Poliizei verschleppt Sport-Baum-kletterin

LIgA 04.03.2006 09:43 Themen: Atom
Nebensachen beim Schacht-Konrad- Prozess:
Dürfen Frauen in Bämen klettern?
Vor dem OVG Lünebug wurde eine Frau wegen "Baumklettern" festgenommen und zur Polizeiwache verschleppt.
Eine wahre Begebenheit vom Mittwoch, dem 1. März 2006 in Lüneburg, Uelzener Straße.
Nebensache aus lüneburg.

Während der 7. Senat des OVG lüneburg um die Klage des Herrn Traube gegen das Atomlager Schacht Konrad verhandelt, findet vor dem Gericht eine bunte kleine Mahnwache gegten den Atomstaat statt.

Diese wird von einer Hundertschaft Polizei, deren Fahrzeuge u.a.in allen nahen Seitenstraßen stehen aufmerksam beobachtet.

Gegen Mittag klettert eine Frau neben der Mahnwache in eine ca 20m hohe Linde, welche an der Straße vor dem Gericht steht.

An diesem Baum ist in ca 5 m höhe schon ein Transparent aufgehängt.
Eine entsprechende Leiter lehnt daran.
Die Polizei hatte morgens keine Einwände. (Warum auch?)
Die Frau klettert höher.

Nachdem einige Prozeßbeaobachter in einer Verhandlungspause nach oben sehen, wird auch die Polizei aufmeksam.
Erst ein Beamter dann zwei beobachten die Frau, die jetzt ca 12m hoch ist.
Ein dritter Beamten holt eine Videokamera und "dokumentiert".
Mehr Beamate, eine zweite und dritte Videokamera.
Dann ein, nein Zwei Beamte die mit Spiegelreflexkameras zusätzlich fotografieren.
Was wird da so spektakulär dokumentiert?
Eine kleine Person hoch oben in einem Baum, sonst nichts, sie klettert einfach.

Während 15! Polizeibeamte um den Baum herum jede Bewegung der Kletterin im Baum beobachten, filmen, fotographieren, wendet sich ein Beamter nun an die Anmelder der Mahnwache:
Hier gehe ein "Aktion" von der Mahnwche aus, welche die Polizei bei aller Weitherzigkeit nicht tollerieren könne.
"Welche Aktion?"

Das sei doch offensichtlich! Die Anmelder wurden ultimativ aufgefordert, die Frau im Baum von der Versammlung aususchließen.
Sonst seihen sie verantworlich für die "Aktion", würden eine Ordnundswidrkigkeit begehen, und die Polizei müsse, bei aller Weitherzigkeit, die Mahnwache auflösen.

Nochmalige Frage: "Welche Aktion"
(Abgesehen davon, daß man ihr von unten zuzehen konnte, hatte die Kletterei ja keinerlei Außenwirkung)

Man habe, so der Polizist, Kontakt mit dem Ordnundsamt der Stadt Lüneburg aufgenommen, "das" sei eine Ordnunswidrigkeit.
"Was? das beklettern eines Baumes?"
"Jedenfalls das beklettern von Laternenmasten. Es könnten auch Äste herunterfallen, sie selbst könne herunterfallen,und wenn sie z.b. auf die dünnern Äste über die Straße klettern würde, (-was sie nicht tat-) dann könnte das unter Umständen eine art Straßenverkehrsgefährdung sein. Wenn sie sich z.b. über der Straße abseilen würde.
Das Beklettern von Bäumen sei schließlich überall verboten."
"Wo denn zum Beispiel?, wir möchten niemanden von unserer Mahnwache ausschließen"

Es sei zwar nicht klar, ob sie dazugehöre, aber wenn die Anmelder sie nicht formell von der Mahnwache ausschließen würden, würde es sofort eine Anzeige nach dem Vers. Gesetz geben.
Einer der Anmelder geht die Leiter halb hoch (ganz traut er sich nicht) und ruft, daß die Polizei ihn aufgefordert habe, sie aufzufordern vom Baum 'runterzukommen.
Ob das oben zu verstehen war, ist unklar. Die Frau bleibt in ca 7-10m Höhe oben.
Ca 45 Minuten lang beobachten also 12 bis 14 Beamte mit drei Viedokameras und zwei Spiegelreflekskameras weiter die Frau im Baum.
Zwischendurch gehen sie immer mal in ihre beheizten Bullis.

Es ist kalt, ab und zu schneit es.
Sobald die Frau herunterzukommen scheint, umstellten acht Beamte den Baum.

Im Gericht wird beobachtet, wie ein leitender Polizeibeamter (Drei silbersterne)dem Leiter der Baumbeobachter erklärt, daß die Frau bestens bekannt sei, sie klettere regelmäßig in Parkbäumen.
Im Liebesgrund (ein Lüneburger Park) haben Beamte dabei vor kurzem schon ihre Personaliern festgestellt.

Ein Beamter geht die Leiter am Baum drei Stfen hoch und ruft, von einer Videokamera dokumentiert, eine Aufforderung nach oben.
Nach weiteren 20min eine zweite.
Der Inhalt ist schon am Boden wegen des Verkehrslärms nicht zu verstehen, oben im Baum sicher nicht.
Man hört, daß der Einsatzleiter erwägt, die Feuerwehr um Amsthilfe zu bitten.
Schließlich kommt die Frau herunter.

Extrem spektakulär seilt sie sich mit dem Kopf voran also Kopfüber ab.
Dabei führt sie einen Sicherungs-Knoten mit ihren Füßen nach, welche dabei nach oben zeigen.
Die Polizei dokumentier mit zwei Kameras und es ist jedem klar: Die Frau klettert höchst passioniert, war auch ständig professionell gesichert.
Sie wird von Acht Beamten umstellt.

Diese haben keine Eile, lassen die Frau in aller Ruhe das Seil vom Baum abziehen, es nach Alpinistenart sorfältig ausammenlegen, den Klettergurt ablegen, alles in den Rucksack verpacken.
Sie haben auch überhaupt nichts dagegen, daß sie den Rucksack an einen Bekannten weiterreicht.
Dann werden die ca 5 oder 6 Beobachter der Szene abgedrängt, die Frau wird von fünf BeamInnen überraschend und sehr schnell in einen Bulli gedrängt, der sofort losfährt.
Also die klassische "unauffällige Festnahmetaktik", wie sie bei vielen Demos beobachtet wird.

Jetzt würden im Polizeirevier ihre Personalien festgestllt erklärt der Leiter der Polizeiaktion. "Das volle Programm"
Die Erklärung, daß die Frau der Polizei von Person bekannt sei, ignoriert der Beamte.

Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage erklärt der Beamte, es läge ein Verstoß gegen die Lüneburger Baumschutzsatzung vor.
Der jetzt zufällig vor das Gericht gekommene Lüneburger Landtagsabgeordnete Andreas Meisies, erklärt daraufhin, er sei jahrelang Ratsherr im lüneburger Stadtrat gwesen, und könne sicher sagen, daß es in Lüneburg keine Baumschutzsatzung gibt.
Seine Partei, die Grünen, hätten Jahrelang vergeblich versucht, eine solche durchzusetzen.
Daraufhin wird umgehend telefonisch ein Rechtsanwalt kontaktiert, der ebenfalls bestätigt, daß Lüneburg keine Baumschutzsatzung habe.

Ein Vertreter der Lüneburger Standort-Initiative "LIgA" fährt zum Polizeirevier, wo er zusammen mit dem Anwalt eintrifft.
In dem Moment wird auch die Frau schon wieder herausgelassen.

Als diese in der Wache ankam, war dort bereits ein kommlett ausgefüllts Formblat mit ihrem kompletten Namen, und ihrer Wohnadresse auf dem Tisch.
Die Beamten haben nur einen sehr flüchtigen Blick auf ihren Ausweis geworfen, keinerlei Überprüfungen vorgenommen.
Das amtliche Formular war ja schon ausgefüllt, und sie wurde umgehend wieder gehen gelassen.
Sie war im Bulli weder aufgefordert worden ihren Ausweis zu zeigen, noch hatte man sie durchsucht.

Ist die lüneburger Nebensache damit vorbei?

Nicht ganz.

Neben der Frau in der Wache waren zwei Kriminalbeamte des Lüneburger Staatschutzes.
Diese erklärten dem Anwalt,sie seihen in der Sache zuständig.
Die Polizei sei auch nicht nach der nicht vorhandenen Lüneburger Baumschutzsatzung sondern aufgrund einer Verbindung von zwei §§ der Lüneburger Stadt-Satzung aktiv geworden.
("§ 14 in Verbindung mit ??")

Die Kriminalbeamten wiesen den Vorwurf der Freiheiheitsberaubung von sich, Der Auswwis der Frau sei ja erst auf der Wache einzusehen gewesen.
Die Staatsschutzbeamten fuhren dann umgehend zum OVG, wo sie sich eingehend mit den Beamten vor Ort unterhielten.
Diese machten danach zur alseitigen Verblüffung umgehend Feierabend, die ganze Hundertschaft fuhr weg, und ließ Gericht, Mahnwache, Bäume, Transparente etc ohne Beobachtung zurück.

Für den Rest des Nachmittages war Baumklettern dann offensichtlich weder ordnungswidrig noch straßenverkehrs- oder selbstgefährdend.
Bis zum Ende des Prozesses tauchte kein Polizeibeamter mehr auf.

Ist die Lüneburger Nebensache damit vorbei?

Fast.

Am nächsten Morgen, Donnerstag, rief der Vertreter der Lüneburger Initiative beim Ordnunsamt an, um sich nach jener Vorschrift zu erkundigen, nach der iin Lüneburg das beklettern von Bäumen ordnungswidrig sei.

Er wurden mit dem Chef der Ordnungsamtes, Herrn Domanske, verbunden.
Man kennt sich von den Tag X Großdemonstrationen her.
Herr Domanske war tags zuvor nicht im Dienst, er war daher nicht konkret informiert.
Herr Domanske blätterte einige Minuten lang in Verordnungen, um dann mitzuteilen, daß ihm auf die schnelle keine Vorschrift einfalle, die das Beklettern von Bäumen verbiete.
Das müsse man ja aber wohl spätestens jetzt nachholen, da habe ja wohl eine Gefährdung vorgelegen. (woher weiß er das, wenn er nicht informiert war??)
Man möge doch am nächsten Tag bei einem seiner Mitarbeiter zurückrufen...

Wir werden vom weiteren Fortgang der Lüneburger Nebensache berichten.

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Ergänzungen

Bild

salzgitter Zeitung 05.03.2006 - 15:48
Das Bild wurde mit folgendem Artikel am Donnerstag veröffentlicht.

"Man kann das Urteil schon erahnen"

Konrad-Prozess: Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnt alle Anträge der Kläger ab – "Radioaktivität wird frühestens in 300 000 Jahren frei"
Von Ingo Kugenbuch

LÜNEBURG. "Ich bin sprachlos, wie leicht hier die Arroganz der Macht siegt", sagt Christa Garms-Babke. "Wenn ich hier hätte aussagen sollen, hätte ich kein Wort herausgebracht." Garms-Babke hat ihre Doktorarbeit über die Genehmigung von Schacht Konrad als Atommüll-Endlager geschrieben. Ihr Fazit: Konrad ist verfassungswidrig. Darauf stützt Anwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach ihren Antrag, die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung zunächst vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Antrag wird abgelehnt.

Jeder Antrag von Rülle-Hengesbach, die die Landwirtsfamilie Traube als Kläger vertritt, wird abgelehnt – so wie am Tag zuvor jeder Antrag von Salzgitter-Anwalt Reiner Geulen abgelehnt worden ist. Niemand im Gerichtssaal glaubt jetzt mehr daran, dass das Gericht am 8. März im Sinne der Kläger urteilt.

"Wir erhoffen uns nicht mehr viel von diesem Gericht", sagt Walter Traube. Der 42-jährige Landwirt hat den 104-Hektar-Hof von seinem Vater Gerhard geerbt. Beide haben gegen Konrad geklagt, weil sie sicher sind, dass sie ihre Rüben, Erdbeeren und ihr Getreide, das in unmittelbarer Nähe des geplanten Endlagers wächst, nicht mehr verkaufen können. Geht Konrad in Betrieb, fürchten sie zudem, werden sie und ihre Erben radioaktiven Staub einatmen.

"Frühestens in 300 000 Jahren wird Radioaktivität freigesetzt", sagt Uta Rüping beschwichtigend. Aber selbst dann, so die Anwältin des niedersächsischen Umweltministeriums, würden alle Grenzwerte eingehalten. Dann kommt ein Satz, den Christa Garms-Babke lieben wird: "Dass es dann überhaupt noch menschliches Leben geben wird, ist eine sehr optimistische Annahme." Und Rüping fügte hinzu: "Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz."

Alle Einwände der Traube-Anwälting gegen das Endlager weist Rüping zurück. Zu lange Dauer des Verfahrens? Das sei doch nicht schlecht, so könne man gründlicher prüfen. Weisungen des Bundes an das Umweltministerium? "Reines Internum." Befangenheit der Gutachter? Von den Klägern seien keine Personen, sondern nur Institutionen benannt worden. Doch selbst für den Fall, dass Verfahrensfehler nachgewiesen werden sollten, nimmt der Vorsitzende Richter Wolfgang Kalz den Klägern den Wind aus den Segeln: "Auch dann muss die Genehmigung nicht zwingend aufgehoben werden."

Walter Traube ist indes gedanklich längst in Leipzig, beim Bundesverwaltungsgericht. Am ersten Verhandlungstag, als es um die Klagen der Kommunen Salzgitter, Vechelde und Lengede ging, sei er noch frustriert gewesen, sagt er. "Heute geht es mir schon besser, weil ich sehe, wie geschickt unsere Anwältin die Verhandlung führt." Für ihn steht fest: "Ich bleibe bei der Stange, solange das Geld reicht."

Traube betont immer wieder, dass er stellvertretend für viele Salzgitteraner klagt. Finanziell wird er deshalb von einem eigens eingerichteten Rechtshilfefonds unterstützt. Ob der gut genug gefüllt ist, um auch die Kosten für die Revision zu bezahlen, ist noch nicht gewiss.

Im und vor dem Gericht stärkt Traube unter anderem die IG Metall Salzgitter den Rücken, die mit einem Bus nach Lüneburg gereist ist. Andreas Blechner, der Betriebsrats-Chef von VW Salzgitter, verfolgt im Zuschauerraum den Prozess.

Auch mehrere Landwirte haben ihre Äcker im Stich gelassen, um ihren Kollegen zu unterstützen. Draußen zeigen – wie schon am ersten Tag – das Bündnis Salzgitter gegen Konrad, Robin Wood und die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad Flagge.

"Wir haben einen gewissen roten Faden erkennen können", sagt Wiltrud Rülle-Hengesbach während der Verhandlung. "Ist das als Kompliment zu verstehen?", fragt der Vorsitzende Richter. "Man kann das Urteil schon erahnen", erwidert Rülle Hengesbach, "dafür gibt es kein Kompliment."
Donnerstag, 02.03.2006

Bild von Oben

Baumkletterin 05.03.2006 - 15:49
Ein kleines Bild...

Prozess Atommüll-Endlager Schacht Konrad

findet ihr hier: 17.08.2006 - 13:55

Verhandlung am 30. August 06 in Lüneburg

Antiatombaum 17.08.2006 - 14:39
Der Termin steht jetzt fest. Aus diesem Ereignis hat die Polizei 3. Tatvorwürfe konstruiert.
Die Verhandlung findet am 30. August statt. Amtsgericht Lüneburg, 10Uhr, Raum 314.

auf www.anti-atom-aktuell.de ist folgendes zu lesen:

"ich wünsche mir viele Zuschauer!!! Vielleicht sollte jeder ein Bäumchen oder einen Klettergurt mitbringen... Auf phantasievolle Gestaltung des Verfahrens (vor dem Gebäude, im Saal...) freue ich mich..."
Fortsetzungstermin: 13. September, gleiche Uhrzeit, gleicher Ort.

verhandlung verschoben: 13.09.

eichhörnchen 25.08.2006 - 14:26
Die Verhandlung soll jetzt am 13. September stattfinden. Amtsgericht Lüneburg, Raum 314 um 10:00
Wurde aus mir unbekannter Grund verschoben.
Achtet auf aktuelle Ankündigung:  http://www.ligatomanlagen.de