Alte Nervensägen

--- 28.02.2006 15:39 Themen: Antifa
Deutsches Rotes Kreuz verklagt die Rote Hilfe wegen angeblicher „Zeichenverletzung“ auf Ordnungsgeld und Schadensersatz
Alte Nervensägen

Deutsches Rotes Kreuz verklagt die Rote Hilfe wegen angeblicher „Zeichenverletzung“ auf Ordnungsgeld und Schadensersatz

Als Auslöser nimmt die juristische Vertretung des DRK wieder einmal das Symbol der autonomen Demonstrations-SanitäterInnen. Sie wirft der Roten Hilfe vor, die Broschüre „Ruhig Blut“ über ihre Internetseite anzubieten und öffentlich zugänglich zu machen. „Ruhig Blut“ ist ein empfehlenswertes, aufschlussreiches Heft zu Selbstschutz und Erste Hilfe bei Demonstrationen und Aktionen und enthält auch einige Rechtstipps. Auf der Vorderseite ist das Symbol der Demo-Sanis abgebildet.

Neben der Roten Hilfe wird auch nadir e.V. von der Anwaltskanzlei des DRK, Latham&Watkins, aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, ebenso wie die Projekte Bündnis für Freilassung, Castor-Nix-Da Kampagne und daslinkeforum.

In einem Gespräch erklärte ein Vertreter von nadir: „Das Demosanizeichen ist für uns in erster Linie ein in historischer Kontinuität benutztes Differenzierungsmerkmal, das Demosanis von Rotkreuzsanis unterscheidet. Es ist deshalb inhärent so gestaltet, damit klar erkennbar - selbst in stressigen Demonstrationssituationen, mit Schmerzen und Tränengas in den Augen - Hilfe bei genau den Demosanis, die für solche Situationen organisiert sind, zu bekommen. Vertrauensvoll, anonym und unkompliziert.
Bemerkenswert daran ist, dass das DRK nicht nur das unmittelbare Zeichen als sein Eigentum ansieht und beispielsweise Computerspieleherstellern verbieten will, dieses Symbol in Spielegraphiken zu verwenden, sondern in geradezu imperialer Manier andere Symbole als eigen erklärt.“

Klar ist, dass die Demo-SanitäterInnen daran interessiert sind, als solche erkannt zu werden und eben nicht mit dem DRK verwechselt zu werden. Da die MitarbeiterInnen des DRK in den 80ern nicht auf demospezifische Anforderungen (CS/CN-Gas, Knüppel, Hundebisse, …) eingestellt waren und zum anderen regelmäßig Namen sowie Informationen über Verletzte DemonstrantInnen an die Polizei weitergeben. In einem offenen Brief an Rettungsorganisationen, Bi´s und andere Demonstranten von 1983 stellen sich die autonomen Sanitätergruppen folgendermaßen vor: „Wir verstehen uns allerdings nicht als alternatives Rotes Kreuz, sondern in erster Linie als Demonstranten. Wir sind deshalb parteilich, nicht politisch neutral.“ Ebenso deutlich betonen sie den Unterschied ihres Erkennungszeichen zu jenem des DRK: „Als Kennzeichnung verwenden wir zwei gekreuzte rote Balken, deren Senkrechter in einer geballten Faust endet.“

Die Aufforderungen zu Unterlassungserklärungen und die Klagen seitens des Roten Kreuzes sind nicht neu. Es gab bereits mehrere Prozesse wegen vermeintlichen Missbrauchs des Rot-Kreuz-Emblems, die alle mit Freispruch oder Einstellung endeten. So wurden 1982 beispielsweise 10 Mitglieder der Berliner Sanigruppe mit Bußgeldern belangt. Es kam daraufhin zu Prozessen, in denen das Gericht eine bewusste Anlehnung an das Rote Kreuz Zeichen zwar gegeben sah, um “in den Wirren einer Auseinandersetzung zwischen Störern und der Polizei als eine zu medizinischen Hilfeleistungen bereite Person erkennbar zu sein.“ Allerdings lag nach Ansicht des damaligen Amtsgerichtes Tiergarten dabei kein „Etikettenschwindel“ vor. Eine Verwechslungsrelevanz bestünde nicht.

Auch der Rechtsanwalt der nun verklagten Roten Hilfe geht in seiner Klageerwiderung davon aus, dass es sich nicht um ein verwechslungsfähiges Zeichen handle. Zudem hebt er hervor, dass die geballte Faust kein Symbol der Gewalt sei, „sondern das Zeichen der linken,
emanzipatorischen Arbeiterbewegung seit dem späten 19. Jahrhundert und weltweit auch ein Zeichen der neuen sozialen Bewegungen seit den 1970er Jahren, als solches ein Symbol für die Forderung nach Gleichheit im Recht und Gerechtigkeit […]“

Laut einem Sprecher der Roten Hilfe will man vor Gericht aber auch auf einen anderen interessanten Aspekt eingehen. So berufe sich das DRK nach wie vor auf die ihm im Zusammenhang mit der Gleichschaltung im Nationalsozialismus 1937 gewährten Gerichtskostenfreiheit. Wohingegen die Beklagten als „überparteiliche Rechtshilfeorganisation der Arbeiterbewegung noch im Prozess der Machtübergabe an die Nationalsozialisten verboten verfolgt, zerschlagen“ wurde, so der Vergleich des Sprechers. „Das DRK versucht sich als Opfer bzw. als Refugium aufrechter HumanistInnen darzustellen oder verschwieg seine Rolle und die führender Repräsentanten einfach. So wurden schon vor der Gleichschaltung Lobreden auf Adolf Hitler geschwungen und JüdInnen aus dem DRK ausgegrenzt.“


Die Verhandlung ist für den 8. März um 10:10 Uhr im Landgericht Hamburg angesetzt. (Saal B.335 (833), Sievekingplatz 1, Aktenzeichen 315 O 794/05)

Die betroffenen Projekte freuen sich natürlich über zahlreiche solidarische UnterstützerInnen.
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Ergänzungen

Nanu? Wieso erst jetzt?

Frager 28.02.2006 - 15:45
Die Rote Hilfe existiert seit Jahrzehnten. Will da nur eine unseriöse Anwaltskanzlei auf die Abmahnwelle aufspringen und damit Kohle machen? Oder haben die Militaristen des Roten Kreuzes die Rote Hilfe jetzt erstmalig wahrgenommen?

DRK in die Produktion

hSnI 28.02.2006 - 16:13
Naja die Idiotinnen vom DRK waren eigentlich auch schon immer Scheisse. Sie waren eine der ersten Orgas, die 1-EURO-Jobber benutzt haben. Außerdem Helfer der Bundeswehr, Veruntreuung von Mil.geldern, Ausbeutung von Drückerkolonnen usw. usf.

Müssen sie halt aufpassen, dass die Geschäftsleitung nicht bald selbst ein EH-Kaste brauch. :-)

Vorschlag

frosch 28.02.2006 - 16:50
Hallo Demosanis,

ich hoffe, ihr gewinnt den Prozess. Das Frauensymbol (Ring mit angehängtem Kreuz) verwendet ja auch (z.T.) ein rotes Kreuz.

Nichtsdestotrotz hab ich mal eine kleine aber wichtige grafische Änderung gemacht, die in Zukunft Stress mit dem Gericht vermeiden hilft:

Gruß von frosch


Merkwürdigkeiten

28.02.2006 - 17:39
Das Rote Kreuz ist doch ein internationales Symbol, das in der gesamten christlich-geprägten Welt heimisch ist und niemandem gehört. Sein Sinn ist doch Hilfe zu gewähren und z.B. in Kriegen eine Neutralität darzustellen. Insofern gehört dieses Kreuz niemandem, schließlich taucht es auch auf Arzneischränkchen, in Erste-Hilfe-Kästen usw. auf. Der einzige, der irgendein "Urheberrecht" hätte, wäre der römische Folterknecht, der damals das Kreuz als Strafvollzugsmittel erfunden hat. Wer hat wohl das Recht am Roten Halbmond und am Roten Davidsstern?

Rotes Kreuz kein Allgemeingut

deroink 28.02.2006 - 19:34
Hinweis: Das rote Kreuz als Symbol genießt einen besonderen Schutz durch das Völkerrecht (Genfer Konventionen) und steht damit sogar über nationalen Markenrechtsgesetzen. Ab wann ein rotes Kreuz ein rotes Kreuz ist und ob es reicht es schwarz zu machen etc. pp., das ist was für die Anwälte.

Was mensch von Markenrecht und noch höheren "Schutz"(?)rechten hält, steht auf nem anderen Blatt. Gerichte machen aber keine Grundsatzdebatten mit linken Sanis, also stellt euch auf ne Niederlage ein.

Sorry, ist leider so: Rotes Kreuz verwenden ist illegal, die NPD ist legal. Andersrum wär's uns allen lieber.

@deroink: Was soll der Schwachsinn?

me 01.03.2006 - 02:12
deroink schrieb:

"Sorry, ist leider so: Rotes Kreuz verwenden ist illegal, die NPD ist legal. Andersrum wär's uns allen lieber."

Mein Lieber, ich frage mich, was soll das? Ich zitiere nochmal aus dem Artikel:

"Die Aufforderungen zu Unterlassungserklärungen und die Klagen seitens des Roten Kreuzes sind nicht neu. Es gab bereits mehrere Prozesse wegen vermeintlichen Missbrauchs des Rot-Kreuz-Emblems, die alle mit Freispruch oder Einstellung endeten. So wurden 1982 beispielsweise 10 Mitglieder der Berliner Sanigruppe mit Bußgeldern belangt. Es kam daraufhin zu Prozessen, in denen das Gericht eine bewusste Anlehnung an das Rote Kreuz Zeichen zwar gegeben sah, um “in den Wirren einer Auseinandersetzung zwischen Störern und der Polizei als eine zu medizinischen Hilfeleistungen bereite Person erkennbar zu sein.“ Allerdings lag nach Ansicht des damaligen Amtsgerichtes Tiergarten dabei kein „Etikettenschwindel“ vor. Eine Verwechslungsrelevanz bestünde nicht."

Mit einem Wort: Die Verwendung des roten Kreuzes als Bestandteil (1) des Demosani-Zeichens ist NICHT illegal. Ich frage mich, ob Du hier mit Absicht quertreibst?

Es hat übrigens schon weitere Versuche des DRK gegeben, die Verwendungen des rote Kreuzes (ohne Abwandlungen) als Symbol untersagen zu lassen. Bisher (seit über 20 Jahren) waren alle nicht erfolgreich. Das Kreuz isteht eben nicht unter Markenrecht. Die Quellen kann jeder selbst zsuammengoogeln, ich hab' jetzt keine Zeit.

- X

warnung

wisser 01.03.2006 - 18:17
ich habe beim roten kreuz zivieldienst "abgedient". ich habe bis jetzt über die interna die fresse gehalten, aber wenn die klage erfolgreich ist, dann packe ich aus.

eigentlich Gewohheitsrecht

RoterOktober 01.03.2006 - 19:57
Und demnächst verklagt mich das DRK wil ich meine Rechenaufgaben mit nem roten Stift mach und zufällig nen Plus drin vorkommt... >:-(

Moment mal... Idee für die Verteidigung... ich Interpretiere das gezeigte Symbol als "Aufforderung zum Helfen... Die Faust steht für die Solidarität und das rote Plus für MEHR Solidarität!"
oder um das DRK zu ärgern
Faust + ror + "+" = mehr rote Solidarität

oder halt einfach Gewohnheitsrecht... ich mein das RoteKreuz ist nun wirklich zum Symbol zur Hilfe geworden und ist nicht irgendeine Komerzielle Marke! Oder kann mich demnächst die Kirch verklagen weil ich mir deren "Jesus Aufhängung" für ne Zeichnung ausleihe?!
Wenn da Rote Kreuz ihre Mark nur für sich beansprucht haben wollen müssen sie halt ein "(c)" unter jedes Kreuz Pinseln das ihnen gehört... ansonsten ist für Ausenstehende nicht ersichtig das eine so simple geometriche Form Urheber geschüzt sein soll!

Gesetzesquellen

>> 02.03.2006 - 12:42
Das Wahrzeichen des Roten Kreuzes ist laut den Genfer Abkommen geschützt. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, wer bestimmt was legal und illegal ist und wer was gesetzlich festlegt. Fakt ist, dass es Gesetze gibt, auf die sich das DRK im Prozess gegen die RH am 8. März in Hamburg beziehen wird (siehe Auszüge unten). Fraglich ist, ob zwischen den beiden Symbolen eine "Verwechslungsfähigkeit" besteht.


Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG
§ 125
[Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung »Rotes Kreuz« oder »Genfer Kreuz« benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung »Rotes Kreuz« gleichstehen.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Siehe:  http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/owig/teil34.htm



Bundesgesetz 232.22 betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes vom 25. März 1954

Art. 8
1 Wer vorsätzlich und entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes oder des in Artikel
4 Absatz 2 vorgesehenen Reglementes das Zeichen des roten Kreuzes auf weissem
Grunde oder die Worte «Rotes Kreuz» oder «Genfer Kreuz» oder irgendein anderes
damit verwechselbares Zeichen oder Wort verwendet,
insbesondere wer solche Zeichen oder Worte auf Geschäftsschildern, Anzeigen,
Prospekten oder Geschäftspapieren anbringt,
oder sie auf Waren oder ihrer Verpackung anbringt oder so bezeichnete Waren verkauft,
feilhält oder sonst in Verkehr setzt,
wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft; in leichten Fällen
oder wenn der Täter fahrlässig gehandelt hat, kann auf Haft oder auf Busse bis zu
1000 Franken erkannt werden.

Siehe:  http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/232.22.de.pdf



I. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 Art. 53
Der Gebrauch des Zeichens oder der Bezeichnung «Rotes Kreuz» oder «Genfer Kreuz», sowie von allen Zeichen und Bezeichnungen, die eine Nachahmung darstellen, durch nach dem gegenwärtigen Abkommen dazu nicht berechtigte Privatpersonen, durch öffentliche und private Gesellschaften und Handelsfirmen ist jederzeit verboten, ohne Rücksicht auf den Zweck und auf den etwaigen früheren Zeitpunkt der Verwendung.

Siehe:  http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_12/index.html#id-7

Telekom hat auch gewonnen...

egal 02.03.2006 - 14:35
...und zwar einen Prozeß gegen einen ihrer Mitbewerber, nur weil der es gewagt hat, das Magenta-Rosa der Telekom in einer eigenen Werbeanzeige zu verwenden. Die Richter befanden, der Verbraucher könne irrigerweise denken, die Telekom sei der Anbieter der in der Anzeige beworbenen Leistungen, und sprachen der Telekom das alleinige Nutzungsrecht dieser Farbe im Bereich Telekommunikation / Internet zu.

Die Rote Hilfe wird verlieren. Und by the way: Nur drauf. Solchen Organisationen mit ihren Parolen muss man das Leben schwer machen, wo immer sie auftauchen.

Mehr Infos?!

bumm 02.03.2006 - 16:31
Leider findet mensch auf der angegebenen demosani-Seite überhaupt keine weiteren infos. ausserdem fehlt dort schon seit monaten genau das besagte logo (oben links, nur noch alternativtext). ein bischen mehr engagement bitte!

dafür solidarisieren sich aber offenbar andere gruppen:


Latham&Watkins

tuerzu 03.03.2006 - 12:07
Die Kanzlei Latham&Watkins ist auch dadurch bekannt, dass sie T-Online gegen Holger V. vertritt. In dem Verfahren will Latham&Watkins für T-Online durchsetzen, dass T-Online die Verbindungsdaten ihrer KundInnen protokollieren darf. Diese - nach Ansicht des Amtsgerichts Darmstadt und des Landgerichts Darmstadt illegal - gespeicherten Verbindungsdaten von T-Online-KundInnen werden regelmäßig für die Strafverfolgung verwendet.

DRK Zeichen

olga groschen 03.03.2006 - 15:05
Das DRK bezieht sich bei seinem Anspruch auf Gerichtskostenfreihet auf das DRK Gesetz von 1937- damals hatten sie mit der Veränderung des Kennzeichens selbst keine Probleme, wenns denn nur der eigenen Gleichschaltung diente.

lala

grml 05.03.2006 - 15:19
ich finde es ziemlich scheiße von euch, wenn ihr alle menschen im roten kreuz über einen kamm schert.
Es gibt ÜBERALL schwarze schafe. es ist keineswegs so dass ALLE RK-Sanis das Maul aufmachen, den bullen helfen oder ähnliches. ICH würde es nie tun. Ja ich bin im roten Kreuz. Und ich bin Punk. wenn das nich in euren schädel passt, euer problem. zu dem blutspendenproblem: Da hat sich eine einzelne person oder eine kleine personengruppe im vorstand persönlich bereichert. Das mit der Klage: Ich bin dagegen, das sind irgendwelche Idioten im Vorstand. Ja es ist nicht alles optimal, aber seid mal ehrlich, freut ihr euch, dass ein Rettungswagen kommt, wenn ihr aus dem Fenster fallt? findet ihr es schlecht, dass irgendwann mal Regeln für Kriege erwirkt wurden und den verletzten geholfen wird, wenn man sowas schon nicht verhindern kann?
Also bitte klar differenzieren, wenn ihr schon irgendwelche Anschuldigungen macht.

DRK für Führer, Volk, Vaterland...

Olga Groschen 05.03.2006 - 17:14
Hallo grml,
Du hast grundsätzlich recht. Natürlich geht es nicht darum, die Leute anzupissen, die fürs DRK arbeiten und auch nicht die, die sich da freiwillig engagieren. Allerdings schreit die Geschichte des DRK (wie auch die manch anderer "Wohlfahrtsverbände") danach, sich mit ihr kritisch auseinanderzusetzen. Das DRK mit seiner äußerst zögerlichen Bereitschaft sich mit seiner NS Vergangenheit auseinanderzusetzen, bezieht sich nun in seiner Klage gerade auf das in der Nazizeit mit freiwilliger Gleichschaltung "verdiente" Privileg der Gerichtskostenfreiheit- dafür dass sie sich auf den Kriegssanitätsdienst konzentriert haben, dass sie den zivilen Wohlfahrtsbereich an die Nationalsozialistische "Volkswohlfahrt" übergaben , sich Himmler unterstellt haben, den einen oder anderen Kriegsverbrecher in ihren Reihen hatten usw.usf. Das das in einem Prozess unerwähnt bleiben soll, wäre doch absurd.(Mehr dazu in: Horst Seite,Frauke Hagemann: Das Deutsche Rote Kreuz im Dritten Reich (1933-1945)Mit einem Abriss seiner Geschichte in der Weimarer Republik. Frankfurt 1993/ 2001 (Mabuse Verlag)

Zur Arbeit der DRK Sanis: Natürlich gab im der direkten Kontakt mit Kollegen des DRK (und anderen) oft Absprachen, immer wieder gute Kontakte und eine Zusammenarbeit, von denen die DRK-Chefs gar nicht erst erfahren haben und es auch nicht erfahren werden. Die Kritik der Sanigruppen bezog sich auf die Organisation und weniger auf die Vor-Ort Arbeit, auch wenn es natürlich auch dort, Kritik am Verhalten einzelner gab. Kollegen vom DRK wegen der beschissenen Geschäftspolitik ihres Konzern anzumachen ist genauso absurd, wie jemandem im öffentlichen Dienst die Politik der Regierung.

Noch mal: Autonome Sanigruppen gab und gibt es, weil wir uns in erster Linie als politische nicht "neutrale" Akteure betrachten und in zweiter Linie die medizinische Ausbildung (die eine oder andere auch mal beim DRK) uns dazu befähigt hat, (in der Regel staatlicher) Gewalt etwas entgegen zu setzen. Nämlich dafür zu sorgen, dass Menschen nicht eingeschüchtert werden und bei Verletzungen versorgt und in angemessene Weiterbehandlung -möglichst durch Menschen, die ihnnen und ihren politischen Anliegen mit Sympathie oder wenigstens Verständnis begegnen und die sie nicht denunzieren- gebracht werden.

@wisser

auch ein wisser 06.03.2006 - 23:28
ich war bis vor kuzem Sanitäter beim DRK.
Was da teilweise abgeht ist sehr lustig, auch auf Links und rechts bezogen.
Sowohl auf alternatives aus sehen, und da sein.
Aber so etwas sollte man richtig verpacken.

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