Selbstmordversuch bei Abschiebung in den Iran

Joachim Schaefer 05.03.2006 09:24 Themen: Antirassismus
Asyl
Interview mit B. Bruder
Freiheit für B.
Während der Demo in Gießen haben wir B. Bruder interviewt:

B. S. wurde am Mittwoch bei dem Versuch einen Folgeansyltrag zu stellen auf der Ausländerbehörde festgenommen, sofort nach Frankfurt gefahren, um ihn von dort, trotz seiner politischen Tätigkeiten und der Gefahr von Gefängnis, Folter oder Mord, in den Iran abzuschieben. Daraufhin hat B. in seiner Verzweifelung mit einem Selbstmordversuch reagiert.
Trotz dieser dramatischen Situation wurde er bereits am Donnerstag wieder dem Richter vorgeführt, ohne jegliche psychatrische Behandlung, um seine schnellstmögliche Abschiebung erneut vorzubereiten. B. hielt dieser Tortur nicht stand und brach körperlich zusammen. Nun sitzt er erneut im Gefängnis, diesmal in Butzbach. B. zog sich bei seinem Selbstmordversuch Verbrennungen und eine Rauchvergiftung zu.
Wir protestieren gegen diese unmenschliche Behandlung durch das Giessener Regierungspräsidium und unterstützen den Aufruf zu einer Freilassung von B.
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Ergänzungen

Abschiebehäftling in Gefängnisklinik

Frankfurter Rudschau 05.03.2006 - 12:59
Abschiebehäftling nach Suizidversuch in Gefängnisklinik
Bruder darf 34-jährigen Iraner nicht in Butzbach besuchen / Anwältin verlangt Verlegung in ziviles Krankenhaus
Ein iranischer Flüchtling, der am Mittwoch mit einer versuchten Selbstverbrennung die Abschiebung in seine Heimat stoppen wollte, ist ins Gefängniskrankenhaus Butzbach eingewiesen worden. Seine Anwältin fordert nun die Verlegung ihres Mandanten in eine öffentliche Klinik.

Giessen/Frankfurt · "Ich werde Widerspruch gegen die Hafteinweisung in den Krankenhaustrakt der JVA Butzbach einlegen", sagte Anwältin Brigitte Kiechle. Dorthin hatte das Amtsgericht Gießen S. gestern per Eilentscheid eingewiesen. Zuvor war der 34-Jährige bei einem Abschiebehaft-Prüfungstermin unter Krämpfen auf dem Gerichtsflur kollabiert - 23 Stunden, nachdem er auf einer Flughafentoilette sein T-Shirt angezündet und Brandwunden an Brust und Bauch sowie eine Rauchvergiftung erlitten hatte. Zuvor hatte das Krankenhaus Höchst entschieden, er sei "transportfähig".

Sein Bruder, der einzige Familienangehörigen in Deutschland, durfte ihn gestern nicht im Hospital der JVA Butzbach besuchen, bereits am Donnerstag war ihm die Mitfahrt im Rettungswagen nicht erlaubt worden. Weder bei der JVA noch beim Amtsgericht Gießen war hierzu am Freitag eine Stellungnahme zu erhalten.

B. S., heute 34 Jahre, kam vor viereinhalb Jahren mit seinem jüngeren Bruder D. nach Deutschland. Dieser erzählt, im Iran habe sich Bezhaid an Studentenprotesten gegen das islamische Mullah-Regime beteiligt. Er selbst habe seinen Militärdienst in einem Teheraner Gefängnis geleistet, wo er Augenzeuge von Folterungen und Hinrichtungen geworden sei. "Ich habe das nicht mehr ertragen", sagt er.

Von diesen Ereignissen geprägt, engagierten sich beide Brüder hierzulande in exiliranischen Organisationen: der "Arbeiterkommunistischen Partei Irans" (AKP) sowie der "Föderation iranischer Flüchtlingsräte". Für beide traten sich auch öffentlich mit Namen auf. Vor allem wegen dieser politische Arbeit könnten sie nicht mehr heimkehren, sagen sie. "Man würde uns foltern oder sogar hinrichten", fürchtet D. Kenner der innenpolitischen Verhältnisse im Iran bestätigen dies. Gerichtsurteile ebenso: Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf sah bei einem AKP-Aktivst im Falle einer Abschiebung eine Gefährdung aufgrund seiner exilpolitischen Arbeit. Richter in Frankfurt stuften sogar den Besitz von Büchern, die im Iran verboten sind, als Gefahr ein.

Behörde sieht keine Gefährdung

Im Falle S. kam die Ausländerbehörde jedoch zu dem Schluss, seine politische Tätigkeit stelle keine Gefährdung da. "Obwohl unumstritten ist, dass der iranische Geheimdienst die Exilanten überwacht", wundert sich S. Anwältin. Bruder D. fragt, wieso sein Bruder nach dem versuchten Suizid tags darauf wieder an die Polizei ausgeliefert wurde: "Wieso kam er nicht in psychologische Obhut?"

Und genauso fehle ihm eine Antwort auf die Frage, wieso das Regierungspräsidium Gießen (RP) die Abschiebung angeordnet habe, obwohl das VG Gießen eine Klage gegen die zweite Ablehnung noch nicht entschieden hat. Die Antwort gibt RP-Sprecher Manfred Kersten. Das RP sei nicht verpflichet, die richterliche Entscheidung abzuwarten. "Und das machen wir üblicherweise auch nicht", so Kersten. Das wurde S. zum Verhängnis. Er dachte, seine Abschiebung sei ausgesetzt, solange die Klage läuft.

Deshalb wollte er am Mittwoch fristgerecht seine Duldung beim Gießener Ausländeramt verlängern. Und wurde dort prompt festgenommen. Kersten begründet das mit der "gebotenen Eile". Denn am 23. April laufe S. Pass ab, und da der Iran diesen bei Flüchtlingen nicht erneuere, könne er dann nicht mehr in den Iran abgeschoben werden.

Das Hessische Innenministerium in Wiesbaden sieht keinen Bedarf, die Abschiebepraxis in den Iran sowie die Bewertung der dortigen innenpolitischen Lage zu überdenken. Angesprochen auf die dortige politische Verfolgungen, meinte ein Sprecher: "Der Iran hat eine demokratisch gewählte Demokratie." Stefan Säemann

Unterstützer von B. S. demonstrieren heute um 12 Uhr gegenüber dem Gießener Kaufhof in der Innenstadt.

 http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/frankfurt_und_hessen/?cnt=819351

Aufruf zur Unterstützung von B. S.

kathrin 08.03.2006 - 16:51
Der Bruder und die Freunde von B. S. bitten in einem Schreiben um möglichst breite Unterstützung:

Asylsuchender Opfer Giessener Abschiebepolitik

B. S. (34) und sein Bruder D. sind zwei Asylsuchende in Gießen aus dem Iran. Sie sind seit Jahren gegen die islamische Regierung politisch aktiv. Sie sind wegen ihrer politischen Aktivitäten innerhalb der iranischen Oppositionellen bekannte Gesichter im Iran.

Sie sind aktive Mitglieder der Arbeiterkommunistischen Partei Iran. Sie sind oft als Vertreter der AKPI in verschiedenen politischen Veranstaltungen in Gießen aufgetreten und dank ihrer Arbeit, ist die Partei in Gießen bei den Iranern aber auch bei Menschen anderer Herkunft bekannter geworden. Die Arbeiterkommunistische Partei ist im Iran verboten. Ihre Mitglieder und Anhänger werden festgenommen, gefoltert und hingerichtet.

Herr Jansen, Verantwortlicher Richter beim Verwaltungsgericht in Giessen, ist im Mai 2005 von Vertretern der Föderation iranischer Flüchtlinge in Deutschland, in einem persönlichen Gespräch über die politischen Tätigkeiten der zwei Brüder S. und über die Gefahren im Falle einer Abschiebung informiert worden.

Die Rechtsanwältin, Frau Kiechle, hatte beim Verwaltungsgericht ausreichend Materialien über die politischen Tätigkeiten der Herren B. und D. S. zur Verfügung gestellt.

Im Falle S. kam die Ausländerbehörde jedoch zu dem Schluss, die politische Tätigkeit stelle keine Gefährdung da. Der Asyl- und der Asylfolgeantrag wurden abgelehnt.
Herr B. S. wurde, als er im Ausländeramt seinen Aufenthalt verlängern wollte, trotz aller Bemühungen am 01.03.2006 von der Polizei ins Auto gesetzt und zum Flughafen Frankfurt gebracht, um ihn abzuschieben. Er stand so unter Schock, dass er einen Selbstmordversuch beging, indem er versuchte, sich zu verbrennen. B. zog sich dabei Verbrennungen und eine Rauchvergiftung zu. Er wurde ins Krankenhaus Frankfurt Höchst gebracht.
Trotz dieser dramatischen Situation bedrängten Polizeibeamte die Ärzte des Krankenhauses Höchst, damit B. bereits am Donnerstag wieder dem Richter vorgeführt werde, ohne jegliche psychiatrische Behandlung, um seine schnellstmögliche Abschiebung erneut vorzubereiten. B. hielt dieser Tortur nicht stand und brach körperlich zusammen. Nun liegt er im Krankenhausgefängnis Butzbach.
Wir verurteilen den unmenschlichen Umgang mit dem verletzten Asylsuchenden durch das Giessener Regierungspräsidium auf das schärfste.

B. S. ist Opfer Giessener Abschiebepolitik geworden, dabei sind seine Menschlichkeit und seine Geschichte wohl in Vergessenheit geraten. Sein Fall ist für die Mitarbeiter der beteiligten Behörden nur eine große Akte unter vielen ähnlichen geworden.

Um die Abschiebepolitik in diesem und anderen Fällen zu brechen brauchen wir Ihre Hilfe. Unterstützen Sie meinen Bruder! Rufen Sie uns bitte an. D. S. 07.03.20

(ich stelle die Telefonnummern allerdings lieber nicht ins Netz, sondern bitte darum erst einmal über e-mail Kontakt herzustellen)


Am Freitag den 17.März ist in Gießen eine größere Demo geplant, die um
11.00h vor der Ausländerbehörde der Stadt Gießen starten soll und druch die Innenstadt zum Verwaltungsgericht führen soll.

B. in der Psychiatrie

Kathrin 11.03.2006 - 10:43
Kontakt zu B. S. bleibt verwehrt

Auch über eine Woche nach dem Selbstmordversuch des jungen Iraner B. S., können sein Bruder und seine Freunde keinen Kontakt zu ihm aufnehmen. Nur durch einen Zufall erfuhren sein Bruder und seine Freunde heute, dass B. S. vom Gefängniskrankenhaus Butzbach, wohin man ihn letzten Donnerstag in Abschiebehaft einwies, nachdem seine Abschiebung auf Grund der Selbstentzündung abgebrochen wurde, nach Kassel in die Gefängnis-Psychiatrie überführt wurde. Auf dem Weg wurde der junge Mann für einige Stunden in die Psychiatrie in Gießen eingeliefert. Seine Freunde, die als sie diese Nachricht erhielten sofort zum Krankenhaus eilten, um B. S. zu sehen, wurden von der Polizei weggeschickt. Sie konnten auf ihren kranken Freund nur einen kurzen Blick werfen. Es ist davon auszugehen, dass die Möglichkeiten B. S. zu besuchen für die Menschen, die ihm nahe stehen, in Kassel nicht besser werden. In der JVA Butzbach gab es keine Möglichkeiten des Besuchs und des Kontaktes mit dem dort Inhaftierten. Ein geplanter Besuch durch eine Freundin, seinen Psychologen und den Landtagsabgeordneten der SPD Schäfer-Gümbel wurde nicht genehmigt. Es hieß, in seiner Zelle im Gefängniskrankenhaus könne B. S. keinen Besuch empfangen und er sei nicht in der gesundheitlichen Verfassung, in das Besucherzimmer der Anstalt zu gehen, zudem sei Herr S. nicht ansprechbar. Der Bruder und die Freunde des jungen Mannes machen sich große Sorgen um ihn. Nach der Einweisung B. S. in die Abschiebehaft konnte sein Bruder D. nur ein einziges Mal telefonisch mit ihm sprechen. Dabei merkte D. S., dass sein Bruder psychisch überaus verwirrt ist. Ein normales Gespräch war nicht möglich. D. S. befürchtet, dass er seinen Bruder nie wieder sehen wird, wenn dieser in den Iran abgeschoben wird. Dort werden beide Brüder wegen ihrer politischen Aktivitäten gesucht und es erwartet sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Haft und Todesstrafe.
Gemeinsam mit einem breiten Kreis von UnterstützerInnen wird dafür gekämpft, dass dies nicht passiert. Deshalb findet am Freitag, den 17. März eine Demonstration in Gießen statt. Beginn: 14.00h vor der Ausländerbehörde der Stadt Gießen (am Berlinerplatz).


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