Rektorat der Uni Paderborn besetzt

BesetzerInnen Rektorat Uni Paderborn 16.02.2006 00:41 Themen: Bildung
Am 15.02.06, hat der Senat darüber abgestimmt, dass auch in Paderborn Studiengebühren erhoben werden.
Seit dieser Entscheidung besetzen ca.100 Studenten, zum Protest das Rektorat der Uni.
Die Besetzer des Rektorats der Universität Paderborn zeigen ihren Unmut gegenüber der heute gefällten Senatsentscheidung und der Art und Weise, wie diese zustande gekommen ist. In unseren Augen hat sich der Senat mit einer unschlüssigen Argumentation einverstanden erklärt. Darüber hinaus hat der Senat unserer Meinung nach gegen seinen eigenen Beschluss, den er im März 2005 gefällt hat, entschieden. Letztes Jahr sprach sich der Senat für eine Einführung von Studiengebühren aus, falls diese sozial verträglich sind, es ein etabliertes Stipendiensystem gibt und sich die Landesregierung nicht aus der finanziellen Verantwortung gegenüber den Universitäten zurück zieht. Keine dieser Bedingungen ist im Moment erfüllt.
Die studentischen Vertreter versuchten auf diese und andere Mängel an dem derzeitigen, noch nicht beschlossenen, Gesetzesentwurf hinzuweisen. Ihre Einwände wurden zwar angehört, erhielten aber keine wirkliche Beachtung. Deshalb sahen wir Studierenden uns dazu gezwungen, das Rektorat bis auf weiteres zu besetzen und fordern vom Rektorat:
Sich öffentlich im Namen der Hochschule gegen Studiengebühren auszusprechen, und das auch gegenüber der Landesregierung deutlich zu machen. Denn: Im Moment ist die Hauptargumentation der Entscheidungsträger, dass die Landesregierung den Hochschulen keine andere Chance lässt, als Studiengebühren einzuführen. Wir fragen uns, warum es dann in Münster und in Bochum andere Senatsentscheidungen gegeben hat. Deshalb fordern wir ein öffentliches Bekenntnis des Rektorates der Universität Paderborn, dass sich die Universität Paderborn gegen Studiengebühren ausspricht und sich von der Landesregierung gezwungen fühlt Studiengebühren einzuführen. Gleichzeitig fordern wir Gespräche mit anderen Universitäten, in denen abgestimmt werden soll, wie die Einführung von Studiengebühren verhindert werden kann. Studiengebühren einzufordern nur um nicht zu einer "Universität der Armen" (Zitat eines Senatsmitgliedes) degradiert zu werden ist in unseren Augen ein Armutszeugnis und ein deutliches Zeichen gegen die soziale Chancengleichheit.
Außerdem erwarten wir - genau wie unsere Kommilitonen aus Bielfeld - dass die Zahl der Studierenden im Senat in Zukunft angemessen berücksichtigt werden wird. Wir fordern bei Fragen, die nicht unmittelbar die Wissenschaft betreffen, das Stimmrecht der einzelnen Gruppen (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter und Studierende) so aufzuwerten, dass alle Gruppen in Zukunft die gleiche Anzahl Stimmen haben.
Sorgen bereiten uns vor allem die zahlreichen ausländischen Studierenden, die zur Zeit völlig unzureichend berücksichtigt werden. Es kann in unseren Augen nur ein schlechter Witz von Seiten des Rektorats gewesen sein, kein Interesse daran zu haben weiterhin ausländischen Studierende an der Universität Paderborn ihr Studium zu ermöglichen.


Paderborn, den 15. Februar 2006
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Ergänzungen

Rückmeldegebühr verfassungswidrig

Name 16.02.2006 - 15:28
Auch wenns ja Mittlerweile um *echte* Studiengebühren geht, ist das vielleicht noch mal interessant:

AStA TU, Medieninformation vom 16.02.2006

Oberverwaltungsgericht Berlin hält Rückmeldegebühr für verfassungswidrig
Studentische Position nach 10 Jahren Rechtsstreit bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat heute über die Klage von zwei
StudentInnen gegen die sogenannte "Verwaltungsgebühr" entschieden. Diese Gebühr
in Höhe von 50 Euro ist seit 1996 für alle Studierenden verpflichtend bei
Immatrikulation und jeder Rückmeldung zu entrichten.

Nachdem das Gericht bereits gestern in der mündlichen Verhandlung erhebliche
Zweifel daran äußerte, ob diese Gebühr mit der Finanzverfassung des Bundes
vereinbar sei, rief es jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, um
eine Aufhebung des Gesetzes zu erreichen.

Dabei geht es darum, dass die Gebühr ausschließlich dazu dienen soll, den
Kostenaufwand der Hochschulverwaltungen für Immatrikulation und Rückmeldung
abzudecken. Die erhobene Gebühr von 50 Euro liegt nach den jetzt vorliegenden
Erkenntnissen jedoch deutlich über den Kosten der Hochschulen, die diese mit
ca. 11,42 Euro angeben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 zu einem vergleichbaren Gesetz aus
Baden-Württemberg entschieden, dass der Gesetzgeber zwar bei der
Gebührenerhebung von den tatsächlichen Kosten zur Vereinfachung und
Pauschalierung abweichen dürfe, jedoch dürfe dabei kein "grobes Missverhältnis"
entstehen. Damit würde das Land sich mit quasi einer Sondersteuer eine
unzulässige Einnahmequelle verschaffen. Ob ein solches "grobes Missverhältnis"
vorliegt, wurde in diesem Fall, in dem einer Gebühr von ebenfalls 50 Euro
Kosten von nicht mehr als 5 Euro gegenüber standen, bejaht. Dies hält das
Oberverwaltungsgericht Berlin nun auch in Berlin für gegeben.

Die Klage der TU-Studentin wurde bereits im Jahre 1996 eingereicht. Seitdem ist
kein rechtskräftiges Urteil ergangen. Der Antrag, die Verpflichtung zur Zahlung
der Gebühr bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen, wurde damals
abgelehnt, da für die Klägerin durch die Zahlung "kein erheblicher Nachteil"
entstünde. Wie sich jetzt herausstellt, ist aber für das Land Berlin ein
erheblicher Vorteil entstanden. Seit Einführung 1996 wurden ca. 135 Millionen
Euro eingenommen, obwohl für die verwaltungsmäßige Abwicklung der
Immatrikulation und Rückmeldung auf keinen Fall mehr als 31 Millionen Euro
Kosten entstanden.

Wir fordern unter diesen Umständen die sofortige Aussetzung der Erhebung der
Rückmeldegebühr bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Es kann nicht
sein, dass das Land sich auch weiterhin erhebliche Einnahmen auf dem Rücken der
Studierenden verschafft, deren Rechtmäßigkeit mehr als zweifelhaft ist.

Die Pressemitteilung des OVG findet sich unter
 http://www.berlin.de/senjust/Gerichte/OVG/presse/archiv/26171/index.html

presse

- 16.02.2006 - 15:54
(Neue Westfälische online, 16.2.2006)

OWL: Rektorate der Unis Paderborn und Bielefeld weiter besetzt

Paderborn/Bielefeld (lnw).Studenten der Universitäten Paderborn und Bielefeld halten die Rektorate ihrer Hochschulen aus Protest gegen drohende Studiengebühren weiter besetzt. Paderborns Rektor Nikolaus Risch habe inzwischen die Polizei gerufen, sagte ein Sprecher der Paderborner Studenten am Donnerstag. Die Besetzung werde aber dennoch fortgesetzt. Auch die Studenten der Universität Bielefeld gingen davon aus, dass die Besetzung andauert. Das Rektorat sei auf Forderungen der Studenten nicht eingegangen.

Nach Senatsentscheidungen für eine mögliche Einführung von Studiengebühren hatten die Studierenden die Rektorate besetzt. In Bielefeld halten sich seit etwa zwei Wochen rund 50 Studenten im Rektorat auf, in Paderborn hatten rund 100 Studenten am Mittwoch das Rektorat besetzt.

Der Senat der Universität Paderborn hatte die Einführung von Studiengebühren zunächst nur für Studienanfänger zum Wintersemester 2006/07 beschlossen. Vom Sommersemester 2007 an gelte dies für alle Studierenden.

Die Universitäten sollen nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung selbstständig entscheiden, ob sie Studiengebühren von 500 Euro pro Semester erheben wollen.

Die Spannung steigt

Akteur 16.02.2006 - 16:57
Was wird heut in Dortmund passieren ist nun die Frage.
Sieht aus als würde sich nach dem Signalfeuer in Bielefeld eine Protestfront bilden. Die Forderungen der BesetzerInnen in Paderborn und Bielefeld sind größtenteils Deckungsgleich. Dickes Lob an die beiden Homepages (  http://www.asta-paderborn.de/~wiki/index.php/ und besetzung.kollima.de )
Unterstützung ist wünschenswert.
Widerstand an allen Unis,
ein Akteur!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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oha paderborn...?! — [bleed]