Zwangs-Speichelprobe in Waiblingen

El Luxusfüralle 30.12.2005 22:24 Themen: Antifa Freiräume Repression Soziale Kämpfe
Am Dienstag, den 27.12.05 um 21 h bekam der Mensch, der wegen der RTS am 17.07.04 in Stuttgart am 15.02.05 wegen (angeblicher) gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, einen Anruf von der Kripo Waiblingen, es läge ein Beschluss auf DNA-Identitätsfeststellung vom Amtsgericht Waiblingen vor und das möchte man jetzt ausführen. Der Verurteilte fragte:“ Was ist, wenn ich keine Zeit habe?“
Der Beamte sagte: “Es ist ein Beschluss nach dem wir auch zu Ihnen kommen
können, also, wann können sie morgen früh, um 10:30 h ? O.k.“
Der Verurteilte versuchte Kontakt zum Rechtsanwalt zu bekommen, aber
zwischen den Feiertagen sind die meisten Anwälte im Urlaub. Der Mensch
ging dann gezwungenermaßen - in Begleitung eines Freundes, quasi als Zeuge- hin. Unter Ausschluss des Freundes fand der Speicheltest statt.
Was noch wichtig ist: Der Beschluss dafür ist vom 10.11.05 und erst ausgerechnet zwischen den Feiertagen am späten Abend erfolgte der Anruf.
Der Antrag kam von der Stuttgarter Kripo (Staatsschutz) mit der
Begründung: „ ... dass Grund der Annahme bestehe, dass gegen den Betroffenen künftig erneut Strafverfahren zu führen sind, da sich der Betroffene nach wie vor in der linksextremen / linksautonomen Szene bewege. Auch die der Verurteilung vom 15.02.05 zugrunde liegende Tat fand im Rahmen einer Veranstaltung dieser Szene statt.“ Schreibt die Stuttgarter Kripo.
Das Amtsgericht Stuttgart lehnte diesen Antrag vor der Verurteilung ab, so versuchte man es mit Erfolg in Waiblingen.
Der Verurteilte ist in der Gewerkschaft und der Linkspartei aktives Mitglied, er setzt sich dabei für Sozialschwache und gegen Hartz IV ein. Außerdem liegt ihm die Arbeit der Antifa sehr am Herzen - das ist schon seeehr linksextrem.

Das Ganze ist ein Versuch die Linke und Antifa in BaWü zu kriminalisieren !
Noch mal einen Rückblick auf das Geschehen am 17.07.04 auf der RTS.

Was auf der RTS passierte :

Am Abend des 17. Julis 04 fand in Stuttgart wieder eine RTS-Party statt.
Wie bei diesen Partys üblich, zog eine bunte Menschenmenge in der Innenstadt von Platz zu Platz, spielte mit Bällen, Badminton und Frisbees in der Fußgängerzone, sorgte für nette Musik und feierte fröhlich-friedlich, wobei gleichzeitig mehr Freiräume für Menschen eingefordert wurden.
Den Abschluss bildete eine Session auf dem Schlossplatz vor der alten Börse/Königsbau in der Fußgängerzone, etwa auf der Höhe des neuen Schlosses. Es gab ein kleines Umsonst-Buffet, Musik aus mobilen Soundanlagen und Spiele.
Da am gleichen Tag auch das recht beliebte "Sommerfestival der Kulturen" auf dem Marktplatz stattgefunden hatte, beteiligten sich noch viele der heimgehenden Festteilnehmer ganz spontan an der RTS-Party.
Kurzum: eine ausgelassene, fröhliche Party, die lediglich von einer kleinen Handvoll Polizisten beobachtet wurde, die dem bunten Zug durch die Stadt gefolgt war.

Bis dann plötzlich ein Einsatzkleintransporter und ein Streifenwagen auf den Platz brausten. Dem Einsatzwagen entsprangen dann ein paar Polizisten, die das Fest beenden wollten.
Diese konfiszierten dann die Musikanlage - ein Polizist schob unter johlendem Beifall der Umstehenden (und zu deren offensichtlichen Erheiterung) den Kinderwagen mit der eingebauten Soundstation in einen Polizeibus. Anschließend wurde die Bierbank mit dem Buffet "verhaftet" - ebenfalls unter Beifall und Klatschen...
Als die Bierbank eingeladen werden sollte, wurden die Stuttgarter Riot-Polizisten wohl plötzlich etwas unsanft und schubsten recht willkürlich einige Menschen durch die Gegend. Ein Polizist versprühte wohl etwas ungeschickt sein Pfefferspray, verletzte dabei aber einen Kollegen, der dann zu Boden ging. Als Konsequenz wurden nun noch Knüppel eingesetzt und die Menge wurde auseinander getrieben. In diesem Zusammenhang wurde der später Verurteilte von Polizisten ergriffen und geschlagen - eine Auskunft über eine Dienstnummer wurde ihm verweigert, und die Polizisten wussten bei ihrer Aussage vor Gericht von einer solchen Frage dann seltsamerweise nichts mehr (was aber wohl nicht die einzige Erinnerungslücke der Ordnungshüter war)...
Wie auch immer: Die Menge hatte sich verstreut, das Fest war offensichtlich beendet, man zog in Richtung Hauptbahnhof, um mit Bus &Bahn noch nach Hause zu kommen.

20 Minuten nach diesem Ereignis befanden sich nur noch wenige Menschen am Park vor dem neuen Schloss. Darunter auch der Passant, der es gewagt hatte, nach der Dienstnummer zu fragen.
Ein Einsatztrupp der Polizei wollte die Herumstehenden wohl alle eincashen, konnte aber letztlich nur den besagten Passanten festnehmen, nicht zuletzt, weil er ein wenig anders als die meisten RTS-feiernden ausgesehen hatte.
Er hatte weder Jeans noch bunte, farbenfrohe Kleidung noch Turnschuhe oder Springerstiefel noch sonstwie Merkmale der Feiernden an sich, sondern war mit einem weißen Hemd, einer weiß-blauen Badeshorts (die später für den Richter eine wichtige Rolle spielte, warum auch immer...) und Sandalen bekleidet. Socken trug er ebenfalls keine. Abgesehen durch seine doch recht sommerliche Kleidung war er aber auch durch sein Alter (etwa 20 Jahre älter als der Durchschnitt der Feiernden...) und durch seine massige Statur und seine recht beachtliche Größe aufgefallen - er war wohl definitiv keiner, der es darauf angelegt hat , irgendwie autonom oder gar militant auszusehen - er sah nicht gerade aus wie die, die durch die Stadt gezogen waren.

Dem damals Festgenommenen wurde dann von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe eine "schwere Körperverletzung" begangen. Darauf steht als Mindeststrafe schon mal 6 Monate Freiheitsentzug, und die 6 Monate wurde auch gleich von der Staatsanwältin gefordert.
Am ersten Prozesstag wurden nur die Polizisten befragt, die sich aber teilweise an manche Dinge, wie die Frage nach der Dienstnummer, irgendwie nicht mehr erinnern konnten, und die bis auf eine Ausnahme dann auch irgendwie nichts gesehen hatten. Etwas gesehen hatte wohl lediglich ein erwiesenermaßen damals prügelnder Polizist und die Besatzung des Streifenwagens, die aber an diesem Abend durch eine Menschenmenge vom Geschehen getrennt war - was den Richter jedoch nicht weiter zu stören schien.

Dem angeblich getretenen Polizisten selbst ist nicht aufgefallen, dass da jemand mit Sandalen und kurzer Hose getreten hat, seine nebenstehenden Kollegen konnten selbiges auch nicht bestätigen. Überdies scheint dem Getretenen nicht viel passiert zu sein, er hatte weder Hämatome/Blutergüsse/Prellungen noch war er dienstunfähig. Einen Arzt hat er auch nicht besucht und Fotos der Verletzungen wurden wohl auch nicht gemacht, denn eine Vorgesetze/Ermittelnde musste ihn extra per E-Mail drauf hinweisen, dass er gewisse Fragen und Anforderungen "zielführend" beantworten solle. In diesem Zusammenhang ist es wohl auch noch interessant zu wissen, dass der Polizist in einer ähnlichen polizei-internen E-Mail gefordert hat, der Verhaftete solle bestraft werden... (Für den Richter war aber auch das "irrelevant"...).

Am zweiten Tag der Verhandlung, bei dem dann auch die Kripo als "Besucher" aufgetaucht ist (dazu später mehr), wurden dann die Zeugen der Anklage "befragt". Hierbei war dann auch die Haltung des Richters recht deutlich zu erkennen: Während er mit der Staatsanwaltschaft lang und ausführlich verfuhr, wurde den Zeugen ins Wort gefallen, ihre Ausführungen wurden gleich mehrfach abgewürgt. Einem Zuschauer, dem das offensichtlich überhaupt nicht gefiel und der den Richter bat, die Zeugen doch auch mal was sagen zu lassen, drohte er gleich mit einem Rauswurf und Konsequenzen.

Der erste Zeuge wurde dann im Schnellverfahren abgefertigt, er wurde immer wieder gefragt, ob er denn den Angeklagten den ganzen Abend gesehen hätte, oder ob er ihn möglicherweise mal kurz aus den Augen gelassen hätte. Dann wurde immer wieder betont, dass der Zeuge mit dem Angeklagten ja befreundet sei und mit ihm auf das Fest am Marktplatz gegangen sei.

Beim zweiten Zeugen wurde gleich zu Anfangs gefragt, ob er denn betrunken gewesen sei. Als der Zeuge dann meinte, dass er aufgrund seiner Erkrankung keinen Alkohol mehr trinken dürfe, und deshalb wohl zwangsläufig nicht betrunken gewesen sei, wurde dann darauf abgezielt, dass der Zeuge den Angeklagten "näher kennen müsse", was vom Zeugen aber immer wieder bestritten werden musste.
Als dann der Zeuge noch aussagte, dass sich der Angeklagte bei der Schubserei durch die Polizei absolut passiv verhalten habe, war der Richter auch nicht gerade erfreut. Er lies den Zeugen den Angeklagten in der damaligen Kluft beschreiben, und als der Zeuge dann was von einer "weißen, kurzen Hose" sagte meinte der erhabene Robenträger geradezu triumphierend: "das war aber eine blaue Hose!". Wenn man nun noch weiß, dass diese Hose zu 50% aus breiten, senkrechten weißen Streifen und zu 50% aus breiten, senkrechten blauen Streifen bestanden hat, dann erübrigt sich hier wohl ein weiterer Kommentar zur Hose...

Als der Verteidiger dann nochmals auf die Sandalen zu sprechen kam , die der angeblich tretende Angeklagte getragen hatte, meinte der Richter lediglich, dass es ja gerade wegen der "weichen Sandalen" keine schweren Spuren gegeben habe. Dass da noch andere ohne Sandalen getreten haben sollen, und deshalb -wegen der Anderen- wurde aus einer Körperverletzung eine gefährliche Körperverletzung, das war dem Richter wiederum egal.
Auch die Tatsache, dass sich der Passant gegen die polizeiliche Verprügelung lautstark gewehrt habe, wurde ihm selbst zur Last gelegt, der Richter und die Staatsanwaltschaft versuchten, ihn als eine Art Wortführer dastehen zu lassen. Was angesichts der Tatsache, dass eine RTS-Party nicht derartig durchorganisiert ist und keine "Anführer" hat, auch etwas lächerlich ist.

Die Staatsanwaltschaft forderte dann 6 Monate, der Verteidiger verlangte angesichts der recht widersprüchlichen Aussagen der Polizisten und der ominösen polizeiinternen E-Mails, in denen eine Bestrafung und eine zielgerichtete Aussage gefordert wurden und angesichts der entlastenden Aussagen der Zeugen, einen Freispruch.

Der Richter verkündete dann nach kurzer Pause sein Urteil: 4 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf 2 Jahre zur Bewährung (inkl. Bewährungsauflagen wie Ankündigung eines Wohnortwechsels und derartiges) sowie eine "Wiedergutmachung" in Form einer Zahlung von 1000 Euro an den angebliche getretenen, aber offensichtlich wohl nicht verletzten Polizisten. Der Richter meinte in seiner Begründung, es könne nicht angehen , dass ein Polizisten, ein Menschen, noch getreten werden würde, wenn er am Boden liege. Außerdem könne man es nicht hinnehmen, dass ein Polizist, der seinen Dienst tut, angegriffen werde.


Zusammenfassen kann über diesen Prozess gesagt werden:

Es war weder ein fairer Prozess, noch diente da irgend etwas der Wahrheitsfindung. Das Ziel des Prozesses war offensichtlich zum einen ein "Exempel zu statuieren" und wenigsten irgendeinen für die RTS-Party und die Rangelei zu "bestrafen", und zum Andern gings wohl auch darum, die RTS-Party-Bewegung ganz allgemein zu kriminalisieren - die Militanz der Partymacher wurde während des Prozesses oft genug vom Richter und insbesondere von der Staatsanwaltschaft angedeutet ("da gibts jedes Jahr sowas" ,"das ist da sowas wie ein Ritual"), Mit den ungerechtfertigten Einschreitungen der Polizei bei diesen Veranstaltungen soll der Kampf der Menschen für Freiräume in ihren Städten unterdrückt werden.
In diesem Sinne war es kein Zivilprozess, bei dem es darum ging, einen Schadensersatz festzusetzen,
es war kein Strafprozess, bei dem es darum ging, eine Körperverletzung zu bestrafen –
bei diesem Prozess handelte es sich um einen politischen Prozess gegen die Alternativkultur in Stuttgart, und in diesem Zusammenhang reiht er sich in die Repressionsversuche ein, die gegen andersdenkende Menschen in Baden-Württemberg, wie auch im übrigen Bundesgebiet, in letzter Zeit verstärkt unternommen wurden.

So ist es auch zu erklären, dass von den Kripo-Beamten, die bei dem Prozess als "Besucher" anwesend waren -und die nach der Urteilsverkündung ebenso rasch verschwanden, wie sie nach Prozessbeginn in den Zuschauerraum geplatzt waren- zumindest einer einem Verfassungsschützer/Staatsschützer doch recht ähnlich sah, der vor geraumer Zeit mal versucht hatte, Leute in der Gegend anzuquatschen. (Kann jetzt natürlich auch eine Verwechslung sein, aber zumindest eine oberflächliche Ähnlichkeit war definitiv vorhanden - und es war nicht nur der obligatorischer Polizisten-Oberlippenbart...).

Keine Kriminalisierung der Antifa und Linke. Kämpft gegen diese Repressionen !

Der Verurteilte hat immer noch hohe Kosten zu tragen.

Spendet an die Bunte Hilfe Stuttgart
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Ergänzungen

Speichelprobe und nicht hingehen..

Freakazoid 31.12.2005 - 06:50
Wenn du da nicht hingehst zur DNA-Abgabe, dann landest du ganz schnell auf der Fahndungsliste. Mit der Begründung: Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht Waiblingen.

Und dann kanns passieren, dass von zwei Zivilfahndern irgendwo abgepasst wirst und dass du dann mit Handschellen auf dem Rücken auf die nächste Wache gebracht wirst, wo sie dir mit Gewalt einen Abstrich machen.

So z.B. im Juni 2002 passiert bei Heidi R., die wegen angeblicher "temporärer" RAF-Mitgliedschaft bereits 1987 vor Gericht stand, aber 1997 endgültig mangels Beweisen freigesprochen wurde. Da kamm auch die Stuttgarter Kripo und hat sie in der Innenstadt festgenommen und die Probe mit körperlicher Gewalt geholt.
Verantwortlich in diesem Fall war die Bundesanwaltschaft.

Angwandt wird die Speichelprobe aber auch recht häufig bei MigrantInnen, die von der Polizei ohne gültige Papiere, aber dafür mit dunkler Hautfarbe verhaftet werden. Da wird in den meisten Fällen eine DNA-Probe genommen, die dann wohl in einer Datenbank verschwindet, nur für den Fall, dass MigrantInnen nach Knast und Abschiebung nochmal in die BRD kommen.

Wer irgendwie besonders Auffällig geworden ist (also wegen bestimmter Delikte Verurteilt wurde...), der kann ganz schnell in der Datenbank landen.

1998 wurde die zentrale Gen-Datenbank eingerichtet, anfangs aber nur langsam aufgebaut.
2003 gab es bereits über 250 000 Einträge in der zentralen Datenbank des BKA.
Ende 2004 gab es fast 400 000 Einträge.
Die 500 000 Einträge-Grenze wurde schon im zweiten Quartal 2005 erreicht.
Ende 2005 werden es wohl 550 000 bis 600 000 Einträge sein, und pro Tag kommen zwischen 200 und 500 Einträge in diese Datenbank.

Vorbild ist die Datenbank des UK, in dem jeder Verbrecher in Großbritannien eingetragen wird. Dort sind jetzt schon 3 Mio Einträge vorhanden.

löschen werden die das schon, aber:

Erwachsener 31.12.2005 - 12:33
ich hatte 1976 eine Verurteilung, wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollzugsbeamte.
Als ich 1991 ein Verfahren hatte, hat sich meine Anwältin die Akten kommen lasssen und da stand dann drinn: 1976 Urteil KV - gelöscht.
Weshalb auch ein Prozess zwecks Löschung nichts nutzt, weil der Vorfall in den Akten bleibt, nur das gelöscht dahinter steht.

Aber noch einen kleinen Hinweis: Auf ein Telefongespräch braucht niemand zu reagieren. Es zählt nur der schriftliche Bescheid. und der muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.
Doch das ist jetzt zu spät.
Allerdings mache ich mir da wenig Gedanken, ob die mal anhand eines Brotkantens erkennen können, ob ich am Fundort mal gegessen habe.

was tun gegen telefonterror?

a.lo.it 31.12.2005 - 14:40
Bei anrufen von bütteln oder arschagentur:
-Klarmachen dass du keine lust auf telefongeschäfte hast,
es könnte ja sonstwer sein.
-Und dann auflegen.
Falls du extrem unsicher bist, sag ihnen noch sie sollen dir das was sie zu verkaufen haben schriftlich schicken, falls da wirklich was dran ist.

Behandel sie als das was sie sind: telefonverkäufer und umfrage datensammler: Gib ihnen keine infos.
Polizei? Kann ja jeder behaupten.

Solche staatswünsche müssen immer schriftlich bei dir ankommen und selbst schriftliche nachfragen/wünsche der grünen repressionsschergen sind nicht wichtig wenn kein staatsanwalt/richter seine unterschrift drunter gewagt hat. (beim a-amt hast du leider mitwirkungspflicht, jedoch (noch) nicht am telefon)

Lass dich von Freakazoid:06:50 nicht verrückt machen.
Die extrem wenigen fälle bei denen sie wirklich zwei leute schicken um dich abzuholen, haben sie zwei leute, die wärend dieser zeit niemanden anderen nerven können.
Sie sind nur wenige. Ihr geschäft ist die angst mit der sie menschen dazu bringen was zu tun was diese nicht wollen.

Ausgegrenzt, nicht Schwach

hulk 31.12.2005 - 17:58
"Der Verurteilte ist in der Gewerkschaft und der Linkspartei aktives Mitglied, er setzt sich dabei für Sozialschwache und gegen Hartz IV ein"

"Sozialschwache" ist Herrschaftssprache! Die sogen. Sozialschwachen haben meist ein größeres soziales Gewissen als die für den Sozialabau verantwortlichen. Das sind die sozial Schwachen !
Sozial Ausgegrenzte statt Sozialschwache !

Keine Panikmache,,, kleiner Tip!

Freakazoid 31.12.2005 - 19:52

Wenn du nicht zur Speichelprobe gehst, du gesucht wirst usw.:

Einfach ein bisserl aufpassen. Und evtl Kontrollen entsprechend ausweichen.
Mehr wollt ich nicht sagen.

Ausser evtl. dass Speichelproben in letzter Zeit verdammt oft gezogen werden - zu oft gezogen werden für meinen Geschmack!

Telefonbuch

physikus 31.12.2005 - 22:49
Wenn du deinen Anwalt nicht erreichst dann schau doch
ins Telefonbuch, da steht nämlich die Nummer des
Rechtshilfe Notdienstes. Der ist 24 Stunden am Tag
erreichbar.

Übernahme in stattweb.de

redaktion@stattweb.de 01.01.2006 - 15:45
An El Luxusfüralle

wir haben uns erlaubt, Deinen Bericht, redaktionell leicht überarbeiet und gekürzt, in stattweb.de- Website der STATTZEITUNG FPR SÜDBADEN zu übernehmen, weil er ein treffendes Beispiel für das Zusammenspiel von Polizei und Justiz bietet.
In Ermanglung einer privaten mail-Adresse Benachrichtigung auf diesem Wege.
Falls Du an der Überarbeitung etwas asuzusetzen hast oder hinzufügen möchtest, bitte mail an  redaktion@stattweb.de
mit solidarischen Grüßen fg

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goa-uld 30.12.2005 - 23:17
hinzugehen. löschen werden sie den scheiß nicht.

wie der ist da hingegangen

sag ich dir nicht 31.12.2005 - 05:08
dann wäre er halt ein paar tage verreist bis sein anwalt wieder arbeitet

hulk hat Recht,sorry

El Luxusfüralle 01.01.2006 - 02:50
Liebe Leute,
hulk hat recht nicht "sozialschwach" sondern sozial Ausgegrenzt.
Hab mir das überlegt und hulk hat voll recht, da hab ich voll shit geschrieben.Der Verurteilte sagte das auch schonzu mir
Entschuldigung Leute.