Rathenower NPD Chef verurteil
Vor wenigen Stunden endete der zweite Prozesstag gegen den Vorsitzenden des NPD Stadtverbandes Rathenow, Marcell Horlebeck, mit dem Schuldspruch für den 24 Jährigen Neonazi. Das Amtsgericht Rathenow sah jedoch nur den Straftatbestand "Trunkenheit am Steuer" als erwiesen an, verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten aber trotzdem zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung.
Vom Straftatbestand der gemeinschaftlichen Körperverletzung wurde Horlebeck freigesprochen.
Ihm wurde zur Last gelegt nach einer antifaschistischen Demonstration am 10. Mai 2003 mit mehreren Kumpanen der verbotenen Kameradschaft "Sturm 27" ein Alternatives Jugendzentrum in Rathenow angegriffen zu haben und dabei linke Jugendliche tätlich angegangen zu sein. Nur eine der drei linksorientierten ZeugInnen konnte Horlebeck jedoch zweifelsfrei als Täter identifizieren.
Ein Totalausfall waren dagegen die Aussagen von PolizeibeamtInnen des vorgeblich gegen Rechts initiierten Sonderkommissariats MEGA/TOMEG.
Die eingesetzte Beamtin Ines P. konnte sich so beispielsweise überhaupt nicht daran erinnern das Horlebeck überhaupt am Tatort war, obwohl sie am Tattag den heutigen NPD Vorsitzenden sogar namentlich ansprach und lauthals das Einstellen von Straftaten forderte. Doch bereits laut ihrer polizeilichen Vernehmung im Jahre 2003, wollte P. nur drei linksorientierte Jugendliche im Tatbereich gesehen haben, die dann prompt ein (inzwischen eingestelltes) Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch erhielten.
Der nicht eingesetzte TOMEG Beamte Jürgen B., der unmittelbar vor dem Tatort wohnt, konnte oder wollte sich an überhaupt niemanden erinnern, der an jenem Tag dabei war. Er war betrunken und habe aus seinem Fenster nichts genaues erkennen können.
Vom Straftatbestand der gemeinschaftlichen Körperverletzung wurde Horlebeck freigesprochen.
Ihm wurde zur Last gelegt nach einer antifaschistischen Demonstration am 10. Mai 2003 mit mehreren Kumpanen der verbotenen Kameradschaft "Sturm 27" ein Alternatives Jugendzentrum in Rathenow angegriffen zu haben und dabei linke Jugendliche tätlich angegangen zu sein. Nur eine der drei linksorientierten ZeugInnen konnte Horlebeck jedoch zweifelsfrei als Täter identifizieren.
Ein Totalausfall waren dagegen die Aussagen von PolizeibeamtInnen des vorgeblich gegen Rechts initiierten Sonderkommissariats MEGA/TOMEG.
Die eingesetzte Beamtin Ines P. konnte sich so beispielsweise überhaupt nicht daran erinnern das Horlebeck überhaupt am Tatort war, obwohl sie am Tattag den heutigen NPD Vorsitzenden sogar namentlich ansprach und lauthals das Einstellen von Straftaten forderte. Doch bereits laut ihrer polizeilichen Vernehmung im Jahre 2003, wollte P. nur drei linksorientierte Jugendliche im Tatbereich gesehen haben, die dann prompt ein (inzwischen eingestelltes) Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch erhielten.
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