Hausdurchsuchung in Gaggenau/Murgtal

------------------------------ 14.04.2006 18:02 Themen: Repression
Am 13.04. durchsuchten Staatsschutzbeamte der Kripo Rastatt eine Wohnung in Gaggenau unter dem Vorwand der "Billigung von Straftaten"
Am 13.04. durchsuchten Staatsschutzbeamte der Kripo Rastatt eine Wohnung in Gaggenau unter dem Vorwand der "Billigung von Straftaten".
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf der Openposting Homepage "infoladenludwigsburg.de" einen Artikel über einen Angriff auf Autos von Neonazis in einem Kommentar positiv bewertet zu haben (am 3.12.05 wurden mehrere an einem Bahnhof geparkte Fahrzeuge von Neonazis beschädigt, die zum Nazidoppelaufmarsch Rastatt/Karlsruhe anreisten).
Daufhin stellte laut Polizei ein Anwalt der Faschos Anzeige gegen die vermeintlichen Autoren der Komentare.In diesem Fall wurden einige Flyer und der PC des Betroffenen beschlagnahmt.
Da auf infoladenludwigsburg.de eine sehr große Anzahl von Kommentaren zu verschiedenen Themen gepostet wurde und wird, muss wohl mit weiteren Hausdurchsuchungen und Anzeigen gerechnet werden.
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Ergänzungen

Begründung fragwürdig

nichtjurist 15.04.2006 - 18:00
das einzige zu Billigung von Straftaten habe ich unter §140 StGB gefunden, der aber stark begrenzt ist.
ich kenne den beanstandeten Kommentar zwar nicht, jedoch scheint es mir fragwürdig, ob dieser Paragraph hier greift:

§140:

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

1. belohnt oder

2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§138 beschreibt die "Nichtanzeige geplanter Straftaten"
§126 die "Androhung von Straftaten"
§17X sind diverse Sexualstraftaten

die Definition von Schriften nach §11 Abs.3 ist sicherlich erfüllt.

da die Autos wohl aber bereits beschädigt wurden (Sachbeschädigung §303), wurde entweder maximal zur Wiederholung aufgerufen, was aber eher eine "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" wäre (§111), ein bloßes "klasse, find' ich prima" ist durch §140 nicht abgedeckt, da der §303 ja nicht im §140 genannt ist.

inwieweit eine Haussuchung nebst Beschlagnahme von Arbeitsmitteln im Falle einer vorliegenden Billigung überhaupt eine angemessene Ermittlungsmaßnahme darstellt ist aber m.E. sehr fragwürdig.

aber wen wundert's bei der aktuellen Entwicklung zum vollständig überwachten Polizeistaat

posting

.. 17.04.2006 - 16:17
Das Posting des Beschuldigten war: "Wenn ich n Auto nem Nazi zuordnen kann überleg ich auch nicht lange was zu tun ist..."

mal ehrlich

dödeldö 18.04.2006 - 03:14
Das sieht doch mal wieder nach übereifrigen bullen aus die mega kosten verursachen um nacher festzustellen das bei so einer scheisse eh keine strafe zustande kommt weil sie einfach unbegründet ist
ich kann nur sagen 1000 mal erlebt 1000 mal fehlschag
was für volldeppen trotzdem nervig!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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schön...

antifA 14.04.2006 - 18:16
...da bringst du die nazis bezüglich indymedia ja auf toller ideen

"Gegen Repression und Tanzverbot"

... 14.04.2006 - 18:58
Heute Kundgebung "Gegen Repression und Tanzverbot" in Karlsruhe - Ex-Steffi ist überall!

Heute abend sollte eigentlich ein Konzert mit "Die Bilanz" und "Nein Nein Nein" in der Karlsruher Südstadt stattfinden, nachdem die Ex-Steffi in Karlsruhe am 6.4.06 geräumt wurde und somit keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stehen. Aufgrund verschiedener Drohungen der Polizei findet nun stattdessen eine Kundgebung von 20:00 - 22:00 Uhr am Ludwigsplatz statt.

Bereits am 25.3. wurde in der Karlsruher Südstadt aus Solidarität mit der Ex-Steffi ein abrissbedrohtes Haus besetzt. Vor dem Haus sammelten sich schnell SympathisantInnen und AnwohnerInnen und veranstalteten ein friedliches Strassenfest. Nachdem die Besetzung beendet wurde, wurden die anwesenden Personen von einem übermächtigen Polizeiaufgebot angegriffen und über 50 Leute festgenommen und teilweise erheblich verletzt, beleidigt und beschimpft. Auch auf der Wache wurde Leuten massiv Gewalt angedroht und diese teilweise auch ausgeübt.

Am 6.4.06 wurde dann das selbstverwaltete Wohn- und Kulturprojekt Ex-Steffi in Karlsruhe von einem massiven Polizeiaufgebot mit Unterstützung des SEK geräumt und Leute mit mehreren Tagen Platzverweis belegt.
Seitdem ist ein sehr hohes Polizeiaufgebot in der Stadt und ständig werden mutmaßliche Ex-Steffi SympathisantInnen regelrecht observiert und verfolgt. Dies führt zu ständigen Kontrollen, Gewahrsamnahmen und Platzverweisen.
Nach der Konzertankündigung für heute abend wurden verschiedene Lokalitäten und Personen von der Polizei bedroht und ausgefragt, unabhängig davon, ob sie etwas mit der Ex-Steffi zu tun haben oder nicht. So wurde bereits von der Polizei angekündigt, das Konzert für heute abend aufzulösen.

Deshalb findet heute von 20:00 -22:00 Uhr eine Kundgebung auf dem Karlsruher Ludwigsplatz unter dem Motto "Gegen Repression und Tanzverbot" statt.

Ex-Steffi ist überall!

» http://www.exsteffi.de

anonym surfen

einfach 14.04.2006 - 22:24
@schön - es ist heutzutage kein Problem beim surfen im Internet so gut wie keine Spuren zu hinterlassen.

ööö

moeper 15.04.2006 - 00:31
es stellt sich eh die frage, wofür linke gruppen und projekte auf ihren seiten ein gästebuch oder ein offenes forum benödigen

so was ist schließlich kitsch und dient, wie sich gezeigt hat im schlimmstenfall der reppression gegen leute die sich eventuell schlecht ausgedrückt haben (und bestenfalls kann man sich mit faschos rhetosch bätteln ... wers braucht)

naja viel glück an den genossen

kampfzone

ludwig 15.04.2006 - 14:18
Das wird ja immer schlimmer.

frage

frager 15.04.2006 - 14:31
in dem zusammenhang wäre vor allem interessant,ob die betroffene person den kommentar unter ihrem richtigen namen verfasst hat, oder ob die bullen sich die mühe machen, leute wegen sowas über ihre ip zu ermitteln.

Kein rechtsfreier Raum

Brot 15.04.2006 - 18:08
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer sich so dämlich äußert, hat es ehrlich gesagt nicht besser verdient.

Faschos hin Faschos her

Oberlehrer 15.04.2006 - 21:46
Ich habe den Eindruck, dass ihr vor allem durch die eigene Dummheit, der Gegenseite gut in die Hände gearbeitet habt. Übrigens: BERICHTEN dürft ihr schon, dass Autos von Neonazis angesteckt wurden. Es muss jedoch - wie gesagt - Berichtscharakter haben. Was wäre denn, wenn Neonazis Autos
von Antifaschisten anstecken würden? Sollte dann die Polizei ein Auge zudrücken? Autoanstecken ist nun mal eine Straftat. Sucht euch vor allem einen GUTEN Rechtsanwalt. Ihr werdet - meiner Ansicht nach nicht daran vorbei kommen - "Reue" zu zeigen. Schuld daran seid ihr allerdings selbst. Mit angesteckten Autos besiegt ihr keinen Neofaschismus.

@frager

verrat ich nich 21.04.2006 - 14:16
war über IP. habs auch nich geglaubt als ich des mitbekommen hab.