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Naziaufmarsch in Lüneburg erlaubt !!!

Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen 27.01.2006 12:06
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verbot des Naziaufmarsch in Lüneburg (Niedersachsen) aufgehoben. Die Nazis können somit ihren Aufmarsch durchführen. Das Bundesverfassungsgericht macht sich somit zum Helfershelfer von Christian Worch und Co., die dankbar die Entscheidung aus Karlsruhe entgegennahmen.
Am Internationalen Auschwitz-Gedenktag ist diese Entscheidung eine Verhöhnung der Millionen Opfer des deutschen Faschismus.
Mittlerweile hat auch die Polizei ihre Vorbereitungen für den morgigen Tag begonnen. Hundertschaften aus mehreren Bundesländern treffen zur Zeit in Lüneburg ein. Der Einsatzleiter der Polizei hat angekündigt, mit weit mehr als 2.300 Beamten in den Einsatz zu gehen und den Nazis den Weg frei zu machen. Wie gewöhnlich macht sich die Polizei zum schlagenden Arm der Nazis.

Gegen diesen Aufmarsch formiert sich der Protest. Das Lüneburger Netzwerk gegen Rechts ruft zu einer Demonstration in Lüneburg auf. Ein breites Bündnis, das von SPD, Grünen, Kirchen, Gewerkschaften bis zu DKP, WASG und Antifa reicht, unterstützt diese Initiative. Auf der Kundgebung werden unter anderem zwei Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen reden.
Diese Demonstration, die einen ausschließlich friedlichen und strömungsübergreifenden Charakter haben wird, beginnt um 10 Uhr im Clamartpark (Rote Strasse).

Da mit einer solchen Demonstration ein Naziaufmarsch nicht verhindert werden kann, rufen AntifaschistInnen aus Norddeutschland dazu auf, sich den Nazis und der Polizei direkt in den Weg zu stellen und dort wo die Nazis sind, ihren Widerstand deutlich zu zeigen.

Die Nazis wollen ihren Aufmarsch um 12 Uhr am Scunthorpeplatz (Am Graalwall) beginnen und von dort durch die westliche Altstadt ziehen.

Auf nach Lüneburg – Christian Worch zum Teufel jagen !
Alle gemeinsam gegen Nazi- und Polizeistaatsaufmärsche !
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Ergänzungen

Treffpunkt Hamburg

Dein Name 27.01.2006 - 13:46
Treffpunkt in Hamburg:
DB Reisezentrum im Hauptbahnhof um 9.30 Uhr.
Abfahrt des Zuges nach Lüneburg:
8.57 Uhr, Gleis 12a/b
Ankunft in Lüneburg:
9.32 Uhr

das sagt das bvg

e.gal 27.01.2006 - 13:59
"Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 6/2006 vom 27. Januar 2006

Zum Beschluss vom 26. Januar 2006 – 1 BvQ 3/06 –

Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden



Der Antragsteller meldete für den 28. Januar 2006 eine Demonstration in Lüneburg unter dem Motto "Keine Demonstrationsverbote – Meinungsfreiheit erkämpfen" an. Die Stadt Lüneburg verbot unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Durchführung des Aufzugs, da Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Antragsteller abweichend von dem angemeldeten Versammlungsmotto eine Versammlung zu dem Thema "Gegen staatliche Repression – den § 130 Strafgesetzbuch kippen!" beabsichtige. Werde eine Versammlung mit diesem Thema am Folgetag des 27. Januar 2006 als dem Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus durch rechtsextremistische Kreise veranstaltet, so führe diese Art und Weise der Durchführung der Versammlung zu einer unmittelbaren und erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Das Demonstrationsverbot wurde vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Der Antrag des Veranstalters auf Eilrechtsschutz hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die 1. Kammer des Ersten Senats entschied, dass die Demonstration stattfinden darf und gab damit dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage statt. Die Demonstration darf jedoch nur mit der Maßgabe stattfinden, dass etwaigen Auflagen der Versammlungsbehörde Folge zu leisten ist.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Eine Rechtsgrundlage für das ausgesprochene Versammlungsverbot ist nicht zu erkennen. Die Anordnung lässt sich nicht auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne des § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz
stützen.Die öffentliche Ordnung kann zwar auch verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus dienenden Gedenktag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger beeinträchtigen. Aus der bloßen zeitlichen Nähe des Zeitpunkts der Versammlung zu einem solchen Gedenktag allein kann eine solche provokative Wirkung jedoch nicht abgeleitet werden.
Eine Störung der öffentlichen Ordnung lässt sich hier auch nicht aus dem von der Versammlungsbehörde und den Gerichten zu Grunde gelegten Motto der Versammlung (Forderung nach einer Abschaffung des § 130 Strafgesetzbuch) ableiten. Die Entscheidungen stützen sich nicht auf die Erwägung, dass dieses Versammlungsmotto oder der Inhalt der bei der Versammlung zu erwartenden Äußerungen strafbaren Inhalt habe und damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu erwarten sei. Eine Störung der öffentlichen Ordnung wollen die Gerichte vielmehr aus dem
Umstand herleiten, dass das von ihnen für sich genommen als zulässig bewertete Motto zum Gegenstand einer Versammlung gemacht werde, deren Termin in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu einem dem Gedenken an den nationalsozialistischen Holocaust gewidmeten Gedenktag liege. Ging
jedoch weder von dem Motto der geplanten Veranstaltung und den hieran anknüpfenden zu erwartenden Äußerungen der Versammlungsteilnehmer noch von dem geplanten Termin der Versammlung für sich genommen eine greifbare Provokationswirkung aus, so kann eine Störung der öffentlichen Ordnung unter dem Gesichtspunkt einer von der äußeren Art und Weise des Versammlungsgeschehens ausgehenden Provokationswirkung grundsätzlich auch nicht daraus hergeleitet werden, dass für sich genommen unbedenkliche rechtspolitische Forderungen an einem für sich genommen gleichfalls unbedenklichen Zeitpunkt geäußert werden."

Die Route der Nazis wird demnächst bei www.kein-naziaufmarsch.tk veröffentlicht, dort auch mehr infos, zb. ea...
viel glück allen!!!

8.30 Uhr Treffen in HH !!!

... 27.01.2006 - 14:00
Der Treffpunkt ist natürlich um 8.30 (!) Uhr im Reisezentrum.

Treffpunkt HH ERGÄNZUNG!!!

Dein Name 27.01.2006 - 14:02
Treffpunkt ist nicht um 9.30, sondern 8.30 Uhr beim Reisezentrum HBF!

auch das wendland rokkt

mitfahrerInn 27.01.2006 - 14:02
aus dem wendland wird es mitfahrgelegenheiten geben. treffpunkte sind 08.30 uhr, lüchow, gildehausparkplatz. und in dannenberg 8.45 uhr minimal- parkplatz. richtet euch bitte auf vorkontrollen ein...

Situation in Stuttgart

Autonom@ntifA 27.01.2006 - 14:29

Dortmund bleibt verboten

Heinz 27.01.2006 - 17:53
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Datum: 27. Januar 2006

Dortmunder Neonazi-Demonstration darf nicht stattfinden

Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts durch Eilbeschluss vom heutigen Tage entschieden; er hat damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Bei Durchführung der angemeldeten Versammlung sei die öffentliche Sicherheit gefährdet. Es liege der Tatbestand der Volksverhetzung vor. Ein für die Versammlung Verantwortlicher habe antisemitische Äußerungen des wegen Volksverhetzung verurteilten, der rechten Szene zugehörigen Axel Wolfgang Reitz in unerträglicher Weise verharmlost und sich diese als eine gerechte und wahrheitsgetreue Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zu eigen gemacht. Er habe damit selbst den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht. Unabhängig davon gefährde die angemeldete Versammlung auch die öffentliche Ordnung im Sinne des Versammlungsrechts. Die Versammlung sei geeignet, das sittliche Empfinden der Bürger erheblich zu beeinträchtigen. Unbeschadet dessen, dass die Umstände der geplanten Demonstration für sich bedenklich seien, ergebe sich darüber hinaus eine besondere, nicht hinnehmbare Provokationswirkung auf der Grundlage einer Gesamtschau der die Versammlung prägenden Einzelmomente. Besonderes Gewicht komme dabei dem Umstand zu, dass in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Tag, an dem der Staat und seine Bürger des Verbrechens des Holocaust gedenken, die einschlägig bekannten und der neonazistischen Szene zugehörigen Veranstalter in ihrer - bundesweit abgestimmten - Aufforderung zur Demonstration nicht nur die Aufhebung der Strafbarkeit der Volksverhetzung forderten, sondern die Richtigkeit hetzerischer Aussagen betonten und sich so zu eigen machten. Es bedeute - entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts - einen denklogischen Bruch, allein aus der (vermeintlichen) Unbedenklichkeit einzelner Umstände wie Ort, Zeitpunkt und Thema der Versammlung im Rahmen einer isolierten Betrachtung die rechtliche Unbedenklichkeit der Demonstration als solcher zu folgern. Die Versammlung stelle ein einheitliches Ganzes dar, dessen maßgebliches Gepräge sich erst aus einer Gesamtschau und -bewertung dieser Einzelaspekte (insbesondere der zeitlichen Nähe zum Holocaust-Gedenktag) ergebe.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Neonazis mit neuem Versammlungsplatz

... 27.01.2006 - 18:48
Von der Homepage  http://www.kein-naziaufmarsch.tk/:

Die Nazis geben auf ihrer Mobilisierungsseite mittlerweile einen neuen Startpunkt für ihren Aufmarsch an: Bleckeder Landstr./Ecke Stadtkoppel. Dieser Ort liegt am östlichen Stadtrand. 2003 begann die NPD ihren Aufmarsch in der Bleckeder Landstr./Höhe Kaserne.
Der neue Ort wurde ihnen vermutlich von der Polizei auferlegt, da der Scunthorpeplatz nur unter schwersten Bedingungen zu erreichen wäre. Der Naziaufmarsch wird nun vermutlich im Bereich zwischen der Bleckeder und Dahlenburger Landstr. verlaufen - ein reines Wohngebiet.
Der neue Startpunkt liegt direkt an der Ortsumgehung.

Naziroute

LG 27.01.2006 - 19:14
Naziroute;

Kreisverkehr Bleckeder Landstr. /Ecke Dieselstr. (Stadtkoppel), Bleckeder Landstr, Hans-Steffens-Weg, Bachstr, Helmholtzstr, Wacholderweg, Guerickestr, Dieselstr und zurück zum Ausgangspunkt.

Lüneburg rocken - Worch die Ohren lang ziehen!

Dortmund ist noch lange nicht...

aaa 27.01.2006 - 20:22
...gelaufen. Das BVG wird heute Abend erst entscheiden.

das schreibt die lokale presse dazu:

Dortmund/Münster - Obwohl das Verbot der Neonazidemo am Freitag in zweiter Instanz bestätigt wurde, rechnet die Polizei damit, dass der braune Aufmarsch am Samstag doch stattfindet.
"Es wäre fahrlässig, wenn wir das nicht täten", sagte Polizeichef Hans Schulze am Nachmittag. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Die Richter aus Karlsruhe hatten am Morgen das Verbot einer Parallelveranstaltung in Lüneburg gekippt.
"Damit hält das Gericht an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, dass ein Verbot nur gerechtfertigt ist, wenn konkrete Straftaten zu erwarten sind", erklärte Schulze. Das aber könne man für Dortmund nicht geltend machen. Gegen die Entscheidung aus Münster hat der Anmelder der rechten Demo eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, Karlsruhe wollte am späten Abend entscheiden.
Ungeachtet des juristischen Tauziehens hat sich die Polizei auf die drei angemeldeten Demonstrationen eingerichtet. Die Neonazis hätten 300 Teilnehmer angekündigt, das "Bündnis 28.3." ebenfalls 300. "Wir gehen dort aber von mehr Teilnehmern aus", so Einsatzleiter Dieter Keil. Ähnliches gelte für die Versammlung des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus: "Die Veranstalter gehen davon aus, dass sich über 1000 Bürger beteiligen. Aufgrund der emotionalen Diskussion halten wir das für realistisch."
Zahlreiche Hundertschaften sollen einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. Straßensperrungen werden laut Thieme so kurz wie möglich dauern. Eine Ehrung von 150 Ehrenamtlichen (15 Uhr im Wilhelm-Hansmann-Haus) wollen die Einsatzkräfte sicher stellen.
Eine spontane Versammlung von Gegendemonstranten in der Nähe des rechten Versammlungsortes könne die Polizei schon aus rechtlichen Gründen nicht zulassen, sagte der Leitende Polizeidirektor. "Außerdem kann das zu Konflikten führen, die wir nicht mehr unter Kontrolle haben."
Mit großem Unverständnis hat der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus auf das Urteil aus Karlsruhe reagiert: "Es ist unverständlich und nicht nachvollziehbar", sagte DGB-Chef Eberhard Weber, "es spornt nochmals dazu an, die Auseinandersetzung mit rechts außen energisch und politisch intelligent voranzutreiben." - "Diese Entscheidung ist uns Bürgern insbesondere am Internationalen Holocaust-Gedenktag nicht zu vermitteln", so Friedrich Stiller, Pfarrer für gesellschaftliche Verantwortung.


also morgen auf nach dortmund! Naziaufmarsch verhindern!

aktuelle infos:  http://www.no-nazis.de

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Ach bitte... — Keksmajor

auch in Dortmund... — antifa

Naziroute? — Antifa

Neuer Startpunkt — Noch ein LGler

Neuer Startpunkt — Noch ein LGler

Solidarität muss praktisch werden! — Einige Antifas NRW