Durchgestrichenes Hakenkreuz strafbar

Krank 10.11.2005 11:13 Themen: Antifa
08.11.2005


Formal tabuisiert


DurchgestrichenesHakenkreuz strafbar
Beim diesjährigen Maisingen demonstrierte ein Student gegen singende Burschenschaftler. Weil laut Polizei aus seiner Richtung Knallkörper flogen, kontrollierten die Beamten ihn und weitere Demonstranten. Sie fanden an seinem Rucksack ein Button in Größe eines Zwei-Euro-Stücks. Es zeigt ein durchgestrichenes Hakenkreuz, ähnelt einem Halteverbotsschild.

Für den 21-Jährigen (er studiert Geschichte und Politik, ist nicht vorbestraft) ein eindeutiges Symbol: „Ich wollte mich damit gegen Nationalsozialismus, Antisemitismus und Rechtsradikalismus aussprechen.“ Doch für die Staatsanwaltschaft ist es ein „verfassungswidriges Kennzeichen“. Dem Studenten flatterte ein Strafbefehl über 200 Euro ins Haus. „Ich habe das im ersten Moment für einen Scherz gehalten.“ Er legte Widerspruch ein, gestern kam es nun zur Verhandlung vor dem Tübinger Amtsgericht. „Den Pin habe ich seit Jahren getragen. Man kann die hier auch kaufen.“

„Ob es strafbar ist, einen solchen Button in der Öffentlichkeit zu tragen, darüber kann man geteilter Meinung sein“, räumte Oberstaatsanwalt Michael Pfohl ein. Wie auch über den Polizeieinsatz: Die habe mit zehn Mann kontrolliert: „Unangemessen und überzogen“, wetterte Verteidiger Burkhard Gaedke.

„Es geht nicht um den Polizeieinsatz“, verwahrte sich der Oberstaatsanwalt. „Wir werden häufiger mit solchen Kennzeichen konfrontiert.“ Deshalb wolle seine Behörde klären, ob solche Demonstrationen strafbar sind. „Es geht um eine formale Tabuisierung“ – der Gesetzgeber habe den Paragrafen 68 a bewusst sehr weit gefasst: „Das Kreuz soll aus dem Verkehr gezogen werden.“

Wer soll das verstehen? „Es geht nicht um Otto Normalverbraucher, sondern um den japanischen Touristen, der nach Tübingen kommt“ – mit diesem Argument löste Pfohl Heiterkeit aus. Weil die Motive der Tat „nicht unehrenhaft“ seien, plädierte er indes auf „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Ähnlich der Bewährung bei Freiheitsstrafen muss der Delinquent die Strafe nur bezahlen, wenn er sich in der Bewährungszeit noch etwas zu schulden kommen lässt.

Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht, meinte Verteidiger Gaedke. Das Gesetz wolle doch die Wiederbelebung des Nationalsozialismus und seiner Organisationen verhindern. Ähnlich sehen es wohl einige Landeskriminalämter. Angeblich teilen sie im Internet mit, Nazigegner dürften NS-Symbole wie Hakenkreuze über einem Papierkorb durchaus verwenden. Gaedke sprach vom Recht auf freie Meinungsäußerung, von polizeilicher Willkür, und beantragte Freispruch.

Doch Richterin Christiane Barth folgte der Staatsanwaltschaft: 150 Euro „unter Vorbehalt“, als Auflage muss der Student 50 Euro an den Förderverein Buchenwald bezahlen. „Auch zum Widerstand gegen Rechtsradikalismus sollen keine NS-Zeichen verwendet werden“, begründete die Richterin. „Es soll verhindert werden, dass diese Symbole wieder in den politischen Alltag einziehen.“ Der Student will nun Rechtsmittel einlegen. Matthias Reichert

INFO Richterin: Christiane Barth; Oberstaatsanwalt: Michael Pfohl; Verteidiger: Burkhard Gaedke.
 http://www.tagblatt.de/?artikel_id=986537
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Ergänzungen

Rechtsbeugung

? 10.11.2005 - 11:26
Kann es sein, daß hier Recht gebeugt wurde? Es ist ja nichts ungewöhnliches, Richter zu haben, die mit Rechtsextremen sympathisieren. Vielleicht sollte man sich mal andere Urteile der Richterin sehen. Ich würde auf jeden Fall in Berufung gehen und damit auf höhere Ebene.

ich glaube eher an die Unschuld eine Hure...

Jud(A)z 10.11.2005 - 13:43
... Als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz

Nix-gut.de ein Mailorder hatten auch ne Hausdurchsuchung wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und haben alle Artikel wo durchgestrichene Hackenkreuze draufwaren beschlagnahmt.  http://razzia.nix-gut.de/

Der Mailorder hat seinen Sitz in Baden Württemberg, mich würde interessieren ob das eine Landes oder Bundesweite Kampange ist.
Auf alle Fälle ist das ne Sauerrei!!!

Paragraph...

r.z. 10.11.2005 - 13:51
Zitat:
Die Verwendung von unter §§86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann nicht strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann.

Satirische Darstellungen werden von Art.5 Abs. 3 S. 1 GG (Kunstfreiheit) auch dann geschützt, wenn ihr Gegenstand Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ist.

zur "Rechtsbeugung"

will keiner wissen 10.11.2005 - 14:23
Wegen Rechtsbeugung (§339) wurde nach Darstellung eines Profs von mir noch kein Richter verurteilt. Ob das in Ordnung geht, kann jede/r selbst beurteilen. Unabhängig davon kann ich das -bei aller Unverständnis für das Urteil- hier aber nicht erkennen. Die Amtsrichterin ist in ihrer Gesetzesinterpretation nur an das Grundgesetz gebunden. Und das Gesetz spricht nur vom Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation. Eine Ausschlußklausel gibt's nicht, ergibt sich wohl "nur" aus einer "teleologischen" Sichtweise, der Frage nach dem Zweck des Verbots, den allerdings hat die Frau Richterin ja durchaus interpretiert, nur nicht gerade einsichtig.

sag mal spinne ich

pbadonis 10.11.2005 - 14:25
Da muss man soetwas lesen und im selben Augenblick fahren in Oranienburg bei Berlin(ein Stadtteil Oranienburgs erlangte traurige Berühmtheit) Mitglieder eines VW-Clubs mit der Aufschrift "die Heizer von Sachsenhausen" rum.Ist ja kein Hakenkreuz.Ist ergo erlaubt?Ich war kurz davor es anzuzeigen.No cooperation with police or gouverment.

Spruchrichterprivileg

xx 10.11.2005 - 15:42
mag sein, dass das urteil falsch war und aufgeoben werden muesste. aber richter sind eigentlich nie wegen rechtsbeugung dran, weil fuer sie das grundgesetzliche spruchrichterprivileg gilt: sie muessen vorsaetzlich (mit wissen und wollen) das recht beugen. eine falsche auslegung reicht da nicht.

eine frage an r.z.: woher hast du die infos. aus einem juristischen kommentar?

@paragraph

Sepp 10.11.2005 - 15:58
Eine ähnliche Formulierung läßt sich auch in einer Broschüre des Bundesverfassungsschutzes vom 21.07.2004 finden: "Zu beachten ist, dass eine Verwendung von NS-Kennzeichen bei einer gegen das Aufleben des Natiolasozialismus gerichteten Demonstration oder in ähnlichen Fällen, keine Verwendung im Sinne dieser Bestimmung findet..." ( http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/rechtsextremismus/broschuere_2_0408_Kennzeichen_Symbole/ ;Zugriff am 10.11.05)

die zeiten ändern sich

werweiß 10.11.2005 - 16:17
vor jahren wurde gegen mich in tübingen ein ermittlungsverfahren eingeleitet, weil ich eine austellung über neonazis angemeldet hatte. in dieser ausstellung kam natürlich auch ein hakenkreuz vor, da neonazis mit ebendemselben fotografiert worden waren.
damals wurde das verfahren aber ruckzuck wiedereingestellt, allerdings war ich vorbestraft wegen linker aktionen und damit die sachlage auch dem staatsanwalt persönlich klar.

die tübinger luft schein auf dauer doch nicht so gesund zu sein, wenn man diese entwicklung sieht.

durchgestrichenes Hakenkreuz

Dieter 10.11.2005 - 16:59


In nahezu jedem Verfassungsschutzbericht steht, daß ein solches durchgestrichenes Symbol nicht strafbar ist. Es gibt auch Urteile vonBGH und BVerfG, aus denen sich eindeutig ergibt, daß solche Symbole nicht strafbar sind.
Der Betroffene sollte die Instanzen deshalb voll ausschöpfen.
Gegen den Richter und den Staatsanwalt sollte Strafanzeige wegen Rechsbeugung bzw. Verfolgung Unschuldiger gestellt werden.
Das kann im übrigen jeder tun, weil hier öffentliches Interesse gegeben ist.

jaja die justiz

Gutz 10.11.2005 - 17:59
Es kommt auch darauf an, wer mit dem Hakenkreuz wirbt:
In Würzburg hängen zur zeit überall Plakate für eine Auststellung im Gericht mit dem Thema "Justiz im Nationalsozialismus".
Jetzt gebt euch mal das Plakat dazu...

 http://www.justiz.bayern.de/olgn/veranst/jun2/ausst3.gif

darf das Gericht das, und was sollen sich touristen denken die nicht wissen um was es geht? Selbst ich bin erstmal zusammengezuckt als ich es das erste mal sah

wow

erstaunter 10.11.2005 - 20:18
- nächste instanz
- eventuell ein besserer anwalt
- und den prozess vielleicht auch mal mit einer bürgerrechtsorganisation / roten hilfe durchführen, d.h. öffentlichkeitsarbeit zu dieser nazischeiße machen
- und schon aus prinzip das urteil nicht anerkennen :)

@ Dieter

Iustinian 11.11.2005 - 18:58
So, so, "eindeutige" Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes gibt es zu dieser Frage also...

Und welche???

Es ist enorm schwierig, wenn nicht gar unmöglich, eine rechtliche Argumentation, welche sich ohne Angabe von Fundstellen einzig und allein auf ANGEBLICHE Judikatur der obersten deutschen Gerichte stützt, anders als als unbrauchbar zu bewerten.

Zur Hilfe( da du wahrscheinlich nicht weißt was eine Fundstelle ist oder wie sie aussieht ):

Die Fundstelle einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gestaltet sich folgendermaßen:

BVerfGE xx,xx (xx)

Die Fundstelle einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
gestaltet sich folgendermaßen:

BGHSt xx,xx (xx)

Die xx sind durch Zahlen zu ersetzen, wobei die erste Zahl den Band bezeichnet und die zweite die Seite auf welcher die zitierte Entscheidung beginnt. Die Zahlen in der Klammer ( welche auch weggelassen werden kann ) bezeichnen diejenige Seite, auf welcher der Teil der Entscheidung beginnt, auf welchen man sich berufen möchte.


Aber vielleicht weißt du das ja auch und lieferst die entsprechenden Fundstellen nach, damit auch anderen die Gelegenheit eröffnet wird, in den Genuß deiner "eindeutigen" Erkenntnisse zu kommen.

Alternativ dazu könntest du natürlich auch zugeben, dass du diese Entscheidungen, aus denen deine Rechtsauffassung so "eindeutig" hervorgeht, schlicht und einfach frei erfunden hast, um dich wichtig zu machen.

Ach ja, nur um Missverständnissen vorzubeugen:
Der Autor dieses Beitrags ist kein Burschenschaftler und hegt auch keinerlei Sympathien für diesen Personenkreis...

Durchgestrichenes Hakenkreuz nicht strafbar

Andreas 13.11.2005 - 18:17
Ich habe eine Broschüre des Landes Rheinland-Pfalz als PDF vorliegen, in der es heißt, dass Motive, die ein Hakenkreuz beinhalten, aber gegen Nazis gerichtet sind (als Beispiel wird hier das in den Mülleimer geworfene Hakenkreuz angeführt) nicht strafbar sein sollen.

Ich denke, dass diese Broschüre für den Betroffenen sicherlich interessant sein dürfte. Und auch für seinen Anwalt – ich hoffe doch, dass er in die nächste Instanz gehen wird!

Die Broschüre heißt "Recht gegen Extremisten" und wurde herausgegeben vom Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz (Ernst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz).

Ich versuche mal, die Broschüre als PDF hier einzufügen. Wenn's nicht klappt, kann sie ja beim Ministerium angefordert werden.

Viele Grüße,


Andreas

Kampf gegen Symbole

Guido Guerrillero 22.11.2005 - 22:55
Wenn die europäischen Regierungen und die EU-kommission meinen man könne den Rechtsextremismus bekämpfen in dem man ihre Symbole verbannt, die die Nazis erst noch einer anderen kultur geklaut haben, dann irren sie sich gewaltig.
Einem Hinduisten einem Buddisten für die, die Swastika (Hakenkreuz) ein Symbol des Glücks ist und vielfach auf ihrern Gräbern vorkommt zu verbieten,
ist völliger Unsinn. Der Rechtsextremismus kann nur wieder Aufflammen durch das Fehlverhalten der Politiker und Behörden. Auch ein verbot der NPD wäre
kontraproduktiv. Das würde deren Mitglieder dazu bewegen in den Untergrund zu gehen, und somit wären sie noch schlechter kontrollierbar, und es würde sie zu Märtyrern machen.

jung von matt benutzt es auch

elliot pank 24.11.2005 - 20:39
"Oliver Voss, Kreativdirektor bei der zuständigen Werbeagentur Jung von Matt und Texter des Slogans, erklärte, seine Arbeit stehe für das genaue Gegenteil nazistischer Ideologie. "Unser Spot ist Multikulti vom Feinsten", sagte er zu SPIEGEL ONLINE, "wir haben sogar durchgestrichene Hakenkreuze verwendet, um unsere Position klar zu machen.""
aus einem artikel über die "du bist deutschland" kampagne.
 http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,386544,00.html

Lesen bringt auch einem Gericht Vorteile

japanischer Tourist 06.12.2005 - 09:43
Die Entscheidung der württembergischen ProvinzrichterInnen ist hochgradig unjuristisch.
Verkehrsschilder sind überall nach internationaler Vereinbarung gestaltet und unterscheiden sich nur in unwesentlichen Kleinigkeiten.
Das dreieckige Schild "Vorsicht Bauarbeiten" z.B. zeigt in einigen Staaten einen Bauarbeiter vor einem Kieshaufen, in anderen Staaten sind dort zwei Kieshaufen abgebildet.
Oder das Schild "Achtung Steinschlag" zeigt in einigen Staaten nur herunterfallende Steinbrocken, in anderen Staaten zusätzlich noch Steinbrocken, die auf der Straße liegen.

Wer sich über Bücher wie "Reise-Know-How/ Tokio, Kyoto, Yokohama" (S. 36) oder "Polyglott-APA-Guide/ Japan" (Farbfoto auf S. 178) informiert oder bei der JAF (eine Art japanischer ADAC) die Broschüre "rules of roads" (über die Regeln des japanischen Straßenverkehrs) bestellt, der weiß, dass japanische TouristInnen selbstverständlich auch das durchgestrichene Hakenkreuz zweifelsfrei verstehen. Selbst die Verwendung des Swastikas als positiv bestztes Zeichen in weiten Teilen Asiens ändert nichts daran. Denn der Unterschied ist allen Menschen sofort klar, weil in religiösen Abbildungen das Swastika nicht alleine steht. Das Swastika im Hinduismus z.B. hat nicht den gleichen Stellenwert wie das Kreuz im Christentum.
Der Kontext erschließt sich jedem Menschen sofort und ist logisch zwingend gegeben.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 24 Kommentare

Staatsanwälte meist Burschis

Studi 10.11.2005 - 11:27
Also bei an der Uni sind die meisten künftigen Statsanwälte in irgendwelchen Burschenschaften oder anderen rechtsradikalen Sekten organisiert.

quatsch !

besser wissen 10.11.2005 - 12:24
was irgend ein provinzaffe von sich gibt, ist nicht gleich geltendes recht für alle.ergo verallgmeinerungen a la durchgestrichenes ... sind einfach nur schwachsinn. vor dem lg wird diesen deutschen vorstellungen 100 % ein strich durch die rechnung gemacht !

yepp

tagmata 10.11.2005 - 12:56
in revision gehen, knallhart, notfalls bis vors bvg. auch in japan heißt durchgestrichen = is nich.

Was ist sonst noch verboten

antifa 10.11.2005 - 13:42
Was ist mit der Faust, die ein Hakenkreuz kaputtschlägt? Ist dieses Symbol auch verboten?

@Studi

Rudolf Jerger 10.11.2005 - 13:51
Es gibt ein paar Burschenschaften, z.B. Germania Kassel, die rechtsradikal sind. Die Mehrzahl der rund 1000 studentischen Verbindungen in Deutschland hat aber nichts mit rechtem Denken zu tun. Ihr Linksradikalen solltet mal eure Vorurteile überprüfen.

Was ist sonst noch verboten

Sally 10.11.2005 - 14:31
@antifa

>>Was ist mit der Faust, die ein Hakenkreuz kaputtschlägt? Ist dieses >>Symbol auch verboten?

Ja, das ist anscheinend auch verboten. Ein Lehrer mit seiner Klasse hatte vor 2 Jahren ein Transpi mit so 'nem Zeichen drauf bei einer Nazi-Blockade dabei. Er hat sich geweigert, die Aufforderung eines Polizisten zu folgen "Transparent sofort zusammenrollen und entfernen".

Das gab auch ein Nachspiel mit Gerichtsverhandlung.
Allerdings weiß ich nicht, wie diese Verhandlung ausgegangen ist.

@Rudolf Jerger

. 10.11.2005 - 14:47
Auch nationalistisches Denken ist rechtes Denken -- und die Mehrheit der deutschen Burschenschaften, Korporationen und wie sie alle heißen sind nationalistische, sexistische Männerbünde!

Studentische Verbindungen abschaffen!

@Sally

xxoo 10.11.2005 - 15:09
Also ich habe bereits seit Jahren einen Patch auf meinen Rucksack, der zeigt wie eine Faust ein Hakenkreuz zerschmettert und ich hatte deswegen noch nie irgendwelche Probleme.

Schikane...

antifa heist angriff 10.11.2005 - 15:41
Das kaputtgeschlagene Hakenkreuz ist nicht strafbar, da es das Symbol nicht in der ursprünglichen verfassungswidrichen Form zeigt.Bei der durchgestrichenen Version ist das Hakenkreuz jedoch vollständig erkennbar, und somit strafbar!Was man damit aussagen will ist den Volldeppen egal...

@pbadonis

Götz 10.11.2005 - 17:35
Weißt du die pösen VW-Fahrer meinen "Heizen" aller Wahrscheinlichkeit nach im Sinne von "mit dem Auto schnell fahren" und in keinem anderen.
Ansonsten, zeig sie halt an, anstatt zu nörgeln bzw. nörgel bei der Polizei anstatt hier.

Japanologie

Götz 10.11.2005 - 17:38
Es kann durchaus sein, dass in Japan ein Strich von links oben nach rechts unten soviel heißt wie "finde ich gut" oder "unterstütze ich". Das würde dann sicher zu Missverständnissen führen

rrrrrrr

grgr 10.11.2005 - 18:06
@pbadonis

schön, dass du so "kurz davor" warst, du held... ich gehe stark davon aus, dass ich "kurz davor" bin, aus dem fenster zu fliegen und mit gott eine tasse tee zu saufen!

Gutz@Götz

Gutz 10.11.2005 - 18:13
Die meinen sicher beides -> das ist ja wohl auf jeden Fall ein Wortspiel

@Götz

pbadonis 10.11.2005 - 18:21
Und mit den den ausgestreckten Fingern zeigen sie bestimmt zur Sonne.Die braunen Hemden waren bestimmt in der Wäsche mit einem neuen Schlüpfer der abgefärbt hat.Den Scheitel tragen sie nur damit die Haare nicht dauernd vor den Augen stören.Ganz schön engstirnig.Ich beendete meine Mitteilung mit " no cooperation with police or gouverment".Das ist englisch.Ist so ein Dialekt,den man in anderen Ländern spricht.

zerschlagenes Hakenkreuz

XxX 10.11.2005 - 18:21
Zitat:"Schikane...
antifa heist angriff 10.11.2005 15:41

Das kaputtgeschlagene Hakenkreuz ist nicht strafbar, da es das Symbol nicht in der ursprünglichen verfassungswidrichen Form zeigt.Bei der durchgestrichenen Version ist das Hakenkreuz jedoch vollständig erkennbar, und somit strafbar!Was man damit aussagen will ist den Volldeppen egal..."

doch es ist da leider genauso wie beim durchgestrichenem,sobald es in klarer verbindung zum rechtsradikalismus steht(ob dagegen oder dafür wird nicht festgelegt) ist es vebroten( präzedenzfälle gibt es,im übrigen das gleiche bei der triskele,dem sonnenrad,keltenkreuz und verschiedenen runen)nun ist es auslegungssache des richters wie er das sieht,naja das es ne drecksaktion ist lässt sich nicht abstreiten,man sollte aufjedenfall nicht aufgeben

Dialekt

Götz 10.11.2005 - 19:36
Nun ja, da du kurz davor standest, die Volkswagen-Fahrer anzuzeigen, ging ich davon aus, dass der darauffolgende Spruch mehr dazu gedacht war, deine Polyglottie und Kosmopolität zu suggerieren ähm demonstrieren.

Dummes Deutschland

Bastian 10.11.2005 - 20:26
Was soll das denn nun wieder? Folgendes: Wenn man die Bewegung gegen Nationalismus und Hass personaliesieren wollte, wäre ich als Person eine gute Wahl ;)

Doch wie es scheint muss ich mir (und wahrscheinlich viele Buddhisten) Sorgen machen, dass ich bei meiner Rückkehr in die Heimat im nächsten März direkt festgenommen werde, weil ich diesen Artikel in meinem Blog verfasst habe:  http://www.bastian-buch.de/online/index.php?/archives/86-Hakenkreuze....html

Wer mag, zeigt mich doch bitte an. Ich würde gern meine afrikanische Ex-Freundin, meine muslimischen Freunde und ... einfach alle die ich so kenne in den Zeugenstand rufen und damit diese Dummheit mal in der Öffentlichkeit zu zeigen... Junge junge... Hier is was los.

Nazis dürfen sogar NS-Symbole bei sich tragen

... 10.11.2005 - 23:35
...wenn sie aufmarschieren. Sie dürfen sie nur nicht offen zeigen. Daß der Button im Rucksack war ist noch eine Zusatzinfo, die man im Kopf halten sollte. Ich würde definitiv die Nazirichterin und die Beamten anzeigen. Ist ja klar, daß die sich am Durchgestrichenen und nicht am Hakenkreuz gestoßen haben.

Hakenkreuzbutton

Heyerdahl 11.11.2005 - 00:02
Wer weiß, was da noch losgewesen ist und warum die Richterin die Strafe ausgesprochen hat. An dem Button kann es nicht gelegen haben. Wir werden es wohl nie erfahren.

Bambule strikes back

19.11 14:00 h Feldstraße

Schlimmer geht´s nimmer!

Antifa05 11.11.2005 - 02:39
Ich denke schon, dass es nur an dem Button lag. Man sollte dieser Aktion nicht tatenlos zusehen. Wieviele Teenies rennen mit Buttons durch die Gegend, wieviele politisch Engagierte lassen sich damit blicken?! Zum Glück genügend ... würden alle verknackt - wo kämen wir hin? Das kann einfach nicht wahr sein!

Lasst uns unser Todesurteil unterschreiben, wenn wir nur zusehen!

Plakat gut

egal 11.11.2005 - 06:25
Gefällt mir eigentlich nicht schlecht, das Plakat. Die gefallene Justitia hätte allerdings besser hervorgehoben gehört.

Belehrung

**** 11.11.2005 - 10:41
In diesem speziellem fall war es der straftatbestand "Tragen und zeigen
Verfassungswidriger und Staatsfeindlicher Symbole",dafür kriegt jeder,
egal ob Links oder Rechts,Ärger.Auch Sammler von Abzeichen aus der Ns-Zeit
haben öfter Ärger mit dem Gesetz,nurweil sie sowas sammeln.

fuck law

pisser 11.11.2005 - 19:08
das wusste ich schon lange und habe ich auch schon oft leuten gesagt, die mir das nicht glauben wollten. selbst schuld. informiert euch halt mal vorher.

Anzeige!

Fogel 18.11.2005 - 21:49
Also ich habe heute auch Post von den Bullen bekommen....Ich und n Kumpel haben ne Anzeige, weil wir am 07.10.05 ein durchgestrichenes hakenkreuz getragen haben....kranke scheisse