Ein Sozialgerichtsprozess

Peter-Christian Löwisch 25.02.2006 10:52 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Lehrstück des Zusammenspiels zwischen Wirtschaft, Politik und Justiz
Ein Sozialgerichtsprozess
Lehrstück des Zusammenspiels zwischen Wirtschaft, Politik und Justiz

So hatte sich der Kläger das nicht vorgestellt. Ging er doch davon aus, dass ein Sozialgericht auch sozial Recht spricht. Er wurde bitter enttäuscht. Der Kläger, nennen wir ihn Hans N., 60 Jahre alt, wollte, dass ihm als Alg II Empfänger von der Arbeitsagentur Köln die kompletten Kosten für Energie bezahlen solle. Bei Abzug aller Energiekosten bleiben ihm zum Leben nur € 295,26 übrig. Nun gibt es ein Urteil des Sozialgerichts Mannheim, das besagt, dass Strom und Warmwasser zum normalen Wohnstandart in der BRD gehört und demzufolge von der ArGe gesondert gezahlt werden müssten und nicht im Regelsatz von € 345 enthalten sei. Hierauf stütze sich seine Klage.
Die vorsitzende Richterin der 24.Kammer H. in Köln nun zitierte etwas süffisant das Mannheimer Urteil mit der Bemerkung, dass dies das einzige Urteil mit diesem Tenor sei und andere Gerichte das aber anders sehen würden. Bis hin zu der Argumentation des Sozialgerichts Oldenburg, dass besagt, ein Alg II Bezieher brauche sich ja nicht unbedingt zu Hause waschen.
Die Kölner Richterin gab deutlich zu verstehen, dass sie die Klage abschlägig bescheiden würde. Der Kläger versuchte der Richterin klar zu machen, dass für ihn kaum noch Geld zum Leben übrig bliebe. Es war sehr augenscheinlich, dass die Richterin H. die Einlassung nicht in geringsten interessierte, sie daher für unerheblich hielt. Zu guter Letzt gab sie noch zu verstehen, dass der zuständige Richter Warendorf des Landessozialgerichts in Essen es genauso sehen würde. Und sie stellte die Frage, ob der Kläger für eine Revision ein Urteil brauche oder ob der die Klage zurückziehen würde, denn sie würde nicht gerne Urteile schreiben. Der Kläger und sein Anwalt aber bestanden auf einem Urteil, da er auf alle Fälle in Revision gehen wolle. Die leichte Verärgerung der Richterin war nicht zu übersehen.

Des weiteren klagte Hans N. auch generell gegen die Einführung von Alg II bei ihm, da er im Jahr 2004 die sogenannte 58iger Regelung unterschrieben hatte. Sie besagte, dass er als Arbeitslosenhilfebezieher diese unter erleichterten Bedingungen beziehen könne, da er über 58 Jahre alt war. Für ihn bedeutete dies, dass er zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt die abschlagsfreie Rente beantragen müsse, aber im Gegenzug nicht mehr von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend eingestuft wäre und er auch bis zu 17 Wochen im Jahr von seinem Wohnsitz entfernt sein dürfe (im Gegensatz bei „normalen“ Beziehern von AloHi nur bis zu drei Wochen). Er bekomme, trotz er aus der Statistik der Arbeitssuchenden wegen des Alters rausfalle, aber weiterhin seine AloHi. Diese Vereinbarung wurde nun durch die Einführung des Alg II kontokariert. Er bekam nun über € 1000 weniger im Jahr. Die Richterin lies verlauten, dass dieser Teil der Klage nicht erfolgreich sein könne, denn die Vereinbarung zwischen ihm und der Arbeitsagentur sei kein Vertrag und er hätte ja nur Vorteile daraus gehabt, denn als Bezieher von AloHi hätte er ja sowieso die Rente zum frühest möglichen Zeitpunkt beantragen müssen. Er dürfe ja nicht vergessen, dass es sich hier nicht um Versicherungsleistungen handele, sondern um steuergestützte Grundversorgung. Das heißt, dass Arbeitslose keinen Vertrauensschutz haben.

Das Sozialgerichtsverfahren war ein Lehrstück, wie unser Staat funktioniert: Die Wirtschaft entlässt Arbeitnehmer im großen Umfang und der Staat will dem politischen Druck aus der Bevölkerung etwas entgegensetzen. Er bietet deshalb z.B. älteren Arbeitslosen an, Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zu beziehen, ohne für Arbeitsplätze sorgen zu müssen. Dadurch fallen die Arbeitslosen aus der Arbeitssuchendenstatistik heraus. Die Politik hat mit diesem Trick die Statistik geschönt. Anschließend hält sich der Staat aber nicht an sein Zusagen und schafft die Arbeitslosenhilfe ab. Nun bekommen die Betroffenen nur noch Alg II, mit all’ den Nachteilen, die Hartz IV mit sich gebracht hat. Die Betroffenen klagen, aber die Gerichte exekutieren nur den Willen der Politik. Die Ersatzleistung Alg II ist logischerweise weitaus niedriger als die Arbeitslosenhilfe Die Betroffen klagen wegen der niedrigeren Leistungen, aber auch hier ist für Gerichte nur der politische Wille maßgeblich. So spielen sich Staat, Gerichte und Wirtschaft gegenseitig den Ball zu, am Ende gibt es aber einen eindeutigen Gewinner, das Großkapital. Zur Erinnerung: Die Deutsche Bank hat die Dividende für ihre Aktionäre von € 1,30 (2003) auf € 2,50 (2005) um 92% erhöht. Bei ca. 553.000.000 Aktien sind das € 1.382.000.000 Dividende pro Jahr. Das wäre genug Geld, um alle Alg II-Empfänger richtig glücklich zu machen. Denn alle Hartz IV Betroffenen liegen mit Alg II unterhalb der Armutsgrenze.

Das Bedrückende dabei ist, dass nicht der Einzelfall von Interesse ist sondern der Vollzug der Gesetze losgelöst von der individuellen Lebenswirklichkeit wird durchgesetzt. Und sollte ein Ermessensspielraum existieren, dann ist nur noch die Haushaltslage der öffentlichen Kassen von Interesse.
Die praktizierte Politik und der Vollzug der Gesetze signalisiert, für wen letztendlich Politik gemacht wird, für die Großkonzerne, die Großverdiener und die Vermögenden in diesem Land. Und auf der Strecke bleiben die Menschen, die von der menschenverachtenden Politik der Politiker und der Arbeitgeber getroffen werden. Menschen, die auf Grund der Dividendensteigerung ihre Arbeitsplätze verlieren, Menschen die dann keine Arbeitsplätze mehr finden (es sei denn, sie würden länger als die Tarifverträge es vorsehen arbeiten, ohne Lohnausgleich, denn in China wird ja für einen Stundenlohn von € 1 gearbeitet). Und je älter man bist, desto weniger besteht die Möglichkeit, wieder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu bekommen. Die betroffenen Menschen werden immer verzweifelter und leider auch resignierter. Welche Hoffnung bleibt? Die neue Bundesregierung wird, wie die alte auch, die Leistungen im sozialen Bereich weiter kürzen (die Repression gegen die jungen Alg II Bezieher sprechen eine deutliche Sprache), der Ruf des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes nach einer mindest 19%igen Erhöhung des Alg II wurde bisher nicht gehört und wird es wohl auch zukünftig nicht und der anstehende Gesetzesantrag der Linksfraktion im Bundestag zur Erhöhung von Alg II auf € 420 wird sicher mit der Mehrheit der bürgerlichen Parteien abgelehnt werden. Und so werden weiter Tausende Menschen in diesem Land in die Armut rutschen durch Entlassungen wegen Dividendensteigerung, Produktionsverlagerung ins billigere Ausland oder Firmenzerschlagungen durch Hedges Fonts. Beispiele wie Deutsche Bank, Ford Deutschland, Telekom und seit neuestem Volkswagen, der 20.000 Arbeitnehmer in den nächsten drei Jahren entlassen will, sprechen da für sich.

Peter-Chr.Löwisch, Köln

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Ergänzungen

Was Praktisches

Demokrat 956 25.02.2006 - 20:46
Ich würde im Punkt der Anrechnung der Energiekosten auf den
Regelsatz gar nicht viel Fehlerlesen machen und unmittelbar
nach Urteilszustellung Verfassungsbeschwerde und vorläufigen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Hat nämlich eine Gerichtsentscheidung unmittelbar negative Auswirkung auf die Existenz, musst du den Rechtsweg nicht erst ausschöpfen. Im Übrigen entspricht die Haltung der Richterin weder Gesetz noch Rechtsprechung, was ich hier aber nicht ausführen will.

Bezüglich der 58-Regelung handelt es sich um einen Vertrag. Hier reicht es allerdings nicht für eine Verfassungsklage vor Rechtswegausschöpfung (es fehlt der extenziell nicht vertretbare Nachteil). Allerdings lässt sich hier bereits jetzt vor Gericht geltend machen, dass die Verletztung des Grundsatz von Treu und Glaube(aber auch der Rechtssicherheit) durch das Aufheben der ursprünglichen Vereinbarung verfassungswidrig sei und deshalb das Gericht zur Entscheidung zunächst nach Art.100 Abs.1 GG die Ansicht der Bundesverfassungsgericht einholen muss. Gezwungen kann das Gericht nur indirekt dazu. Diesen Antrag abzulehnen ist ein Revisionsgrund.

Stromselbstzahler

ALG II und Spass dabei 27.02.2006 - 00:05

es gibt einen kleinen punkt dem man widersprechen muss, und das ist deine feststellung die gerichte in deutschland würden nur im sinne der herrscher, ausbeuter und der kreisbehörden funktioneren, denn das trifft schlichtweg nicht zu.

run 90% aller verfahren vor sozialgerichten in sachen ALG II bescheide, ein-euro-jobs usw, werden für den kläger entschieden, darunter dutzende von entscheidungen die grundsatzurteile ergeben.

die eigentliche sauerei ist also nur - neben diesem sicherlich enttäuschenden fall - eher dass immer erst die gerichte bemüht werden müssen um sich gegen die rechtswidrig arbeitenden sozialbehörden zu wehren, was zum glück aber häufig gelingt.

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saubere Richterin — Zuschauer