POLAS-HE Polizeisystem der Verleumdung

Ulrich Brosa 28.02.2006 10:44 Themen: Antifa Repression
Im sogenannten Polizeiauskunftsystem des Landes Hessen
(POLAS-HE) werden Straf- und Ermittlungsverfahren
langfristig gespeichert, die längst eingestellt wurden.
Andere Strafverfahren, die ebenfalls längst eingestellt wurden,
und zwar ohne die geringste Schuldzuweisung, werden in POLAS-HE
als noch laufend verzeichnet. Wieder andere Verfahren werden
aufgeführt, über die der Beschuldigte überhaupt nicht informiert
worden ist.

Jeder Polizei- und Justizangehörige kann durch Strafanzeigen
die POLAS-HE-Liste eines ihm missliebigen Menschen beliebig
verlängern und so den Eindruck erwecken, als sei dieser
Mensch ein Schwerverbrecher.

Die hessische Polizei benutzt ihren Dateimüll um Leute öffentlich
zu diskreditieren und gewalttätigen Zwang gegen Unschuldige
zu 'recht'fertigen.
1998 habe ich zum ersten Mal eine Anzeige wegen rechtsextremistischer Straftaten ("Sieg Heil", "Ausländer raus") aus dem Umkreis der
Berger-88- erstattet. Bei den Berger-88- waren damals mehrere
Polizistensöhne tätig.

1998 erhielt ich einen Brief aus dem hessischen Landeskriminalamt,
dort seien dauerhaft Daten über mich gespeichert. Ich glaubte damals,
damit sei das Protokoll gemeint, das ein KHK JAKOBI vom Marburger
Staatsschutz wegen meiner Anzeige aufgenommen hatte.

2005 verteilte ich Flugblätter um zu verhindern, dass ein F.Greib
Bürgermeister würde. F.Greib hatte sich warmherzig für die Berger-88-
ausgesprochen. Sein Sohn, weiland Berger-88-Vorsitzender, hatte sich
in typischer Berger-88-Manier an meiner Haustür zu schaffen gemacht.
Die Flugblätter waren erfolgreich. Greib, anfangs favorisierter
Kandidat, stürzte ab.
 http://de.indymedia.org/2005/08/126114.shtml

Wie in einem totalitären Staat setzten einheimische Presse, Polizei
und Justiz eine Hetzkampagne in Gang. KHK MÜLLER, Jakobis Kollege
im Marburger Staatsschutz, lud mich vor: Ich hätte mit meinem Flugblatt
Straftaten begangen.

Mit Leuten, die Neonazis begünstigen, wie es der Marburger Staatschutz
getan hat, kooperiere ich nicht. Müller verlor die Beherrschung und
wollte mich zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung zwingen.
Er drohte mir "zwangsweise Verbringung" an.
Die Deportation fehlt mir noch.

Müller schwafelte, mit einer weiteren Begehung von Straftaten durch mich
sei zu rechnen: "Sie sind in den zurück liegenden 10 Jahren insgesamt
zehn mal wegen strafrechtlich relevanter Sacheverhalte polizeilich in
Erscheinung getreten."
(Die orthografischen Fehler hat Müller begangen. Als echter deutscher
Polizeibeamter ist er mit der deutschen Sprache selbstverständlich
überfordert.)

Müller sprach mir das Recht auf eine fristaufschiebende Beschwerde ab.
Ich stellte Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen und wies besonders
darauf hin, dass es einheimische Polizei und einheimische Justiz
trotz intensiver Bemühungen bisher nicht geschafft haben mir auch nur
einen Eintrag im Bundeszentralregister zu verschaffen. Beim
Verwaltungsgericht fand sich tatsächlich ein Richter,
der sich an Müllers Schikanen nicht beteiligen mochte.
Die erkennungsdienstliche Behandlung fand nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens wurden dem Land Hessen auferlegt.
Ich habe angeregt, dass sie Müller persönlich bezahlen soll.
 http://www.althand.de/hoellteufel.html#verwgGI

Es war nicht nur das Verwaltungsgericht. Franz-Josef Hanke und
Dragan Pavlovic veröffentlichten Erklärungen gegen die
"zwangsweise Verbringung".
 http://www.marburg-news.de/2005/mn-pol08.php?tag=5
(Beide wurden danach von Müller und seinem staatsanwaltlichen Pendant,
dem OStA Jörg, mit Verfahren wegen falscher Verdächtigung und
übler Nachrede traktiert.)

Peter Briody schickte eine Beschwerde gegen Müller an die
Polizeidirektion Mittelhessen. Die wurde von einer Regierungsrätin
namens HELLMEYER in der üblichen Weise abgewimmelt:
"Zum Anderen ist Herr Dr.Brosa in den letzten zehn Jahren
insgesamt 11 Mal polizeilich in Erscheinung getreten, so dass
von Seiten der Polizeidirektion Marburg von einer
erforderlichen ED-Maßnahme ausgegangen werden durfte.
Entscheidend ist dabei nicht, ob Eintragungen bezüglich
des Beschuldigten in Zentralen Strafregister, sondern ob
Eintragungen im hiesigen Polizeiauskunftsystem des Landes Hessen
(POLAS-HE) vorliegen." Am Ende ihres Schriebs meinte Hellmeyer sogar,
sie dürfte dicke Töne spucken, und drohte weitere ED-Maßnahmen an.
 http://www.althand.de/hoellteufel.html#hellmeyer

Derweil machte mich Polizeisprecher Spanka bei einem Journalisten
schlecht. Spanka behauptete Wissen, das er gar nicht haben konnte.
Den Beschluss des Verwaltungsgerichts kannte er damals noch nicht.
 http://www.althand.de/polsprech.html#spanka

Darauf schrieb ich dem LKA, es solle mitteilen, was es über mich
gespeichert hat, und machte gleich klar, es würde zu
Auseinandersetzungen mit dem Datenschutzbeauftragten
und anderen Instanzen bekommen. Vier Monate nach der meiner Anfrage
kam die Antwort von einem KOK HILDMEIER. Hildmeiers Liste
 http://www.althand.de/polashe.html
zeigt:

0) Das Protokoll des KHK Jakobi über die Berger-88- ist
im Nirvana verschwunden. Das haben auch Recherchen beim
Marburger Staatsschutz und in den Akten
der Staatsanwaltschaft Marburg ergeben.

1) Verfahren gegen mich, die bekanntermaßen eingestellt worden sind,
wurden in POLAS-HE nicht gelöscht. Die Eintragungen werden,
wie das Geschwätz Müllers und Hellmeyers beweist,
mir als Schuld angerechnet. Die Eintragungen wurden missbraucht
um schikanösen Zwangsmaßnahmen das Mäntelchen der 'Rechtstaatlichkeit'
überzuziehen.

2) Verfahren, die schon vor Jahren eingestellt wurden,
und zwar mit Blamagen für Polizei und Justiz, werden in POLAS-HE
als offen dargestellt.

3) Die angeblichen Delikte werden wahrheitswidrig aufgebohrt.
Aus einer Körperverletzung wird eine schwere Körperverletzung,
aus einer Beleidigung eine Verleumdung. Die Polizei lügt sowieso.
Da kommt es auf die Schwere der Lügen wohl nicht mehr an.

4) In POLAS-HE werden Verfahren aufgeführt, die mir bisher
völlig unbekannt waren.

5) Bei den Aktenzeichen herrscht heilloses Durcheinander.

6) Alle gelisteten Verfahren, soweit überhaupt bekannt,
was sie beinhalten sollen, sind Selbstbedienung von Polizei-
und Justizangehörigen oder ihrer Klienten vom rechten Rand.
Im Polizei-Jargon wird von "Gegenanzeigen" gesprochen,
die immer dann angebracht werden, wenn Menschen gegen
behördliches Fehlverhalten vorgehen. Der falsch Beschuldigte
hat dann jahrelang zu tun, um mit den Verfahren fertig
zu werden. Hat er es geschafft, bleiben die falschen Anzeigen
so in POLAS-HE stehen, als hätte er sich tatsächlich schuldig
gemacht.

Es entspricht nicht der Wirklichkeit, die Entgleisungen der Polizei
als Schlampereien zu beschönigen. Hellmeyer, Hildmeier und
wie sie sonst heißen mögen, wurden von Briody, von mir und
sogar vom Verwaltungsgericht Gießen schon im August 2005
darauf aufmerksam gemacht, dass POLAS-HE nicht richtig sein kann.
Dennoch hat der verantwortliche Beamte noch im Januar 2006
diesen Unrat als Wahrheit präsentiert. Es ist die Polizei,
die andere so gern mit Anzeigen wegen falscher Verdächtigung
überzieht, jedoch selbst in großer Zahl falsche Verdächtigungen
verübt.

Es wird Ärger geben. Dieser V.Bouffier und seine Untergebenen können
bei Trost nicht sein. Sie müssen die Europäische Menschenrechtskonvention
respektieren. Die EMRK verbietet polizeiliche Schuldzuweisungen.

Hier zwei Adressen, falls andere für sich nachvollziehen möchten,
was ich für mich festgestellt habe:

A) Hessisches Landeskriminalamt, Postfach 3125, 65021 Wiesbaden.
Dort eine Liste derjenigen Daten verlangen, welche im LKA
über einen gespeichert sind.

B) Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Erste Beschwerdeinstanz.
Die Behörde wird von Prof.Dr.Michael Ronellenfitsch geleitet.
Ich bezweifle, ob sich Ronellenfitsch mit Bouffier, Koch & Co. anlegt.
Ronellenfitsch wird allerdings sehen, was aus ihm und seinen Freunden
wird, wenn er die EMRK nicht befolgt.
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Ergänzungen

Und wie sieht der LIMO-Eintrag aus?

Ottokar 28.02.2006 - 11:19
In einem Aufwasch gleich mal den Antrag auf Einsicht in die BKA-Datenbank LIMO mit stellen. Mal sehen, was da noch so drinsteht. Dürfte allerdings verweigert werden.
-->  http://de.indymedia.org/2006/02/139776.shtml

Mehr Infos zu Polizeidaten & Co.

Anti-Repressiva 28.02.2006 - 12:49
Ein Projektwerkstättler hat sich gerade einen persönlichen Auszug übermitteln lassen. Das Ergebnis unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/liste.html.

Infoseite zu Polizeistrategien:  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu

Wie steht es um "Bürgerrechte und Polizei"?

Dragan Pavlovic, HU-Marburg 28.02.2006 - 13:41
Dass es um die Bürgerrechte schlecht steht, gerade wenn es um den Kontakt von Bürgern mit den Behörden geht, insbesondere Verfolgungsbehörden ist leider eine Tatsache. Zivilgesellschaftlich braucht es noch mehr Engagement um ein Gegengewicht zur Orwellisierung zu schaffen. Das Institut Cilip untersucht diese Phänomene. Ganz richtig konstatieren sie:
"Der beispiellose Aus- und Umbau von Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik seit Beginn der 70er Jahre löst nur dann größere öffentliche Debatten aus, wenn Skandale ruchbar werden."
Und weiter:
"Auch wenn die BRD nie das Niveau der Überwachung erreicht hat, das die DDR kennzeichnete, auch wenn durchaus weiterhin politische Spielräume existieren und - wie die hohe Zahl von Demonstrationen und Protesten in den letzten Jahrzehnten zeigt - genutzt werden, so ist doch der Machtzuwachs der Exekutive und insbesondere der Polizei selbst kaum abzustreiten."
Ich denke, das spricht für sich und in Marburg und Hessen sollte man daran arbeiten ungerechte Strukturen zu kritisieren.

Wichtig ist auch ein Eintreten und der Ausbau des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, dass Bürgern ermöglicht Akten bei den Behörden einzusehen.

Siehe auch:
 http://www.humanistische-union.de
unter "Datenschutz"
Gruß, Dragan Pavlovic

INPOL datei funktioniert schon lange so

x 28.02.2006 - 20:22
Diese Kriterien gelten schon seit langem (mind. ca. 10 Jahre) für die Bundesweit geführte INPOL Datei. Es kommt nicht auf Ermittlungen der Staatsanwalt oder gar Verurteilungen an, sondern alein auf das Ermessen der ErmittlerInnen. Diese Ermittlungsverfahren stehen neben Verurteilungen. Alle Einträge sind nicht gekennzeichnet nach deren juristischem Ausgang, das heisst Bulle X erhält alle diese Einträge ohne zu Erfahren ob eine Verurteilung vorliegt oder ob gegen die Person aus welchen Gründen auch immer ein Ermittlungsverfahren geführt wurde und ob dieses eingestellt wurde oder der/die Betroffene nicht sogar freigesprochen wurde (soll ja vorkommen).