Hartz IV-Urteil: Hausbesuche ab sofort Tabu
Hartz IV: Keine Hausbesuche vom Amt 64-Jährige wehrt sich vor Gericht / Grundgesetz garantiert Unverletzlichkeit der Wohnung
Großes Lob an die ältere Dame die den Mut gehabt hat, die Ämter durch ihre Klage in die Schranken zu weisen. Mit dem kostbarsten was wir an Gesetzen haben, dem GG wird sowieso nicht gerade sanft umgegangen. Es wird ausgehebelt und mißbraucht.Es wird geändert wenn es den Regierungen gefällt. Meist zum Nachteil der Bervölkerung. Mit diesem Urteil dürfte auch entferntesten Mitarbeiter irgendwo im Hinterland, klar sein, dass die Wohnung wirklich unverletzlich ist. Den Erfahrungen beweisen, dass vielen Leuten auf den Ämtern das GG überhaupt nicht bekannt ist, wenigstens im Wortlaut. Diese Menschen wollen sich dann als Herren über die Minderheit aufspielen und in den Wohnungen schnüffeln. Diese Methode war eigentlich nur in unserer unrühmlichen Vergangenheit bekannt. Danke an diese mutige Streiterin im Namen aller Betroffenen. Das ist was Deutschland braucht, mehr Zivilcourage.
STOPPTSPAM.demogegenarmut@freenet.de
http://www.blog.de/index.php/demogegenarmut/2006/02/26/hartz_iv_urteil_hausbesuche_ab_sofort_ve~593629
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Ergänzungen
@berliner
"Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen Hausbesuche nur gestatten, wenn die kommunale Arbeitsvermittlungen berechtigte Zweifel an den Angaben der Betroffenen geltend machen können und ein Hausbesuche geeignet ist, diese Zweifel aufzuklären. Es habe aber im Fall Rudnick "kein über einen vagen Verdacht hinausgehender berechtigter Zweifel" bestanden. Es habe auch keine konkreten Hinweise gegeben, dass sie weiterhin selbstständig tätig sei - dies nachzuweisen: dazu sei ein Hausbesuch im übrigen "kein taugliches Mittel"."
landessozialgericht wiesbaden - hm, nicht grad linkslastig der laden. keine erwähnung, daß das land in berufung gehen will, der hessenauer hat den hals zwar voll bis obenhin, aber momentan blubbert er nur dumm rum. hat alles natürlich keine bundesweite geltung, und wie oben zu erkennen gibts noch ne hintertür (wer dann aber die beweislast trägt, daß irgendwelche zweifel "berechtigt" sind, wird noch zu klären sein), aber da sich das lsg auf ein bundesverwaltungsgerichtsurteil (1991, unverletzlichkeit der wohnung) beruft, läßt sich das ganze ausbauen. sollte vielleicht schnell geschehen, ehe die anderen bundesländer im vorfeld mauern können.
die lady hat echt n zorn: ne datenschutzverletzungsklage läßt sie auch grad prüfen. geht darum, daß zb ein umzugsunternehmen (und analog auch andere dienstleister) ihr geld nicht mehr vom amt bekommen, wenn sie für hartzler was machen, sondern daß das amt die kohle an die leut selbst rüberschiebt und die dann ganz regulär bezahlen. der grund ist natürlich, daß eine überweisung vom amt eine eindeutige aussage über die bonität (bzw den mangel an selbiger) trifft, was gegebenenfalls dazu führt, daß mensch mieseren oder gar keinen service bekommt (unternehmen sind ja nicht verpflichtet, einen job zu machen: wenn sie denken, der kunde bringt nicht genug profit oder was weiß ich, steht es ihnen frei, ihn abzulehnen).
Zum Verhalten bei Hausbesuchen
Doch eigentlich ist alles juristisch ziemlich klar. Selbst aus den bestehenden Gesetzen ergibt sich eindeutig, was rechtens und was rechtswidrig ist. Mensch muss nur endlich anfangen sich zu wehren. Dies heißt nicht, dass es hier und dort auch ein Gericht geben kann, das trotz eindeutiger Rechtslage zum Nachteil der Betroffenen entscheidet, nur gibt es auch demgegenüber ein gutes Mittel, was ich ganz am Schluss erwähne. Die rechtliche Basis für meine Vorschläge lasse ich weg. Besonders Tacheles u.a. Erwerbsloseninitiativen liefern einen guten Fundus zur Rechtslage inkl. aktueller Gerichtsentscheidungen und Darstellungen der aktuellen Gesetze.
Im Einzelnen:
- Niemals die Sozialpolizei ohne Voranmeldung in die Wohnung lassen. Sie müssen zuvor erst schriftlich Sinn und Zweck begründen.
- Deshalb reicht auch keine telefonische Vorankündigung. Vorteilhaft zu erklären, dass mensch schon bereit ist mitzuwirken, wenn überzeugend schriftlich dargelegt wird, warum der Hausbesuch notwendig sein soll
- Wird schriftlich begründet, warum der Hausbesuch ang. notwendig sein soll, umgehend der Begründung widersprechen, bei gleichzeitiger Betonung, dass bei ausreichend dargelegter Notwendigkeit schon Bereitschaft zur Mitwirkung besteht.
- Ausnahme: bei staatsanwaltlichen Ermittlungen (z.B. wegen Betrugsverdacht). Hier muss jedoch ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt werden. Nur keine Angst: Obwohl von „Sozialbetrug“ dauernd die Rede ist, die Hausbesuche dienen nur dazu Verdachtsmomente erst zusammeln, eine richterliche Durchsuchung setzt jedoch umgekehrt voraus, dass genügend Verdachtsmomente existieren, um den Eingriff in die Wohnung zu rechtfertigen.
- Nachdem es zu der sicher zu erwartenden Kürzung gekommen ist, schriftlich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass für die Notwendigkeit eines Hausbesuches, kein hinreichender Grund dargelegt wurde und somit die Kürzung rechtswidrig ist bzw. es überhaupt abgelehnt wurde, die Notwendigkeit zu begründen.
- Eine Woche später bei örtlichem Sozialgericht Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen. Dabei deutlich machen, dass einem aufgrund der unrechtmäßigen Kürzung existenzielle große Nachteile drohen (solange bei Freunden Frühstücken usw.)
- Nun hat mensch gute Vorarbeit geleistet: Durch die prinzipiell erklärte Bereitschaft, Hausbesuche durchaus zu zulassen, wenn deren Notwendigkeit schriftlich nachgewiesen wird, hat mensch der Gegenseite nicht nur den Wind aus den Segeln genommen, sondern die gerichtlich zu klärende Frage genau auf diesen Punkt zugespitzt. Kürzt die ARGE ohne schriftliche Begründung, ist die Entscheidung sowie so klar; das Nachreichen vor Gericht, ersetzt nicht die Begründung gegenüber dem Betroffenen, wenn er diese zur Bedingung für Hausbesuche gemacht hat. Wurde was begründet, wird dies gerichtlich überprüft. Hierbei werden die Anforderungen an einen Eingriff in die Privatsphäre recht hochgestellt. Dies ist schon beim Strafrecht so, und beim Sozialrecht noch höher.
- In 99-Prozent der Fälle wird es keine juristisch haltbare Begründung geben. Und was ist mit dem einem Prozent? Hier hilft eine Kontaktnahme zu Erwerbslosen-Initiativen und zu einem guten (d.h. wirklich engagierten Rechtsanwalt). Ich selbst kenne keinen Fall, wo eine Hausdurchsuchung wirklich juristisch haltbar begründet wurde. Vielmehr lassen in 99-Prozent der Fälle die Betroffenen die Leute in die Wohnung, wo es überhaupt nicht rechtlich notwendig war. Vor allem: Das Reinlassen verhindert selten Kürzungen, sondern erleichtert sie höchstens. Angst ist kein guter Ratgeber.
- Entscheidet, doch ein Sozialgericht zu ungunsten des Betroffenen, umgehend Verfassungsklage verbunden mit Antrag auf Einstweiliger Anordnung beim Bundesverfassungsgericht machen. Zwar hat dies Ende letzten Jahres die (unteren) Gerichte gerade aufgefordert sich bezüglich Hartz IV hinter die Grundrechte der Betroffenen zu stellen, wenn dies ein Gericht nicht macht, nun ja, dann muss mensch das Bundesverfassungsgericht leider in Anspruch nehmen, auch wenn die damalige Ermahnung offensichtlich dazu gedacht war, dass das höchste Gericht sich vor einer Klageflut schützen wollte. Übrigens ist die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts kostenlos. Die einzige Ausnahme bildet eine sog. Missbrauchsgebühr, die bei Hartz IV-Empfänger max. 50 Euro beträgt. Aber vor allem muss mensch erst einmal anfangen, überhaupt sein Recht durchzusetzen. Da es um das Grundrecht aus Art. 13 GG („Unverletzlichkeit der Wohnung“) geht, ist eine Missbrauchsgebühr unwahrscheinlich. Sagen lässt sich dazu in sofern wenig, weil – bis auf wenige Ausnahme – es schlicht daran mangelt, dass Betroffene sich auch juristisch konsequent wehren. Sagen lässt sich allerdings folgendes: Bei den wenigen Verfassungsklagen bezüglich Hartz IV bisher wurde in keinem Fall eine Missbrauchsgebühr verhängt.
Tipp: Alles was schriftlich an die ARGE geht mit einfachem Einschreiben schicken und aus der Isolation rausgehen, d.h. Kontakt zu anderen Erwerbslosen und zu Erwerbsloseninitiativen suchen; Internet ist übrigens ein guter Platz um öffentlich zu fragen, was mensch in dem oder dem Fall tun kann. Sich wehren ist besser als zu lamentieren. Zugegeben: es ist angesichts existenzieller Bedrohung nicht einfach. Nur ist deren Funktion ja gerade, Rechtswidrigkeiten auch durch selbst fabrizierte Bedrohungen durchzusetzen.
2 Weblinks:
Ich habe mir direkt neben die Tür einen kleinen Zettel mit dem augedruckten ersten Link geklebt. Schliesslich fällt man ja total aus allen Wolken, wenn die plötzlich vor der Tür stehen und einen überrumpeln wollen. Schliesslich machen die das jeden Tag, ich aber nicht. Auf dem Zettelchen hab ich die wichtigsten Punkte angemarkert und ausserdem noch ergänzt:
Wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin (in 2-4 Wochen: wegen Terminabsprache mit Anwalt/Rechtsbeistand) bitten.
Dies verbunden mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden muss, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an wegen Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) ablehnen.
Dabei aber IMMER eindringlich darauf hinweisen, dass man bei der Klärung offener Fragen soweit wie gesetzlich vorgeschrieben mitwirken werde, wenn man dazu zu einem Gespräch ins Amt eingeladen oder schriftlich befragt werde.
gilt schon lange
Grund- durch Optimierungsgesetz gecancelt?!!!
"Kontrolleure
Das neue Gesetz schreibt den Jobcentern vor, flächendeckend Außendienste zu schaffen, die die ALG-II-Haushalte überprüfen sollen. Die Regierung erhofft sich dadurch die Aufdeckung von ca. 90000 Missbrauchsfällen. Einsparung: bis zu 440 Millionen Euro."
Nur der Bundestag müsse noch zustimmen.
Kommentar:
Wird das Deutsche GrundGesetz somit dank eines "Optimierungs-Gesetzes" [tolle Wortschöpfung!] für jenen großen Teil des deutschen Volkes [= eigentlich der Souverän in einer Demoktratie], den ich fortan "Zweitvolk" nenne, dann nur noch ein wertloser Fetzen Papier?
...Deutschland,Deutschland - mir graut vor Dir.
Mabi
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
was wird jetzt aus meiner lieblingssendung? — rudu ratlos
Unwissenheit oder Unwilligkeit! — egal