Solidarität mit Marco und Carsten

lesender arbeiter 10.10.2005 01:54
Ca. 75 Menschen nahmen am Sonntagnachmittag an einer Kundgebung vor der JVA-Halle teil.

Damit solltd die Solidarität mit Marco Heinrichs und Carsten Schulze ausgedrückt werden, die dort seit Monaten in Beugehaft sitzen, weil sie sich weigern gegen ihre GenossInnen auszusagen.


Auf der Kundgebung wurde durch Redebeiträge, Grußadressen und musikalischen Einlagen der unterschiedlichsten Art den Gefangenen vermittelt, dass sie nicht vergessen sind.
Die Kundgebung ist Teil einer zunehmend intensiver werden Solidaritätsarbeit, die zu dem Magdeburger Verfahren gemacht wird.
Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit von GenossInnen war beim letzten Prozesstermin der grüne Bundestagsabgeordnete Ströbele anwesend. Hinterher hat er in einer Pressekonferenz die Verfahrensverschleppung gerügt. Die einzelnen Prozesstage sind teilweise nur 5 Minuten wie beim letzten Mal und sind nur noch in Abständen von 4 Wochen, damit die Beugehäftlinge, die maximal Haftdauer von 6 Monaten absitzen müssen.


Hier der Solidaritätsaufruf zu dem Verfahren:


Solidaritätsaufruf
28. September 2005


Vor dem Oberlandesgericht in Naumburg findet derzeit ein Revisionsprozess gegen den Magdeburger Antifaschisten Daniel W. statt. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Mitgliedern des „Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“, Brandanschläge unter anderem auf das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt und ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei verübt zu haben.

Bereits im Jahr 2003 war die Bundesanwaltschaft mit ihrem Konstrukt der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ nach Paragraf 129a gescheitert. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg musste Carsten S., den damaligen Mitangeklagten von Daniel W., freisprechen. Ein weiterer Angeklagter, Marco H., wurde in einem Revisionsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Beide Antifaschisten sitzen jedoch bereits seit mehreren Monaten in Beugehaft, da sie sich weigern, im jetzigen Prozess gegen Daniel W. auszusagen. Zudem wurden insgesamt 14 Freunde, Freundinnen und Verwandte des Angeklagten mit Beugehaft bedroht, sollten sie ihr Recht auf Aussageverweigerung wahrnehmen.

Schon die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten mit demokratischer Rechtsstaatlichkeit rein gar nichts zu tun. So erpressten die ermittelnden Beamten die Aussage eines Antifaschisten, indem sie im drohten, ihn in Fesseln seinem schwer herzkranken Großvater vorzuführen und diesem von seiner Homosexualität zu berichten.

In dem derzeit stattfindenden Revisionsprozess gegen Daniel W., wirken zudem zwei Richter mit, die auch schon in den früheren Prozessen tätig waren. Dies ist für uns nicht hinnehmbar.

Wir, die Unterzeichnenden, teilen die Auffassung der linken Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe, dass in diesem Prozess „selbst Mindeststandards von Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten werden“. Hier sollen antifaschistische Jugendliche kriminalisiert und mit hohen Haftstrafen belegt werde, deren angebliche „terroristische Taten“ sich einzig auf leichte Sachbeschädigung beschränken.

Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Revisionsprozesses fordern wir

* die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Mindeststandards
* die Zulassung neutraler Gutachter und Beobachter
* die Unterbindung der staatsanwaltschaftlichen Beeinflussung von Zeugen
* die Abschaffung der Beugehaft

und nicht zuletzt natürlich die Freiheit von Marco H., Carsten S. und Daniel W.!



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Ergänzungen

Gerücht?

scheiß Gerüchte 11.10.2005 - 00:24
Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, dass die Soligruppe auf der letzten Kundgebung in Halle geschlossen mit einem „Antizionistische Aktion“ Shirt aufgelaufen ist? Ich weiß, dass das nicht unbedingt der richtige Ort ist, aber mir liegt diese Frage schon länger auf dem Herzen und sie konnte bis jetzt nie richtig geklärt werden, ist aber für meine politische Einschätzung enorm wichtig.