Bilder Protest & Besetzung Uni Bielefeld (2)

E.G.A.L. 15.02.2006 22:43 Themen: Soziale Kämpfe
Teil 2 : 20 Bilder
Aktueller Bericht mit Linkliste hier:
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Ergänzungen

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(muss ausgefüllt werden) 15.02.2006 - 23:14

Rückmeldegebühr verfassungswidrig

Name 16.02.2006 - 15:28
Auch wenns ja Mittlerweile um *echte* Studiengebühren geht, ist das vielleicht noch mal interessant:

AStA TU, Medieninformation vom 16.02.2006

Oberverwaltungsgericht Berlin hält Rückmeldegebühr für verfassungswidrig
Studentische Position nach 10 Jahren Rechtsstreit bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat heute über die Klage von zwei
StudentInnen gegen die sogenannte "Verwaltungsgebühr" entschieden. Diese Gebühr
in Höhe von 50 Euro ist seit 1996 für alle Studierenden verpflichtend bei
Immatrikulation und jeder Rückmeldung zu entrichten.

Nachdem das Gericht bereits gestern in der mündlichen Verhandlung erhebliche
Zweifel daran äußerte, ob diese Gebühr mit der Finanzverfassung des Bundes
vereinbar sei, rief es jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, um
eine Aufhebung des Gesetzes zu erreichen.

Dabei geht es darum, dass die Gebühr ausschließlich dazu dienen soll, den
Kostenaufwand der Hochschulverwaltungen für Immatrikulation und Rückmeldung
abzudecken. Die erhobene Gebühr von 50 Euro liegt nach den jetzt vorliegenden
Erkenntnissen jedoch deutlich über den Kosten der Hochschulen, die diese mit
ca. 11,42 Euro angeben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 zu einem vergleichbaren Gesetz aus
Baden-Württemberg entschieden, dass der Gesetzgeber zwar bei der
Gebührenerhebung von den tatsächlichen Kosten zur Vereinfachung und
Pauschalierung abweichen dürfe, jedoch dürfe dabei kein "grobes Missverhältnis"
entstehen. Damit würde das Land sich mit quasi einer Sondersteuer eine
unzulässige Einnahmequelle verschaffen. Ob ein solches "grobes Missverhältnis"
vorliegt, wurde in diesem Fall, in dem einer Gebühr von ebenfalls 50 Euro
Kosten von nicht mehr als 5 Euro gegenüber standen, bejaht. Dies hält das
Oberverwaltungsgericht Berlin nun auch in Berlin für gegeben.

Die Klage der TU-Studentin wurde bereits im Jahre 1996 eingereicht. Seitdem ist
kein rechtskräftiges Urteil ergangen. Der Antrag, die Verpflichtung zur Zahlung
der Gebühr bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen, wurde damals
abgelehnt, da für die Klägerin durch die Zahlung "kein erheblicher Nachteil"
entstünde. Wie sich jetzt herausstellt, ist aber für das Land Berlin ein
erheblicher Vorteil entstanden. Seit Einführung 1996 wurden ca. 135 Millionen
Euro eingenommen, obwohl für die verwaltungsmäßige Abwicklung der
Immatrikulation und Rückmeldung auf keinen Fall mehr als 31 Millionen Euro
Kosten entstanden.

Wir fordern unter diesen Umständen die sofortige Aussetzung der Erhebung der
Rückmeldegebühr bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Es kann nicht
sein, dass das Land sich auch weiterhin erhebliche Einnahmen auf dem Rücken der
Studierenden verschafft, deren Rechtmäßigkeit mehr als zweifelhaft ist.

Die Pressemitteilung des OVG findet sich unter
 http://www.berlin.de/senjust/Gerichte/OVG/presse/archiv/26171/index.html

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hehe — yetzt

Glückwunsch! — tz