Münster. Polizei belügt Bürger.

Bulka 11.05.2006 16:30
anläßlich des Faschistenaufmarsches in Münster-Hiltrup belog die Polizei in der Hülsebrockstraße 1600 Demonstranten, um wirkungsvolle Blockaden zu verhindern und somit die Hand frei zu haben, eine Blockade von 191 Menschen auf der realen Faschistenroute wegzudrängen und einzukesseln.
Stellungnahme zu der Demonstration vor dem Polizeipräsidium Freitag, 12.5.2006 von 15:30 bis 20:00 Uhr



Die Lügen der Polizei in Hiltrup am Samstag haben noch ganz andere
Dimensionen:
Am kommenden Samstag soll in Göttingen eine Kundgebung der Nazis stattfinden. Erstinstanzlich wurde diese verboten mit der Begründung, daß aufgrund der ausdrücklich gewalttätigen Proteste dagegen die öffentliche Sicherheit gefärdet sei und somit die Faschisten zu hause bleiben müßten.
Das OVG hat jetzt dieses Urteil dahingehend revidiert, daß mit der gleichen Begründung eben bezugnehmend auf die gewalttätigen Proteste, den Faschisten verboten ist, ihre geplanten zwei Märsche durch die Stadt zu tätigen, sondern sie dürfen nur noch eine stationäre Kundgebung am Hbf abhalten UND NICHT MARSCHIEREN.
amtlich wegen des gewalttätigen Protestes.
Entscheidung der letzten Instanz steht für heute oder morgen aus. Die Faschisten haben Geld genug vom Staat, um immer wieder bis zur letzten Instanz unser Recht ad absurdum zu führen.

Nun im Februar haben wir es ZUSAMMEN mit der Polizei hier in Münster friedlich hinbekommen. Und alle Hoffnungen gingen auch in Hiltrup dahin. Die Autonome Antifa hier ist zusammen mit alle Bürgern darauf aus gewesen, friedlich zu blockieren. Wir hätten zeigen können, daß Göttingen, sprich Müllcontainer anzünden etc. nicht der einzige Weg ist, de facto die Aufmärsche aus der Stadt zu bannen.

Jetzt geht die Polizei in solch einer Situation hin und verarscht uns!?!

Was bitte soll man jemandem sagen, der argumentiert, siehst du, Göttingen ist ein Debakel für die Nazis. Ich hätte gerne gesagt, wir in Münster kriegen das auch ohne Gewalt hin. Nö, danke Polizei, bei uns marschieren die Faschisten auf der Straße und der Bürger wird angelogen.

Ich kenne nicht wenige Jugendliche, die eigentlich zur Kirche gehen und all so Sachen, die aber durch das Erleben in Hiltrup deutlich enttäuscht wurden von der Executive unseres Staates und auch allgemein radikalisiert wurden.
Ich persönlich finde das gut, da ich diesen Staat nicht gut finde. Aber, bitte, wie bescheuert ist die Polizei, was sollte das, sie hat am Samstag durch Lügen die Lage taktisch entspannt aber für zukünftige Demonstrationen gegen Rechts in Münster das Vertrauen der Jugendlichen verspielt und den Keim der Gewalt gesät.

Die morgige Demsonstration von 15:30 bis 20:00 vor dem Polizeipräsidium Friesenring, hat das Ziel, Protest gegen die Lügen der Polizei in Hiltrup auszudrücken und zu fordern, daß gegen die 191 friedlichen Blockierer, die eingekesselt wurden keine Anzeigen verfolgt werden.


Zugrunde liegt der ganzen Problematik, daß die Rechtssprechung unseres Staates davon ausgeht und die Polizei meint, dies durchsetzen zu müssen, daß es gleichwertig sei, ob man nun als Gewerkschafter für einen Tarifvertrag demonstriert oder ausgewiesene Nationalsozialisten zu Morden aufrufen, Paul Spiegel verhöhnen und unsere Demokratie ausnutzen. Es ist eben nicht so, daß die Faschisten das Recht haben, zu demonstrieren. Die gehören verboten, eingesperrt und umerzogen. Und wenn dieser Staat, obwohl er es selbst mit seinen eigenem Grundgesetz über §139 sofort könnte und MÜßTE!, dies nicht will, weil er die Faschisten braucht, wie jetzt für Gelsenkirchen am 10.
Juni angekündigt durch die Faschisten den sozialen Protest zu spalten und bei den Faschistenaufmärschen mit den Gegendemonstranten Bürgerkrieg zu üben, wenn der Staat hier die Meinungsfreiheit durchzusetzen vorgibt, Faschisten legal läßt und mit Geld füttert und die Straßen für diese freiknüppelt, weil er nicht unser Staat ist, sonder die verlogene Diktatur der Monopole, dann steht mensch in der Pflicht das Recht auf der Straße durchzusetzen, notfalls mit Gewalt, wie es ja in Göttingen zu helfen scheint. Noch mal, schade, daß es nicht friedlich geklappt hat, hier in Münster als Gegenpol zu Göttingen, den Faschistenaufmarsch zu verhindern.
Doch dies liegt nicht im Interesse dieses Staates, daß wir selbstorganisiert und nach unseren Regeln den Faschisten keinen Fußbreit unserer Straße überlassen. Diese Diktatur der Monopole, die momentan noch mit dem Hauptmittel der Lüge operiert, behält sich die Option der offenen Diktatur immer offen und braucht die Faschisten jetzt, um den sozialen Protest zu spalten. Dagegen werden sich Jung und Alt, Staatsbürger und Ausländer, Arbeiter und Studenten wehren, notfalls mit Gewalt, um letztendlich diesen Kapitalismus zu überwinden und einen echten Sozialismus aufzubauen. In der Diktatur des Proletariats haben Faschisten keinerlei Rechte.

Anbei die Presseerklärung des OVG Niedersachsen zu Göttingen am kommenden Samstag.

Totalverbot der rechtsextremistischen Versammlung am 13.5.2006 in Göttingen ist unverhältnismäßig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 11.Senat – hat mit Beschlüssen vom 5. Mai 2006 (11 ME 117 und 122/06) das von der Stadt Göttingen verhängte Demonstrationsverbot von zwei Versammlungen (Kundgebungen und Demonstrationszüge) rechtsextremistischer Veranstalter am 13. Mai 2006 als unverhältnismäßig bewertet. Zulässig ist aber lediglich eine stationäre Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr. Der Stadt Göttingen bleibt es vorbehalten, weitere von ihr für erforderlich gehaltene Auflagen für die Durchführung der Versammlung zu verfügen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilt zwar die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es für den Fall der Durchführung der Versammlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schweren Gewalttaten durch Angehörige der linksautonomen Szene und damit zu Verletzungen der öffentlichen Sicherheit kommen wird. Auch stimmt es dessen Einschätzung zu, dass die Voraussetzungen des sog. polizeilichen Notstands auf der angemeldeten Aufzugsstrecke voraussichtlich erfüllt sind. Anders als das Verwaltungsgericht ist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aber der Auffassung, dass die Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Versammlung auf eine stationäre Kundgebung sowie durch andere Auflagen erheblich verringert werden können, so dass das von der Stadt Göttingen verhängte vollständige Versammlungsverbot mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverhältnismäßig ist.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht verweist in seiner Begründung auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Annahme eines polizeilichen Notstands als Grundlage von Maßnahmen gegen die Ausgangsdemonstration wegen erwarteter gewalttätiger Gegendemonstrationen nicht zur Folge haben darf, dass dadurch die Verwirklichung des Freiheitsrechts aus Art. 8 GG praktisch auf Dauer verhindert wird. Eine solche Situation, in der jede Absicht zur Durchführung rechtsextremistischer Demonstrationen mit Gegenaktionen gewaltbereiter Personen des linken politischen Spektrums beantwortet wird, ist in Göttingen gegeben. Ein Versammlungsverbot scheidet deshalb aus, so lange das mildere Mittel der Erteilung von Auflagen nicht ausgeschöpft ist.

Nach der Einschätzung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist weder eine Zusammenlegung der beiden angemeldeten Demonstrationen noch eine andere Streckenführung oder Verkürzung der Routen geeignet, den Gefahren für die öffentliche Sicherheit wirksam zu begegnen. Stattdessen kommt aber eine Beschränkung der beiden Versammlungen auf eine stationäre Kundgebung in Betracht. Der Beurteilung der Polizeidirektion Göttingen, dass in der Stadt Göttingen eigentlich kein geeigneter Platz für eine stationäre Versammlung vorhanden sei, ist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Daran sieht es sich u.a. durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehindert, weil dann rechtsextremistische Veranstalter auf nicht absehbare Zeit keine Chance hätten, in Göttingen Versammlungen durchzuführen.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 3 Kommentare an

Langeweile? — mobster

@belogene — das ist egal

naja..... — göttinger