließ
sich darauf ein.

Beide, Vaupel und Brühl,sind mit ihren
ebenfalls juristisch fragwürdigen Maßnahmen
gegen die Projektwerkstatt in Saasen bekannt geworden,
allerdings in entgegengesetzter Richtung.
 http://www.projektwerkstatt.de/prozess

Der römische Grundsatz
"Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"
gilt im deutschen 'Recht' nicht. Stattdessen
gibt es die §§ 16 und 17 im Strafgesetzbuch
(Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum),
mit denen beliebig viel Schindluder getrieben
werden kann, besonders politische Justiz.
 http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2864.html
Wen die deutsche Justiz decken will,
den kann sie decken.

Gerade der 'Verbotsirrtum' wird immer mehr
zum Manipulationstrick der hessischen Justiz
zugunsten von Nazis.

Das war in der Wolfsangel-Affäre auch so:
Erst hat der ebenfalls einschlägig bekannte OStA Jörg
von der Staatsanwaltschaft Marburg dem Wolfsangel-Beschuldigten
einen Tatbestandsirrtum zugebilligt, dann stellte
OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
den Wolfsangler wegen eines angeblichen Verbotsirrtums
straffrei. Der Wolfsangler musste nicht einmal
eine Buße zahlen.
 http://www.althand.de/polnaz.html

Auch Rückert hat sich bei der Projektwerkstatt betätigt,
allerdings ebenfalls in entgegengesetzer Weise.

Rechtsbeugungen sind es allemal, sogar nach deutschem 'Recht'.
Denn laut Gesetz gewährt nur der *unvermeidliche* Verbotsirrtum
Straffreiheit, und der kommt in keinem der hier erwähnten
Fälle in Frage.

Die StudentInnen, die jetzt gegen Studiengebühren und den
ganzen Mief in der deutschen Gesellschaft protestieren, werden
sich wundern, sobald die ersten Strafverfahren gegen sie anlaufen:
Ihnen wird kein Verbotsirrtum zugestanden werden.
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Ergänzungen

Fernab der Rechtsbeugung...Kritik

AStA Giessen 27.05.2006 - 16:36
Mildes Urteil gegen Neonazi-Band birgt Gefahr der Radikalisierung der Rechts-Rock-Szene in Mittelhessen

Der AStA der JLU zeigt sich bestürzt über das milde Urteil des Giessener Landgerichts im Volksverhetzungsverfahren gegen die rechtsextreme Band „Gegenschlag“ aus dem Vogelsberg. Das ausgesprochen milde Urteil, das zwar die Texte als „volksverhetzend“ beurteilt, den Mitgliedern jedoch aufgrund eines Gutachtens ihres Anwaltes, der sich laut LKA „im rechten Spektrum bewegt“, die Mündigkeit abspricht, birgt die Gefahr der Radikalisierung der Rechts-Rock-Szene in Mittelhessen.
Der rechten Szene gibt dieses Urteil für die Zukunft ein positives Signal, den Straftatbeständen der ‚Volksverhetzung’ und Aufrufen zu Gewalttaten gegen Ausländer und Andersdenkende immer weniger Beachtung zu schenken.
Insbesondere vor dem Aspekt der aktuellen Zunahme an Aktivitäten im Bereich des Rechts-Rocks in der mittelhessischen Szene, muss dieses Urteil als ein eindeutiges Fehlsignal gedeutet werden. Insbesondere da gerade in den vergangen Monaten zahlreiche Aktivitäten zu verzeichnen gewesen sind. Die Band „Gegenschlag“ und ihr Umfeld aus dem beschaulichen Dörfchen Kirtorf im Vogelsberg, stellt aus Sicht des AStAs hierbei nur einen kleinen Teil der existierenden Szene dar. So finden sich in Mittelhessen sowohl weitere Rechts-Rock-Bands als auch diverse Online-Versandanbieter, in denen einschlägige Devotionalien der rechten Szene zu erwerben sind. Des weiteren sind rege Aktivitäten zur Etablierung einer Rechts-Rock-Szene zu verzeichnen.
Als Bestätigung für diese Tendenzen lassen sich u.a. die polizeilichen Hausdurchsuchungen im vergangenen und diesem Jahr gegen einige dieser Online-Anbieter heranziehen. Bei der diesjährigen Hausdurchsuchung, vom 07.März 2006, richtete sich das Anliegen der Strafverfolgungsbehörden gar auf die Weiterführung von Aktivitäten um das verbotene Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“. Die damalige länderübergreifende Polizeiaktion zeigt die bundesweite Verknüpfung der Szene deutlich auf. Die Betrachtung der bundesweiten Verstrickung der Vogelsberger Szene und die Erkenntnisse nach der polizeilichen Verhinderung eines Rechts-Rock-Konzertes im Lahn-Dill-Kreis vom 30.04.06, bei dem es zu Festnahmen von aus Gera angereisten Personen kam, stützen diese Einschätzungen.
Besorgniserregend muss auch die Entwicklung in anderen mittelhessischen sub-kulturellen Szene-Bereichen, insbesondere dem NS-Black-Metal, betrachtet werden. Neben einer zunehmenden Akzeptanz rechter Ideologiefragmente, können auch szeneübergreifende Aktivitäten verzeichnet werden. Der von Spiegel-TV dokumentierte Auftritt der NSBM-Band Absurd, der einstigen Band des „Satansmörders“ von Sondernshausen Hendrik Möbus, im Rechts-Rock-Schweinestall in Kirtorf, macht dies deutlich. Erst vor kurzen musste ein Black-Metal-Konzert, welches im städtischen Jugendzentrum Jokus in Giessen hätte stattfinden sollen, wegen volksverhetzender Texte einer finnischen Band abgesagt werden. Dabei stellt dieses Konzert keinen Einzelfall dar, sondern spiegelt die Entwicklung in dieser Szene, die anhand der politischen Ausrichtung mittelhessischer Bands und Kleinst-Musikproduzenten festgemacht werden kann, wider.

Der AStA der JLU sieht aufgrund dieser Entwicklung die dringende Notwendigkeit, für eine Sensibilisierung gegenüber dieser Problematik, gegeben. Daher organisiert der AStA, in Zusammenarbeit mit dem Jokus, am 06. Juli 2006 eine Informationsveranstaltung zu rechten Tendenzen im Black-Metal. Die Autoren des Buches „Unheilige Allianzen“, Christian Dornbusch und Hans-Peter Killgus, werden an diesem Abend als Referenten im Jokus zu Gast sein.



Quellen

Ulrich Brosa 27.05.2006 - 18:22
Damit der Vorgang nachprüfbar ist,
noch ein Link
 http://de.news.yahoo.com/24052006/336/verfahren-rechte-rockband-eingestellt.html
und ein Hinweis auf einen Artikel in der
Frankfurter Rundschau vom 26.5.2006 auf S.23
"Gericht stellt Verfahren gegen Band ein /
Mitglieder wussten angeblich nicht, dass ihre Texte volksverhetzend sind."
Der Artikel in der FR ist insofern gut,
also auch ein paar empörte Leute zitiert werden:
"Das Urteil ist eine Unverschämtheit."

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke den folgenden Kommentar

hier hat wieder mal die...

egal 26.05.2006 - 23:08
... geballte kraft des unwissens zugeschlagen!
manoman, lest doch erst einmal die einschlägigen gesetzte, bevor ihr irgendeinen scheiß postet!
rechtsbeugung? lächerlich, lesen bildet!


P.S.: nein, das ist kein nazifake, nur ein völlig genervter Bildy.., äh indymedialeser