6. Prozesstag gegen Antifa Christian S.

fannerven 10.01.2006 20:16 Themen: Antifa Repression
Gestern fand im Berliner Strafgericht Moabit der mittlerweile 6. Verhandlungstag gegen Christian S. und seine Verlobte wegen Landfriedensbruch pp. statt. Den beiden wird vorgeworfen am 13. Februar 2005 bei Aktivitäten gegen einen Naziaufmarsch in Dresden eine Flasche in Richtung Polizeikräfte geworfen zu haben.
In den Prozesstagen davor wurden u.a. die Bullen mit den Codiernummern 56766, der als einziger den angeblichen Flaschenwurf sah, und 33018, der sich sicher ist, dass er Christians Verlobte nicht verletzt hat, weder als er ihr beim Aussteigen aus der Bullenkarre "half", noch als er sie danach an der Kapuze zog, wobei er nicht sicher ist ob sie dabei zu Boden ging, gehört.

Gleich zu Beginn des 6. Prozesstages 9:20 wurden sämtliche Befürchtungen, die Führungszeugnisse der codierten Bullen wären vielleicht falsch zugeordnet worden zerstreut, da KK Fabian diese Manipulationen ordentlich durchgeführt hätte.
Danach wurden Videos von der Polizei aus Dessau betrachtet, welche zeigten, das die Gewalt im Staat wie immer von der Staatsgewalt ausging.
Da aber, auch nach diesen Filmen, weder die Richterin noch der Staatsanwalt Fenner, von selbst auf die Idee kamen das Verfahren einzustellen, nahm sich Anwalt Herzog eine Auszeit um einen Antrag zu schreiben:
Der Nazi Thomas Richter aus Halle, der auch Inhaber der Internetseite www.oikrach.com ist soll sein Video persönlich dem Gericht vorstellen um damit Christian zu entlasten.
Diesem Antrag widersprach Fenner überraschenderweise nicht aber die Richterin stellte ihn erst mal zurück.

Bevor dann um 10:55 der lustig verkleidete 56765 kam, bestätigte das Gericht noch das es drei Entlastungszeugen wirklich nicht hören will.
56765 kam zusammen mit anderen Bullen die ihn beschützen sollten und auch codiert sind, u.a. 33966 und 33373.
Die Richterin vernahm in eine Stunde lang wobei er sich nur in wenige Widersprüche verstrickte und er, in Bezug auf die Festnahme, die Version von 56766 bestätigte und damit 33018 widersprach.
Er sagte u.a. das er während der "Tat", die er selbst nicht sah, 4-5 Meter von Christian entfernt stand, weiß aber nicht ob weiter oben auf der Treppe oder weiter unten.
Er bestätigte auch das sich zwischen Christian und dem, den angeblichen Flaschenwurf beobachtenden, 56766 noch weitere Personen befanden.
Obwohl er weiter vom Geländer weg stand als 56766 konnte 56765, im Gegensatz zu seinem Kollegen, erkennen das sich unten eine Polizeikette befand.

Er konnte sich auch noch gut an die Sprechchöre erinnern: "Deutsche Polizisten schützen die Faschisten", "Deutsche Polizisten Handlanger der Faschisten", "Gebt den Nazis die Strasse zurück Stein für Stein" und "Alle wolln das selbe Nazis in die Elbe"

Als er dann von Christians Anwältin verhört wurde ging wieder das Spiel mit der Sperrerklärung und der Aussagegenehmigung los:
Er habe die Codenummer in Dresden bekommen dürfe aber nicht sagen von wem. Nachdem die Richterin mit Herr Lange telefoniert hatte, durften wir dann doch erfahren das er sie von einem Herr Tölle bekam, sein Vorgesetzter "in diesem Fall."
Er sagte auch das die Beamten welche die Festnahme durchführten, die Einsatzleitung vor Ort wären die Einsatzleitung gewesen, auf die Frage ob für alle oder nur die Berliner fiel ihm ein das dies geheim sei.
Auch die Frage seit wann er in Dresden war ist geheim, genau wie die Frage ob er seine Aufgabe dort genauer als Erkenntnisgewinnung und Aufklärung beschreiben könne; KHK Lange entschied sich heute nur beim ersten mal dazu eine Frage zuzulassen.

56765 sagte er hätte sich, zwei Wochen vor dem Prozess, eine Stunde von Herr Tölle, zum Thema Sperrerklärung, beraten lassen mit dem Inhalt:
keine Aussagen zu Personalien und Dienstinterna.
Er hätte um das Gespräch gebeten da er sich verunsichert fühlte, 56766 hätte ihm gesagt das er zu den Codenummern gefragt wurde.
Er konnte aber trotzdem nichts zum Thema Sperreklährung sagen, er sagte mehrfach das es "ein sehr umfangreiches Gespräch war", konnte sich aber an nichts erinnern ausser es ging um: keine Aussagen zu Personalien und Dienstinterna.
Wobei es so wirkte als würde er aus der Tatsache das es "ein sehr umfangreiches Gespräch war" begründen das er darüber nichts sagen könne ausser: keine Aussagen zu Personalien und Dienstinterna.
Die Anwälte verlangten daraufhin von der Richterin das ihm mit Zwangsmassnahmen gedroht werde und sagten das sie Zweifel hätten ob ein Zeuge der vorher präpariert wurde, sich aber kaum noch daran erinnern könne was ihm dabei gesagt wurde, sich nicht als Zeuge eignet.

Nach der Mittagspause verkündete die Richterin das es kein Ordnungsgeld gegen 56765 geben werde (und von Beugehaft war nie die Rede).

Dann wurde 56765 nach seiner individuellen Gefährdung gefragt, welche die Codenummer für ihn notwendig machte, er hatte keine ausreichende Antwort darauf.

56765 hat angeblich das Vernehmungsprotokoll von 56766 vor seiner zeugenschaftlichen Äusserung (noch am 13.2.) nicht gelesen (obwohl er sich darin auf sie bezog) und weiss nicht ob er sie danach gelesen hat, da er so viel über das Verfahren gelesen hat.
Irgendwann wurden dann die Fragen, nach den Widersprüche zwischen den Aussagen, dass die zeugenschaftlichen Äusserung und Vernehmung von 56765 geschahen ohne Absprache mit 56766 und die Beweise in den Protokollen dazu das dies nicht sein kann, langweilig und es wurde sich mit den gelöschten Videoaufnahmen von 56765 beschäftigt.
Dabei hat es 56765 wohl Spass gemacht manchmal seine Äusserungen mit "... in diesem Fall." zu beenden. Dies führte dazu es mehr als eine Stunde dauerte bis endlich geklärt wurde was und wieviel er gefilmt hat und ich selber nicht mehr weiss ob er dabei eine Falschaussage gemacht hat.
Die Richterin schien es erst mal nicht zu stören das 56765 auch sie, mit der Andeutung es gäbe vielleicht noch mehr Filme von ihm die er aber für nicht relevant und deshalb geheim hielt, zum Narren hielt. Am Ende gab er aber doch zu das er nur den Film gemacht hat von dem nur eine kurze Christian war wirklich in Dresden Szene übriggeblieben ist.

Da er aber zwischendurch angedeutet hatte er wisse was verfahrensrelevant sei gab es dann noch eine Frage an ihn:
Die Frage ob 56765 überhaupt wisse was §125 (schwerer Landfriedensbruch) ist und was die Voraussetzung dafür wären wurden von der Richterin erst blockiert und dann wurde die Verhandlung unterbrochen.
Der Zeuge wurde vorläufig entlassen und ist, wenn er sich nicht krank meldet morgen wieder zu sehen.
Es wurden noch Anträge von der Verteidigung gestellt:
u.a. Körting und Paul sollen geladen werden um die Sache mit den Codiernummern zu klären
und der Vorgesetzte von 33018 soll kommen und klären wie das mit der Verhaftung nun wirklich war.
dann war dieser Verhandlungstag auch schon nach nur 8 Stunden zu ende

Am Mittwoch 11.1. geht um 9:15 im Raum 101 (Turmstrasse 91) weiter
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Ergänzungen

Gefangene freuen sich über Post

Miki 10.01.2006 - 23:05
Schreibt Christian! Er ist noch immer in Isolationshaft, d.h. 23h pro Tag in einer Einzelzelle und eine Stunde Hofgang unter strenger Aufsicht. Kein Gemeinschaftsessen, keine Gemeinschaftsaktivitäten, ...

Post ist eine der wenigen Sachen, mit der wir ihn unterstützen können.

Christian Sümmermann
Buchungsnummer 833/05-7
JVA Moabit
Alt-Moabit 12 a
10550 Berlin


Korrektur

Fenner-Fan 10.01.2006 - 23:08
ich hab den Text nochmal überflogen und ein paar Sachen korrigiert:

Gestern fand im Berliner Strafgericht Moabit der mittlerweile 6. Verhandlungstag gegen Christian S. und seine Verlobte wegen Landfriedensbruch pp. statt. Den beiden wird vorgeworfen am 13. Februar 2005 bei Aktivitäten gegen einen Naziaufmarsch in Dresden eine Flasche in Richtung Polizeikräfte geworfen zu haben.

In den Prozesstagen davor wurden u.a. die Bullen mit den Codiernummern 56766, der als einziger den angeblichen Flaschenwurf sah, und 33018, der sich sicher ist, dass er Christians Verlobte nicht verletzt hat, weder als er ihr beim Aussteigen aus der Bullenkarre "half", noch als er sie danach an der Kapuze zog, wobei er nicht sicher ist ob sie dabei zu Boden ging, gehört. Am 6. Prozesstag ging es dann vor allem um die Aussage von 56765.


Gleich zu Beginn des 6. Prozesstages 9:20 wurden sämtliche Befürchtungen, die Führungszeugnisse der codierten Bullen wären vielleicht falsch zugeordnet worden zerstreut, da KK Fabian diese Manipulationen ordentlich durchgeführt hätte.
Danach wurden Videos von der Polizei aus Dessau betrachtet, welche zeigten, das die Gewalt im Staat wie immer von der Staatsgewalt ausging.
Da aber, auch nach diesen Filmen, weder die Richterin noch der Staatsanwalt Fenner, von selbst auf die Idee kamen das Verfahren einzustellen, nahm sich Anwalt Herzog eine Auszeit um einen Antrag zu schreiben:
Der Nazi Thomas Richter aus Halle, der auch Inhaber der Internetseite www.oikrach.com ist soll sein Video persönlich dem Gericht vorstellen um damit Christian zu entlasten.
Diesem Antrag widersprach Fenner überraschenderweise nicht aber die Richterin stellte ihn erst mal zurück.

Bevor dann um 10:55 der lustig verkleidete 56765 kam, bestätigte das Gericht noch das es drei Entlastungszeugen wirklich nicht hören will.
56765 kam zusammen mit anderen Bullen die ihn beschützen sollten und auch codiert sind, u.a. 33966 und 33373.
Die Richterin vernahm ihn eine Stunde lang wobei er sich nur in wenige Widersprüche verstrickte und er, in Bezug auf die Festnahme, die Version von 56766 bestätigte und damit 33018 widersprach.
Er sagte u.a. das er während der "Tat", die er selbst nicht sah, 4-5 Meter von Christian entfernt stand, weiß aber nicht ob weiter oben auf der Treppe oder weiter unten.
Er bestätigte auch das sich zwischen Christian und dem, den angeblichen Flaschenwurf beobachtenden, 56766 noch weitere Personen befanden.
Obwohl er weiter vom Geländer weg stand als 56766 konnte 56765, im Gegensatz zu seinem Kollegen, erkennen das sich unten eine Polizeikette befand.

Er konnte sich auch noch gut an die Sprechchöre erinnern: "Deutsche Polizisten schützen die Faschisten", "Deutsche Polizisten Handlanger der Faschisten", "Gebt den Nazis die Strasse zurück Stein für Stein" und "Alle wolln das selbe Nazis in die Elbe"

Als er dann von Christians Anwältin verhört wurde ging wieder das Spiel mit der Sperrerklärung und der Aussagegenehmigung los:
Er habe die Codenummer in Dresden bekommen dürfe aber nicht sagen von wem. Nachdem die Richterin mit Herr Lange telefoniert hatte, durften wir dann doch erfahren das er sie von einem Herr Tölle bekam, sein Vorgesetzter "in diesem Fall."
Er sagte auch das die Beamten welche die Festnahme durchführten, die Einsatzleitung vor Ort gewesen wären, auf die Frage ob für alle oder nur die Berliner fiel ihm ein das dies geheim sei.
Auch die Frage seit wann er in Dresden war ist geheim, genau wie die Frage ob er seine Aufgabe dort genauer als "Erkenntnisgewinnung und Aufklärung" beschreiben könne; KHK Lange entschied sich diesmal keine weiteren Fragen beantworten zu lassen.

56765 sagte er hätte sich, zwei Wochen vor dem Prozess, eine Stunde von Herr Tölle, zum Thema Sperrerklärung, beraten lassen mit dem Inhalt:
keine Aussagen zu Personalien und Dienstinterna.
Er hätte um das Gespräch gebeten da er sich verunsichert fühlte, 56766 hätte ihm gesagt das er zu den Codenummern gefragt wurde.
Er konnte aber trotzdem nichts zum Thema Sperreklährung sagen, er sagte mehrfach das es "ein sehr umfangreiches Gespräch war", konnte sich aber an nichts erinnern ausser es ging um: keine Aussagen zu Personalien und Dienstinterna.
Wobei es so wirkte als würde er aus der Tatsache das es "ein sehr umfangreiches Gespräch war" begründen das nur sehr wenig sagen könne, zu dem Inhalt des Gesprächs.
Die Anwälte verlangten daraufhin von der Richterin das ihm mit Zwangsmassnahmen gedroht werde und sagten das sie Zweifel hätten ob ein Zeuge der vorher präpariert wurde, sich aber kaum noch daran erinnern könne was ihm dabei gesagt wurde, sich nicht als Zeuge eignet.

Nach der Mittagspause verkündete die Richterin das es kein Ordnungsgeld gegen 56765 geben werde (und von Beugehaft war nie die Rede).

Dann wurde 56765 nach seiner individuellen Gefährdung gefragt, welche die Codenummer für ihn notwendig machte, er hatte keine ausreichende Antwort darauf.

56765 hat angeblich das Vernehmungsprotokoll von 56766 vor seiner zeugenschaftlichen Äusserung (noch am 13.2.) nicht gelesen (obwohl er sich darin auf sie bezog) und weiss nicht ob er sie danach gelesen habe, da er ja so viel über das Verfahren gelesen habe.
Irgendwann wurden dann die Fragen, nach den Widersprüche zwischen den Aussagen, dass die zeugenschaftlichen Äusserung und Vernehmung von 56765 geschahen ohne Absprache mit 56766 und die Beweise in den Protokollen dazu das dies nicht sein kann, langweilig und es wurde sich mit den gelöschten Videoaufnahmen von 56765 beschäftigt.
Dabei hat es 56765 wohl Spass gemacht manchmal seine Äusserungen mit "... in diesem Fall." zu beenden. Dies führte dazu es mehr als eine Stunde dauerte bis endlich geklärt wurde was und wieviel er gefilmt hat und ich selber nicht mehr weiss ob er dabei eine offensichtliche Falschaussage gemacht hat.
Die Richterin schien es erst mal nicht zu stören das 56765 auch sie, mit der Andeutung es gäbe vielleicht noch mehr Filme von ihm die er aber für nicht relevant und deshalb geheim hielt, zum Narren hielt. Am Ende gab er aber doch zu, dass er nur den Film gemacht hat, von dem nur eine kurze Christian war wirklich in Dresden Szene übriggeblieben ist.

Da er aber zwischendurch angedeutet hatte er wisse was verfahrensrelevant sei gab es dann noch eine Frage an ihn:
Die Frage ob 56765 überhaupt wisse was §125 (schwerer Landfriedensbruch) ist und was die Voraussetzung dafür wären, diese Fragen wurden von der Richterin erst blockiert und dann wurde die Verhandlung unterbrochen.
Der Zeuge wurde vorläufig entlassen und ist, wenn er sich nicht krank meldet morgen wieder zu sehen.
Es wurden noch Anträge von der Verteidigung gestellt:
u.a. Körting und Paul sollen geladen werden um die Sache mit den Codiernummern zu klären
und der Vorgesetzte von 33018 soll kommen und klären wie das mit der Verhaftung nun wirklich war.
dann war dieser Verhandlungstag auch schon nach nur 8 Stunden zu ende

Am Mittwoch, dem 11.1. geht um 9:15 im Raum 101 (Turmstrasse 91) weiter

hab da was auf freechristian.de.vu

gefunden 12.01.2006 - 11:25
"11. Januar 2006: Christian nach 7 Prozesstagen aus U-Haft entlassen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das LKA-Konstrukt der geworfenen Flasche konnte auch durch einen neuen codierten Zeugen am 9. und 11. Januar nicht erhärtet werden. Stattdessen wurden von der Verteidigung unzählige neue Beweismittel und weitere Zeugen gefordert. Prozessbericht ist auf Indymedia. Am 7. Prozesstag entschied nun das Gericht den Prozess gegen Christian und seine Verlobte zu beenden und bot einen Deal an. Christian musste alle seine Beweisanträge zurückziehen, sowie von der Berufung in seinem 1. Mai 2004 Verfahren (ebenfalls Landfriedensbruch, wo er zu dreiJahren Haft verurteilt wurde) absehen. Dafür wurde er wegen der vermeintlich geworfenen Flasche zu einem Jahr Haft und seine Freundin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Immerhin, denn zu Beginn des Prozesses wurden ihm zweieinhalb Jahre Haft angeboten. Bedenkt mensch die lange Untersuchungshaft (11 Monate), das skandalöse durch das Berliner LKA gesteuerte Verfahren und den völlig haltlosen Vorwurf des Landfriedensbruchs, ist der Deal mit der Justiz ein schwacher Trost. Dennoch, wenn jemand für eine nicht geworfene Flasche ein Jahr unter erschwerten Haftbedingungen in Untersuchungshaft sitzen muss, weil staatliche Verfolgungsbehörden ihn als Staatsfeind Nr. 1 auserkoren haben, muss es oberste Priorität haben den Menschen aus dieser Lage zu befreien. An dieser Stelle später mehr zu dem Fall. Vielen Dank an alle ProzessbeobachterInnen und UnterstützerInnen in aller Welt."

Das "seine Freundin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt."
sollte wohl eher heißen: seine Freundin zu 7 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt

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