Wem gehören öffentliche Geodaten?
Die europäischen Insitutionen beraten derzeit darüber, wem die Geodaten gehören sollen, die der Staat sammelt.
Staatlich gesammtelte Daten sollen öffentlich frei benutzbar sein, das fordert jetzt eine Initiative. Ganz anders sieht es gerade die Europäische Union, die über die Inspire-Richtlinie zu Geodaten berät. Weil die Änderungen des Europäischen Parlamentes aus erster Lesung mal wieder ignoriert wurden, fordert die Initiative der Kritiker nun die Richtlinie abzulehnen.
Der Fall verweist auf einen wichtigen Punkt: Die eigentumsverhältnisse öffentlicher Daten sind nicht immer klar. Viele in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen werden hinterfragt im Zeitalter elektronischer Kommunikation.
Dem Abgeordeneten Tauss von der SPD wollte man einst gar verbieten seine selsbt verfassten Anträge für den Bundestag online zu stellen. Parlamentscopyright liegt nämlich bei den Verlagen, welche die Aufgaben übernahmen die Texte herauszugeben.
Auch beim Informationsfreiheitsgesetz wollen die Behörden fiskalische Ziele verfolgen.
Die Petition zur INPIRE-Richtlinie oder vielmehr zu öffentlichen Geodaten trifft dabei in einen Bereich, der sich erst in den nächsten Jahren entwickeln wird. Geodaten sind für Onlinedienste von großer Bedeutung und komplizierte Lizenzabkommen könnten den entstehenden Markt von vornherein abwürgen. Das kostet Arbeitsplätze, Freiheit und füllt nicht wirklich die haushaltslücken der öffentlichen Hand.
Viele Bürger denken, dass sie bereits für die Dienstleistung des Staates gezahlt haben. Die neoliberale Denke aber besagt, dass man Güter künstlich verknappen muss, indem man sie mit einem Preis belegt, damit die tragedy of the commons nicht auftritt. Das gilt ökonomisch allerdings nicht für Informationsgüter, die zu Grenzkosten von null vervielfältigt werden, aber so weit denken nicht alle Entscheidungsträger.
http://petition.publicgeodata.org/signed.php3?lang=eng
Der Fall verweist auf einen wichtigen Punkt: Die eigentumsverhältnisse öffentlicher Daten sind nicht immer klar. Viele in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen werden hinterfragt im Zeitalter elektronischer Kommunikation.
Dem Abgeordeneten Tauss von der SPD wollte man einst gar verbieten seine selsbt verfassten Anträge für den Bundestag online zu stellen. Parlamentscopyright liegt nämlich bei den Verlagen, welche die Aufgaben übernahmen die Texte herauszugeben.
Auch beim Informationsfreiheitsgesetz wollen die Behörden fiskalische Ziele verfolgen.
Die Petition zur INPIRE-Richtlinie oder vielmehr zu öffentlichen Geodaten trifft dabei in einen Bereich, der sich erst in den nächsten Jahren entwickeln wird. Geodaten sind für Onlinedienste von großer Bedeutung und komplizierte Lizenzabkommen könnten den entstehenden Markt von vornherein abwürgen. Das kostet Arbeitsplätze, Freiheit und füllt nicht wirklich die haushaltslücken der öffentlichen Hand.
Viele Bürger denken, dass sie bereits für die Dienstleistung des Staates gezahlt haben. Die neoliberale Denke aber besagt, dass man Güter künstlich verknappen muss, indem man sie mit einem Preis belegt, damit die tragedy of the commons nicht auftritt. Das gilt ökonomisch allerdings nicht für Informationsgüter, die zu Grenzkosten von null vervielfältigt werden, aber so weit denken nicht alle Entscheidungsträger.

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Ergänzungen
Geodaten keine "Dienstleistung des Staates"
Diejenigen, die sie in diesem Sinne verwenden können, können sie auch bezahlen, insofern sind die hohen Preise für die Daten kein Mittel, um ihre Anwendung zu verhindern. Zumal diejenigen, die sie zu unmittelbarer Repression einsetzen, ohnehin staatliche Stellen sind. Ein Grund, ihre kostenlose Verfügbarkeit zu fordern, ist das aber noch lange nicht.
Projekt für freie geodaten
Bevor wir aber mit GPS-Empfaengern die straßen abfahren, wäre es natürlich besser, wenn der staat die daten rausrückt. Spart arbeit.
Freie Projekte
Ich kann dabei keine Probleme für den Datenschutz erkennen, da es sich letztendlich nur um eine Abbildung der Postleitzahlen auf den Längen- und Breitengrad handelt. Diese Daten werden bereits kommerziell vertrieben und auch bereits eingesetzt.
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ey mann datenschutz digger — 1984
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