Ein Jahr nach Hohenberg

Rotes Hall 25.04.2006 19:01 Themen: Repression
Ein Jahr nach der erfolgreichen Antifaschistischen Demonstration in Rosenberg/Hohenberg, gegen die Naziimmobilie "Goldenes Kreuz", ging heute ein Strafbefehl über 1.800 EUR bei dem damaligen Versammlungsleiter ein.
Wir erinnern uns: Am 09.04.2005 demonstrierten 1000 AntifaschistInnen gegen das von Andreas Thierry neu erworbene Haus "Goldenes Kreuz" in Hohenberg (Bawü - Nähe Schwäbisch Hall). Der Demonstrationszug führte damals direkt am Haus der Faschisten vorbei, sodaß diese die Gelegenheit nutzten Anti-Antifa Arbeit zu betreiben. Bis oben hin vermummt und mit Teleobjektiven bewaffnet, versuchten mehrere Nazis vom Balkon aus einige AntifaschistInnen abzufotografieren. Auch die Rednertribüne der Abschlusskundgebung war in ihrer Reichweite sodaß eine Antifaschistin aus reinem Selbstschutz ihre Rede vermummt durchführte. Dies wurde vor Ort von der Polizei, mit dem Hinweis auf die Teleobjektive, geduldet.

Einige Wochen später wurde der Versammlungsleiter mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Vermummumgsverbot konfrontiert. Heute, ein Jahr nach der Demonstration, erhielt er einen Strafbefehl, des Amtsgerichtes Ellwangen, über 1.800 EUR wegen des Verstoßes gegen das Vermummumgsverbot. Rechtsmittel werden eingeleitet.
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Ergänzungen

Die Vermummten

noname 25.04.2006 - 20:58
Einer der vermummten ist übrigens Hayo Klettenhofer (dismal ohne Tracht). Die Kamera hatte er sich von Thomas Wittke geliehen.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Hayo_Klettenhofer

versucht´s mal so

anarcho 25.04.2006 - 22:51
also das was schon als ergänzung angeführt wurde, das eine frau aus berlin vor der ersten gerichtsinstanz wegen angeblichen vermummungsverbot gewonnen hat stimmt. das gericht sah es damals als erwiesen an das die gegendemonstrantin sich lediglich für den zeitpunkt vermummte, wo die nazis direkt an ihr vorbeizogen und fotos von den gegendemonstranten machten. dazu gibt es auch einen älteren artikel auf indy. also anwalt einschalten, widerspruch einlegen und gleich auf das urteil verweisen, kann alles vom anwalt erledigt werden. nur aufpassen den widerspruch fristgerecht einlegen, notfalls selber erst mal ein schreiben aufsetzen und dort nur reinschreiben das mensch gegen den strafbefehl widerspruch einlegt und dann ab zum anwalt eures vertrauens (notfalls rote hilfe anfragen)....

Die Urteile

muss nicht! 26.04.2006 - 00:23
Es gab mittlerweile zwei Urteile:

AG Tiergarten, Urteil vom 21.04.2005 - 256 Cs 81 Js 1217/04 (947/04) und

AG Rotenburg (Wümme), Urteil vom 12.07.2005 - 7 Cs 523 Js 23545/04 (9/05)

beide veröffentlicht im StrafverteidigerForum (StraFo) 11/2005, S. 477-478

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na und?

rechtsverdreher 25.04.2006 - 20:23
Ja und wo ist jetzt das Problem? Ich kann diese ganze Vermummungsscheisse eh nicht mehr hören^^

Sich zu vermummen um nicht von der Polizei identifiziert zu werden, kann ich ja verstehen...aber vor den Nazis verstecken???

Soll das heissen das die benannten Redner in einer öffentlichen Gaststätte oder wo auch immer erst ein Tuch vors Gesicht ziehen wollen wenn es darum geht Nazis ins Gesicht zu schauen und ihnen das zu zeigen/sagen was sie verdienen?

Mal abgesehen davon das die Rechtssprechung hier ganz eindeutig ist!!!
Wer Angst davor hat, sollte erstens nicht auf Demos gehen (wohlmöglich noch unter dem Motto: Gesicht zeigen) und schon garnicht mit schlechtem Beispiel auf die Bühne zum Rednerpult...

mfg

Tele = Lachhaft

Fotograf 25.04.2006 - 21:24
Auf den Bilder sieht es so aus als ob es recht bewölkt war und dann mit so einem Rüssel-Objektiv = Scheiss Bilder... Lange Belichtungszeit, Verwackelt, wahrscheinlich nicht digital... die haben wahrscheinlich soviel fotografieren können wie Nachbarslumpi!

Es ist egal, aber ...

Rosa Kaninchen 25.04.2006 - 22:18
@ rechtsverdreher

Deine radikale Meinung in allen Ehren, aber ist die eigentliche Schweinerei nicht vielmehr, dass Vater Staat mal wieder Kleinigkeiten ausnützt um überbezahlten Akteuren der Judikative Beschäftigung zu verschaffen, der Exekutive rechtliche Vorausstzungen für künftige Zwangsmaßnahmen und den Spezies vom VS und Staatsschutz die Möglichkeit weiterhin ihre Repression zu entfalten?

Wie solche Prozesse ausgehen, kann man ja quartalsweise in der Zeitschrift der Roten Hilfe nachlesen. Gegenöfentlichkeit und Solidarität sind wichtig.

@rechtsverdreher

egal 25.04.2006 - 22:38
Dir ist doch sicher bekannt, daß Linke und Antifaschisten von den Neonazis abgelichtet werden, ihre Bilder per Handy, von Hand zu Hand oder im Internet usw. verbreitet werden, daß ihnen von Neonazi-Grüppchen aufgelauert wird und das sie dann zuzusammen geschlagen werden.
Offenbar wünscht Du das, rechtsverdreher!

Mein Gott!

Kindergartengärtner 26.04.2006 - 12:49
Hallo

mein Gott

Warum beschweren sich hier eigentlich Menschen, dass sie fotografiert werden könnten? Womöglich noch mit der Angst, dass einem etwas getan werden könnte?

Die gleichen personen, die hier fordern, sich vermummen zu dürfen, die reden gleichzeitig wieder von "Angriff" und "hetzten" usw. gegen die Rechten.

GEWALT IST NIEMALS EINE LÖSUNG!!!

Weder Gewalt gegen linken, rechte, große, kleine, dicke dünne,.... nein, Acuh wenn andere Gewalt anwenden, warum muss mit Gegengewalt geantwortet werden? Wir alle kennen die Ursachen von rechter Gewalt. ich habe gute erfahrung damit gemacht, dass ich mit rechten und Nazis rede. Viel rede, sehr viel rede. Es gehört zu meinen Beruf als Sozialarbeiter, mit Nazis zu reden. Und im Regelfall schafft man es auch, sie zur Abkehr zu bewegen. Manchmal dauert es, dass stimmt.

Aber feige sein vor denen und sich vermummen? Nein, das ist falsch!!!! wenn ich so denke, kann ich auch bei der nächsten Demo eine menschen mitnehmen, der 500 Schaufensterpuppen am band hinter sich herzieht. ist genau so effektiv.

Gesicht zeigen, so soll es sein. Ich wurde auch schon mal von rechten verprügelt. Aber deswegen mit gegengewalt anworten? nein, Gewalt darf niemals die Antwort sein!!!! Und vermummen auch nicht, das ist feige!!!

Gruß

MW