Ein Jahr nach Hohenberg

Rotes Hall 25.04.2006 19:01 Themen: Repression
Ein Jahr nach der erfolgreichen Antifaschistischen Demonstration in Rosenberg/Hohenberg, gegen die Naziimmobilie "Goldenes Kreuz", ging heute ein Strafbefehl über 1.800 EUR bei dem damaligen Versammlungsleiter ein.
Wir erinnern uns: Am 09.04.2005 demonstrierten 1000 AntifaschistInnen gegen das von Andreas Thierry neu erworbene Haus "Goldenes Kreuz" in Hohenberg (Bawü - Nähe Schwäbisch Hall). Der Demonstrationszug führte damals direkt am Haus der Faschisten vorbei, sodaß diese die Gelegenheit nutzten Anti-Antifa Arbeit zu betreiben. Bis oben hin vermummt und mit Teleobjektiven bewaffnet, versuchten mehrere Nazis vom Balkon aus einige AntifaschistInnen abzufotografieren. Auch die Rednertribüne der Abschlusskundgebung war in ihrer Reichweite sodaß eine Antifaschistin aus reinem Selbstschutz ihre Rede vermummt durchführte. Dies wurde vor Ort von der Polizei, mit dem Hinweis auf die Teleobjektive, geduldet.

Einige Wochen später wurde der Versammlungsleiter mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Vermummumgsverbot konfrontiert. Heute, ein Jahr nach der Demonstration, erhielt er einen Strafbefehl, des Amtsgerichtes Ellwangen, über 1.800 EUR wegen des Verstoßes gegen das Vermummumgsverbot. Rechtsmittel werden eingeleitet.
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Ergänzungen

Die Vermummten

noname 25.04.2006 - 20:58
Einer der vermummten ist übrigens Hayo Klettenhofer (dismal ohne Tracht). Die Kamera hatte er sich von Thomas Wittke geliehen.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Hayo_Klettenhofer

versucht´s mal so

anarcho 25.04.2006 - 22:51
also das was schon als ergänzung angeführt wurde, das eine frau aus berlin vor der ersten gerichtsinstanz wegen angeblichen vermummungsverbot gewonnen hat stimmt. das gericht sah es damals als erwiesen an das die gegendemonstrantin sich lediglich für den zeitpunkt vermummte, wo die nazis direkt an ihr vorbeizogen und fotos von den gegendemonstranten machten. dazu gibt es auch einen älteren artikel auf indy. also anwalt einschalten, widerspruch einlegen und gleich auf das urteil verweisen, kann alles vom anwalt erledigt werden. nur aufpassen den widerspruch fristgerecht einlegen, notfalls selber erst mal ein schreiben aufsetzen und dort nur reinschreiben das mensch gegen den strafbefehl widerspruch einlegt und dann ab zum anwalt eures vertrauens (notfalls rote hilfe anfragen)....

Die Urteile

muss nicht! 26.04.2006 - 00:23
Es gab mittlerweile zwei Urteile:

AG Tiergarten, Urteil vom 21.04.2005 - 256 Cs 81 Js 1217/04 (947/04) und

AG Rotenburg (Wümme), Urteil vom 12.07.2005 - 7 Cs 523 Js 23545/04 (9/05)

beide veröffentlicht im StrafverteidigerForum (StraFo) 11/2005, S. 477-478

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na und? — rechtsverdreher

Tele = Lachhaft — Fotograf

Es ist egal, aber ... — Rosa Kaninchen

@rechtsverdreher — egal

Mein Gott! — Kindergartengärtner