In Berlin ist Thor Steinar doch verboten
Der 24 Jährige neoNazi Steffen K. wurde Gestern von Amstgericht Tiergarten zu 7 Monaten Freiheitsstrafe und 3 Jahren Bewährung sowie 150 Arbeitsstunden für das tragen von TS Klamotten verknackt!
...zwar ist die Strafhöhe eindeutig auf seine Vorstrafen zurück zu führen, jedoch wurde er für das Tragen von TS-Klamotten verknackt! (Verwenden von Kenzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Seit 2004 gilt in Berlin ein Verbot von SA und SS-ähnlichen Symbolen, zu denen (Wie das Gericht bewies) auch die NaziModeMarke Thor Steinar gehört. Es handelte sich hierbei um das "alte" Thor Steinar Label, mit dem sich NeoNazis aufrgund von Brandenburger Urteilen in Berlin wieder vermehrt sehen lassen.
Zwar sind einige NeoNazis auf das "neue" Label umgestiegen (ein Kreuz mit Punkten oben und unten) jedoch tauchten nach der Legaliesierung des "alten" Labels wieder die ach so mutigen Faschisten mit ihren alten Lappen auf. Jodoch galt die Legaliesierung zu keiner Zeit in Berlin!
Steffen K. wurde am 23. Nov. 2004 mit der NaziKlamotte von der Polizei aufgegriffen und gestern vom Amtsgericht Tiergarten Verurteilt!
Zwar liegt es immer noch im Ermessen des Richters ob es sich beim jeweiligen Fall um ein verfassungswidriges Symbol handelt, jedoch ist der GeneralFreispruch damit aufgehoben! (Quellen:ND und WWW)
Also an alle Genossen aus Berlin:
Antifaschismus mit allen Mitteln! Wenn wir das System nutzen können um die Faschisten zu schwächen so sollten wir das tun. Ein verhinderter NaziAufmarsch stört die Faschos weit weniger als eine dicke Mauer und Türen aus Eisen!
Seit 2004 gilt in Berlin ein Verbot von SA und SS-ähnlichen Symbolen, zu denen (Wie das Gericht bewies) auch die NaziModeMarke Thor Steinar gehört. Es handelte sich hierbei um das "alte" Thor Steinar Label, mit dem sich NeoNazis aufrgund von Brandenburger Urteilen in Berlin wieder vermehrt sehen lassen.
Zwar sind einige NeoNazis auf das "neue" Label umgestiegen (ein Kreuz mit Punkten oben und unten) jedoch tauchten nach der Legaliesierung des "alten" Labels wieder die ach so mutigen Faschisten mit ihren alten Lappen auf. Jodoch galt die Legaliesierung zu keiner Zeit in Berlin!
Steffen K. wurde am 23. Nov. 2004 mit der NaziKlamotte von der Polizei aufgegriffen und gestern vom Amtsgericht Tiergarten Verurteilt!
Zwar liegt es immer noch im Ermessen des Richters ob es sich beim jeweiligen Fall um ein verfassungswidriges Symbol handelt, jedoch ist der GeneralFreispruch damit aufgehoben! (Quellen:ND und WWW)
Also an alle Genossen aus Berlin:
Antifaschismus mit allen Mitteln! Wenn wir das System nutzen können um die Faschisten zu schwächen so sollten wir das tun. Ein verhinderter NaziAufmarsch stört die Faschos weit weniger als eine dicke Mauer und Türen aus Eisen!
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Ergänzungen
oh wie ist das
Aber nur so zur Info das alte Logo ist in ganz Deutschland verboten.
Da gab es vorkurzem ein Geritsurteil in Brandenburg.
"Thor-Steinar"-Logo bleibt verboten
Die Richter schlossen sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, wonach das Runen-Logo mit den Kennzeichen ehemaliger NS-Organisationen verwechselt werden kann.
Im vergangenen November hatte bereits das Landgericht Neuruppin die Verwendung des "Thor-Steinar"-Logos für strafbar erachtet.
Inzwischen verwendet die Firma ein anderes Kennzeichen, das strafrechtlich nicht bedenklich ist.
Diese entscheidung des Gerichts ist vom 07.02.2006.
Denke mal das dies mit der Verurteilung in Berlin zu tun hat.
Aber schön das Berlin da ma den Vorreiter spielt...
Um so besser...
leider ist dem nicht so
das Deutschlandweite Verbot wurde vor längerem aufgehoben und lufende Verfahren gegen Träger von TS-Lappen eingestellt (es wurde sogar von einem generällem Freispruch gesprochen), ist nun Ländersache bzw in ermessen des jeweiligen Richters ob er Ähnlichkeit zwischen TS-Lappen und SS/SA-Symbolig sieht
@Autonomer
Wollte meiner Stadt nich als Vorreiter darstellen sonder nur meine Genoosen infomieren... leider ist die Berichterstattung über dis Thema auf Indy beinahe tot, ich und viele meiner Genossen gingen davon aus das das "alte" TS-Logo volkommen straffrei sei...
Da es jedoch nun als Strafbestandt gelten kann, dachte ich unsere Genossen sollten das wissen.
Falsch
Aus der Wikipedia zu Thor Steinar
Auch wenn man Nazi Schweinen alles Schlechte gönnen sollte, das Urteil gegen diese Hohlbirne ist kein Grund zur Freude. Es ist eine allgemeine Tendenz, klare gesetztliche Regelungen zu meiden und Willkürjustiz zu betreiben.
Erinnert sei nur an an die durchgestrichenen Hakenkreuze auf Stickern, die in Stuttgart massiv durch die deutsche Terrorjustiz verfolgt werden.
Es kann doch wohl nicht angehen, das man jetzt an jeder Bundesland Landesgrenze sein Kleidung daraufhin prüfen muss, ob sie event. einem vertrotteltem Richter nicht gefällt.
Absolut krank
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Rechtschreibung — @Roter Oktober
Verbot der Klamotten unsinnig — Blobby