Stimmprobe gerichtlich nicht verwertbar

Ulrich Brosa 30.04.2006 12:21 Themen: Repression
Antifaschist(inn)en sollen geduldig warten,
bis sie von Nazis erschlagen werden.
Wie verbreitet dieses 'Gedankengut'
bei der deutschen Justiz offenbar ist,
durfte eine Anti-Nazi-Aktivistin nach
einer massiven Bedrohung einmal mehr erfahren.
Der Berliner Generalstaatsanwalt stellte
das Ermittlungsverfahren mit Ausreden ein.
Am 18.8.2005 in Berlin-Rudow wurde Irmela Mensah-Schramm
von einem Motorradfahrer so hart bedrängt, dass sie nur
mit Mühe und viel Glück entkommen konnte. Es gelang ihr
den Täter auf seinem Motorrad von hinten zu fotografieren.
 http://de.indymedia.org/2005/08/126356.shtml
Das Kennzeichen des Motorrads ist auf dem Foto eindeutig
ablesbar. Der Täter war ein untersetzter Mann in dicker
Jacke, den Kopf im Integralhelm. Ungewöhnlich waren Stimme
und Sprechweise: langsam, schnarrend, berlinernd.

Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungsverfahren
mit einem Bescheid ein, dem zu entnehmen ist, dass sich Polizei
und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen nicht gerade
viel Mühe gegeben hatten. IMS legte Beschwerde gegen den Bescheid
ein und bekam jetzt Antwort von Berliner Generalstaatsanwalt,
vertreten durch Oberstaatsanwalt Wittkowski:

"Der fragliche Motorroller wird von mehreren Mitarbeitern einer
Firma genutzt, die Fahrzeugschlüssel liegen im Büro der Firma.
Es nimmt nicht Wunder, wenn der als Zeuge gehörte Halter
des Fahrzeugs bei seiner Vernehmung vier Monate nach der Tat
keine Angaben dazu machen konnte, wer den Motorroller am
Tattag benutzt haben könnte."

Wenn die Schlüssel unkontrolliert rumliegen, "nimmt es Wunder",
warum der Motorroller nicht längst geklaut ist. Der Versicherer
könnte das Herumliegenlassen des Fahrzeugschlüssels als grob
fahrlässiges Fehlverhalten auffassen und Zahlungen verweigern.
Und dann die "Vernehmung vier Monate nach der Tat":
IMS hatte den Angriff wenige Tage nach der Tat angezeigt.

Weiter verlautbart OStA Wittkowski:

"Hinzu kommt, dass der Stimmvergleich allein kaum in der Lage ist,
eine Verurteilung zu stützen, sind doch die Möglichkeiten eines
Irrtums bei diesem Beweis vielfältig."

Das wird den Generalbundesanwalt Nehm für den Fall des jüngsten
Mordversuchs in Potsdam interessieren. Was Wittkowski schreibt,
ist Quatsch. Bei den meisten Überfällen, die ich miterlebt habe,
war es dunkel. Die Stimmen waren das sicherste Mittel
der Erkennung.

Im vorliegenden Fall kann nicht einmal davon die Rede sein,
dass der Täter mit einem "Stimmvergleich allein" hätte identifiziert
werden müssen. Einige Eigenheiten seines Körpers und
die vorstehenden Zähne in seinem Gesicht waren von vornherein
bekannt. Alles zusammen hätte eine zweifelsfreie Identifizierung
ergeben.

In Wirklichkeit war es wieder so:
Polizei und Staatsanwaltschaft wollten den Täter nicht finden.
Um das zu verbrämen bringt der Generalstaatsanwalt
Scheinargumente vor.

Der Bescheid ist in der gezierten Sprache verfasst,
die typisch ist für deutsche Juristen:
"wegen des Vorwurfs der Beleidigung"
"sehe ich mich nicht in der Lage",
"Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet",
"Es nimmt nicht Wunder",
"nicht verpflichtet ... auch gegen seinen Willen eine Stimmprobe abzugeben",
"sind doch die Möglichkeiten eines Irrtums bei diesem Beweis vielfältig"
"Ich vermag"
Jemand, der die Wahrheit schreiben will, formuliert anders.

Ein weiterer Trick, der typisch ist für derartige Bescheide,
ist die Bagatellisierung des Delikts. Wittkowski erweckt den Anschein,
es sei am 18.8.2005 hauptsächlich um eine Beleidigung gegangen.

Ich füge eine Kopie des Bescheids an. Wem diese Kopie zu undeutlich ist,
kann sich eine bessere bei  http://home.arcor.de/althand/wittkow.jpg
besorgen. Den Text dieses Artikel habe ich mit der Betroffenen
besprochen.
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Ergänzungen

lächerlich

oO 30.04.2006 - 14:29
Wenn eine Tonaufnahme der Stimme besteht dann ist es eigentlich sehr sehr einfach möglich einen Täter festzustellen!
Da jeder Mensch eine individuelle Stimme hat, die auch wenn sie elektronisch verstellt wird, immer wieder erkennbar ist bzw. mit einem Vergleich zu der normalen Stimme erkennbar wäre, müsste es einfach sein.
Und da nur "mehrere" Mitarbeiter den Roller benutzt haben wäre es kein großer Arbeitsaufwand für einen Tontechniker etc. den Täter mithilfe einer Tonbandaufnahme der Mitarbeiter festzustellen.

Lächerlich, aber auch ernst

.... 30.04.2006 - 14:37
Es gibt kleider immer wieder Richter, die alles andere als neutral sind. Besonders wenns gegen Polizeischläger geht, wird immer gern behauptet, die Beweisfotos, das Video und alle 20 Zeugen seien nicht ausreichend um was zu beweisen. Siehe den Fall O.Neß oder den Fall der Nazilieder singenden Polizisten beim 1.Mai 1992 in Kreuzberg (die Aufnahmen wurden sogar im TV gezeigt - wofür die Journalisten fast entlassen worden wären.. wie in der DDR!).

Liebster Ulrich Brosa!

scheißegal 30.04.2006 - 14:43
Sorry, aber Dein "Bericht" ist der gröbste Schwachsinn, den ich je gelesen habe.

Nur zwei Dinge:

Erstens. Du sprichst an einer Stelle in Deinem "Bericht" davon, der Fahrer hätte einen Integralhelm auf dem Kopf gehabt. An anderer Stelle behauptest Du, man hätte seine "hervorstehenden Zähne" gut sehen können - wie das mit dem Integralhelm zusammengehen soll, musst Du uns bitte mal erklären...


Zweitens. Es ist gerade in kleineren Berieben tatsächlich gang und gäbe, dass Firmenfahrzeuge von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Die Schlüssel liegen in der Tat meistens im Büro, und wer ein Fahrzeug braucht, nimmt sich die Schlüssel. Kein Versicherer käme auf die hanebüchene Idee, dies als "grob fahrlässig" zu werten (glaub mir, das WEISS ich!) - abgesehen davon, dass es Schwachsinn ist, den Mitarbeitern sofort zu unterstellen, dass sie das Fahrzeug ja sofort klauen müssten, wenn es frei verfügbar ist...

Ein Schelm, wer böses denkt bei solch groben Fehlern in der "Bericht"erstattung...

Tonbandaufnahmen

Keksmajor 30.04.2006 - 15:15
Generell gilt das Videos und Tonbänder vor Gericht keinen Beweisgehalt haben, da sie fälschbar sind.

Das ganze Gefilme der Bullerei auf Demos, beispielsweise, ist ausschließlich für die Bullen selber, und wird vor Gericht nie gezeigt.

Für sich selbst??

Ian Mc 30.04.2006 - 16:50
Mmmh wenn die Filme für die Cops selbst sind, was machen die dann damit?? Für die Weihnachtsfeier, oder Familienfeiern???


Guck mal der da der grad den Punker verkobbt, das ist dein Pappa...


fotos vor gericht @keksmajor

kameramann arschloch 30.04.2006 - 16:55
bilder haben zar nicht bewisstatus, aber das ist leider nur die halbe wahrheit. ich durfte mal ein verfahren ansehen, bei dem ausgerechnet die fotos der bild zeitung ausschlaggebend waren für die verurteilung. es handelte sich dabei nicht einmal um die bilder des fotografen sondern wirklich nur um die möglicherweise bildmanipulierte druckseite. sie reichten dann aus um die aussage des polizeizeugen glaubhaft erscheinen zu lassen.

keksmajor, setzen, weiterknabbern!

ja, tach 30.04.2006 - 17:09
bilder und videos sind vor gericht verwertbar, wenn klar ist, wer sie wann wie gemacht hat und es sich um das (möglichst ungeschnittene) material handelt. das ist bei polizeibildern und videos so ziemlich immer der fall, es sei denn, die uhrzeitanzeige im video stimmt mal wieder nicht oder das zeug ist sonst irgendwie zusammengepfuscht.
deshalb greifen in der regel gerichte nicht auf die video- und film aufzeichnungen von medien zurück (weil da immer irgendwas ziemlich unklar ist), können das aber, wenn alles klar ist.
gerade in verfahren wegen 1. mai oder sonstigen demos spielen videos und lichtbilder fast immer eine wesentliche rolle!

Zweierlei

saba 30.04.2006 - 17:59
Schwachsinn ist vor allem folgende Aussage:
"Jemand, der die Wahrheit schreiben will, formuliert anders."
Hallo?! Worauf basiert denn bitte diese mutige Hypothese?! Auf deiner reichhaltigen Erfahrung?! Ich hoffe mal, dass du einfach von dir auf andere schließt, das ist jedenfalls die einzige positive Interpretation, die mir zu diesem Beitrag einfällt.
Ich geh davon aus, dass du mit dem IMS persönlich befreundet und daher (zu Recht) aufgebracht bist, aber mit den von dir hier niedergeschriebenen Argumenten erweist du ihr einen Bärendienst.

Die Aufrichtigkeit einer Person aus ihren Formulierungen abzulesen ist jedenfalls extrem abenteuerlich, die Plausibilität der hier erfolgten Darstellung der Geschehnisse äußerst fragwürdig, die jeweilige Beurteilung wirkt anteilig weltfremd.

Aber vielleicht kannst du die offenen Fragen hier ja zumindest nachträglich beantworten?
Die Frage, wie bei einem mit Integralhelm versehenen Kopf eine Beschreibung des Gesichtes des Täters erfolgen kann, halte ich für äußerst berechtigt. Von einer Stimmaufnahme kann sicher auch keine Rede sein, es sei denn IMS hatte "zufällig" ein Diktiergerät in der Hand als sich der Angriff ereignete. Zudem scheint mir ein Berliner Akzent in Berlin wenig überraschend und alles andere als ungewöhnlich.
Wenn ich die Informationen aus dem Artikel zusammenfasse erwartest du offenkundig staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die sich ausschließlich auf die Zeugenaussage von IMS als Geschädigte berufen, die zudem durch die Kleidung des Täters (dicke Jacke und Integralhelm) stark eingeschränkt wird. Große Wahrscheinlichkeit auf Ermittlungserfolg besteht daher wahrlich nicht.

All das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sich Polizei und StAwt dennoch mit dem Fall befassen müssten, schon um mögliche Informationen für zukünftige Tatbestände im Zusammenhang mit dem Motorad zu gewinnen. Aber das steht wie gesagt vollkommen losgelöst von den hier von dir berichteten Aspekten.

zu den filmen

kk 30.04.2006 - 20:14
filme und tonaufzeichnungen alleine reichen nicht unbedingt als beweis. die cops rennen deswegen mit docu teams rum(min zwei) die bezeugen, dass das auf dem videofilm enthaltene auch dem verlauf entspricht(zumindest behaupten sie es).

aber ich frage mich gerade, wo die tonaufnahme herkommt - ich renne nicht zufällig mit einem tonband rum, auch nicht mit einer videokamera. das photo ist auch nicht ganz plausible, wenn ein opfer gerade noch entkommt, macht es kaum ein photo. zu dem der integralhelm, wie angemerkt wurde. das heißt da stimmt was offensichtlich nicht mit der darstellung. wenn es ein opfer gab sind das insgesamt widersprüche, die kaum eine möglichkeit lassen, sie in dieser form als glaubwürdig einzustufen, das mmüsste schon ein richter sein, der es seeeehr gut mit dir meint.

Ergänzung

Ergänzer 30.04.2006 - 20:52
Das mit der Tonaufnahme kam ja in einem Kommentar auf und stand nicht im Originalbeitrag, also muss man das wohl nicht weiter verfolgen.

Tatsächlich erscheint eine Verurteilung anhand der Faktenlage eher unwahrscheinlich - aber das MUSS eine Staatsanwaltschaft nicht grundsätzlich von weiteren Ermittlungen abhalten - dass der Fahrzeughalter sich überhaupt nicht benennen kann, wer das Moped hätte gefahren haben können, ist eher mager. Zumindest müsste man hier hartnäckiger nach einem potentiellen Personenkreis fragen und dann ggf. die Personen dann einfach mal befragen - da kann ein Glückstreffer dabei sein, vielleicht wirkt es sogar abschreckend. Das würde ich in diesem Fall unbedingt erwarten.

Man darf auch nicht vergessen, dass es sich "nur" um eine Nötigung handelte und nicht um Körperverletzung - allerdings liegt ja wohl lt. Originalartikel ein Wiederholungsfall vor.

Aufgeplusterte Ödies

Ulrich Brosa 03.05.2006 - 13:56
Mein Bericht ist konsistent.

Nur zur Erinnerung: Der Begriff 'Integralhelm'
wurde eingeführt um Helme, die den Kopf umschließen,
von solchen zu unterscheiden, die nur einen Teil
des Kopfes bedecken ('Halbhelm' und ähnliches).
Inzwischen gibt es Helme, die den Kopf umschließen,
aber Visiere haben, bei denen der gesamte vordere
Teil nach oben geklappt werden kann, z.B.
SHOEI XR1000 Alloy, ohne Werbung dafür machen zu wollen.

Natürlich fuhr der Typ im August mit offenem Visier.

Die vielen Wichtigtuer aus dem öffentlichen Dienst,
die nichts andres können, als ihre Dummheit aufzuplustern
- natürlich unter falschen Namen - , sind ekelhaft.
Alles Nazis.
 http://www.althand.de/odieglos.html#polizei