Stuttgart: Machtergreifung von Law & Order

Stuttgarter 04.02.2006 23:11 Themen: Repression
In Stuttgart übernimmt der Polizeiapparat jetzt auch die politische Macht. Der Stuttgarter Polizeipräsident Martin Schairer CDU wird Bürgermeister für "Recht, Sicherheit & Ordnung" - in der Stuttgarter Allparteienkoalition. In Zukunft bestimmt der Polizeiapparat die Kommunalpolitik. Oberbürgermeister Schuster CDU sichert seine Herrschaft mit dem Polizeiknüppel ab.
Die Zuschauerbänke im Stuttgarter Rathaus waren am Donnerstag, den 2. Feb.06 breitgefüllt von Polizei in Paradeuniform und Mitarbeitern des Staatsapparates, so daß der Normalbürger (Otto Normalverbraucher, Lieschen Müller, Türke Ali) draußen bleiben mussten. Der Stuttgarter Stadtrat hatte nämlich beschlossen, im Zeichen sich verschärfender Klassengegensätze den Stuttgarter Polizeichef Schairer zum neuen starken Mann im Stuttgarter Rathaus zu machen. Extra für ihn wurde von Oberbürgermeister Schuster CDU und seiner Allparteienkoaltion das neue Bürgermeisteramt "Bürgermeister für Recht, Sicherheit & Ordnung" geschaffen. Er sitzt jetzt mit den Bürgermeistern von CDU, SPD, FDP & GRÜNEN an einem Tisch und gemeinsam im selben Boot.

Der Anklang an das scharfmacherische "Law & Order" bei der Namensgebung war von den Herrschenden und der rechten Riege im Stuttgarter Rathaus wohl bewußt gewählt, denn leicht hätten diese routinierten Heuchler und Schwindler aus Schwaben eine harmlosere Bezeichnung für das neue Amt finden können - und eine weniger peinliche Besetzung als Stuttgarts obersten Büttel.
Doch "Law & Order" passt zu OB Schusters und Martin Schairers strammer Gesinnung gegenüber der Stuttgarter Bevölkerung, die er täuschend "Die Stuttgarter Linie" oder "Null-Toleranz" nennt, als ginge es in einer Demokratie & Res Publica darum, daß der Staatsapparat gegenüber der Bevölkerung null-tolerant sein könnte oder nicht - und nicht umgekehrt.
Offenbar gehen die Herrschenden in Stuttgart so von der 100%-Toleranz der Bevölkerung gegenüber dem Staatsapparat aus, daß sie glauben alles mit dieser Bevölkerung machen zu können, ohne das es für sie persönlich irgendwelche negativen Folgen hat: Razzien und Menschenjagden bei Nacht und Nebel wie nach dem Spontandemo gegen die Neonazi-Führerin Weller vor 10 Tagen, Verhaftungen ohne Grund, Polizeikontrollen überall, Einschränkungen beim Versammlungsrecht, die Vertreibung der Armen, Obdachlosen & Punks aus der Innenstadt, usw.
Stuttgart wird durch die Machtergreifung Schairers im Rathaus noch mehr zur Polizeistadt. Von den 60 Stuttgarter Ratherren stimmten 43 für die Polizei-Personalie Schairer als neuen starken Mann. Die meisten von ihnen dürften ein Parteibuch der CDU, SPD und GRÜNEN in der Geldbörse gehabt haben. Nur der bankrottgegangene Stadtrat Fahrian (freie Wähler) war nicht anwesend.

Doch Bürgermeister für Law & Order Schairer, Oberbürgermeister Schuster und die 60 Ratsherren von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und freie Wähler sind in Stuttgart nur eine Minderheit und repräsentieren nur die Interessen einer Minderheit. Bei der letzten Gemeinderatswahl 2004 boykottierte die Mehrheit der Stuttgarter Wahlberechtigten die Wahlurnen und das postengeile Angebot der Hartz-Parteien, die gemeinsam für leere öffentliche Kassen, Massenarbeitslosigkeit, Dauersmog und wachsende Armut in Stuttgart verantwortlich sind. Nicht mal 49% der Stuttgarter Wahlberechtigten machten noch ihr demokratisches Kreuzchen an der demokratischen Urne, mit dem die Herrschenden ihre Macht legitimieren.
Bei der Oberbürgermeisterwahl 2004 war es noch schlimmer. Nur noch 43% waren am politischen Angebot OB Schuster CDU und der "Alternative" - Schröders Staatsekretärin Kumpf SPD - interessiert. Von den 390.000 Stuttgarter Wahlberechtigten stimmten nicht mal 90.000 (genau 89.663) Stuttgarter für OB Schuster CDU. Trotzdem gewann er mit 53% und ist nun für die nächsten 8 Jahre bestens verdienender Stuttgarter Oberbürgermeister - mit fettesten Nebeneinkünften.
In Stuttgart herrscht eine reiche und besserverdienende Minderheit - im Namen der Mehrheit - über die schlecht unbd immer schlechter verdienende oder arbeitslose Mehrheit! Und jetzt suchte der Schuster der oberen 89.663 sich einen Schairer zum Schutze dieser 89.663.

Der Frontmann der Stuttgarter Polizeischläger und Staatschützer Martin Schairer ist der neue starke Mann im Rathaus und agressiver Interessenvertreter der Stuttgarter Eliten unter der Formel "Law & Order". Gerade mal 43 Stimmen von korrupten Stadträten reichten aus, um ihm die Macht im Stuttgarter Rathaus zuzuschustern.

Die oberen 89.663 von Stuttgart rüsten sich für einen - sich täglich verschärfenden - Klassenkampf am Nesenbach!
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Ergänzungen

gewaltenteilung

DEMOKRAT 05.02.2006 - 04:48
gewaltenteilung ist eine essentielle grundverraussetzung für demokratie
wenn sich legislative und exukutive durch personelle vereinigung mischen
kann von demokratie grundsächlich nicht mehr gesprochen werden.
wieso haben wir denn innenminister und polizeipräsidenten.ich weis auch nicht mehr was geht 8 jahre legislative ist schon krass

vERFASSUNGSBRUCH

Meliboia 05.02.2006 - 10:40
Was da in Stuttgart betrieben wird ist ein eindeutiger Verfassungsbruch. Es ist mir aufgefallen, das in den Schulen, das Grundgesetz, die Verfassung gar nicht gelehrt wird. Die Schüler werden gar nicht über die Grundrechte aufgeklärt und das ist übrigends eine alte Taktik, die Bewohner des Staates sollen grundsätzlich nicht über ihre Recht aufgeklärt werden, aber über ihre Pflichten schon. Ja das ist die alte Taktik, das Volk ist dumm zu halten und sollen nur über Massenmedien informiert werden, was sie tun oder nicht zu tun haben. Hartz IV ist auch Verfassungsbruch, auch alle weiteren Gesetze die geschafffen wurden, insbesondere in der Schröder-periode sind alle verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Im Grunde genommen muß Klage eingereicht werden wegen Verfassungsbruch beim Bundesverfassungsgericht wegen des Verfassungsbruches der regierung. Demokrat hat recht, die Gewaltenteilung ist ein Grundsatz der demokratischen Verfassung. Auch der Einsatz der Armee im Innneren ist auch Verfassungsbruch. Diese Verfassung wurde geschaffen wegen der schlimmen und schrecklichen Erfahrungen des Nazi-Regimes und nun 60 jahre danach treten die Regierungsmitglieder, die Parteien die Verfassung mit Füßen. Was noch schlimmer ist, die meisten bemerken das nicht einmal eben weil sie die Grundrechte nicht einmal in der Schule lernen.
Na klar die Masse muß dumm und ungebildet gehalten werden, sonst würde mehr Menschen dieser immense Demokratiebetrug auffallen. Aber wegen einen Fetzen Stoff, da wird zum Verfassungsgericht marschiert( Kopftuchuerteil) aber wirklich andere verfassungsrechtlich bedenkliche Vorgänge das wird nichts gemacht. Wir werden hier von den Regierungen eindeutig verarscht.

@meliboia

schokominza 05.02.2006 - 11:13
meliboa in einigen punkten muss ich dir wirklich rech geben. du hast den nagel auf den kopf getroffen.

nur leider kann man nicht behaupten vieles wäre wider die verfassung.
90% aller politiker sind gelernte juristen. also männlein und weiblein vom fach.
genau dieses wissen nützen sie aus um an unserer verfassung herumzubasteln wie sie gerade lust haben. in den letzten jahren kam es öfters zu verfassungsänderungen, nach dem motto "was nicht passt wird passend gemacht".
meistens ist es aber nicht nötig die verfassung zu ändern da sich jedes gestz unterschiedlich interpretieren lässt. es genügt wenn ein paar richter durch ein urteil ein gesetz auf die gewünschte weise auslegen.
um einen aktuellen fall zu präsentieren: die verwendung verfassungsfeindlicher kennzeichen die in einem eindeutig antifaschistischen kontext stehen führen nun beispielsweise in stuttgart zu anzeigen und bußgelbescheiden. die staatsanwaltschaft stuttgart ist da eisern.


mit jedem fortschritt den "die herrschenden" erzielen geht ein rückschritt des wachsamen auges der bevölkerung einher.
-- an der bildung wird weiter gekürzt
-- linke strukturen werden zerschlagen
-- der zugang zu gymnasien und universitäten wird menschen aus
"problemschichten" weiterhin erschwert
-- und und und... dies sind nur einige wenige beispiele.

also: augen auf! und andern die augen öffnen!

Anmerkungen zur konkreten Rechtslage

Demokrat 05.02.2006 - 16:15
Leider geht die rechtliche Wertung etwas in den Beiträgen durcheinander, was letztlich auch den Widerstand schwächen kann. Deshalb hier ein paar kurze Anmerkungen dazu:

Alles was in Richtung Verfassungsbeschwerde geht, ist nur in den Fällen möglich, wo persönliche Grundrechte angegriffen oder Außerkraft gesetzt werden. Z.B. bezüglich Meinungsfreiheit, d.h. öffentlich den Vorgang kritisieren zu dürfen. Beispielsweise Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Hätten sich mehrere Menschen direkt nach Bekanntgabe des Stadtratsbeschlusses spontan aus Protest versammelt und gegen den Vorgang öffentlich protestiert, so wäre dies durch das Grundgesetz gedeckt gewesen. Selbst das Versammlungsgesetz schließt SPONTANE Versammlungen und Demos nicht aus. Sollte jetzt eine Demonstration dagegen geplant sein, muss sie allerdings angemeldet werden, da das spontane Moment nun fehlt. Wird sie verboten, sind wieder die Grundrechte der Personen betroffen, die demonstrieren wollen. Nur grundsätzlich greift solch ein Stadtratsbeschluss (noch) nicht in die Grundrechte ein. Zur Angelegenheit einer Verfassungsbeschwerde wird er erst in den praktischen, unmittelbaren Konsequenzen.

Bei Grundrechtsverletzungen muss zunächst der Rechtsweg beschritten werden (zumindest in der Regel, die in 99% der Fälle zutrifft). Die entsprechende Stelle bei polizeilichen Grundrechtsverletzungen ist das Verwaltungsgericht. Lässt es Grundrechtsverletzungen zu (z.B. ein Verbot einer Demonstration gegen den Stadtratsbeschluss), kann zum Oberverwaltungsgericht weitergegangen werden. Übrigens bei solchen Demonstrationsverboten durch Eilanträge vorgehen. Die NPD macht es (bedauerlicherweise) ja den Linken immer wieder vor. Mehrmals schafften sie vor der Demonstration einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu bewirken. Dies ist den Linken nicht verwehrt; sie machen es nur leider nicht (warum weiß ich nicht).

Deutlich anders verhält es sich mit der Stadtratsentscheidung selbst. Wenn 43 von 60 für einen „Bürgermeister für Rechts, Sicherheit und Ordnung“ stimmen, ist dies in sofern „demokratisch“, wie korrekt bestimmte Vertreter ein neues Amt beschließen. Deshalb werden hier keine Grundrechte verletzt. Allerdings ist es eine Frage, ob überhaupt ein spezieller Bürgermeister eingesetzt werden darf. Dies ergibt sich aus der sog. Satzung, eine Art rechtsverbindliche Regelung für selbstverwaltete Gemeinde und Städte. In der Regel dürfen Bürgermeister nicht eingesetzt werden, sondern müssen durch die Bürger gewählt werden. Damit hätte der Stadtrat gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren verstoßen. Solchem „Bürgermeister“ fehlt dann die gesetzliche Legitmation, trotz Mehrheitsbeschluss im Stadtrat.

Normalerweise klagen können dagegen nur Teile des Stadtrates selbst, d.h. auch die Minderheit (sogar ein einzelner Stadtrat), da sie so ihren vom Wähler bestimmten Auftrag nicht erfüllen können. Einer davon ist der, dafür zu sorgen, dass die Satzung eingehalten wird, es im Stadtrat also nach Recht und Gesetz zugeht. Der Kreis für Außenstehende zu Grundrechtsverletzungen schließt sich, wenn öffentliche Proteste gegen diesen illegalen Akt behindert oder unterbunden werden. Vor allem aber zunächst überprüfen, ob ein Bürgermeister überhaupt eingesetzt werden darf.


@meliboia

steve 05.02.2006 - 17:38
Ich muss dir in einem Punkt widersprechen. Habe noch im vergangenen Jahrhundert in Baden Württemberg die Schulbank gedrückt und in dem Fach mit dem tollen Namen Gemeinschaftskunde durchaus einiges über das Grundgesetz der BRD, als auch die Verfassung des Landes BaWü gelernt. Beide Werke stehen immer noch in meinem Regal und sind mir liebe Begleiter und Ratgeber geworden.

Gruss Steve

"sicheres stuttgart" durch korruption

Robert Schmitt 16.07.2007 - 13:50
Der Uhrmacher
Robert L. Schmittt
Uhrmachermeister
Pforzheimer Str. 20
71277 Rutesheim
Baden-Württemberg


Tel: 07152/613333

Fax: 07152/613334

Web:  http://www.Der-Uhrmachershop.com

E-Mail: Der Uhrmacher

Pressemitteillung

Breuninger Rufmordkampangne gescheitert
Bereits im August 2005 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das im Mai/Juni 2004 von der Firma Breuninger betriebene und angestrengte Strafverfahrens wegen Unterschlagung und Diebstahls gegen mich nach §§ 172.2 StPO eingestellt. Grund hierfür war da es für den von der Breuninger erhobenen Tatvorwurf keinerlei Beweise und auch keine Rechtsgründe gab. Um so erstaunlicher war, dass die Breuninger Geschäftsleitung, über ihren Betriebsratsvorsitzenden und Pressesprecher (Mitglied der Geschäftsleitung) Helmuth Bohnenstengel in Zusammenarbeit mit der Pressestelle und Leitung der Polizei (Dr. Schairer) wahrheitswidrig, spekulative und völlig frei erfundene Tatsachen in den Raum stellte und diese auch ungeprüft in der Presse veröffentlichen ließen. Seinerzeit wurde in allen Tageszeitungen berichtet, daß ich Waren der Firma Breuninger unterschlagen hätte und diese über das Internet und die Firma meiner Schwägerin verkauft hätte. Zwei Tage nach den Hausdruchsuchungen und er beschlagnahme meiner Rechner wurde voreilig eine spekulative Pressemeldung von Polizei, Breuninger und Presse in verleumderischer und konspritativer Art und Weise betrieben, unter anderem wurde verlautbart, dass es sich um erwiesene Tatsachen handele und daß ich "Festgenommen" wäre. Im Verlauf des über 11 Monate dauernden Ermittlungsverfahrens kam aber eben dieser Sachverhalt nicht zu Tage. Ebenfalls blieb die mehrmonatige Untersuchung meiner Rechner ohne relevanten Befund. Unter anderem hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in rechtswidriger Form die Akteneinsicht meines Anwaltes über 7 Monate hinweg behindert, was ein Verstoß gegen die Grundrechte ist. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dieses auch in einer weiteren Prüfung gewürdigt und erklärt,daß das Vorgehen gegen meine Person in keiner Art und Weise von der deutschen Rechtsordnung gedeckt sei. In weiteren Verfahren wird nun gegen die Anzeigeerstatter und die von Breuninger gedungenen Zeugen ermittelt. Ein unrühmliche Rolle spielte auch ein Polizeibeamter Frank Moosberger, der fortlaufend, wenn auch erfolglos versuchte Beweise zu unterdrücken und Zeugenaussagen zu manipulieren. Der damalige Leiter der Polizeipresseabteilung Karpf sitzt heute im Stuttgarter Rathaus als Referent seines jetzigen Chefs Ordnungsbürgermeister Dr. Schairer, vormals Polizeipräsident. (Sicheres Stuttgart). Nunmehr ist ein Schadenersatz gegen die Stuttgarter Polizei und das Unternehmen Breuninger anhängig in dem bis zu 100.000 Euro als Ausgleich gefordert werden.Es ist unfaßbar, das die vorsätzlichen Lügen und Verleumdungen der Breuninger Geschäftsleitung von den Ermittlungsbehörden ungeprüft übernommen wurden und zu einer Anklage führten. Laut der Aussage eines wohlgesonnenen Polizeibeamten wurde das Vorgehen Zitat -"von ganz Oben"- so angeordnet. Bemerkenswert ist vor allem der Hintergrund, daß der damalige Polizeipräsident Dr. Schairer in seiner Studienzeit als Hosenverkäufer bei Breuninger tätig war. Die Staatsanwälte Reiber und Millionis blieben nur bei einem Fazit: Das Ding geht uns voll gegen den Strich.... 07.07.07




Zero tolerance auch für Strassenhändler

Roland Späth 08.01.2008 - 14:36
Just nach der Amtseinführung des law and order Sheriffs von Stuttgart trat Dieser seinen bereits zu seiner Amtseinführung als Polizeipräser vor einer Gruppe von Geschäftsleuten des Königsbaus Stuttgart angekündigten Kampf gegen Strassenhändler in STuttgart an.
Seit nunmehr fast 2 Jahren wird mir die Fortführung meines seit 38 Jahren betriebenen Schmuckhandels in der Stuttgartert Innenstadt seitens der law and order Schairerbehörde verweigert. Durch die Eröffnung der Königsbaupassagen war man in der Landesregierung- Landesstiftung Baden Württemberg- mit den Bauherren der an den Königsbau hinten angebauten shopping mall übereingekommen, dass man sich der "fliegenden Händler" entledigen wolle,schliesslich gibt es "höherrangige" Interessen der dort mangels ursprünglich angesprochener Hochpreishändler als Mieter zwischenzeitlich auch akzeptierten Schmuckhändler vor Konkurrenz zu schützen. Dieser Aufgabe widmet sich das Amt für offentliche ORdnung nun dahingehend, dass es meine Existenz nach 38 Jahren einfach vernichtet und meiner 5köpf. Familie damit die Lebensgrundlage entzogen hat.
Dieser Aktion vorrausgegangen war ausserdem eine beispiellose Strafverfolgung durch BW Justiz- und Regierungskreise wegen des Verkaufs von antifaschistischen AUfnähern und Buttons, die mich und meine Familie bereits an den Rand der Verzweiflung gebracht hatte.Im STrafgesetz nennt man dies zwar Verfolgung Unschuldiger- die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte dazu ausgeführt: wir wissen, dass wir die Falschen verfolgen!, aber bislang wurde niemand auch nur getadelt geschweige denn verurteilt. Dass diese AKtion so ablaufen konnte, muss man dem zu diesem Zeitpunkt noch amtierenden Polizeipräsidenten zurechnen, denn Poliziebeamte handeln in solchen Fällen weisungsgebunden, was auch als Kadavergehorsam bekannt ist. Auch die durchweg ohne richterliche Anordnung ausgeführten Beschlagnahmen können nur durch entsprechende Rückendeckung vorgenommen werden, insbesondere spielt hier auch das zuständige VErwaltungsgericht eine unrühmliche Rolle, werden dort Verfahren mehrere Monate hingehalten, bis die Staatsanwaltschaften ihre Anklage in trockenen Tüchern hat, dann wird die Sache an das Amtsgericht verwiesen, da auf Beschlagnahme im Strafverfahren abgehoben wird, obschon hier ein- rein willkürlicher- Verwaltungsakt vorliegt, da die Rechtssprechung zu diesem Thema bereits 1972 höchstrichterlich entschieden orden war, eine strafrechtliche VErfolgung eigentlich gar nicht mehr möglich erscheinen sollte. Anders in Baden Württemberg. Hier darf man zwar mit klammheimlicher Freude den Geburtstag Adolf Hitlers feiern, Altnazis und glühende Hitlerverehrer als "Antfaschisten" darstellen- Filbinger war kein NAtionalsozialist- aber antifschistische Symbole wie durchgestrichene Hakenkreuze sind unter Strafverfolgung gestellt, weil sie eine Beleidigung der Symbole des geliebten 3. Reiches darstellen.
Nach dieser nunmehr seit 2003
- erstmals wegen eines Plakates: Fuck Bush, Bush mit Sigrune als S geschrieben, angeklagt-
ertragenen Verfolgung durch das BW Regime sind wir finanziell sowie psychisch völlig ruiniert. Anwaltlichen Beistand gibt es nicht, da kaum Anwälte im Verwaltungsrecht tätig sind, die Wenigen beschränken sich auf lukrative Verfahren im Baurecht, Ausländerrecht und nennen auf Anfrage nach einer Mandatsübernahme Stundenhonorare ab 150.-€ aufwärts, da die Streitwerte in Verwaltungsverfahren rel. gering angesetzt sind.Trotzdem sind auch auf dieser Basis schnell ein paar hundert bis mehrere tausend Euro Anwaltskosten zusammen.Bei einem Streitwert von 5 tsd.Euro sind die Anwaltsgebühren bei 100% schon über 500.-€.
Entschädigungen gibt es entgegen landläufiger Meinung nicht, die Verfolgung Unschuldiger wird auch von den Staatsanwaltschaften nicht mit Strafverfahren geahndet, da sie sich dann selbst verfolgen müssten.
Dies ist das law and order Klima in Baden Württemberg, das sicher auch von den Amtsnachfolgern weiter gepflegt wird, sind Polizeipräsidenten doch bestallte Regierungskonformisten, wie auch Richter und andere an der politischen Willensbildung Beteilgte.

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