FFM: Demo gegen Hausverbote am Flughafen
Am kommenden Freitag, dem 20.1., wird vor dem Bundesgerichtshof über Hausverbote am Frankfurter Flughafen, die die Flughafenbetreiberin Fraport wiederholt gegen AbschiebegegnerInnen verhängt hatte, verhandelt.
Im Vorfeld des Prozesses demonstrierten am letzten Samstag etwa 80 Menschen am Flughafen, um zu bekräftigen, dass sie sich das protestieren nicht verbieten lassen.
Im Vorfeld des Prozesses demonstrierten am letzten Samstag etwa 80 Menschen am Flughafen, um zu bekräftigen, dass sie sich das protestieren nicht verbieten lassen.
Der Frankfurter Flughafen ist nicht nur der größte Flughafen in Deutschland, sondern auch der größte Abschiebeflughafen. Jedes Jahr werden fast 10.000 Menschen über Frankfurt abgeschoben, also im Schnitt etwa 25 Menschen täglich.
Dagegen kam und kommt es immer wieder zu Protesten. Protestaktionen am Flughafen sind meist die allerletzte Chance, eine drohende Abschiebung doch noch zu verhindern, indem man Passagiere oder die Crew der Maschine auf die Abschiebung aufmerksam macht und dadurch erreicht, dass der Pilot die Mitnahme des Schüblings verweigert (siehe z.B. den Fall Zarah Kameli).
Die Flughafenbetreiberin Fraport, Aktienunternehmen in größtenteils öffentlicher Hand, ist gegen diese Proteste in der Vergangenheit sehr rabiat vorgegangen und hat diverse Leute mit Hausverboten für den gesamten Flughafen überzogen. Eine der Betroffenen hat dagegen geklagt. In den unteren Instanzen bekam zwar die Fraport Recht, jedoch wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Verfahrens die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Am kommenden Freitag, den 20. Januar 2006, findet die entsprechende Verhandlung vor dem BGH statt.
Dies Verfahren ist jedoch nicht nur für AbschiebegegnerInnen von Bedeutung: Es geht um die Frage, ob der Flughafen ein öffentlicher Raum ist oder ob es sich dabei um Privatgelände handelt und somit die Fraport dort tun und lassen kann was sie will. Direkt sind davon z.B. die BIs gegen die Flughafenerweiterung betroffen, denen auch von der Fraport das Demonstrieren im Flughafen untersagt wird. Allerdings ist das Beispiel auch auf andere teilprivatisierte Räume übertragbar, z.B. Proteste gegen Castor-Transporte in Bahnhöfen oder politische Aktionen in Einkaufspassagen.
Am vergangenen Samstag demonstrierten im Vorfeld des Prozesses etwa 80 Personen am Flughafen, um an dem Ort, um den es am Freitag gehen wird, noch einmal Präsenz zu zeigen. Da es sich um eine angemeldete Demonstration handelte, konnte diese leider nur vor den Türen des Terminals 1 stattfinden, da die Fraport bis zu einer anderslautenden Entscheidung des BGH keine Kundgebungen im Flughafen zulässt. Dennoch gelang es kurz vor dem Beginn der offiziellen Demo einer kleinen Gruppe von ca 20 AktivistInnen, noch eine Spontandemo mit Transpis und Megaphon durch dass Terminal zu veranstalten, bevor sie dann von der Polizei vor die Türe geleitet wurde.
Die Kundgebung und Demo selbst verliefen recht stressfrei, obwohl sich die Polizei augenscheinlich auf anderes vorbereitet hatte (Wasserwerfer, Gefangenenbus, etwa 25-30 Wannen). Es gab Beiträge vom Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main, vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, von Pro Asyl, einer von Abschiebung bedrohten Schülerin, dem StadtschülerInnenrat FFM und den BIs gegen die Flughafenerweiterung.
Am Ende bleibt wohl nur zu sagen:
Egal wie der Prozess ausgeht, wir werden wiederkommen!
Termine:
Auftakt- und Informations-Veranstaltung in Karlsruhe:
Donnerstag, 19. 01.2006 um 19.30 Uhr
im Radio Oriente, Hirschstraße 18, Karlsruhe
Verhandlung vor dem BGH:
Freitag, 20.01.2006 um 9.00 Uhr
im Saal N 004, Herrenstr. 45a, Karlsruhe
Links:
Ausführliche Materialsammlung zum Hausverbotsprozess:
http://www.aktivgegenabschiebung.de/hausverbot.html
Ein paar der Aktionen gegen Abschiebungen am Flughafen aus der letzten Zeit:
Demo Flughafen 02.04.05:
http://de.indymedia.org//2005/04/110711.shtml
Proteste gegen Abschiebung von Zarah Kameli am 10.02.05:
http://de.indymedia.org/2005/02/106570.shtml
Kriminalisierung der Proteste gegen Zarahs Abschiebung:
http://de.indymedia.org//2005/02/106697.shtml
Protest gegen LTU, 17.06.04:
http://de.indymedia.org//2004/06/85844.shtml
Spontandemo am Flughafen, 09.08.03:
http://de.indymedia.org//2003/08/59145.shtml
Homepage der BIs gegen die Flughafenerweiterung:
http://www.flughafen-bi.de
Dagegen kam und kommt es immer wieder zu Protesten. Protestaktionen am Flughafen sind meist die allerletzte Chance, eine drohende Abschiebung doch noch zu verhindern, indem man Passagiere oder die Crew der Maschine auf die Abschiebung aufmerksam macht und dadurch erreicht, dass der Pilot die Mitnahme des Schüblings verweigert (siehe z.B. den Fall Zarah Kameli).
Die Flughafenbetreiberin Fraport, Aktienunternehmen in größtenteils öffentlicher Hand, ist gegen diese Proteste in der Vergangenheit sehr rabiat vorgegangen und hat diverse Leute mit Hausverboten für den gesamten Flughafen überzogen. Eine der Betroffenen hat dagegen geklagt. In den unteren Instanzen bekam zwar die Fraport Recht, jedoch wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Verfahrens die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Am kommenden Freitag, den 20. Januar 2006, findet die entsprechende Verhandlung vor dem BGH statt.
Dies Verfahren ist jedoch nicht nur für AbschiebegegnerInnen von Bedeutung: Es geht um die Frage, ob der Flughafen ein öffentlicher Raum ist oder ob es sich dabei um Privatgelände handelt und somit die Fraport dort tun und lassen kann was sie will. Direkt sind davon z.B. die BIs gegen die Flughafenerweiterung betroffen, denen auch von der Fraport das Demonstrieren im Flughafen untersagt wird. Allerdings ist das Beispiel auch auf andere teilprivatisierte Räume übertragbar, z.B. Proteste gegen Castor-Transporte in Bahnhöfen oder politische Aktionen in Einkaufspassagen.
Am vergangenen Samstag demonstrierten im Vorfeld des Prozesses etwa 80 Personen am Flughafen, um an dem Ort, um den es am Freitag gehen wird, noch einmal Präsenz zu zeigen. Da es sich um eine angemeldete Demonstration handelte, konnte diese leider nur vor den Türen des Terminals 1 stattfinden, da die Fraport bis zu einer anderslautenden Entscheidung des BGH keine Kundgebungen im Flughafen zulässt. Dennoch gelang es kurz vor dem Beginn der offiziellen Demo einer kleinen Gruppe von ca 20 AktivistInnen, noch eine Spontandemo mit Transpis und Megaphon durch dass Terminal zu veranstalten, bevor sie dann von der Polizei vor die Türe geleitet wurde.
Die Kundgebung und Demo selbst verliefen recht stressfrei, obwohl sich die Polizei augenscheinlich auf anderes vorbereitet hatte (Wasserwerfer, Gefangenenbus, etwa 25-30 Wannen). Es gab Beiträge vom Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main, vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, von Pro Asyl, einer von Abschiebung bedrohten Schülerin, dem StadtschülerInnenrat FFM und den BIs gegen die Flughafenerweiterung.
Am Ende bleibt wohl nur zu sagen:
Egal wie der Prozess ausgeht, wir werden wiederkommen!
Termine:
Auftakt- und Informations-Veranstaltung in Karlsruhe:
Donnerstag, 19. 01.2006 um 19.30 Uhr
im Radio Oriente, Hirschstraße 18, Karlsruhe
Verhandlung vor dem BGH:
Freitag, 20.01.2006 um 9.00 Uhr
im Saal N 004, Herrenstr. 45a, Karlsruhe
Links:
Ausführliche Materialsammlung zum Hausverbotsprozess:
http://www.aktivgegenabschiebung.de/hausverbot.html Ein paar der Aktionen gegen Abschiebungen am Flughafen aus der letzten Zeit:
Demo Flughafen 02.04.05:
http://de.indymedia.org//2005/04/110711.shtml Proteste gegen Abschiebung von Zarah Kameli am 10.02.05:
http://de.indymedia.org/2005/02/106570.shtml Kriminalisierung der Proteste gegen Zarahs Abschiebung:
http://de.indymedia.org//2005/02/106697.shtml Protest gegen LTU, 17.06.04:
http://de.indymedia.org//2004/06/85844.shtml Spontandemo am Flughafen, 09.08.03:
http://de.indymedia.org//2003/08/59145.shtml Homepage der BIs gegen die Flughafenerweiterung:
http://www.flughafen-bi.de
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
LTU
PE von Pro Asyl zum Thema
PRO ASYL: Hausverbote in Flughäfen sind demokratiefeindlich!
Am 20. Januar 2006 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlruhe über die Rechtmäßigkeit eines im März 2003 gegenüber einer Demonstrantin ausgesprochenen Hausverbots. Die Flughafenbetreiberin FRAPORT hatte das Hausverbot im Anschluss an eine Demonstration gegen eine Abschiebung im Flughafengebäude verhängt. Nachdem es in den ersten beiden Instanzen bestätigt worden ist, muss sich nun der BGH mit der Frage befassen, ob das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch in dem privatrechtlich betriebenen Frankfurter Flughafen gilt. Die FRAPORT ist im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand.
PRO ASYL fordert anlässlich der BGH-Verhandlung, dass das Recht auf Demonstrationsfreiheit uneingeschränkt auch auf Flughäfen gelten muss. Mit den Hausverboten versucht die FRAPORT den Frankfurter Flughafen zu einer grundrechtsfreien Zone zu machen. Auch wenn der Staat hier eine private Rechtsform gewählt hat, darf er sich nicht seiner Grundrechtsbindung entziehen. Der Versuch, mittels Hausverboten Demonstranten mundtot zu machen, widerspricht eklatant demokratischen Grundsätzen.
Proteste gegen Abschiebungen sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre oft das letzte Mittel, um gefährdete Flüchtlinge vor einer erzwungenen Rückkehr in den Verfolgerstaat und einer unter Umständen lebensbedrohlichen Situation zu bewahren. Ein Beispiel ist der Fall der Iranerin Zarah Kameli, deren Abschiebung im vergangenen Frühjahr am Flughafen aufgrund von Protesten vor Ort gestoppt wurde. Ihr drohte die Steinigung.
Immer wieder werden Menschen in Angst und Verzweiflung gestürzt, weil sie vom größten Abschiebeflughafen Deutschlands in Frankfurt aus in potentielle Verfolgerstaaten oder elende Verhältnisse abgeschoben werden. „Der Protest gegen solche Zustände muss in einem demokratischen Staat dort seinen Ort haben, wo der Skandal stattfindet“, kritisiert PRO
ASYL-Referent Bernd Mesovic die Urteile der Vorinstanzen.
Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Publizist und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner wird der Verhandlung als Prozessbeobachter beiwohnen und den Fall begleiten, denn so Rolf Gössner: “Es geht um die Grundsatzfrage: Ist es mit den Prinzipien einer rechtsstaatlich verfassten Demokratie vereinbar, dass öffentlicher Raum in Privatbesitz umdefiniert wird, wo dann elementare Grundrechte drastisch eingeschränkt, ja regelrecht suspendiert werden können? Darf sich eine Demokratie solche grundrechtsfreien Räume leisten - zumal, wenn in diesen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden?“