KA: Kundgebung gegen Repression verboten!

??? 14.04.2006 19:48
Die für heute abend 20:00 Uhr geplante Kundgebung in KA "Gegen Repression und Tanzverbot" ist soeben verboten worden.
Die Kundgebung "Gegen Repression und Tanzverbot" ist soeben vom Leiter des Amts für Bürgerservice und Sicherheit der Stadt Karlsruhe Dieter Behnle verboten worden.
Nach mehreren haltlosen, unverschämten Unterstellungen gegenüber dem Anmelder erhielt dieser ausserdem gleich noch ein Innenstadtverbot für die gesamte Innenstadt bis morgen.

Ex-Steffi ist überall!
Freiräume erkämpfen!

Mehr zur Kundgebung:  http://www.de.indymedia.org/2006/04/144154.shtml
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Ergänzungen

Verbot

Innenstadt 14.04.2006 - 20:06
Wie ist das möglich?
Nach welchen Gesezten wird denn da gehandelt, wenn einer einzelnen Person ein 24stündiges Aufenthaltsverbot für die 'Innenstadt' aufgedrückt wird?

Wie wird dies begründet?

Drecks Stadt

egal 15.04.2006 - 12:14
DIese ganzen Stadtverbote erlauben die sich einfach so!!
Ich hab in letzter Zeit Stadtverbote für ganz KA bekommen, nur weil ich nach Steffi aussehe... es is unmöglich sich in KA noch frei zu bewegen ohne gleich schräg von den überall presenten Bullen beäugt zu werden

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wie wird das begründet??!!

ganz einfach! 15.04.2006 - 02:38
sie bekommen jetzt von mir ein platzverweis für die innenstadt karlsruhe!wobei man normal ein aufenthalsverbot aussprechen sollte!!das reicht hier zur zeit anscheinend aus!an gesetze wird zur zeit sich hier nicht mehr gehalten auch bei der anderen baustelle (die rechte seite) die stadt und die bullen drehen hier zur zeit vollenst am rad!




GG-Art.Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
gibts hier zur zeit nichtmehr

Platzverweis oder Aufenthaltsverbot

Redaktion stattweb 15.04.2006 - 16:04
Ich kenne mich da juristisch auch nicht so aus, nur sollte man der Karlsruher Polizei ein so formloses Verfahren nicht durchgehen lassen.
Es scheint, dass die Polizei in Karlsruhe keinen Unterschied macht zwischen Platzverweis und Aufenthaltsverbot.Laut wikipedia kann sich ein Platzverweis nur auf einen enger begrenzten wirklichen Platz beziehen -also z.B Ludwigsplatz oder direktes Umfeld des Gebäudes der Ex-Steffi-, erst ein Aufenthaltsverbot dagegen auf größere Bereiche z.B "Innenstadt", wie immer die auch bemessen sein mag. Vor zwei Jahren bekamen in Freiburg ebenfalls zwei Leute Platzverbot, weil sie in einer Menge auf zwei Stühlen stehend, ein Transparent hochgehalten hatten, das die Polizei als höchst gefährlich ansah. Das Verwaltungsgericht hob diesen Platzverweis nachträglich auf, wovon die Verwiesenen zwar nichts hatten, was aber trotzdem vielleicht Kollegen der Verbotspolizisten das näcshte Mal etwas zurückhaltender agieren ließ. Laut wikiperdia scheint B-W das einzige Bundesland, in welchem Platzverweis und Aufenthaltsverbot nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.Was natürlich nur heißt, dass diese Maßregeln nach Meinung der Polizei implizit- mitgedacht- in den vorhandenen Regeln und Gesetzen enthalten sind. Auf jeden Fall wäre der Gang zum Verwaltungsgericht angebracht, einmal um den Unterschied von Platzverweis und Aufenthaltsverbot für "Innenstadt" zu klären, zum andern, um die Begründung zu überprüfen. Keineswegs nämlich, so wikipedia, darf ein Platzverweis, bezw. ein Aufenthaltsverbot wegen vermuteter Gruppenzugehörigkeit erteilt werden, sondern nur wegen des individuellen Verhaltens Einzelner. Sofort rechtswidrig wäre also eine polizeiliche Begründung wie"Sie gehören doch auch zu den Ex-Steffis,Ihrem Äußeren nach zu schließen". Ein einfacher Gang zum Verwaltungsgericht kostet nicht besonders viel, und ein paar linke Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden sich in Karlsruhe sicher noch finden.