Prozesses gegen Antifas - Coderte Polizisten müssen erneut zittern

Soligruppe 27.01.2006 01:03 Themen: Repression
Kurze Nachbereitung eines absurden Prozesses gegen Antifas
Staatsanwalt Fenner gescheitert beim Versuch alles glatt zu bügeln!
Berliner Verfahren um angeblichen Flaschenwurf geht in die nächste Runde

Am 11. Januar 06 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten zwei Antifas wegen
Schwerem Landfriedensbruch zu einem Jahr Haft und zu 7 Monaten auf Bewährung. Informationen zu diesem Prozess gibt es hier: www.freechristian.de.vu
Inzwischen haben die Verurteilten Berufung eingelegt, es wird also in einigen Monaten zu einer neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommen.
Normalerweise müssen Staatsanwaltschaft und Gericht den Angeklagten ihre
Schuld nachweisen, in diesem Fall müssen die Angeklagten jedoch ihre Unschuld beweisen. Dabei stoßen sie auf einige Probleme:

- Videos
Bei den Polizeieinheiten, die am 13.02.05 das Terrassenufer in Dresden für
den JLO Marsch räumten handelte es sich nicht um normale Knüppelhorden
sondern um BFE verschiedener Bundesländer, es wurde deshalb extrem viel
gefilmt. Die Verteidigung von Christian S. beantragte deshalb kurz nach
seiner Festnahme alle Videos der Polizei auszuwerten weil sich daraus er-gibt das von der Treppe zu den Brühlschen Terrassen keine Flasche geworfen wurde. Der Staatsschutzbeamte KOK Fabian vom LKA 534 legte daraufhin vier Videos vor, mehr Material gäbe es nicht. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, das auf allen Filmen die angebliche Tatzeit 16 Uhr herausgeschnitten ist und das mindestens ein Video der BFE Schwerin vernichtet wurde. Durch Zufall gelang es dem Anwalt von Leila R. beim Prozesstermin am 9.01.06 weitere drei Videos anderer BFE vorzulegen die ihm durch ein Verfahren in Dessau bekannt wurden. Auf diesen Filmen sah man die Situation zur relevanten Zeit aus neuen Perspektiven – ohne Flaschenwurf. Am 11.01.06 wurde noch das Video des Nazis Thomas Richter vorgelegt, der zusammen mit der Polizei vorrückte und die Räumung filmte – ohne den Flaschenwurf obwohl er genau auf diese Stelle hielt.

- Sperrerklärung des Innensenators für die Zeugen
Die Polizei behauptet, dass Beamte die gegen Christian S. als Zeugen aussagen um ihr Leben fürchten müssen, genauso wie ihre Angehörigen. Es gäbe nicht genug verdeckte Beamte die für solche Aufgaben vorrätig gehalten werden können. Zeugen dürfen Fragen der Verteidigung nicht beantworten wenn dadurch neue Probleme entstehen können. Begründet wurde diese Gefährdung mit öffentlichem Interesse am 1.Mai Prozess von Christian S.

- Zeugen
Die Beamten 56765, 56766 und 33018 traten anonym und mit verändertem
Aussehen auf. Ihre Aussagen widersprachen sich in allen entscheidenden
Punkten, sie konnten auch nicht auf den Videos identifiziert werden weil sie Perücken, Brillen, Bärte und Ausstopfungen trugen. Der Beamte 56765 legte ein 10 Sekunden Video vor, musste dann aber zugeben zusammen mit dem
Staatsanwalt und 56766 eine Stunde seines geheimen Observationsfilms ver-
nichtet zu haben. Er war intensiv für die Verhandlung präpariert worden, was 56766 vorher noch bestritten hatte. 33018 gab zu irgendwie in den Autobrand am 1.Mai 2004 und den Einsatz in der Disco Jeton verwickelt zu sein. Die verdeckten Aufklärer vom LKA 56 und LKA 63 (MEK) hatten in Dresden versucht durch das skandieren von Parolen eine gewaltbereite Menge zu konstruieren (wichtig für § 125 Landfriedensbruch). Dabei besprühten die Beamten 33018, 33765 und 33766 die Kollegen 56765 und 56766, die zuerst mit ihrem Anruf die Festnahme auslösten, mit Pfefferspray weil sie danach so taten als gehörten sie zu einer Gruppe die die Gefangenen befreien wollten. Das Ende der Verhandlung kam als diese Agenten zunehmend unter Druck gerieten.

Auf die Berliner Justiz kommt nun ein monatelanger Prozess zu, indem diese ganzen Ungereimtheiten erneut und noch massiver zur Sprache kommen. Wegen
der halluzinierten Gefährdungslage macht das einen hohen Aufwand für Justizbeamte und ebenfalls codierte Zeugenschützer und LKA Strategen aus. Inzwischen sind in anderen Verfahren ebenfalls anonyme Polizeizeugen aufgetaucht.

FAZIT
Die von Berliner Spezialeinheiten als Reaktion auf den 1.Mai, erfolgreich gestörte Nazidemos und im Hinblick auf WM und Gipfeltreffen entwickelte Taktik macht Freisprüche fast unmöglich. In diesem Prozess wurden grade die Widersprüche in den Zeugenaussagen als Beweis der Glaubwürdigkeit angesehen, Fragen der Verteidigung abgeblockt und der Videobeweis ad absurdum geführt.
Die wirklich gut geschminkten Zeugen, von denen einer schon mit 16 zur Polizei ging und ein anderer seit zehn Jahren Veranstaltungen und Demos unterwandert, während der dritte bei Demos mit mehreren Kameras versteckt filmt, könnten leicht zu Paranoia auf unserer Seite führen.
Die Arbeit der Soligruppe wird als Erfolg gewertet weil die Staatsanwaltschaft grade mal ein viertel der angestrebten Strafe erreichte, weil es statt eines kurzen Geheimprozesses ein relativ langes und aufwendiges Verfahren gab in dem durch öffentliches Interesse ein gewisser Druck aufgebaut wurde, weil die Berichterstattung in den Medien bestimmt keine Freude bei Staatsanwalt Fenner und Polizei ausgelöst hat und nicht zuletzt das Thema Repression hoffentlich wieder koordinierter bearbeitet wird.
Einschätzungen dazu und Informationen über ähnliche Prozesse und codierte
Beamte sind willkommen.
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Ergänzungen

Eine Zensur findet statt

Autonom@ntifA 27.01.2006 - 15:11
03.01.2006

JVA Moabit
Alt-Moabit 12 a
10550 Berlin

Betreff: Verbleib meines Briefes an Herrn S. vom 15.09.2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 15.09.2005 einen Brief an Herrn Christian S., Buchungsnummer
833/05-7, JVA Moabit, Alt-Moabit 12a, 10550 Berlin geschickt. Diesen Brief hat Herr S. nach eigenen Angaben bisher nicht erhalten. Offenbar ging die
Post nicht auf dem Weg zur JVA verloren, da er mir seinen nächsten Brief in einem der von mir dem nichtzugestellten Brief beigefügten frankierten
Briefumschläge schickte. Bitte klären Sie mich unverzüglich darüber auf, was mit meiner persönlichen Post an Herrn S. geschehen ist und warum Sie ihm nach zwölf Wochen noch immer nicht zugestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

X

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17.01.2006

Sehr geehrter Herr X,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 03. Januar 2006.
Herr S. war zum fraglichen Zeitpunkt Untersuchungsgefangener und unterlag daher der Postkontrolle. Hierbei wird die eingehende Post über das Briefamt an das zuständige Gericht zur Kontrolle weitergeleitet. Anschließend wird die Post wieder hierher zurückgesandt. Es ist nicht auszuschließen, dass der Brief auf einem dieser Wege verloren gegangen ist.

Trotz eingehender Prüfung war es mir nach so langer Zeit nicht mehr möglich, den Verbleib des Schreibens an Herrn S. zu klären.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

E w a l d

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Bei dem Brief handelt es sich um 200 zum Großteil ausgedruckter Seiten und einem handgeschriebenen Brief. Meine Briefe waren normalerweise anderthalb Monate unterwegs, Christians Antworten etwa zwei Wochen. Von wegen "nur" Freiheitsentzug, Knast bedeutet Isolation und Willkür...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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