Freispruch für Rotenburger Journalisten

recherche-west 19.01.2006 17:08 Themen: Antifa
Vor dem Amtsgericht Rotenburg/Wümme endete heute die Verhandlung wegen des Vorwurfs der Körperverletzung in Tateinheit mit Raub gegen einen linken Journalisten mit einem Freispruch. Eine Beteiligung an der Tat, bei der einem NPD-Mitglied eine Kamera auf dem Rotenburger Bahnhof entwendet worden sein soll, konnte nicht nachgewiesen werden.
In den frühen Morgenstunden des 20.03.2004 setzte der Anti-Antifa Fotograf und NPD-Mitglied Marcus Rencken am Rotenburger Bahnhof Reizgas gegen mehrere, sich ihm nähernde Menschen ein, die er trotz Vermummung als Antifaschisten erkannt haben will. Diese sollen ihn, so Rencken weiter, mit einem Karatetritt gegen die Brust außer Gefecht gesetzt haben, und anschließend seine Kamera entwendet haben. Er habe an dem Morgen nach Delmenhorst fahren wollen. Auf Nachfrage des Richters veränderte er seine Aussage dahingehend, dass er einen NPD-Aufmarsch in Wilhelmshaven besuchen wollte.

Dies war nicht der einzige Widerspruch, in den sich Rencken verstrickte. So sagte er bei einer polizeilichen Vernehmung aus, die Vermummung (ein Halstuch) des Angeklagten sei während des Kampfes verrutscht, während er in der heutigen Verhandlung meinte, das Tuch sei schon beim Laufen heruntergerutscht.
Im Gegensatz zum Journalisten, der mehrere Entlastungszeugen aufbot, die bezeugen konnten, dass er sich zum Tatzeitpunkt beim Frühstück befand und sich erst später mit einem Kfz nach Wilhelmshaven begab, um seiner Arbeit nachzugehen, die zum Großteil aus der Berichterstattung über Nazis besteht, erschien Renckens Bruder, der gegen den Journalisten aussagen sollte, gar nicht erst vor Gericht. Des Weiteren hat Rencken in einem Telefongespräch sowie einem Aussteigergespräch mit einer anderen Journalistin, die ebenfalls als Entlastungszeugin auftrat, erwähnt, dass er wisse, dass der Beschuldigte nicht an der Tat beteiligt gewesen sei.

Insgesamt wirkte Rencken vor Gericht sehr unsicher, blieb aber bei seiner Aussage, dass er den Beschuldigten erkannt haben wolle. Genaue Aussagen, was ihn so sicher mache, dass es sich um den Beschuldigten handelte und nicht um eine andere Person, blieb er schuldig. So beantwortete er die Frage, ob der Beschuldigte eine Brille getragen habe mit „Nein“ obwohl dieser ohne Brille nicht viel sehen kann, und keine Kontaktlinsen besitzt.

Die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt plädierten auf Freispruch. Diesem schlossen sich Schöffen und Richter an.

Der Versuch Renckens, die Arbeit des Journalisten mithilfe einer Verurteilung wegen Körperverletzung in Misskredit zubringen ist also misslungen.
Dieses hatten wohl auch die NPD-Kameraden von Rencken befürchtet und waren gar nicht erst erschien. Oder ließen sie ihren Kamerad aus anderen Gründen im Stich?
Während der Verhandlung bestätigte Rencken, dass gegen ihn ein Verfahren wegen „Fotografierens von Kindern“ laufe.

Als einziger Beistand war der Hamburger „freie Nationalist“ Alexander Hohensee, seines Zeichens Worchintimus gekommen, der Rencken nach dem Prozess den Rat gegen haben soll, beim nächsten Mal doch etwas „strukturierter zu sein“. Ebenfalls anwesend war der Bremer Anti-Antifa Fotograf Andreas Hackmann, der fleißig Namen und Adressen von Zeugen protokollierte.
Begleitet wurde der Prozess außerdem von vier Beamten des Rotenburger Staatsschutzes.
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Marcus Rencken — lalülala

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