In Berlin ist Thor Steinar doch verboten

RoterOktober 01.03.2006 19:41
Der 24 Jährige neoNazi Steffen K. wurde Gestern von Amstgericht Tiergarten zu 7 Monaten Freiheitsstrafe und 3 Jahren Bewährung sowie 150 Arbeitsstunden für das tragen von TS Klamotten verknackt!
...zwar ist die Strafhöhe eindeutig auf seine Vorstrafen zurück zu führen, jedoch wurde er für das Tragen von TS-Klamotten verknackt! (Verwenden von Kenzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Seit 2004 gilt in Berlin ein Verbot von SA und SS-ähnlichen Symbolen, zu denen (Wie das Gericht bewies) auch die NaziModeMarke Thor Steinar gehört. Es handelte sich hierbei um das "alte" Thor Steinar Label, mit dem sich NeoNazis aufrgund von Brandenburger Urteilen in Berlin wieder vermehrt sehen lassen.
Zwar sind einige NeoNazis auf das "neue" Label umgestiegen (ein Kreuz mit Punkten oben und unten) jedoch tauchten nach der Legaliesierung des "alten" Labels wieder die ach so mutigen Faschisten mit ihren alten Lappen auf. Jodoch galt die Legaliesierung zu keiner Zeit in Berlin!
Steffen K. wurde am 23. Nov. 2004 mit der NaziKlamotte von der Polizei aufgegriffen und gestern vom Amtsgericht Tiergarten Verurteilt!
Zwar liegt es immer noch im Ermessen des Richters ob es sich beim jeweiligen Fall um ein verfassungswidriges Symbol handelt, jedoch ist der GeneralFreispruch damit aufgehoben! (Quellen:ND und WWW)

Also an alle Genossen aus Berlin:
Antifaschismus mit allen Mitteln! Wenn wir das System nutzen können um die Faschisten zu schwächen so sollten wir das tun. Ein verhinderter NaziAufmarsch stört die Faschos weit weniger als eine dicke Mauer und Türen aus Eisen!
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Ergänzungen

oh wie ist das

schön!!! 01.03.2006 - 20:32
Tja so muss das sein:)
Aber nur so zur Info das alte Logo ist in ganz Deutschland verboten.
Da gab es vorkurzem ein Geritsurteil in Brandenburg.

"Thor-Steinar"-Logo bleibt verboten

Autonomer 01.03.2006 - 20:41
Das Landgericht Potsdam hat eine Beschwerde der bei Neonazis beliebten Modefirma "Thor Steinar" verworfen. Wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag mitteilte, bleibt die Beschlagnahmung von Kleidung mit dem Logo des Unternehmens rechtens.
Die Richter schlossen sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, wonach das Runen-Logo mit den Kennzeichen ehemaliger NS-Organisationen verwechselt werden kann.
Im vergangenen November hatte bereits das Landgericht Neuruppin die Verwendung des "Thor-Steinar"-Logos für strafbar erachtet.
Inzwischen verwendet die Firma ein anderes Kennzeichen, das strafrechtlich nicht bedenklich ist.

Diese entscheidung des Gerichts ist vom 07.02.2006.
Denke mal das dies mit der Verurteilung in Berlin zu tun hat.
Aber schön das Berlin da ma den Vorreiter spielt...

Um so besser...

RoterOktober 01.03.2006 - 21:03
@schön...
leider ist dem nicht so
das Deutschlandweite Verbot wurde vor längerem aufgehoben und lufende Verfahren gegen Träger von TS-Lappen eingestellt (es wurde sogar von einem generällem Freispruch gesprochen), ist nun Ländersache bzw in ermessen des jeweiligen Richters ob er Ähnlichkeit zwischen TS-Lappen und SS/SA-Symbolig sieht
@Autonomer
Wollte meiner Stadt nich als Vorreiter darstellen sonder nur meine Genoosen infomieren... leider ist die Berichterstattung über dis Thema auf Indy beinahe tot, ich und viele meiner Genossen gingen davon aus das das "alte" TS-Logo volkommen straffrei sei...
Da es jedoch nun als Strafbestandt gelten kann, dachte ich unsere Genossen sollten das wissen.

Falsch

02.03.2006 - 00:06
Der gute Mann wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe MIT drei Monaten Bewährungszeit verknackt, nicht UND. Er wandert also NICHT hinter Gitter, wenn er sich nicht allzu blöd anstellt. Ansonsten frage ich mich, wie man sich über solche Urteile freuen kann: DIe Marschrichtung der Justiz wird doch immer offensichtlicher, nur hat es diemal die andere Seite getroffen.

Aus der Wikipedia zu Thor Steinar

Staatsfeind 02.03.2006 - 01:35
"Am 12. September 2005 hat der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes in Brandenburg an der Havel auf die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Potsdam rechtskräftig festgestellt, dass das Runenlogo derartigen Kennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich sieht. Weiterhin erkannte das OLG aber an, dass die Textilien der Marke "Thor Steinar" durch ihre farbliche Gestaltung und verwendete Aufschrift gerade Personen der rechtsextremen Szenen ansprechen und dies mutmaßlich auch so vom Hersteller beabsichtigt ist. Damit fällt das Tragen solcher Kleidung grundsätzlich nicht mehr unter § 86a StGB. Das „Verbot“ durch das Landgericht Neuruppin ist somit ebenfalls obsolet. Eine Schadenersatzklage der Firma Mediatex auf Grundlage des brandenburgischen Staatshaftungsgesetzes wird erwogen."

Auch wenn man Nazi Schweinen alles Schlechte gönnen sollte, das Urteil gegen diese Hohlbirne ist kein Grund zur Freude. Es ist eine allgemeine Tendenz, klare gesetztliche Regelungen zu meiden und Willkürjustiz zu betreiben.

Erinnert sei nur an an die durchgestrichenen Hakenkreuze auf Stickern, die in Stuttgart massiv durch die deutsche Terrorjustiz verfolgt werden.

Es kann doch wohl nicht angehen, das man jetzt an jeder Bundesland Landesgrenze sein Kleidung daraufhin prüfen muss, ob sie event. einem vertrotteltem Richter nicht gefällt.

Absolut krank

Ketzer 02.03.2006 - 05:52
Der Paragraph 86 a wurde einmal entworfen um das Zeigen von NS-Fahnen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Was im Laufe der Zeit daraus gemacht wurde erinnert doch stark an quasi religiösen Wahn. Irgendwelche Symbole werden als das Böse dargestellt, deren Anblick den geneigten oder weniger geneigten Betrachter offenbar Gefahr laufen läßt sich mit dem Teufel einzulassen. Nur so lassen sich diese irrwitzigen Urteile erklären. Mittlerweile scheint es auch kaum noch zu interessieren welche politische Richtung der betreffende Träger einnimmt oder ob er gar unpolitisch ist. Davon zeugen z.B. die Urteile in Stuttgart. So üben sich Staatsanwälte geradezu in Runenforschung um nachzuweisen das irgendwelche Striche so oder ähnlich auch von irgend einer Bdm Ortsgruppe verwendet wurde. Und da die Nazis gerne Runen verwendeten kann man so quasi jeden Strich kriminalisieren.Das verursacht natürlich das Problem, daß niemand so recht weiß bzw. sagen kann was verboten ist und was nicht, und dies ist anscheinend gewollt. Hier werden Gesetze willkürlich ausgedehnt. Es ist geradezu eine Hinwendung ins Mittelalter, in dem Zeichen wie z.B. Pentagramme ebenso verteufelt wurden. Und da Deutschland seinen Wahn (egal welchen) gerne exportiert und als das allein selig machende erklärt, wurde sogar eine EU Initiative ins Leben gerufen die solche speziell deutschen Gesetze weltweit ausdehnen sollte. Gescheitert ist dies u.a. an England, daß dann seine indisch stämmige Minderheit ebenso verfolgen müßte, da die Svastika ein viel verwendetes hinduistische Symbol ist. Wie man es auch dreht und wendet, solche Gesetze müssen weg. Sie führen nur dazu, das vieleicht gut gemeintes ins Gegenteil gewendet wird und Juristengehirne´was zur Beschäftigung haben. Morgen schon könnte ein Staatsanwalt auf die Idee kommen das PKK Verbot dazu zu benutzen alle roten Fahne die einen Stern tragen ebenso zu verbieten.

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