Keine GEZ Befreiung fuer Hartz4
Die GEZ kehnt derzeit massiv Hartz4 Empfaenger ab. Diese haben einen Antrag auf Befreiung gestellt. Dieser wurde mit fadenscheinigen Gruenden abgelehnt. Nun stehen viele Leute vor der Moeglichkeit zu bezahlen oder aber sich mehr Aerger einzufangen (laut Schreiben).
Die GEZ Befreiung ist fuer Hartz Empfaenger folgendermassen geregelt:
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werde.
Ein Fall
--------
Karl Mustermann bekommt ALG2, d.h. 345 Euro im Westen oder eben 331 Euro im Osten. Karl wohnt im Westen, d.h. 345 Euro. Frueher ging Karl zu der zustaendigen Behoerde der Stadt und liess sich innerhalb von 10 Minuten (ohne Wartezeit) befreien, diese Befreiung galt dann fuer ein bzw. 2 Jahre. Mit diesem Schreiben ging er zur Telekom und bekam den Sozialtarif (5 Euro Gespraechsguthaben). Nun muss Karl aber eine beglaubigte Kopie seines ALG2 Bescheides einreichen bei der GEZ. Karl kopiert also seinen Bescheid, geht damit zur Stadtvertwaltung (Buergeramt) und diese beglaubigen diesen, soll heissen machen einen Stempel drauf. Daraufhin sendet Karl seinen nun beglaubigten Bescheid an die GEZ, Koeln. Natuerlich per Einschreiben, denn schliesslich zaehlt der Antrag erst mit Posteingang GEZ. Die Kosten fuer das Einschreiben muessen wohl in den Regelleitungen enthalten sein, denn Karl traegt diesen "Unkostenbeitrag" selber.
Nun wartet Karl auf positive Nachricht der GEZ, denn damit kann er auch endlich den Sozialtarif der Telekom beantragen. Nun laesst sich die GEZ erstmal Zeit. Inzwischen bekommt Karl Rechnungen fuer den befreiten Zeitraum. Diese ignoriert Karl, denn er wird ja soundso befreit. Karl ruft bei der GEZ an. Diese hat eine Service Nr. 01805, aber auch diese Telefoniererei bezahlt Karl aus den ueberaus uepigen Regeleistungen. Wuerde die GEZ in befreien koennte er dieses Gespraech von der Telekom bezahlen lassen (von den 5 Euro). Aber sie tun es ja nicht, also verzichtet Karl auf den Sozialtarif, denn die Telekom interessiert sein begleubigter Bescheid nicht, sie schalten den Sozialtarif erst wenn eine Befreiung der GEZ vorliegt. Natuerlich wird auch nicht nachtraeglich befreit, d.h. sollte Karl nun eine Befreiung erhalten heute, koennte er auch erst heute den Sozialtarif beantragen. Da die GEZ aber Karl erstmal gar nichts geschickt hat, hat er nun bereits 3 Monate Sozialtarif sausen lassen.
Nun hat Karl heute Post von der GEZ bekommen. Endlich denkt Mustermann und ist schon auf dem Weg zur Telekom, als er feststellen muss, er wurde gar nicht befreit. Sondern er soll bezahlen und ausserdem erhielt er folgendes Schreiben:
Norddeutscher Rundfunk
Gebuehreneinzugszentrale
Herrn
Karl Mustermann
Mustermannweg 1
10000 Musterstadt
Bescheid des Norddeutschen Rundfunks ueber Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkgebuehrenpflicht.
Ihr Antrag vom 24.08.2005 - eingegangen am 02.05.2005.
Teilnehmernummer XXX XXX XXX
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebuehrenpflicht lehnen wir ab.
Gruende:
Sie haben die Befreiung von der Rundfunkgebuehrenpflicht nach Paragraph 6 Abs. 1 Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag beantragt.
Alle Befreiungstatbestaende knuepfen an die in Paragraph 6 Abs. 1 im Einzelnen genannten sozialen Leistungen oder an das Vorliegen eines bestimmten Grades einer Behinderung an. Bei Vorliegen eines entsprechnden Bescheids oder bei Nachweis des RF-Merkzeichens im Schwerbehinderten gewaehrt die Landesrundfunkanstallt Gebuehrenbefreiung.
Die Unterlagen, die Sie beifuegten, weissen nicht nach, dass Sie die Voraussetzungen fuer eine Befreiung erfuellen.
Rechtsgrundlage fuer diese Entscheidung ist Art. 4 Staatsvertrag ueber den Rundfunk im vereinten Deutschland (Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag) vom 31.08.1991 (GVB1. 1991, S. 311) - zuletzt geaendert durch Achten Rundfunkaenderungsvertrag vom 08.10./15.10.2004 gueltig ab 01.04.2005 (GVB1. 2005, S. 64).
Mit freundlichen Gruessen
Norddeutscher Rundfunk
Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim:
Verwaltungsgericht Hannover
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
schrftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschaeftstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Klaeger, den Beklagten und den Steitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begruendung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der angefochtene Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefuegt werden.
Bitte richten Sie eine Klage gegen die zustaendige Landesrundfunkanstallt: Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg
Die Moeglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, ist durch die Aenderung des niedersaechsischen Ausfuehrungsgesetzes zur Verwaltunggerichtsordnung (Nds. GVB1. 2004, S.394) fuer alle Verfahren im Zeitraum 01. Januar 2005 bis 31.12.2009 entfallen.
Nun hat Karl die Moeglichkeit gerichtlich gegen den Bescheid vorzugehen, steht ja da. Nur wie? Karl hat kein Vordiplom in Jura, auch befinden sich in seinem Freundeskreis gerade mal kein Sozialanwalt. Einen Widerspruch kennt Karl, den gibt er dauernd beim Arbeitsamt ab. Aber eine Klage einreichen? Was soll Karl nun tun?
Ueberblick
----------
Karl erfaehrt in einer Arbeitsloseninitiative, dass fast alle Hartz Opfer da auch solche Bescheide erhalten haben. Daraufhin beschliesst man dort anzurufen. Eine Dame erklaert das 345 eben nicht Hartz ist, sondern 331. Die 14 Euro mehr sind Zuschläge nach § 24 Zweites Buchs des Sozialgesetzbuches. Das stimmt natuerlich nicht, hilft aber keinem, denn Karl merkt, Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer das selbe. Nun soll er als juristisch ungebildeter einen Antrag mit Unterlagen einreichen und alle Formalitaeten einhalten und natuelrich hat karl Angst, denn Gerichte mag Karl nicht. Auch weiss er, das er massive Probleme mit Einreichungen und Unterlagen bekommen wird, er ist ja kein Anwalt und kann sich keinen leiten. Einen Rechtshilfeschein bekommt Karl dafuer angeblich nicht, nach Auskunft VG Hannover.
Fazit
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Hier werden Hartz Empfaenger eingeschuechtert und ausserdem abgezogen. Erstmal hofft die GEZ darauf, dass viele die auf 1 Monat festgesetzte Frist Klage einzureichen nicht wahrnehmen. Was passiert dann, genau der Bescheid wird somit rechtskraeftig und die GEZ darf Rechnungen schicken. Ausserdem wird diew Gewaehrung verschleppt. War es frueher moeglich das vor Ort bei der Stadtverwaltung zu beantragen und 10 Minuten spaeter eine Befreiung zu haben, dauert das heute (siehe Mustermann Fall) ca. 2-3 Monate. Karl stellte fest, dass selbst ein eingeschraenkter Hartz-Empfaenger nun 2 Monate auf seinen Bescheid wartete. Dieser wurde sogar bewilligt. Welche Nachteile aus dieser Verschleppung entstehen wurde im Fall K.M. bereits geschildert, man verschenkt jeden Monat 5 Euro, denn die Telekom schaltet den Sozialtarif nicht nachtraeglich, so verzichtet man die Wartezeit auf diese einem zustehende Leistung. Auch wurde nach dem Verfahren zur Erlangung der Befreiung auch gleich das Recht des Widerspruchs veraendert. Ein Widerspruch in schriftlicher Form bei der GEZ ist gar nicht mehr moeglich. Einen falschen Bescheid kann man nur gerichtlich anfechten, diesen Schritt werden wohl viele Betroffene nicht gehen, was durchaus im Kalkuel der GEZ Leute ist. Die zwei Monate durchschnittlich die eine Bearbeitung dauert hilft nicht nur der Telekom, sondern auch der GEZ. Wurde diese doch ein wenig ueberrascht von der Schwaemme der Antraege. Diese wurden ja bisher von Stadtangestellten oder Beamten bearbeitet. Nun muss die GEZ das selber tun, was dabei raus kommt sehen wir. Auch scheinen die Leute da nicht gerade viel Zeit zu haben, zu wenig Personal fuer mehr Arbeit geht halt nicht wirklich. Die Stadtangestllten/beamten wurden nun frei fuer Hartz Bearbeitung oder aenliches. Somit hat auch die Stadt einen Vorteil. Nur Karl hat nur Nachteile. Aber das ist ja immer so denkt Karl. Und er hat Recht. Langsam und im Hintergrund wird jeden Tag das eine oder andere beschnitten. Vielfach wird dieses nicht bekannt und auch fehlt oft die Solidaritaet. So werden immer weiter Leistungen beschnitten, aber so das man schon den Generallanzeiger lesen muss um das alles mitzukriegen. So werden Tageseinrichtungen geschlossen, mir egal ich hab keine Kinder. Es werden Leute in 1 Euro Jobs gezwungen und Stellen dafuer abgebaut, ist auch kein Wunder wenn hochbezahlte Vorstaende Gesetze fuer kleine Leute machen.
Ganz nebenbei wird vielerorts abgebaut was das Zeug haellt. Die GEZ ist nur ein Beispiel davon, aber auch dieses nervt, stresst, benachteilgt und verarscht die Arbeitslosen in diesem Fall.
Was ich sagen moechte, Kuerzungen gibt es ueberall und man muss endlich begreifen, das es scheissegal ist ob man nun gerade betroffen ist. Alle sitzen und hoffen der Kelch geht an ihnen vorbei. Er wird nicht. Was interessiert den Arbeitslosen Studiengebuehren und was interessiert den Studenten die Probleme mit Hartz4. Was interessiert einen Angestellten oder Arbeiter, ob der Zeitarbeiter nebenan 5 Euro bekommt, ich bekomme ja noch 15 usw... Das ist das klare Ziel der Politik, wir kuerzen hier und da und schauen mal das wir jeden mal treffen und es auf Minderheiten auslassen. Denn diese koennen sich erfahrungsgemaess nicht so toll wehren. Ausserdem schafft der ganze Sozialkuerzungsmist dadurch so eine Verwirrung, dass eh keiner mehr durchblickt und resigniert.
Loesung
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Ich werde nun Klage beim VG Hannover einreichen. Was fuer Papiere man einreichen muss, wie so eine Klage gestellt werden kann, wo man Anwaellte herbekommt und Muster fuer die Klage werden wir erstellen und online verfuegbar machen. Da dieses eine Weile dauert koennen schon jetzt Betroffene ueber die Email-Adresse Kontakt aufnehmen.
Bitte
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Solltet ihr auch Bescheide dieser Art erhalten haben, euer Antrag abgelehnt usw schreibt mir bitte kurz eine Email. Wir sammeln diese Faelle anonym. Wir moechten uns nur einen Ueberblick verschaffen, in wie weit dies gaengige Praxis ist, wovon wir mittlerweile ausgehen. Sollten sich viele finden, werden wir Abgabetermine beim VG machen zum gemeinsamen Einreichens der Klagen. Allerdings ist auch dies schwer, da die Fristen bei jedem natuerlich untrerschiedlich sind. Wir sind fast alle selber betroffen, also sind wir keine Profis und haben leider auch kaum Infastruktur, wir koennen leider keine Telefonnummer anbieten derzeit und auch keinen festen Raum wo sich Betroffene beraten lassen koennen, wir werden aber sehen das wir dieses in die Arbeitsloseninitiativen integrieren koennen. Es waehre nett wenn dies auch in anderen Staedten passiert.
Kontakt
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freebse@swissinfo.org
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werde.
Ein Fall
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Karl Mustermann bekommt ALG2, d.h. 345 Euro im Westen oder eben 331 Euro im Osten. Karl wohnt im Westen, d.h. 345 Euro. Frueher ging Karl zu der zustaendigen Behoerde der Stadt und liess sich innerhalb von 10 Minuten (ohne Wartezeit) befreien, diese Befreiung galt dann fuer ein bzw. 2 Jahre. Mit diesem Schreiben ging er zur Telekom und bekam den Sozialtarif (5 Euro Gespraechsguthaben). Nun muss Karl aber eine beglaubigte Kopie seines ALG2 Bescheides einreichen bei der GEZ. Karl kopiert also seinen Bescheid, geht damit zur Stadtvertwaltung (Buergeramt) und diese beglaubigen diesen, soll heissen machen einen Stempel drauf. Daraufhin sendet Karl seinen nun beglaubigten Bescheid an die GEZ, Koeln. Natuerlich per Einschreiben, denn schliesslich zaehlt der Antrag erst mit Posteingang GEZ. Die Kosten fuer das Einschreiben muessen wohl in den Regelleitungen enthalten sein, denn Karl traegt diesen "Unkostenbeitrag" selber.
Nun wartet Karl auf positive Nachricht der GEZ, denn damit kann er auch endlich den Sozialtarif der Telekom beantragen. Nun laesst sich die GEZ erstmal Zeit. Inzwischen bekommt Karl Rechnungen fuer den befreiten Zeitraum. Diese ignoriert Karl, denn er wird ja soundso befreit. Karl ruft bei der GEZ an. Diese hat eine Service Nr. 01805, aber auch diese Telefoniererei bezahlt Karl aus den ueberaus uepigen Regeleistungen. Wuerde die GEZ in befreien koennte er dieses Gespraech von der Telekom bezahlen lassen (von den 5 Euro). Aber sie tun es ja nicht, also verzichtet Karl auf den Sozialtarif, denn die Telekom interessiert sein begleubigter Bescheid nicht, sie schalten den Sozialtarif erst wenn eine Befreiung der GEZ vorliegt. Natuerlich wird auch nicht nachtraeglich befreit, d.h. sollte Karl nun eine Befreiung erhalten heute, koennte er auch erst heute den Sozialtarif beantragen. Da die GEZ aber Karl erstmal gar nichts geschickt hat, hat er nun bereits 3 Monate Sozialtarif sausen lassen.
Nun hat Karl heute Post von der GEZ bekommen. Endlich denkt Mustermann und ist schon auf dem Weg zur Telekom, als er feststellen muss, er wurde gar nicht befreit. Sondern er soll bezahlen und ausserdem erhielt er folgendes Schreiben:
Norddeutscher Rundfunk
Gebuehreneinzugszentrale
Herrn
Karl Mustermann
Mustermannweg 1
10000 Musterstadt
Bescheid des Norddeutschen Rundfunks ueber Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkgebuehrenpflicht.
Ihr Antrag vom 24.08.2005 - eingegangen am 02.05.2005.
Teilnehmernummer XXX XXX XXX
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebuehrenpflicht lehnen wir ab.
Gruende:
Sie haben die Befreiung von der Rundfunkgebuehrenpflicht nach Paragraph 6 Abs. 1 Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag beantragt.
Alle Befreiungstatbestaende knuepfen an die in Paragraph 6 Abs. 1 im Einzelnen genannten sozialen Leistungen oder an das Vorliegen eines bestimmten Grades einer Behinderung an. Bei Vorliegen eines entsprechnden Bescheids oder bei Nachweis des RF-Merkzeichens im Schwerbehinderten gewaehrt die Landesrundfunkanstallt Gebuehrenbefreiung.
Die Unterlagen, die Sie beifuegten, weissen nicht nach, dass Sie die Voraussetzungen fuer eine Befreiung erfuellen.
Rechtsgrundlage fuer diese Entscheidung ist Art. 4 Staatsvertrag ueber den Rundfunk im vereinten Deutschland (Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag) vom 31.08.1991 (GVB1. 1991, S. 311) - zuletzt geaendert durch Achten Rundfunkaenderungsvertrag vom 08.10./15.10.2004 gueltig ab 01.04.2005 (GVB1. 2005, S. 64).
Mit freundlichen Gruessen
Norddeutscher Rundfunk
Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim:
Verwaltungsgericht Hannover
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
schrftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschaeftstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Klaeger, den Beklagten und den Steitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begruendung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der angefochtene Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefuegt werden.
Bitte richten Sie eine Klage gegen die zustaendige Landesrundfunkanstallt: Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg
Die Moeglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, ist durch die Aenderung des niedersaechsischen Ausfuehrungsgesetzes zur Verwaltunggerichtsordnung (Nds. GVB1. 2004, S.394) fuer alle Verfahren im Zeitraum 01. Januar 2005 bis 31.12.2009 entfallen.
Nun hat Karl die Moeglichkeit gerichtlich gegen den Bescheid vorzugehen, steht ja da. Nur wie? Karl hat kein Vordiplom in Jura, auch befinden sich in seinem Freundeskreis gerade mal kein Sozialanwalt. Einen Widerspruch kennt Karl, den gibt er dauernd beim Arbeitsamt ab. Aber eine Klage einreichen? Was soll Karl nun tun?
Ueberblick
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Karl erfaehrt in einer Arbeitsloseninitiative, dass fast alle Hartz Opfer da auch solche Bescheide erhalten haben. Daraufhin beschliesst man dort anzurufen. Eine Dame erklaert das 345 eben nicht Hartz ist, sondern 331. Die 14 Euro mehr sind Zuschläge nach § 24 Zweites Buchs des Sozialgesetzbuches. Das stimmt natuerlich nicht, hilft aber keinem, denn Karl merkt, Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer das selbe. Nun soll er als juristisch ungebildeter einen Antrag mit Unterlagen einreichen und alle Formalitaeten einhalten und natuelrich hat karl Angst, denn Gerichte mag Karl nicht. Auch weiss er, das er massive Probleme mit Einreichungen und Unterlagen bekommen wird, er ist ja kein Anwalt und kann sich keinen leiten. Einen Rechtshilfeschein bekommt Karl dafuer angeblich nicht, nach Auskunft VG Hannover.
Fazit
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Hier werden Hartz Empfaenger eingeschuechtert und ausserdem abgezogen. Erstmal hofft die GEZ darauf, dass viele die auf 1 Monat festgesetzte Frist Klage einzureichen nicht wahrnehmen. Was passiert dann, genau der Bescheid wird somit rechtskraeftig und die GEZ darf Rechnungen schicken. Ausserdem wird diew Gewaehrung verschleppt. War es frueher moeglich das vor Ort bei der Stadtverwaltung zu beantragen und 10 Minuten spaeter eine Befreiung zu haben, dauert das heute (siehe Mustermann Fall) ca. 2-3 Monate. Karl stellte fest, dass selbst ein eingeschraenkter Hartz-Empfaenger nun 2 Monate auf seinen Bescheid wartete. Dieser wurde sogar bewilligt. Welche Nachteile aus dieser Verschleppung entstehen wurde im Fall K.M. bereits geschildert, man verschenkt jeden Monat 5 Euro, denn die Telekom schaltet den Sozialtarif nicht nachtraeglich, so verzichtet man die Wartezeit auf diese einem zustehende Leistung. Auch wurde nach dem Verfahren zur Erlangung der Befreiung auch gleich das Recht des Widerspruchs veraendert. Ein Widerspruch in schriftlicher Form bei der GEZ ist gar nicht mehr moeglich. Einen falschen Bescheid kann man nur gerichtlich anfechten, diesen Schritt werden wohl viele Betroffene nicht gehen, was durchaus im Kalkuel der GEZ Leute ist. Die zwei Monate durchschnittlich die eine Bearbeitung dauert hilft nicht nur der Telekom, sondern auch der GEZ. Wurde diese doch ein wenig ueberrascht von der Schwaemme der Antraege. Diese wurden ja bisher von Stadtangestellten oder Beamten bearbeitet. Nun muss die GEZ das selber tun, was dabei raus kommt sehen wir. Auch scheinen die Leute da nicht gerade viel Zeit zu haben, zu wenig Personal fuer mehr Arbeit geht halt nicht wirklich. Die Stadtangestllten/beamten wurden nun frei fuer Hartz Bearbeitung oder aenliches. Somit hat auch die Stadt einen Vorteil. Nur Karl hat nur Nachteile. Aber das ist ja immer so denkt Karl. Und er hat Recht. Langsam und im Hintergrund wird jeden Tag das eine oder andere beschnitten. Vielfach wird dieses nicht bekannt und auch fehlt oft die Solidaritaet. So werden immer weiter Leistungen beschnitten, aber so das man schon den Generallanzeiger lesen muss um das alles mitzukriegen. So werden Tageseinrichtungen geschlossen, mir egal ich hab keine Kinder. Es werden Leute in 1 Euro Jobs gezwungen und Stellen dafuer abgebaut, ist auch kein Wunder wenn hochbezahlte Vorstaende Gesetze fuer kleine Leute machen.
Ganz nebenbei wird vielerorts abgebaut was das Zeug haellt. Die GEZ ist nur ein Beispiel davon, aber auch dieses nervt, stresst, benachteilgt und verarscht die Arbeitslosen in diesem Fall.
Was ich sagen moechte, Kuerzungen gibt es ueberall und man muss endlich begreifen, das es scheissegal ist ob man nun gerade betroffen ist. Alle sitzen und hoffen der Kelch geht an ihnen vorbei. Er wird nicht. Was interessiert den Arbeitslosen Studiengebuehren und was interessiert den Studenten die Probleme mit Hartz4. Was interessiert einen Angestellten oder Arbeiter, ob der Zeitarbeiter nebenan 5 Euro bekommt, ich bekomme ja noch 15 usw... Das ist das klare Ziel der Politik, wir kuerzen hier und da und schauen mal das wir jeden mal treffen und es auf Minderheiten auslassen. Denn diese koennen sich erfahrungsgemaess nicht so toll wehren. Ausserdem schafft der ganze Sozialkuerzungsmist dadurch so eine Verwirrung, dass eh keiner mehr durchblickt und resigniert.
Loesung
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Ich werde nun Klage beim VG Hannover einreichen. Was fuer Papiere man einreichen muss, wie so eine Klage gestellt werden kann, wo man Anwaellte herbekommt und Muster fuer die Klage werden wir erstellen und online verfuegbar machen. Da dieses eine Weile dauert koennen schon jetzt Betroffene ueber die Email-Adresse Kontakt aufnehmen.
Bitte
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Solltet ihr auch Bescheide dieser Art erhalten haben, euer Antrag abgelehnt usw schreibt mir bitte kurz eine Email. Wir sammeln diese Faelle anonym. Wir moechten uns nur einen Ueberblick verschaffen, in wie weit dies gaengige Praxis ist, wovon wir mittlerweile ausgehen. Sollten sich viele finden, werden wir Abgabetermine beim VG machen zum gemeinsamen Einreichens der Klagen. Allerdings ist auch dies schwer, da die Fristen bei jedem natuerlich untrerschiedlich sind. Wir sind fast alle selber betroffen, also sind wir keine Profis und haben leider auch kaum Infastruktur, wir koennen leider keine Telefonnummer anbieten derzeit und auch keinen festen Raum wo sich Betroffene beraten lassen koennen, wir werden aber sehen das wir dieses in die Arbeitsloseninitiativen integrieren koennen. Es waehre nett wenn dies auch in anderen Staedten passiert.
Kontakt
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freebse@swissinfo.org
Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der
Public Domain
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Dafür aber Schleichwerbung bei ARD und ZDF
Beispiele: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65029
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=388
http://www.welt.de/data/2005/07/14/745303.html
Offiziell geht man da natürlich hart vor gegen....
telefon
Die 01805 Nr. ist dauerhaft besetzt, da kann man gar nichts regeln, wenn ich nicht so schlau waere und ueber 10x vermitteln direkt in Koeln angerufen haette, haette ich bis jetzt noch keine Antwort, auch wenn diese nur daemlich war s.o.
01805-791020
kann jeder gewrne mal probieren... Dauerbesetzt
Verwaltungsrecht für Anfänger
"Ich werde nun Klage beim VG Hannover einreichen. Was fuer Papiere man einreichen muss, wie so eine Klage gestellt werden kann, wo man Anwaellte herbekommt und Muster fuer die Klage werden wir erstellen und online verfuegbar machen."
So. Genau. Der Satz:
"Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim:
Verwaltungsgericht Hannover
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
schrftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschaeftstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Klaeger, den Beklagten und den Steitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begruendung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der angefochtene Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefuegt werden.
Bitte richten Sie eine Klage gegen die zustaendige Landesrundfunkanstallt: Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg"
sagt genau das aus. Warum ein Widerspruch nicht beim NDR direkt gestellt werden kann steht auch in dem Schreiben:
"Die Moeglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, ist durch die Aenderung des niedersaechsischen Ausfuehrungsgesetzes zur Verwaltunggerichtsordnung (Nds. GVB1. 2004, S.394) fuer alle Verfahren im Zeitraum 01. Januar 2005 bis 31.12.2009 entfallen."
Warum habe ich nicht gefunden. Sehr merkwürdig. Aber egal, dann halt direkt. Wie schon geschrieben Kläger/in, Beklate/r und Streitgegenstand (Nichtfreistellung der Rundfunkgebühren) und einen bestimmten Antrag (hier also Antrag auf Befreiung der R.f.-gebühren gem. Paragraph 6 Abs. 1 Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag ) sind anzugeben.
Wenn Du ALG II bekommst hast Du Anrecht auf eine kostenfreie Beratung bei einem Juristen. Die oder Der sitzt beim Bezirksamt, bzw. beim Rathaus / Bürger/innenamt Deines Wohnsitzes. Rechtsberatung heisst das. Das würde ich gleichzeitig machen, Du hast nur 4 Wochen ab Eingang(Poststempel oder anderer Eingangsvermerk) Zeit dies zu tun. (Das sind die 4 Wochen die gegen einen öffentlichen, nichtbegünstigenden Bescheid Einspruch eingelegt werden kann. Wenn der/ die Jurist/in etwas anderes sagt kannst Du das immernoch zurückziehen. Die Klageeinreichung hat dann aufschiebende Wirkung, d.h. dass nachher ab Bescheid befreit werden muss. Vieleicht sogar Telekom, da bin ich aber nicht sicher.
Oder: Du "verkaufst" ;) den Mistfernseher, samt Radio und Radiowecker etc. und meldest Dich ab. Ganz. Und tschüss GEZ. Schliesslich hast Du so wenig Geld zu Verfügung, dass sich ein Verkauf sogar begründen lässt... Und Telekom, naja, mit Vorwahlnummern geht es ja auch. Und wenn Du die GEZ sparst kannst Du fast den ganzen Monat kostenlos telefonieren.
Viel Glück
sEven
GEZ ignorieren!!!
V.a. im Studentenwohnheim machten aufdringliche Herren Hausbesuche (oft blieb es beim Versuch...). In unserer WG wimmelten wir diese Kasperköppe immer gegenseitig ab.
NIEMAND MUSS SO JEMAND IN DIE WOHNUNG LASSEN!
Wenn Post kommt, diese einfach ignorieren!
Noch 2-3 mal kommt ein Erinnerungsschreiben, dann ist erstmal Ruhe...
GEZahlt wird nicht!
Kommen Rechnungen, werden diese ungelesen in den Papierkorb wandern.
Wenn die meinen, dass man keinen Widerspruch einlegen kann, tut man es trotzdem. Kommen dann Rechnungen, verfährt man mit ihnen wie oben.
Kommt dann der Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht, wird dagegen Widerspruch eingelegt. Dann kommt es automatisch zum Verfahren und man muss sich auch keinen Anwalt leisten. In diesem Falle dürfte der Geschädigte (also Karl M.) vor Gericht recht bekommen.
Anleitung zum Lügen
* Ich brauche eine GEZ-Befreiung für den Telekom-Sozialtarif
* Eine GEZ-Befreiung setzt voraus, dass ich GEZ-pflichtig bin, dh. zumindest ein Radio oder einen Fernseher besitze.
* Wenn ich also weder Radio noch Fernseher besitze, kann ich mich nicht von der GEZ befreien lassen. Und somit auch keinen Telekom-Sozialtarif beziehen.
Wenn ich den Sozialtarif trotzdem möchte, muss ich also lügen und sagen, ich hätte zumindest ein Radio.
Die Telekom macht es sich hier sehr einfach, auch wenn man ihr zugute halten muss, dass der Sozialtarif eine freiwillige Leistung ist und es keine Verpflichtung gibt, ihn anzubieten. Ist halt kein staatliches Unternehmen mehr. Andere private Anbieter leisten sich einen Sozialtarif jedoch gar nicht erst.
GEZ abschalten!
GEZ und Anwälte
Beim Besuch des angeblich Gezfahnders
Denkt dran: ab 2007 sind auch die PCs dran!
GEZ gehört abgeschafft....
Linktipp
http://www.gez-abschaffen.de/
Sieht obskur aus, ist aber soweit ich gesehen hab, ganz gut.
Rückerstattung des Soziatarifs
Nach einem Beschwerdebrief einer ALG II-Empfängerin an den Vorstandsvorsitzenden der Telekom, Ricke, hat diese ihren verloren geglaubten Sozialtarif erstattet bekommen.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
NDR hat Recht — Karla
@ Karla - Lesen hilft. — Kater Karlo
letzendlich wird — watergate
unvorstellbar — Karla
@Karla: ANTWORT — freebse
Ganz so ist es nicht... — Babsi
nee wieso — helmut
"Dave" soll mal... — eXharZie
karl soll einfach arbeiten gehen ... — Dave
Konten bei der Postbank — N.N.
@ freebse — Mein Name
staatlich kontraproduktiv — sichDummGucker