Solidarität mit Herrn Prospeiro

Ulrich Brosa 23.05.2006 12:41 Themen: Antirassismus Repression
Der Angolaner Antonio Manuel Prospeiro hatte sich in Deutschland Asyl erhofft, doch sollte schon zweimal ausgeschafft werden.
Dabei wurde er verletzt, erfuhr aber auch Unterstützung durch einzelne Menschen. Irmela Mensah-Schramm hat Antonio Manuel, dessen Zustand sie als sehr elend beschreibt, im Abschiebeknast Grünau (Berlin-Köpenick) gemeinsam mit einem Dolmetscher und Zeugen besucht und das folgende Gesprächsprotokoll mitgebracht.
Herr Prospeiro hatte in Berlin dreimal Asyl beantragt, da er
als Mitglied einer in Angola verfolgten Organisation bedroht
ist. Jedoch wurden seine Anträge immer wieder abgelehnt.

Nach der letzten Ablehnung wurde er am 27. März aus seiner
Wohnung geholt und zur Abschiebung zum Flughafen Berlin-Tegel
gebracht. Im letzten Moment konnte die Abschiebung durch ein
ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit und Schwere
der Erkrankung auswies, verhindert werden. So wurde er
dann in das Abschiebegefängnis in Grünau gebracht.

Von dort wurde der zweite Abschiebeversuch nun gewaltsam
am 27. April 2006 unternommen, indem Herr Prospeiro mit
zugeklebtem Mund, gefesselten Armen und Beinen zusätzlich mit
Sitzgurt in einem Jet der Aeroflot 'stillgelegt' werden sollte.
Nur das couragierte Einschreiten eines Fluggastes, der sich
weigerte, mit einem derart gefesselten Passagier mitzufliegen,
veranlasste die drei Bundespolizisten, Herrn Prospeiro nach
Entfernung des Mundklebebands aus dem Flugzeug herauszuholen.

Dabei schlugen sie Herrn Prospeiro mehrmals und "verhalfen"
dem durch Arm- und Fußfesseln bewegungsunfähigen Herrn Propeiro
mittels Fußtritten in die Beckengegend in das bereit stehende Auto,
welches ihn bis zum Transport zurück in das Abschiebegefängnis
zum Flughafengebäude fuhr.

Dort wurden ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt,
nachdem sein Oberkörper auf einen Tisch geworfen worden war
und er sich dabei die linke Wange aufgeschlagen hatte.

Für den konsultierten Anstaltsarzt war dies kein Anlass für
eine Disziplinierung der betreffenden Beamten. Auch hätte er
bei Vorlage des oben erwähnten Attests niemals einer Abschiebung
zustimmen dürfen.

Bei diesem gewaltsamen Abschiebeversuch haben sich die drei
beteiligten Bundespolizisten strafbar gemacht:

* Misshandlung eines Schutzbefohlenen
* schwere Körperverletzung

Zudem entspricht derartige Fesselung einer Folter, die nach
der Genfer Menschenrechtskonvention auch hierzulande verboten ist.

Am Mittwoch, dem 24.5.06, wird vor dem Landgericht in Berlin-Mitte
(10179), Littenstraße 12-17, III/3807 darüber verhandelt,
ob Herr Prospeiro frei kommen wird und eine Duldung erhält.
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