Landgericht: Nazi-Ablehnung ist eindeutig

Autonomer 04.01.2006 00:38
Nach Auffassung des Tübinger Landgerichts verstoßen durchgestrichene Hakenkreuze nicht gegen das Verbot der Verbreitung oder Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen. Anstecker mit der „nachdrücklich ablehnenden“ Aussage dürfen also vertrieben und ausgestellt werden – auch im Fairen Kaufladen in der Tübinger Marktgasse.
Anfang November erhielt ein Tübinger Student, wie berichtet, einen Strafbefehl, weil die Polizei bei ihm einen Anstecker mit einem Hakenkreuz gefunden hatte, das nach Art eines Halteverbotsschilds rot durchgestrichen ist. Das Amtsgericht folgte in der Widerspruchsverhandlung der Argumentation von Oberstaatsanwalt Michael Pfohl: Demnach sollten nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz ungeachtet der inhaltlichen Zielrichtung grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen werden.

Bruno Gebhart-Pietzsch, Inhaber des Fairen Kaufladens in der Tübinger Marktgasse, der die Anstecker seit Jahren vertreibt, präsentierte sie daraufhin in seinem Schaufenster. Kaum war das Foto der kleinen Demonstration im SCHWÄBISCHEN TAGBLATT zu sehen, beantragte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Geschäftsräume und die Beschlagnahme der Anstecker. Auch als das Amtsgericht dies ablehnte, blieb die Staatsanwaltschaft hartnäckig und legte beim Landgericht Beschwerde ein. Dieses sieht jedoch ebenfalls keinen Grund, gegen den Ladenbesitzer vorzugehen.

Das Landgericht stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1973. Demnach sind Abbildungen von Hakenkreuzen nicht strafbar, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken.

Eine solche „nachdrücklich ablehnende“ Haltung wird für das Landgericht bei den Buttons, die einem „allgemein verständlichen Verbotsschild“ nachempfunden sind, „auch bei oberflächlicher Betrachtungsweise“ deutlich. Die Entscheidung lässt erwarten, dass auch der Button-Träger mit seiner Beschwerde gegen das Tübinger Urteil Erfolg haben wird, das bundesweit Aufsehen erregte. Wie berichtet, sah die Hamburger Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall keinen Anlass zum Eingreifen.


siehe auch:  http://de.indymedia.org//2005/12/134487.shtml
siehe auch:  http://de.indymedia.org//2005/11/132074.shtml


Quelle dieses Artikels ist eine Tageszeitung.
Ich weiß man soll hier nett so viel gefundenes VEröffentlichen, und die mainstream Medien interpretieren, aber nicht jeder liest diese, un daher habe ich das hier veröffentlicht, da mit es schnell die runde macht.
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Ergänzungen

Was verwechselt

Anm. 04.01.2006 - 02:02
Es war das Stuttgarter Landgericht, welches das Urteil des Tübinger Gerichts aufhob. Das Tübinger Provinzgericht ist es, welches durchgestrichene Hakenkreuze verbieten will.

Kleinere Fehler

04.01.2006 - 19:21
Also, damit hier nichts durcheinander kommt: Ein Tübinger Amtsrichter und das Tübinger Landgericht haben es abgelehnt, einen Durchsuchungsbefehl auszustellen, um gegen den Besitzer des fairen Kaufladens vorzugehen. Das Landgericht Stuttgart hat damit nichts zu tun. Das Verfahren gegen den Tübinger Studenten ist noch nicht abgeschlossen, das geht dieses Jahr noch vors Tübinger Landgericht.

Wegen der Verwirrungen hier ein Link:

... 04.01.2006 - 19:35
Landgericht Stuttgart: Durchgestrichenes Hakenkreuz ist doch kein Hitlergruß
Das Landgericht Stuttgart hat jetzt einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tübingen aufgehoben. Dieser hatte einen Tübinger Studenten getroffen, der auf seinem Rucksack eine etwa Zwei-Euro große Klebmarke trug, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigte.
 http://stattweb.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/stattweb.de/NewsDetail&db=News&Id=203

<_>

04.01.2006 - 19:55
Interessant ist die Argumentation des Staatsanwalts: Hakenkreuze jeglicher Art sollen aus dem Verkehr gezogen werden. Das erinnert an typische westdeutsche Geschichtspolitik, die eigentlich der Vergangenheit angehören soll. Alles was an die Zeit erinnert, in welcher Art auch immer, soll aus dem Blickfeld verschwinden. Hauptsache weg, denn was man nicht sieht, das gibts auch nicht. Nazis müssen sich nur die Haare wachsen lassen und schon ist das Problem gelöst. Wenn diese Argumentation immernoch verbreitet ist, was ich befürchte, ist noch viel zu tun.

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