Ordnungshaft: Ein neuer Schill in Halle?

jb 02.10.2005 15:18 Themen: Repression
Gerichtsverfahren mit Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Ordnungsstrafe und Verschleppung ++ Oberlandesgericht erklärt Amtsrichterhandeln als rechtswidrig!
Hintergrund für das Strafverfahren war eine Anklage wegen angeblichen Widerstands gegen Vollzugsbeamte und Beleidigung. Bei einem Antirepressions-Workshop im Hallenser Hauptbahnhof vor zwei Jahren hatten BGS-Beamte den Angeklagten in Gewahrsam genommen. Als keine Öffentlichkeit mehr anwesend war sei er dann angegriffen worden. Daraus wurde später - nicht ganz ungewöhnlich - eine Widerstandshandlung.
Im Verfahren in dieser Sache, das am 28.9.2005 stattfinden sollte, kam es nun zu einem Eklat – schon kurz nach Beginn verhängte der Richter Maynicke eine drakonische Ordnungsstrafe von 5 Tagen, die dann etwas wundersam zu 4 Tagen mutierte. Das Verfahren fand nie statt, ein Ende vom Richter irgendwo außerhalb des Gerichtssaal verkündet – Rechtsbrüche am laufenden Band.
Über die Ereignisse am 28.9.2005 im Amtsgericht Halle informierte der Text bei Indymedia (siehe  http://www.de.indymedia.org/2005/09/129183.shtml). Zum damaligen Zeitpunkt war der Angeklagte noch in Haft und die Verschleppungstaktik des Amtsgerichts noch unbekannt. Inzwischen liegen mehr Infos und die Protokollierung des Verhafteten vor ... das alles im Folgenden:


Gedächtnisprotokoll des Angeklagten zu Prozessverlauf und Inhaftierung

„Wenige Minuten nach 9.30 Uhr wurden die bis dahin vor dem Vordereingang des Gerichtssaales wartenden Personen (einige PolitaktivistInnen aus anderen Städten, eine Schulklasse, die BullenzeugInnen und ich als Angeklagter) in den Saal gerufen. Es gab zunächst ein kleines Geplänkel um die Sitzordnung, dann ging es los.
Schon vor dem Prozessbeginn hatte ich in drei Schreiben um Akten gebeten. Dieses Recht steht mit nach § 147, 7 der Strafprozessordnung zu. Eine Antwort bekam ich nicht. Ebenso hatte ich zwei Zeuginnen vorgeschlagen, die allerdings erst einen Tag vor dem Prozess eine Ladung erhielten und nicht mehr kommen konnten. Da vor Gericht gilt, dass Anträge dann gestellt werden müssen, wenn der Grund entstanden war, nahm ich mir vor, mich direkt zu Beginn zu melden und den Antrag auf Aussetzung wegen fehlender Akten und Akteneinsicht zu beantragen. Wie in der Schule meldete ich mich auch und der Richter fragte mich auch, was ich wolle. Ich erklärte, dass ich einen Antrag stellen wollte, der unabschiebbar sei, weil ich ja sonst bereits einen Teil des Prozesses ohne Aktenkenntnis hätte absolvieren müssen. Der Richter bejahte auch, dass ich den Antrag stellen könnte, machte dann aber einfach weiter. Als er mit der Belehrung der ZeugInnen begann, fragte ich nochmal nach, was mit meinem Antrag sei und forderte alternativ, dass im Protokoll vermerkt würde, dass ich einen Antrag stellen wollte, aber nicht konnte (damit später dieser nicht abgelehnt würde, weil er zu spät gestellt würde). Das reichte ihm schon, um ein erstes Ordnungsgeld zu verhängen von 100 Euro. „Wegen ungebührlichem Verhalten“ ließ er ins Protokoll notieren. Darauf meldete ich mich und beantragte eine Änderung des Protokolls – auch das zum richtigen Zeitpunkt, nämlich in dem Moment, wo das aus meiner Sicht falsche geschrieben wurde. Ich beantragte, dass statt „wegen ungebührlichem Verhaltens“ notiert werden sollte „wegen des Versuchs, einen Antrag zu stellen“. Der Richter rastete aber nun völlig aus und verhängte eine Ordnungsstrafe von 5 Tagen, anzutreten nach dem Prozesstag. Außerdem zitierte er einen Zuschauer, der nach dieser Ordnungsstrafe fragte, ob er sich hier bei Herrn Schill befände, zu sich, um auch diesen zu bestrafen. Als der nicht kam, sollten die Gerichtswachtmeister ihn zwangsvorführen. Dass wurde wiederum unterbrochen durch meinen Antrag auf Pause, weil ich einen Befangenheitsantrag formulieren wollte. Inhalt dieses Antrages wäre gewesen, den Verdacht zu formulieren, dass die Reaktionen des Richters auf Antragsstellungsversuche keine andere Erklärungsmöglichkeit hätten als eine Antipathie des Richters gegen den Angeklagten.
Der Richter unterbrach nun tatsächlich die Sitzung zu diesem Zweck, befahl dem Angeklagten aber, den Saal zu verlassen, während er noch die Ordnungsstrafe gegen den Zuschauer vollziehen wollte. Der Angeklagte protestierte dagegen, weil er erstens für das Abfassen seines Antrags den Ort frei wählen könnte und zweitens als Zeuge anwesend bleiben wollte, wenn der Richter in der Pause weiter in seinem Amt agieren würde. Daraufhin befahl der Richter die Räumung des Saales und das Einschließen des Angeklagten im Saal. So geschah es auch. Die Gerichtswachtmeister drängelten die ZuschauerInnen nach draußen, die Protokollführerin wollte die Tür abschließen, was nach einigen Auseinandersetzungen mit Zuschauern auch gelang. Vier Wachtmeister stellen sich wie eine Art kleiner Polizeikessel um meinen Angeklagtentisch, damit ich mich nicht wegbewegen konnte. Ich protestiere gegen die Freiheitsberaubung, weil ich nun zu BeraterInnen u.ä. keinen Kontakt mehr aufnehmen konnte. Außerdem wollte ich auf das Schild an der Eingangstür schauen, wie die Namen der Beteiligten am Verfahren lauteten. Ich wurde von den Wachtmeistern aber mit teils deutlicher Gewaltanwendung gehindert, meinen Platz zu verlassen und war damit für die Pause im Gerichtssaal eingesperrt.
Nach dem Abschließen der Tür verschwand auch die Protokollführerin, nachdem der Richter schon nach dem Räumungsbefehl verschwunden war. Der noch anwesende Staatsanwalt sagte zu mir: „Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht eingewiesen werden“. Ich diskutierte ein wenig mit ihm über diesen unverschämten Satz und auch über den Unsinn der Zwangspsychiatrie insgesamt. In einem kleinen anschließenden Dialog über Sinn und Unsinn von Strafe und Autorität ließ er sogar einige Sympathien für die Kritik an den Abläufen erkennen. Schließlich verließ er auch den Raum, so dass ich eine Weile mit den Wachtmeistern allein im Raum war. Die vier Bewacher machten schon zu diesem Zeitpunkt die eine oder andere Beleidigung oder Drohung in meine Richtung.
Kurz vor Ende der festgelegten Pause erschien der Richter im Raum. Er war offenbar überrascht, mit dort anzutreffen – obwohl ich ja gar nicht mehr anders konnte. Sichtbar spontan wurde er wieder wütend und beschloss, mit jetzt gleich abführen zu lassen. Dieser Beschluss und damit auch das Ende des Prozesstages, der (wie ich später hörte) nie wieder aufgenommen wurde, geschah sichtbar außerhalb der Verhandlung in der Pause. Ich wurde aus dem Hinterausgang weggebracht, konnte aber durch lautes Rufen darauf aufmerksam machen, dass ich nun bereits weg sei und damit auch den Befangenheitsantrag gegen den Richter nicht mehr stellen könnte – möglicherweise auch das Ziel des Richters.
Ein Gerichtsprotokoll zu diesen Vorgängen kann nicht mehr entstanden sein, weil ein Prozess nie mehr stattfand an diesem Tag.
Die Wachtmeister brachten mich mit erheblicher Brutalität in den Zellenkeller des Gerichtsgebäudes, damit beleidigten und bedrohten sie mich ständig (Sprüche wie „wir können auch anders“ oder diskriminierende Beleidigungen, die mich als bekloppt darstellen sollten). Ein Wachtmeister meinte zudem bei der Durchsuchung in der Zelle, als er einen gewöhnlichen Lippenstift in meiner Hosentasche fand: „Oh, da haben wir wohl ein verkapptes Mädchen“ – männerbündische Homophobie. Oberarm statt Hirn. Es ist bemerkenswert, wie die Welt aussieht, wenn mensch mit einer erfundenen Beleidigungsanzeige vor Gericht steht: Den ganzen Tag wurde ich mit Beleidigungen zugedeckt, aber das wird niemals irgendeine Folge haben. Wie die Logik von Strafgesetzen eben immer: Morden, stehlen, verprügeln, beleidigen usw. sind eben nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, wenn es die Falschen machen oder es sich gegen Falschen richtet. Wenn Soldaten morden, bekommen sie Ehrenabzeichen. Wenn PolizistInnen prügeln, ist das auch korrekt. Und wenn Konzerne stehlen, steht das Gesetz auch hinter ihnen.
Nach einigen Stunden Warten in der Gerichtszelle wurde ich mit einem Gefangentransporter in die JVA Halle gebracht. Bemerkenswert der Schlachtruf eines der Wachtmeister bei der Abfahrt. „Frischfleisch!“.
Zu meinem JVA-Aufenthalt will ich nicht viel schreiben. Er war wenig spektakulär und einige Tage Ordnungshaft sind zu unbedeutend gegenüber der sozialen Isolation und dem widerlichen Wesen des Strafvollzugs, dem andere viel länger und intensiver ausgesetzt sind. Vielen Dank und Solidarität an Marco und Carsten. Sie habe ich im Knast kennengelernt und lange Begegnungen gehabt ( http://www.soligruppe.de).
Interessant war noch, dass ich nachfragte, wie ich Widerspruch einlegen könnte gegen die Ordnungshaft. Die Antwort: Sich einen „Antrag“ organisieren (das ist ein Formular, um Antrage zu verfassen, weil anders kann mensch im Knast mit der Bürokratie nicht kommunizieren). Den einreichen und um Papier, Stift, Briefumschlag und Briefmarke bitten. Dann Widerspruch schreiben und abgeben. Der wird dann irgendwann zur Post gegeben. Das Ganze kann schon eine knappe Woche dauern. Und wenn ich kein Geld dabei gehabt hätte, ginge es gar nicht. Wer also draußen keine UnterstützerInnen hat, ist einfach verloren in dieser Kälte der Strafjustiz.“
Nach der Inhaftierung
Noch in der Verhandlungspause ließ Richter Maynicke den Angeklagten festnehmen, um die Ordnungshaft zu vollstrecken. Der Prozess wurde rechtswidrig unter Ausschluss der Öffentlichkeit trotz Unterbrechung beendet. Nach der Verhandlung erfolgte ein martialischer Polizeieinsatz, in dessen Verlauf das Justizzentrum umstellt und vermeintliche Prozess-ZuschauerInnen und offensichtlich Unbeteiligte kontrolliert werden sollten. Maynicke hatte Polizeikräfte angefordert und von einer „Massenschlägerei im Gerichtssaal“ phantasiert, die Gerichtsdiener hätten die Kontrolle verloren. Für diese Vorgänge fehlte selbst aus Sicht der sichtlich irritierten Polizei jegliche Grundlage.


Eilbeschwerde gegen Ordnungshaft vom Amtsgericht verschleppt

Die gegen die offenkundige Rechtsbeugung eingelegte Eilbeschwerde wurde zunächst verschleppt. Zuerst erklärte das Gericht einem nachfragenden Journalisten, der zuständige Richter sei für zwei Tage im Urlaub und könne nicht darüber entscheiden, dann wurde dem eingeschalteten Anwalt erklärt, die Akte sei wegen „Umzug“ gerade nicht auffindbar. Nachdem dieser Druck machte, fand sich die Akte dann doch, aber das Gericht wollte dem Antrag nicht stattgeben und ihn stattdessen an die nächste Instanz weiterreichen – und zwar per Post. Das war am Freitag, der Brief wäre er die Woche drauf beim Oberlandesgericht eingegangen und eine Entscheidung damit erst nach dem Ende der Haft zu erwarten gewesen.


Direkter Draht zum Oberlandesgericht brachte Erfolg

Der Rechtsanwalt rief nun das OLG direkt an und versorgte es mit seinen eigenen Unterlagen (das Amtsgerichte rückte die ja nicht heraus). Zum Glück für den Eingesperrten hatte das direkte Anrufen des Oberlandesgerichts in Naumburg dann sehr schnellen Erfolg und er konnte „schon“ am dritten Tag wieder aus dem Knast. Das OLG erklärte die Ordnungshaft für rechtswidrig, weil es die Gründe dafür gar nicht mehr überprüfen konnte, da der Richter keine mehr hatte protokollieren lassen.
Hinzuzufügen sei noch, dass über den OLG-Beschluss hinaus auch die Begründung im Beschluss falsch ist. Richter Maynicke behauptete dort, dass der Angeklagte „äußerte, sich hier wohl bei Richter Schill zu befinden“. Erstens hatte das ein Zuschauer so formuliert und zweitens geschah es nach der Verhängung der Ordnungshaft (sonst hätte es ja auch keinen inhaltlichen Sinn gehabt), kann also nicht als Begründung für die Ordnungshaft herangezogen werden.
Irritierend ist auch, dass im Ordnungshaftbeschluss plötzlich „nur“ noch vier Tage Ordnungshaft stehen, wer im Prozess aber klar fünf verhängt hatte.


Die Parallele zu Schill

Aus dem Publikum wurde der Amtsrichter Maynicke nach der Verhängung der Ordnungsstrafe mit dem Hamburger Richter Ronald Schill in Verbindung gebracht. Der hatte auch in einem Prozess als Gegenwehr zu aufmüpfigen Anwesenden schnell Ordnungshaft verhängt. Die Inverbindungs-Bringung ist also eine inhaltliche Kritik und sichtbar gerechtfertigt. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass auch das weitere Prozedere zu den Vorgängen passten, die Schill berühmt machten. Schill hatte nämlich die Beschwerde gegen die Ordnungshaft verschleppt, um seinen Rachegelüsten nachzukommen. Das geschah nun in Halle auch: Das Amtsgericht behandelte die Beschwerde zwei Tage einfach gar nicht und hätte auch dann weiter verzögert. Nur weil das OLG anders agierte, kam es zur Aufhebung der Ordnungshaft.
Gegen Schill wurde damals ermittelt – der betroffene Angeklagte im Hallenser Prozess kündigte ebenfalls an, wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung Anzeige gegen den Richter und andere beteiligte Personen stellen zu wollen.
Hintergrundlinks zum damaligen Schill-Fall (zum Vergleich):
- Das Urteil:  http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bs047105.html
- Text in der ZECK:  http://www.nadir.org/nadir/periodika/zeck/zeck0010/001003.html
- Kommentar auf Jura-Fachseite:  http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/strafrecht/bgh63-01.html
- Text im Sonntagsblatt:  http://www.sonntagsblatt.de/artikel/1999/51/51-s5.htm
- Kommentierung auf Anwälte-Seite:  http://www.anwalt-im-netz.de/Aktuelles/BGH/BGH290801/bgh290801.html


Wie weiter?

Formalrechtlich war der ganze Tag eher als nicht stattgefunden zu bewerten. Nicht einmal die Personalienaufnahme hatte es gegeben. Es ist also damit zu rechnen, dass alles noch einmal exakt so wiederholt wird. Ob der Angeklagte dann vorher Akten zu sehen bekommt und die von ihm genannten Zeuginnen formal korrekt geladen werden, ist offen. Auch ob wieder Richter Maynicke amtiert oder sich selbst als befangen aus dem Verfahren nimmt, ist nicht absehbar. Absurd aber mutet die Vorstellung an, dass eine exakte Kopie nochmal abläuft – wenn auch sicherlich mit großem Sicherheitsaufgebot.
Offen ist aber auch die Frage, wie der Prozess in politischen Zusammenhängen von Halle dann eingebettet sein wird. Zum 28.9. hatte sich keine (!) Gruppe gefunden, die sich an irgendwelchen Protesten beteiligten wollte. Nach bisheriger Einschätzung war keine (!) Person aus Hallenser Gruppen beim Prozess anwesend, obwohl die Information breit gestreut wurde (vom Angeklagten selbst aus und von einigen Leuten aus anderen Städten) und auch noch am Abend vorher einige Leute fest zugesagt hatten. Nur (und immerhin, denn das war eine sehr positive Ausnahme) Radio Corax hatte schon vorher mehrfach berichtet ... den Termin selbst aber auch verschlafen. Auch danach war Radio Corax wieder aktiv am Ball.
Am Abend vor dem Prozess hatten der Angeklagte und andere Personen noch direkt Menschen auf der Aktion „Neustaat. Wagen leben“ informiert – ohne Wirkung. Nach der Inhaftierung gab es auch keine Reaktionen außer von Menschen bei Radio Corax. Anfragen in Leipzig verliefen ebenso.
Im Vorfeld des nächsten Prozesses soll es möglichst eine Informationsveranstaltung in Halle geben. Das wurde auch beim letzten Mal schon versucht, es konnte aber kein Raum und keine einladende Gruppe gefunden werden. Wer sicherstellen will, dass der Kontakt rechtzeitig zustandekommt, kann sich in der Projektwerkstatt,  saasen@projektwerkstatt.de, Tel. 06401/903283 melden.

Hingewiesen sei noch, dass die Verhängung von Ordnungshaft auf in den §-129a-Verfahren vorkam - scheint also in Halle Alltagsmachtverhalten zu sein ...


Hintergrundlinks:
- Infoseite zum Prozess in Halle und Scans von Ordnungshaftbeschluss und der Aufhebung durch das OLG:  http://www.projektwerkstatt.de/halle
- Seiten zu Prozessen gegen Projektwerkstättler:  http://www.projektwerkstatt.de/prozess
- Anti-Knast-Seiten:  http://www.knast.net und  http://www.weggesperrt.de.vu
- § 129a-Verfahren in Halle:  http://www.soligruppe.de
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Ergänzungen

Jzustitzchaoten?

Erwachsener 02.10.2005 - 20:06
Wenn also das Oberlandesgericht Naumburg feststellt, dass eine Inhaftierung illegal war, so muss dieses Oberlandesgericht doch auch feststellen, dass hier ein Richter eine Freiheitsberaubung im Amt vorgenopmmen hat.
Gibt es nun eine Justiz im Land oder werden wir hier von Justitzchaoten (be)oder verurteilt?
Wer sorgt nun für Ordnung bei offensichtlicher Rechtsbeugung in Amtsbereich Naumburg? Wird nicht endlich die Oberstaatsanwaltschaft aktiv und säubert die Gerichtsbehörde von Gesetzesbrechern? Oder muss hier die Bundesanwaltschaft einschreiten, weil die Täter Beamte sind?

§147 Absatz 7

anonymous coward 05.10.2005 - 00:22
STPO

§ 147
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, können Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden, soweit nicht der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.

 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__147.html

Akteneinsicht für Angeklagte ohne Verteidiger

jb 05.10.2005 - 15:03
Noch mehr juristische Hintergründe zum Akteneinsichtsrecht für Angeklagte ohne verteidigerIn finden sich auf  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/akteneinsicht.html. Ein neuer Antrag auf Akten-Zurverfügungsstellung & Co. wird in Kürze an das Amtsgericht Halle rausgehen. Und der Antrag wird bei Bedarf auch wieder zu Beginn des nächsten Verfahrens gestellt - auch wenn Richter, Bullen, Spitzel und normorientierte Linke im Verfahren oder hier auf Indy für Unterwerfung plädieren :-)

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