GEZ: Bereicherung an Hartz-IV-Empfängern

Martin Behrsing 23.02.2006 16:23 Themen: Soziale Kämpfe
Datenneugier und unberechtigtes Abkassieren sind an der Tagesordnung.
Bonn. Scharfe Kritik übt das Erwerbslosen Forum Deutschland an den Tricks der Gebühreneinzugzentrale. Zahlreiche ALG-II-Empfänger müssen zu unrecht Rundfunkgebühren bezahlen. Die GEZ beachtet keine Härtefallregelung. Der Initiative liegt ein Fall vor, wonach jemand 346 EUR statt 345 ALG-II erhält und dem deshalb die Befreiung der Gebührenpflicht verwehrt wurde. Auch erhebt die GEZ eine Vielzahl von persönlichen Daten, die für eine Gebührenbefreiung nicht notwenig sind.
Arbeitslosengeld-II Empfänger sind grundsätzlich von den Rundfunkgebühren befreit, wenn sie einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. So sollte es nach dem Gesetz sein. Die Realität stellt sich jedoch für viele Hartz-IV-Empfänger anders da. Die GEZ hat ihre bisherige Praxis 2005 geändert, mit der Folge, dass eine Befreiung von den Rundfunkgebühren erst für den Folgemonat ab Antragstellung möglich ist. „Zahlreiche Betroffene mussten deshalb für den Monat Januar Rundfunkgebühren bezahlen, weil ihre ALG-II-Leistungen erst im Januar mit schriftlichem Bescheid bewilligt wurden. Wir halten das für eine völlig ungerechtfertigte Bereicherung auf Kosten der Betroffenen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen Unterlagen vor, wonach eine Gebührenbefreiung wegen 1 EUR befristeten Zuschlag auf das ALG-II versagt wurde. Grundsätzlich werden ALG-II-Empfänger mit einem befristeten Zuschlag zum ALG-II (Übergang vom ALG-I zum ALG-II) nicht von der Rundfunkgebühr befreit. „Hier zeigt sich deutlich, dass die GEZ die Härtefallregelungen überhaupt nicht anwendet, denn zweifelsohne liegt hier ein Härtefall im Sinne des § 6 RgebStV vor. In der Regelsatzverordnung zum ALG-II sind keine Rundfunkgebühren vorgesehen. Dieser Mann ist nun wegen einem EUR bestraft und muss monatlich 17 EUR an die GEZ entrichten, wenn er durch Radio oder TV informiert sein will“, so Behrsing.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der GEZ erhebliche Datenneugier vor. Danach müssen Antragsteller ihren kompletten Leistungsbescheid als beglaubigte Kopie beilegen. „Die GEZ erhält so viele sensible Daten, die für eine Befreiung von der Gebühr keineswegs erforderlich sind. Dies können Informationen über die Wohnsituation, Sucht- oder Gesundheitsprobleme oder eine Schwangerschaft der Antragsteller sein. Dies verstößt eindeutig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, so Martin Behrsing. Die Initiative fordert von der GEZ dringend Regelungen und die Beachtung, dass der Regelsatz des ALG-II keine Rundfunkgebühren vorsieht. Diese dürften durch „Austricksen“ durch die GEZ erhoben werden.

Weitere Infos erhalten Sie unter:  http://www.erwerbslosenforum.de und
Foto Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:  http://www.erwerbslosenforum.de/images/behrsing.jpg
Schreiben der GEZ und ALG-2-Bescheid
 http://www.erwerbslosenforum.de/images/gez.pdf

Pressekontakt

Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing
Schickgasse 3
53117 Bonn
Ruf: 0228 2495594
Mobil: 0160 99278357
Fax: 01805 039000 3946
 redaktion@erwerbslosenforum.de
 http://www.erwerbslosenforum.de
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Find ich auch

abmelder 24.02.2006 - 19:45
Ich hab mich mit Hartz4 selbst schriftlich abgemeldet und somit meiner Pflicht genüge getan.Ob denen das passt oder nicht ist in anbedracht deren Möglichkeiten egal.
GEZ abmelden,Schrott TV zum Aquarium umbauen und über das Internet informieren.Man hat auch mehr Zeit für Kind und Kegel.
Ich kwnn sowieso nur wenige die den Service GEZ nutzen.

Aber in Zukunft...

D.A. Schröder 26.04.2006 - 15:40
Die Sache mit dem Internet hat aber zukünftig denselben Haken, schließlich soll die GEZ ja auch für Computer gelten, so sie denn Web-TV-tauglich sind (also praktisch alle aktuellen Modelle). Dabei ist dann völlig unwichtig, ob sie dafür tatsächlich genutzt wurden (so wie ja auch alle Einwände von Leuten, die ausschließlich werbefinanzierte Privatsender bzw. Premiere oder ausländische Programme ansehen, also von den gezahlten Gebühren überhaupt nichts haben, abgewiesen wurden - es genügt die theoretische Möglichkeit des Empfangs...).
Dann bleibt auch dafür nur der Gang zum Internet-Café, der dadurch sicher auch teurer wird.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige den folgenden Kommentar an

schwarzguggn — ich