Freispruch im Tübinger Hakenkreuz-Prozess

['solid] Tübingen 17.03.2006 10:42 Themen: Antifa Repression
Gestern wurde am Landgericht Tübingen ein Tübinger Student freigesprochen. Er war in der vorherigen Instanz wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt worden, weil er einem Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte.
Die Verhandlung musste wegen der vielen ZuschauerInnen, teils Jurastudis teils Antifas extra in einen größeren Sall verlegt werden. Zuerst wurde das Urteil des Amtgerichtes vorgelesen, dannach wurde der Student befragt.

Der Verteidíger legte dar, dass in vielen offiziellen (Polizei) und halboffiziellen (BPB) Infomaterialien steht, dass durchgestrichene Hakenkreuze als erlaubt seien. In seinem Plädoyer argumentierte er vor allem politisch: eine Verurteilung der Studenten führe zu weiterere Kriminalisierung von Antifaschismus, bzw Engagement gegen Rechtradikalismus. Das Argument des Staatsanwaltes aus der letzen Instanz, das durchgestrichene Hackenkreuz könne missverstanden werden, z.B. von "japanischen Touristen", wurde mit Beispielen für die Bekanntheit des Verbotsschildes aus aller Welt widerlegt. Er beantragte Freispruch, weil der Vorwurf des Verwendens verbotener Symbole nicht zutreffen würde.

Der Staatsanwalt brachte nun Beispiele von Nazis, die durchgestrichene oder Mülleimer-Hakenkreuze zusammen mit 88 und so benutzen würden. Wenn durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt wären, könnten die Nazis sie so ja quasi wieder in Umlauf bringen. Er forderte aber ebenfalls Freispruch, allerdings mit der Begründung Verbotsirrtum, dh der Student wußte ja nicht, dass das verboten war.
Nach einer dreiviertelstündigen Beratung verkündete der Richter einen Freispruch mit der Begründung, der Vorwurf treffe nicht zu, folgte also der Verteidigung. Die Anwaltskosten des Studenten trägt die Staatskasse.

Mehr zum Prozessverlauf beim Infoportal Tübingen unter
www.tueinfo.is.dreaming.org
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Rechtsrealität

Schweineherrschaft 17.03.2006 - 16:38
Skandalurteile gibt's in der BRD am laufenden Band. Außerdem hat der Staatsapparat sein Ziel sowieso - auch ohne Verurteilung - erreicht: Nervende monatelange Dauerbelästigung eines Antifaschisten durch Polizei und Gerichte, Filzen von Wohnungen, usw.
Staatliches Anti-Antifa-Action eben.
Wenn der Staatsapparat bei den durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht weiter kommt oder kommen will, nimmt er eben etwas anderes, um Antifa-Demonstranten, soziale oder Montagsdemonstranten zu belästigen und zu schikanieren. Mal wieder "Halstücher" wg. Vermummungsverbot, angebliche "Beleidiung", angebliche "Aufrufe zur Gewalt" oder ähnliches. Nicht eine begangene Straftat ist entscheidend, sondern die Absicht des Staatsapparates zu mobben und zu schikanieren, zu belästigen und einzuschüchtern.
Wie bei jedem anderen autoritären Regime auf dieser Welt auch!

bitte um ergänzung

... 17.03.2006 - 18:36
bitte noch das aktenzeichen angeben
bzw. einen link zum urteil falls vorahnden
tanx

Das "SchwäbischeTagblatt" dazu

Ben 17.03.2006 - 19:51
Ergänzende Infos im Schwäbischen Tagblatt (tagblatt online, "Thema des Tages: Ein Freispruch erster Klasse "):

 http://www.tagblatt.de/index.php?artikel_id=1161989&PHPSESSID=232d898afff4c575f818d6c414720c8e

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige den folgenden Kommentar an

RICHTIG — C3PO