Batasuna erneut verboten
Absurderweise hat der Nationale Gerichtshof die baskische Partei Batasuna schon wieder verboten. Der Ermittlungsrichter Grande - Marlaska hat
Batasuna erneut "vorläufig" für zwei Jahre verboten, läßt alle Webseiten und Büros schließen, die mit der Partei zusammen hängen könnten, um den Parteitag am Samstag in Bilbao zu verhindern.
Batasuna erneut "vorläufig" für zwei Jahre verboten, läßt alle Webseiten und Büros schließen, die mit der Partei zusammen hängen könnten, um den Parteitag am Samstag in Bilbao zu verhindern.
Hintergrund ist der Parteikongress dem Hunderte öffentliche Versammlungen in Dörfern und Stadtteilen vorangegangen sind. Wie sein Vorgänger Garzón kann er nur "vorläufige" Entscheidungen treffen. Nur ist völlig absurd, eine verbotene Partei vorläufig erneut zu verbieten. Er stellt damit aber
faktisch fest, dass das Verbot vor drei Jahren zu nichts geführt hat.
Die führt einen kleinen Kreuzug gegen den Parteitag und mußte auf "ihren" Richter zurückgreifen, weil sich die zuständige Sonderkammer am Obersten Gerichtshof nicht mit dem Fall befasst hatte. Die Anzeige der
rechtsextremen Pseudogewerkschaft Manos Limpias war zurückgewiesen worden.
Die sozialistische Regierung, die sich von dem Kongress einen Impuls für
den Friedensprozess erwartet, wie von dem letzten Kongress vor einem Jahr (nicht verboten), wollte nicht gegen das Treffen vorgehen. Die Auslegung des Parteiengesetz hatte Zapatero als "zu streng" kritisiert. Zapatero und der Generalstaatsanwalt wollen darin keinen Parteiakt sondern eine Mitgliedern sehen, die weiter ein Versammlungsrecht haben.
Batasuna hält zwar offiziell an der Mobilisierung fest. Sie hatte den Richter gestern noch gezwungen, die Verhandlung auszusetzen. Sie hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den der sofort selbst abgelehnt hat und eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung wurde bisher ignoriert. Alle baskischen Parteien fordern eine Aufhebung des Parteiengesetzes und suchen eine Lösung. Heute Abend bei der jW (http;//www.jungewelt.de) oder morgen hier mehr und Hintergrund.
faktisch fest, dass das Verbot vor drei Jahren zu nichts geführt hat.
Die führt einen kleinen Kreuzug gegen den Parteitag und mußte auf "ihren" Richter zurückgreifen, weil sich die zuständige Sonderkammer am Obersten Gerichtshof nicht mit dem Fall befasst hatte. Die Anzeige der
rechtsextremen Pseudogewerkschaft Manos Limpias war zurückgewiesen worden.
Die sozialistische Regierung, die sich von dem Kongress einen Impuls für
den Friedensprozess erwartet, wie von dem letzten Kongress vor einem Jahr (nicht verboten), wollte nicht gegen das Treffen vorgehen. Die Auslegung des Parteiengesetz hatte Zapatero als "zu streng" kritisiert. Zapatero und der Generalstaatsanwalt wollen darin keinen Parteiakt sondern eine Mitgliedern sehen, die weiter ein Versammlungsrecht haben.
Batasuna hält zwar offiziell an der Mobilisierung fest. Sie hatte den Richter gestern noch gezwungen, die Verhandlung auszusetzen. Sie hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den der sofort selbst abgelehnt hat und eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung wurde bisher ignoriert. Alle baskischen Parteien fordern eine Aufhebung des Parteiengesetzes und suchen eine Lösung. Heute Abend bei der jW (http;//www.jungewelt.de) oder morgen hier mehr und Hintergrund.
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Ergänzungen
aktivitäten verboten
Das ist aus juristischen Gründen eigentlich garnicht möglich, da batasuna vom richter garzon 2001 für zivil und politisch tod und inexistent befunden wurde und man keine aktivitäten von nicht existirenden gruppen verbieten kann.
Batasuna Aurrera! Gora Euskal Herria!
Hintergrund zum neuen Batasuna-Verbot
Nach der Verabschiedung eines neuen Parteiengesetzes war Batasuna von einer Sonderkammer am Obersten Gerichtshof im März 2003 definitiv verboten worden.
Grande-Marlaska ist der Nachfolger des Ermittlungsrichters Baltasar Garzón. Der hatte sich nach dem Wahlverlust der rechtsradikalen Volkspartei (PP) mit dem Ex-Ministerpräsident José María Aznar zur ?Lehrtätigkeit? in die USA abgesetzt. Grande-Marlaska führt den Kreuzzug der PP aus der Justiz gegen die baskische Linke fort, welche die in ihrer Regierungszeit mit ihren Anhängern durchsetzt hat. Wie sieht das aus? Im Verfassungsgerichts wurde der ultrakonservativen Jiménez de Parga als Präsident platziert und damit haben die PP-Richter eine Mehrheit von 6 zu 5. So konnte der auch Parteiengesetz im Schnelldurchgang über alle juristischen Hürden hieven. Das ging in sechs Monaten nicht nur rasend schnell, zu den Besonderheiten gehörte auch, dass dessen eigene Stimme über den Ausgang eines Misstrauensantrags gegen den Präsidenten entschied und der damit abgelehnt wird. Er hatte zuvor öffentlich das Verbot von Batasuna befürwortet und sich damit als unabhängiger Richter diskreditiert.
Extra wurde die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof zu dem Verbot geschaffen.
Die PP mobilisiert auch die Anhänger gegen jede Änderung des Status Quo im spanischen Staat und stemmt sich auch gegen eine friedliche Beilegung des Konflikts.
Batasuna hatte nach dem Wahlverlust der PP den Sozialisten einen Vorschlag für eine friedliche Lösung gemacht. Die Partei hatte dazu im November 2004 mehr als 15.000 Menschen in Donostia-San Sebastian legal versammelt.
Die Sozialisten (PSOE) hatten sich zaghaft auf den Vorschlag eingelassen. Der Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero der sich vom Parlament die Erlaubnis für Verhandlungen mit der ETA geholt hatte
Die PSOE erhofft sich, dass auf dem Parteitag nicht nur eine neue Führung gewählt wird, sondern davon auch ein neuer Impuls für einen Friedensprozess ausgeht. Seit Monaten diskutieren die Mitglieder unter dem Motto ?Bide eginez? (Den Weg bereiten) auf Hunderten Parteitreffen über das Programm für die nächsten vier Jahre.
Deshalb hatte Zapatero erklärt, man dürfe das Parteiengesetz nicht ?zu streng? auslegen, das die PP mit Hilfe der PSOE zum Batasuna-Verbot geschaffen hatte. Er stützte so den Generalstaatsanwalt Candido Conde?Pumpido, der weiter Batasuna-Mitgliedern das Versammlungsrecht zubilligt. Sogar die von der PP dominierten Sonderkammer am Obersten Gerichtshof hatte sich nicht getraut, eine Anzeige der faschistoiden Pseudogewerkschaft ?Manos Limpias? (Saubere Hände) anzunehmen, um den Parteitag zu verhindern. Nur die ist nach dem Parteiengesetz zuständig.
An der Änderung der Argumentation kann man das politische Ziel von Zapatero und dessen Ministerium für Staatsanwaltschaft erkennen. Denn noch im letzten Jahr wurde Aukera Guztiak
Doch jetzt hat Zapatero ein anderes Ziel und lotet die Möglichkeit eines Friedensprozesses aus. Deshalb schaltete sich Grande-Marlaska mit dem Nationale Gerichtshof über einen Kunstgriff und seiner Sonderrechte ein. Grande-Marlaska verbot deshalb erneut ?vorläufig? alle Aktivitäten der Partei, die ?faktisch außerhalb des Gesetzes weiter existiert?. Er ordnete an, alle Büros und Webseiten zu schließen, die Batasuna benutze. Im Dienst der PP heizt er die Stimmung an und nutzt alle Möglichkeiten um den Prozess zu torpedieren und setzt sich so über die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof hinweg. Einen Befangenheitsantrag gegen sich wischte er am Dienstag sofort selbst vom Tisch. Über eine Anzeige gegen ihn wegen Amtsanmaßung wurde noch nicht entschieden.
Alle baskischen Parteien haben den Vorgang scharf verurteilt. Mit der Vereinten Linken (IU) fordern sie von Zapatero, das Parteiengesetz endlich zu schleifen. Allerdings greift das viel zu kurz. Doof ist Grande-Marlaska nicht. Deshalb begründet seine neue Entscheidung gar nicht über das Parteiengesetz, er erwähnt es nicht einmal, sondern bezieht sich auf die vorläufige Aussetzung der Aktivitäten durch seinen Vorgänger Garzón 2002. Will die PSOE wirklich eine Normalisierung, dann muss sie derlei Gesetze aber auch alle Sondergerichte und Sonderkammern schleifen und alle politischen Verfahren annullieren, die es eingeleitet hat und an ihnen laufen.
Der Nationale Gerichtshof hat ohnehin keine demokratische Legitimität. Das Sondergericht wurde 1976 nach dem Tod Francos, noch vor der Einführung der Demokratie und den ersten Wahlen geschaffen. Es ersetzt das frühere Sondergericht mit dem Namen ?Gericht für Öffentliche Ordnung? (TOP). Der Gerichtshof ist Ausdruck der politisierten Justiz und sollte eigentlich nur eine begrenzte Zeit bestehen. Seine Befugnisse werden allerdings immer weiter ausgeweitet. Der Gerichtshof agiert höchst fragwürdig und auf Basis von Foltergeständnissen
Der Batasuna-Sprecher Arnaldo Otegi bezeichnete das Verbot als ?sehr schlimm? und einen ?Sieg der PP?. Die PSOE sei entweder unfähig oder nicht bereit sich gegen die rechtsradikale PP durchzusetzen. Batasuna sucht nun in Gesprächen mit den baskischen Parteien einen Ausweg und hält ?momentan? an der Mobilisierung ins Kongresszentrum fest. Auf eine Konfrontation wird sich die Partei aber kaum einlassen. Das würde ihre Bemühungen schwächen, alle Parteien zu einem Dialog zu versammeln und der Politik der PP zuarbeiten. Der Parteitag wird möglicherweise dann im französischen Baskenland abgehalten. Dort arbeitet sie weiter legal, obwohl die PP sie auf die EU-Liste von Terrororganisationen setzen ließ. Keinesfalls wird sich die Partei in die Illegalität drängen lassen.
Gescheitert ist der Versuch vorerst, Otegi einzuknasten. Der Oberste Gerichthof hat gestern ein Urteil kassiert, wonach Otegi angeblich den ?Terrorismus verherrlicht? habe, als er an der Beerdigung einer ETA-Militanten teilgenommen hat. 15 Monate sollte er dafür in den Knast.
Er hatte keinen fairen Prozess, weshalb der wiederholt werden muss, entschied der Oberste Gerichtshof auf Widerspruch Otegis. Wenn das Urteil gestern bestätigt worden wäre, hätte Otegi in den Knast gemusst, weil die Strafe mit einem Urteil zusammengezogen worden wäre, das es schon gibt und damit zwei Jahre überschritten worden wären. Er hatte den König im Rahmen der Schließung der Tageszeitung Egunkaria als ?Chef der Folterer? bezeichnet, als sogar die verhafteten Journalisten gefoltert wurden.
An diesen Popelverfahren wird schon klar, dass es die Verbindung zur ETA nicht gibt, denn angeblich ist Batasuna ja Teil der ETA und deren Führung als Teil der ETA-Führung. Könnte man das beweisen, würde man sie als Mitglieder für mehr als 10 Jahre wegsperren und sich nicht mit Königsbeleidigungen und derlei Zeug aufhalten.
© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 19.01.2006
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
ETA ist eine — egal
@egal — Paul