Prozess gegen Antifaschistin in DD Das Urteil

ra0105 24.03.2006 13:55 Themen: Repression
+++ Soeben ist das Urteil gegen eine Antifaschistin aus Dresden gesprochen worden +++ Urteil: 1 Jahr auf Bewährung
Die Richterin hat entschieden. 1 Jahr auf Bewährung (Bewährungszeit 2 Jahre, sowie 600 Euro Geldstrafe zugunsten eines Kinder und Jugendverein), lautete das Urteil.
Der Angeklagten wurde vorgeworfen Elli Doberstein (JLO - Aufmarschanmelderin und Aktivistin des Nationalen Bündnis Dresden) mit einer Eisenstange am Kopf verletzt zu haben. Die Richterin blieb 2 Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft für die gefährliche Körperverletzung (in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall des Landesfriedensbruch). Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, das sie als zweifelhaft ansah, dass es sich bei dem/der TäterIn auch um die Angeklagte handelte. Begründet wurde dies mit eklatanten Widersprüchen in der Personenbeschreibung, sowie dem Umstand dass der führende Nazikader Ronny Thomas eine Gemeinschaftanzeige verfasste (seine Anzeige wurde kopiert und dann von verschiedenen Nazis nur unterschrieben und bei der Polizei eingereicht), was wohl stark nach Absprache riecht.
Der Prozess wurde an den drei Prozesstagen von bis zu 40 UnterstützerInnen begleitet.

Weitere Infos folgen...

Hintergrund:  http://de.indymedia.org//2006/03/141090.shtml
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Ergänzungen

Beweise???

Konrad 24.03.2006 - 16:39
Ein jeder sollte sich mal mit der Rechtsordnung beschäftigen. § 261 der Strafprozeßordnung sagt eindeutig aus, daß das Gericht aus seiner Überzeugung heraus ein Urteil bildet. Die sogenannte Beweiswürdigung. Das heißt also, daß es hier nicht um Beweise geht, sondern zu welchem persönlichen Urteil die Richterin kommt. Und wenn die Richterin die Angeklagte für schuldig befindet, kann man sich über das Urteil nur wundern. Denn ein Angriff mit einer Eisenstange zählt unter juristischen Gesichtspunkten bereits unter versuchten Totschlag. Und da kann die Antifaschistin mit diesem Urteil von 1 Jahr auf 2 Jahre Bewährung mehr als zufrieden sein. Wenn es anders herum gewesen wäre, wäre die Empörung gewiß groß. Gewalt bleibt Gewalt und sollte auch von uns Antifaschisten abgelehnt werden. Da läßt sich auch keine Rechtfertigung suchen, daß das Opfer ein Nazi ist. Somit begeben wir uns nur auf deren Stufe.

Jugend-Antifa Dresden

Unschuldig

Justus 24.03.2006 - 16:52
Die Richterin ist ja seit langen bekannt wegen ihren harten Urteile.

Indymedia ist kein Diskussionsforum!

(muss ausgefüllt werden) 24.03.2006 - 17:50
1. Indymedia ist kein Diskussionsforum.
2. Schon gar nicht für die Militanzfrage.
3. Es ist widerlich, wenn hier hohe Strafen für GenossInnen gefordert werden.
4. Warum geht ihr auf so ne Provo-Scheiße ein?
5. Sowas wird in lokalen Zusammenhängen diskutiert! Indymedia dient nur zur Information. Also nehmt die Information hin und lasst diese Diskussionsscheiße.

Es trifft mehr als man denkt

Lotto/Sachsen 26.03.2006 - 00:17
Die Verurteilung einer definitv unschuldigen Person nur aufgrund von Naziausagen spricht für de deutsche Rechtsprechung. Jetzt fühlen sich Nazis in ihrer Taktik bestätigt Antifaschisten wider besseres Wissen anzuzeigen und eine Täterschaft zu konstruieren. Es ist, wie man hier gesehen hat, eben nur ein Frage der Häufigkeit bis sie einen Erfolg zu verbuchen haben. Der nächste könntest du sein!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 16 Kommentare an

hippie? — action direct

@... — Antifa

@... — !!!

Beweise? — Quincy

Schluss mit der Gewalt — "Mahatma"

an die hardcorepolizei — mischwesen

nicht hippies, sondern arschlöcher — spielt keine rolle

ja — mischwesen

Franz — genau

klare sache — qq

revision...??? — ich mal wieder

@mischwesen — egal