Weihnachstgrüße vom Verfassungsgericht

Ralf Streck 29.12.2005 11:53 Themen: Weltweit
Am 24. Dezember hat das spanische Verfassungsgericht die baskische Partei Batasuna (Einheit) als „juristisch ausgelöscht“ bezeichnet. So wurde erwartungsgemäß der Antrag der Partei abgelehnt, das Verbot vom März 2003 zurück zu nehmen. Dass die Klage Erfolg haben würde hat niemand im Baskenland ernstlich erwartet. Schließlich war es das Gericht, das im Rekordtempo die Einsprüche gegen ein neues Parteiengesetz abbügelte, das extra zum Batasuna-Verbot gestrickt worden war. Es ließ auch zu, dass der Vorsitzende in einer Pattsituation über einen Misstrauensantrag gegen seine Person die ausschlaggebende Stimme zur Ablehnung gab.
Die Ablehnungsbegründung erstaunt aber doch, weil sich das Gericht weigert, die Klage nur zu prüfen. Durch von der Regierung beantragte Verbot, von einer extra geschaffenen Sonderkammer am Obersten Gerichtshof verfügt, bedeute den zivilrechtlichen Tod“, weshalb Batasuna aus dem juristischen Bereich ausscheide. Der Parteiführer Joseba Permach erklärte, wieder einmal sage ein spanisches Gericht, „wir existieren nicht“. Das sei ähnlich wie Spanien immer behauptet, es gäbe die Basken nicht. Doch Batasuna und dei Basken seien eine Realität sei, ohnehin führt Batasuna, trotz des Verbots im März 2003, offiziell Gespräch mit der Regional- und der Zentralregierung.

Obwohl die Vereinigungsfreiheit ein Verfassungsgrundsatz ist und Parteien in einer Demokratie besonders geschützt sind, will das höchste spanische Gericht das Verbot nicht einmal prüfen, weil ein untergeordnetes Gericht die Partei verboten hat. Diese besondere Rechtsauffassung zeigt erneut, wie sich das Gericht politischen Vorgaben untergeordnet hat. Die stammen aus der Zeit der ultrarechten Regierung der Volkspartei (PP). Die das Gericht, den Kontrollrat und den Obersten Gerichtshof mit ihren Vertrauten besetzt.

Das ganze hat für Batasuna einen Vorteil. Schließlich hat die Partei Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Nun ist der Weg frei, da zunächst der Rechtsweg im Land ausgeschöpft werden muss. Eine Prüfung hätte, wie sonst beim Verfassungsgericht üblich, etliche Jahre gedauert.

Das Verbot, so führende Verfassungsrechtler, steht auf vielen tönernen Füßen. Neben der geschilderten Entrechtung, verstoße gegen die Verfassung, dass extra eine „Lex Batasuna“ für deren Verbot gemacht wurde. Das Gesetz, das verfassungswidrig sogar rückwirkend angewendet worden sei, sieht ein Verbot vor, wenn etwas unterlassen wird. Die Gewalt der Untergrundorganisation ETA zu verurteilen. Zwei Jahrzehnte war es nicht gelungen, eine Verbindung zur ETA zu beweisen. Strassburg legt als Kriterium für ein Parteienverbot sogar an, dass eine Partei Gewalt aktiv unterstützen müsse.

© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 27.12.2005
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