Staatsschutz ermittelt gegen Menschenrechtler

Human Rights Observer 07.10.2005 12:59 Themen: Medien Repression
Nürnberg, 06. 10. 2005. Die Staatsschutz-Abteilung der Nürnberger Kriminalpolizei startete – ohne Konkretisierung des Vorwurfs – ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Chefredakteure von „Human Rights Observer“ wegen angeblicher „Übler Nachrede“. Anlass ist ein Flugblatt, in dem auf Menschenrechtsverletzungen in Nürnberg hingewiesen wird.
Dieses Flugblatt wurde am 25. 09. 2005 während der Festlichkeiten zur Verleihung des „Nürnberger-Menschenrechtspreises“ verteilt.
25. 09. 2005, Verleihung des „Menschenrechts-Preises“:
Alleine schon das anfängliche Verhalten der Polizeibeamten vor Ort spricht für sich. So versuchte die Polizei gleich nach einer Personenkontrolle zu verhindern, dass Flugblätter an die Teilnehmer der Festivitäten im Opernhaus verteilt wurden. Zunächst schaffte die Polizei dazu einen mehrere hundert Meter umfassenden „Sicherheitssektor“, der sich sogar bis auf die andere Seite einer vierspurigen Hauptverkehrstrasse Nürnbergs erstreckte! Obwohl es keinerlei Demonstrationen oder ähnliches gab; lediglich ein paar Passanten und Pressevertreter standen herum. Einem Mitarbeiter unserer Redaktion wurde – unter Androhung eines Platzverweises und der Ingewahrsamnahme - das Filmen des Opernhauses auf weitere Entfernung verboten, weil er noch keinen Presseausweis hat! Obwohl dieses Recht jedem zusteht - besonders bei der Verleihung eines „Menschenrechts-Preises“! Einem Mitglied des Vorstandes der Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. wurde das Gleiche angedroht, wenn noch weiterhin Flugblätter verteilt würden. Erst als etwas später ein weiterer Mitarbeiter unserer Redaktion, der einen Presseausweis besitzt, erschien, wurde der „Sicherheitssektor“ auf ca. 20 Meter vor dem Eingang des Opernhauses verringert und das Verteilen von Flugblättern wieder zugelassen.
Soviel zu Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit!!!

Das Ermittlungsverfahren:
Was in dem Flugblatt, in dem ein Todesfall in der Polizeiwache und eine Verhaftung mit Verletzungen dokumentiert ist, genau Stein des Anstoßes für das Ermittlungsverfahren war, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden, da in der Vorladung der Kriminalpolizei das Feld „Bemerkungen/Konkretisierungen“ komplett leer ist!
Aus dokumentarischen Zwecken veröffentlichen wir hier nochmals den Text und die Bilder des Flugblattes, sowie die Presseerklärung der Polizei zu den Fällen.

Die Presseerklärung der Polizei:

(1108) Todesfall in Ausnüchterungszelle
Am 26.07.2005, gegen 16.00 Uhr, wurde eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-West zu einem Männerwohnheim im Stadtteil Nürnberg-Gostenhof gerufen. Wie sich herausstellte, hatte sich ein 68-jähriger Rentner, der sichtlich stark unter Alkoholeinwirkung stand, mit den Scherben einer zerbrochenen Bierflasche in die Hand geschnitten. Die Polizeibeamten veranlassten seine Einlieferung in ein Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wurde.
Etwa zwei Stunden später, nach der Wundversorgung, informierten die Ärzte die Polizei erneut, damit der betrunkene 68-Jährige in Schutzgewahrsam genommen werde. Transport- und Haftfähigkeit wurden ihm attestiert.
Nach seiner Einlieferung in die Ausnüchterungszelle bei der Polizeiinspektion Nürnberg-West wurden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Bei der Kontrolle um 19.22 Uhr wurde festgestellt, dass der Mann reglos auf der Liege lag. Ein in der Dienststelle anwesender Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes konnte nur noch den Tod des Rentners feststellen.
Am Vormittag des 27.07.2005 wurde die Leiche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert. Dabei stellte sich heraus, dass der 68-Jährige an einem langsam eintretenden Blutungsschock verstorben ist. Ursächlich hierfür war ein Steißbeinbruch mit Gefäßverletzung. Die lang anhaltenden Einblutungen ließen schließlich den Kreislauf zusammenbrechen, was zum Blutungsschock führte.
Außer der Schnittverletzung am Daumen konnten keine äußeren Verletzungen festgestellt werden.
Weder den eingesetzten Polizeibeamten gegenüber noch bei der ärztlichen Versorgung seiner Handverletzung klagte der Mann über Schmerzen wegen seiner Knochenbrüche. Die konkrete Frage nach weiteren Verletzungen verneinte er.
Bisher ist noch nicht bekannt, bei welchem Ereignis die Knochenbrüche entstanden. Eventuell stürzte der 68-Jährige aufgrund seiner Trunkenheit, wobei auch die Bierflasche zerbrochen sein kann. Diesbezügliche Ermittlungen dauern an. Für ein Fremdverschulden haben sich bisher keinerlei Anhaltspunkte ergeben.

Der Text des Flugblattes (ohne Überschriften, siehe Bilder), wegen dessen jetzt ermittelt wird:

Am 26. Juli 2005 kam ein 68-jähriger Rentner im „Schutzgewahrsam“ in der PI Nürnberg-West ums Leben. Nachdem er gegen 16.00 Uhr wegen einer Schnittverletzung an der Hand von Polizeibeamten der PI Nürnberg-West zunächst ins Krankenhaus gebracht wurde, bestätigten die Ärzte ihm „Transport- und Haftfähigkeit“. Soweit die Presseerklärung der Polizei dazu – nicht einmal eineinhalb Stunden später war der 68-jährige Rentner nicht mehr am Leben! Am nächsten Vormittag wurde die Leiche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dann obduziert. „Dabei stellte sich heraus, dass der 68-Jährige an einem langsam eintretenden Blutungsschock verstorben ist. Ursächlich hierfür war ein Steißbeinbruch mit Gefäßverletzung. Die lang anhaltenden Einblutungen ließen schließlich den Kreislauf zusammenbrechen, was zum Blutungsschock führte.“, heißt es in der Presseerklärung weiter. Allerdings „ist noch nicht bekannt, bei welchem Ereignis die Knochenbrüche entstanden. Eventuell stürzte der 68-Jährige aufgrund seiner Trunkenheit“. Aus Sicht der Polizei gebe es „für ein Fremdverschulden (…) bisher keinerlei Anhaltspunkte“.

Am 27. Juli 2005 wurde dann die Epilepsie-kranke Obdachlose Laura G. (Name v. d. Redaktion geändert) brutal verhaftet. Laut Angaben von Laura G. wurde die Polizei nach einem Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten gerufen. Dieser behauptete, dass Laura G. suizidgefährdet sei. Als Polizeibeamte der PI Nürnberg-West Laura G. dann in Gostenhof fanden (sie war weder verletzt, noch deutete irgendetwas auf einen Suizid hin) „überwältigten“ mindestens vier männliche Beamte die am Boden liegende, epilepsiekranke, zierliche Frau. Sie gingen dabei dermaßen brutal vor, dass noch eine Woche später deutliche Verletzungen zu erkennen waren (u.a. erhebliche Blutergüsse an Beinen und Knien, Abschürfungen an den Armen, Hand- und Fußgelenken, Prellungen an Rücken und Schulter). Bei Laura G. bestand die Gefahr, dass sie einen Epileptischen Schock erleidet, an dessen Folgen sie ebenfalls hätte versterben können – auf diese Gefahr wurden die Polizeibeamten von anwesenden Personen deutlich hingewiesen. Zudem sollen ihr die Handschellen erst in der Psychiatrie in Engelthal also nach über fünf Stunden und erst nach Aufforderung eines dortigen Pflegers abgenommen worden sein!
Die Geschehnisse auf der PI Nürnberg-West lassen es einem nahe liegend erscheinen, dass hier mutwillig zumindest aber grob fahrlässig gegen (lebens-) wichtige Sorgfaltspflichten seitens der Polizeibeamten verstoßen wurde. Dass erst ein 68-jähriger, angetrunkener, verletzter Rentner an einem Blutungsschock infolge eines Steißbeinbruches auf besagter Polizeiwache verstirbt und dann eine epilepsiekranke, zierliche, obdachlose Frau auf unnötig brutale Art und Weise überwältigt wird, spricht nicht gerade für ein behutsames Vorgehen der Beamten gegenüber älteren und behinderten Mitmenschen. Bei Laura G. bestand zudem die Gefahr, dass sie einen Epileptischen Schock erleidet, an dessen Folgen sie ebenfalls hätte versterben können! Dass gerade in der „Stadt der Menschenrechte“ Polizeibeamte ein solches Verhalten an den Tag legen ist nicht hinzunehmen und skandalös. Besonders Beamte der PI Nürnberg-West sind hier auch schon in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen. Deshalb sollten nun unmittelbar Konsequenzen gezogen werden und zwar sowohl behördeninterne als auch gerichtliche. Aufgrund der nunmehr über Jahre immer wiederkehrenden Beschwerden über Beamte der PI Nürnberg-West (besonders was Obdachlose, Ausländer, Behinderte, „Soziale Problemfälle“ u.ä. betrifft), behält sich die Forschungsstelle für Menschenrechte e. V. vor, die PI Nürnberg-West in unsere Liste der „Beobachtungsfälle“ aufzunehmen und gegebenen Falls selbst juristische Schritte einzuleiten. Auch fordert die Forschungsstelle für Menschenrechte e. V. den Nürnberger Stadtrat auf sich eingehend mit der Problematik zu beschäftigen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Polizeibeamte so verhalten und Journalisten, die darüber berichten, mit Strafverfolgung rechnen müssen. Zunächst wird der Betroffene Journalist Akteneinsicht beantragen und mit anwaltschaftlicher Unterstützung prüfen welche Rechtlichen Schritte nun angebracht sind. Solange die Akten jedoch nicht vorliegen, können wir uns – aus verständlichen Gründen – nicht näher zu den Ermittlungen äußern.

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Ergänzungen

wegen der Behinderung der Berichterstattung

eaaak! 07.10.2005 - 19:41
Hin und wieder kann es ganz nützlich sein, dass man ein Exemplar des Presserechts des jeweiligen Landes mit sich führt. Das kann man dann den Bullen notfalls unter die Nase halten, sollten sich Polizisten dazu ermutigt fühlen freie Berichterstattung zu verhindern. Irgendwo im Strafgesetzbuch stehen auch die Konsequenzen, die ein Missbrauch von Polizeibefugnissen haben kann.

Texte zum Presserecht gibts hier:
 http://www.presserecht.de/gesetze.html

Dabei aber immer beachten: Wenn es ärger gibt, nie allein mit der Einsatzleitung oder so rumstreiten, da kanns schnell passieren, dass man eingecasht wird. Immer Zeugen (möglichst viele) dabeihaben. Und nach dem Namen und der Nummer des Polizisten fragen, der euch belästigt.
vier bis fünf Personen sind nicht so leicht grundlos zu verhaften wie eine einzige, schon weil da eine Zweimannstreife normalerweise nicht mehr dazu ausreicht.

So kommt ihr zwar nicht zu Bildern von nichtöffentlichem Gebiet wie in Gebäudeinneren oder in abgesperrten Plätzen (weil da die Polizei dummerweise oft das Hausrecht ausüben darf), aber von öffentlich zugänglichen Bereichen könnt ihr so in den meisten Fällen berichten.

Solltet ihr dagegen sehen, dass ein Reporter ungerechtfertigterweise von den Bullen belästigt wird:
hingehen! Lasst den nicht alleine dastehen! Bietet euch dem Reporter als Zeuge an. Und helft ihm notfalls bei einer sachlichen Argumentation.


Zum Presseausweis:
Es ist NICHT notwendig einen Presseausweis zu besitzen um Journalist zu sein. Das ist explizit so im Gesetz gergelt.
Dummerweise ist es aber so, dass die Einsatzleitung oft nur bestimmte Journalisten mit Akreditierung in die abgesperrten Bereiche rein lässt. Und akreditieren kann man sich da nur, wenn man für eine der "etablierten" Zeitungen oder für einen "etablierten" Sender schreibt/berichtet...

Presseerklärung

Jugendselbsthilfe Nürnberg 12.03.2006 - 16:32
Absender:
Infodienst Jugendselbsthilfe Nürnberg

Nürnberg, den 11. März 2006

Betreff:
Presseinfo Prozess gegen 2 Nürnberger Menschenrechtsgruppen um Polizeiskandal
Meinungs - und Informationsfreiheit in Bayern am Pranger

Prozessauftakt Mitte März. Genaue Infos: Tel:0911-266786

Mit Bitte um Veröffentlichung:
Prozess gegen eine Nürnberger Menschenrechtsgruppe und die Jugendselbsthilfe Nürnberg um einen Polizeiskandal
Meinungs- und Informationsfreiheit am Pranger

Seit vielen Jahren setzt sich die sich Jugendselbsthilfe aus Nürnberg (das sich “Stadt der Menschenrechte” nennt, auch überregional für die Rechte von Kindern, Jugendlichen und alten Leuten ein. Die kleine politisch und sozial aktive Gruppe hilft Menschen, die aus staatlichen und anderen Einrichtungen flüchten und schafft Öffentlichkeit, wenn Behörden unkorrekt arbeiten.

Mitte März 2006 findet in Nürnberg ein Prozess gegen ein Mitglied der Jugendselbsthilfe sowie ein Vorstandsmitglied der Forschungsstelle für Menschenrechte Nürnberg, e.V. statt. Diese hätten Polizisten „übel nachgeredet“, wie sie über den Polizeieinsatz gegen die Epileptikerin Johanna S. in den Räumen der Jugendselbsthilfe berichtet hätten: „Johanna S. Sei dort wahrheitswidrig „übelst zugerichtet” worden. Doch es existieren Fotos, Aussagen und Interviews, die den ganzen Ablauf dokumentieren.

Der Jugendselbsthilfe wird zudem noch eine "in eine Frage gekleidete Behauptung" bezüglich möglicher skandalöser Verhörmethoden des Polizeibeamten Gerhard B. aus Nürnberg vorgeworfen. Hintergrund ist der Bericht eines Jugendlichen, der behauptet, aus dem Gefängnis frei gelassen worden zu sein, nachdem er negative/falsche Aussagen gegen die Jugendselbsthilfe getätigt habe. Die kriminalisierte Frage befindet sich auf einem Entwurf eines offenen Briefes an Herrn Dr. Günter Beckstein, der nach Berichten betroffener Jugendlicher bezüglich 16 Heim-und Jugendamtskandalen öffentlich befragt wurde, ob die Berichte der Jugendlichen den Tatsachen entsprechen.

Es gibt zu diesen Fragen auch keinerlei sichtbare Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, obwohl diese unseres Wissens verpflichtet ist, umgehende Ermittlungen anzustellen, sobald sie von möglichen Polizei, Heim-und Jugendamtskandalen Kenntnis erhält.

Es handelt sich hier nach dem Empfinden der Jugendselbsthilfeum ein politisches Verfahren mit der Tendenz

1.die Jugendselbsthilfe und andere kritische Gruppen in Bayern/Deutschland mundtot zu machen oder zumindest daran zu hindern, über die Skandale zu berichten, die sich bei bayerischen Behörden, Jugend- und Sozialämtern und in anderen staatlichen Einrichtungen abspielen.

2. mit diesem Prozeß exemplarisch zu versuchen,keine Fragen über eventuelle institutionelle Misshandlungen mehr an die Regierung/Staatskanzlei/ an Herrn Beckstein zuzulassen, die sich auf Beschwer-den und Berichte Betroffener von Polizeieinsätzen, oder auf bayerische und deutschen Heime, Jugendämter, Gefängnisse und Psychiatrien beziehen.

Schon im April 2005 nahm man der Jugendselbsthilfe sämtliche angekauften und gespendeten Fahrräder mit dem Vorwurf des "gewerbsmässigen Fahrraddiebstahls" weg. Die Vorwürfe sind durch nichts haltbar. Es ist stadtbekannt, dass die Jugendselbsthilfe viele Fahrräder geschenkt bekommt,günstig aufkauft und wieder verkauft. Die Beweislage ist so dürftig, dass nach 1 Jahr noch immer kein Hauptverfahren eröffnet wurde!

3. mit diesen Sanktionen zu versuchen, die Aktiven sowie in die Jugendselbsthilfe Flüchtende zu treffen, in Mißkredit zu bringen und über die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlage die sozialpolitische Arbeit der Jugendselbsthilfe zu behindern oder zu zerstören. So hatte sich auch ein Ju-gendselbsthilfemitglied von dem CSU-Mitglied und Landtagsabgeordneten Herrn Herman Imhoff, seiner-zeit telefonisch anhören müssen: "...wenn ich könnte, ich würde Ihre Gruppe aus der Stadt vertreiben!..."
-
Insgesamt belaufen sich die Strafbefehle auf 10 600 Euro!

Ein weiterer politischer Hintergrund ist, daß durch das unkonventionelle Engagement der Jugend-selbsthilfe viele Jugendliche selbst Tendenzen einer Kriminalitätsgefährdung abbauen konnten. Nunmehr befürchten nach Einschätzung der Jugendselbsthilfe die Nürnberger Behörden offen-sichtlich, dass sie die Kontrolle über bestimmte Jugendliche verlieren könnten, die sich nicht in pädagogische Einrichtungen integrieren lassen. Unter diesem Gesichtspunkt darf natürlich auch nicht vergessen werden, dass jedes einzelne nicht mehr integrierbare Heimkind bis zu 400 Euro Verlust täglich für die jenigen bedeutet, die an diesen Kindern verdienen.

Ganz andere Summen stehen aber auf dem Spiel, wenn immer wieder Jugendliche aus überteuren (nicht selten gescheiterten und haarsträubenden) „erlebnispädagogischen Massnahmen“ im Ausland in die Jugendselbsthilfe flüchten und über ihre Behandlung dort berichten.

Es hatte auch schon mehrere Todesfälle gegeben, zum Beispiel als sich ein 14-jähriges Mädchen, das auf der Flucht vor dem Heim war, sich aus dem Fenster der Nürnberger Gugelstrasse stürzte, als ein Polizei ihr Wohnungtsversteck eindrang, um sie festzunehmen / wieder ins Heim zurück zu bringen.

Weiterhin stürzte sich letztes Jahr in Fürth ein elf-jähriger Junge zu Tode, der wegen einer schlechten Zensur eine harte Bestrafung befürchtete.

In Griechenland war ein 15 jähriger Junge an einem Mord beteiligt, nachdem man ihn aus Nürnberg in eine Auslandsmass-nahme verschickt hatte und er dadurch seinen einzigen sozialen Halt zur Jugendselbsthilfe verloren hatte.

Es gibt kein Vergessen auch im Fall des 14-jährigen Jerome L., bei dem man in der Intensivstation Müchen seinen Leistendeckel komplett zertrümmert/verschwunden vorfand. Alle drei jüngeren Geschwister sind noch immer im Heimzusammenhang. Die Eltern haben Kontaktverbot, können sie nicht beschützen.

Gern schicken wir Interessierten mehr Informationen über weitere Fälle und Details sowie eine umfassende Dokumentation zu. Wir bitten um Veröffentlichung und Beobachtung dieses wichtigen Prozesses. Wir stehen Ihnen auch gerne für Interviews zur Verfügung.

HILFE! BITTE

-besuchen Sie den Prozess, und schreiben darüber in Ihrer Zeitung
-schicken Sie Protestschreiben per e-mail an uns, die wir an das Gericht weiter leiten, oder fordern Sie von uns die e-mail Anschrift des Gerichts an
-vervielfältigen und geben Sie bitte umgehend diese Information an engagierte Journalisten und Gruppen im In-und Ausland weiter
-helfen Sie uns, unser Überleben zu ermöglichen und diesen Prozess, z.B. durch eine Geldspende oder Sachspenden zu finanzieren

Verweise:
 http://www.jugendselbsthilfe.de (hompage der Jugendselbsthilfe)

 http://www.kinderrechte-online.de.ms (Dokumentation des Jerome-Falles u.a.)

 http://de.indymedia.org//2005/10/129631.shtml (Bericht über die Behandlung der Johanna S.

# Kontakt:
Jugendselbsthilfe Nürnberg
Postfach 810361, 90248 Nürnberg
Telefon 0911-266786

# Spendenkonto:
Nussbaum
Kontonummer 296444851
Bankleitzahl 76010085
Postbank Nürnberg/Deutschland/RFA/BRD

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