Prozess in HAL: Ordnungshaft für Angeklagten

antirepressiv e.V. 29.09.2005 03:11 Themen: Repression
Am Mittwoch, dem 28.09.2005 fand vor dem Amtsgericht Halle ein Prozess gegen einen Jörg – ein Beteiligter eines “Direct Action Trainings” in Halle – statt (Bericht dazu:  http://www.de.indymedia.org/2003/11/67205.shtml). Verhandelt wurde an diesem Tag allerdings nicht wirklich, weil: Bereits nach wenigen Minuten hatte Richter “Gnadenlos” Maynicke den Angeklagten zu fünf Tagen Ordnungshaft verdonnert. Der Grund für den “law and order”-Durchgriff, der selbst Roland Schill alt aussehen lässt: Der Angeklagte hatte einen Antrag gestellt und vehement eingefordert, die Ablehnung zu protokollieren – und nicht sofort klein beigegeben. Ein unglaublicher Ausdruck von autoritärer Gesinnung ... ein erster Bericht.
/// Hintergrund des Verfahrens

Der Anlass für das Verfahren liegt weit zurück. Ende November 2003 fand in Halle ein Direct Action Training (siehe:  http://www.de.indymedia.org/2003/11/67205.shtml) mit theoretischen Workshops und praktischen Übungen zu phantasievollen und subversiven Aktionsstrategien statt. Bei einem Training zu kreativer Antirepression – also dem selbtbewusst-offensiven Umgang mit OrdungshüterInnen – im Hauptbahnhof in Halle kam es zum Kontakt mit Sicherheitsdienst und BGS. Nach kurzer Diskussion war die Gruppe eigentlich dabei, sich aus dem Bahnhof zu entfernen. Ohne erkennbaren Grund gingen die Beamten jedoch Jörg an schleppten ihn weg. Mit dem üblichen Nachspiel: Der Betroffene erhielt einen Strafbefehl wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung. Da er dagegen Widerspruch eingelegt hatte, sollte am 28. September 2005 darüber verhandelt werden.


/// Zum Ablauf des Verfahrens

Gegen 9:30 wurden die Türen des Gerichtssaals geöffnet. Neben einem größeren Publikum waren vier ZeugInnen anwesend, was etwas überaschte, denn in der Vorladung des Angeklagten gab es genau null Zeugen. Die Zeugen wurden dann aufgefordert, den Saal zu verlassen und taten das auch.

Danach rief Richter Maynicke den Angeklagten auf, der sich in das Publikum gesetzt hatte und betonte, dass er keine Lust auf die privilegierte Position bzw. die hierarchische Sitzordnung des Gerichts zu haben. Es folgte ein kurzer Disput zwischen Richter und Angeklagtem über den Unterschied zwischen Befehl und Bitte. Jörg setzte sich – nachdem ihm der Befehl erteilt wurde – auf den ihm zugewiesen Platz auf der Anklagebank. Zwischenzeitlich ermahnte der Richter erste ZuschauerInnen wegen “unpassendem” Klatschen und Zwischenrufen, gleich auch mit der Androhung von disziplinarischen Maßnahmen.

Als Maynicke die Personalien abfragen wollte – üblicherweise der erste Schritt im Verfahren – meldete sich Jörg zu Wort und fordert, einen Antrag stellen zu können, wurde aber vom Richter unterbrochen. Der Angeklagter erklärte, dass er den Antrag jetzt stellen muss, damit später nicht behauptet würde, der Antrag käme zu spät. Bereits in diesem Augenblick drohte Maynicke dem Angeklagten, der einfach nur die Rechte der Verteidigung wahrnahm, mit Ordnungsmaßnahmen. Jörg verlangte daraufhin die Aufnahme des erfolglosen Versuchs, seinen Antrag zu stellen, ins Protokoll. Zudem versuchte er, seinen Antrag zu formulieren – erfolglos, da er sofort wieder unterbrochen wurde.

Dann rastet Maynicke aus und verhängte 100 Euro Ordnungshaft bzw. ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft gegen den Angeklagten, der nichts anderes begangen hatte als einen Antrag zu stellen und nicht sofort zu “kuschen”. Jörg bestand aber weiterhin darauf, dass die Tatsache ins Protokoll aufgenommen wird, dass sein Antrag nicht gestellt werden konnte. Eine Person aus dem Publikum unterstützte Jörg und sagt aus, dass es sich um ein legitimes Recht handele, Anträge zu stellen. Auch das begriff Maynicke als Störung und forderte die Abgabe der Personalien. Witzigerweise reagierte daraufin eine ganz andere Person und erkundigte sich, warum sie ihre Personalien abgeben solle und sorgt damit für entsprechende Konfusion.

Jörg stellte nun einen Befangenheitsantrag und beantragte ½ Stunde Pause dafür. Diese Pause wurde vom Richter akzeptiert und verkündet. Allerdings befahl er zugleich, den Angeklagten zu bewachen und forderte diesen auf, den Raum zu verlassen. Alle anderen sollten auch den Saal verlassen. Jörg meinte daraufhin, dass er den Saal nicht verlassen und den Antrag hier schreiben will (wo auch sonst – im Restgebäude gibt es keine Schreibunterlagen wie Tische usw.). Er erklärte, dass der Richter ihm in der Pause nichts befehlen und er sich hinsetzen könne, wo er will.

Im Wahn, seine autoritäre Ordung zu verteidigen, verhängte Richter Maynicke nun eine fünftägige Ordnungsstrafe gegen den Angeklagten – kein Scherz ... das passierte wirklich! Daraufhin sollte zudem der Saal geräumt werden, was fast alle BesucherInnen auch taten und teilweise mit sarkastischem Applaus kommentierten. Es waren ungefährt vier Gerichtsdiener vor Ort. Die Protokollführerin zog trotz Protest die Tür zu und schließt ab – wohl, damit die Öffentlichkeit nichts mehr von den Folgeereignissen mitbekommen konnte. Inzwischen wurde der Angeklagte von den Gerichtsdienern bedrängt. Zwei ProzessbegleiterInnen weigerten sich zu gehen und blieben im Saal. Eine Person im Raum gab den Hinweis auf eine gerade laufende Straftat ab (Freiheitsberaubung), der Angeklagte werde offensichtlich gegen seinen Willen dabehalten. Die Protokollantin behauptete natürlich, es bestünde kein Grund zur Sorge (“es werden keine Straftaten begangen”).

Jörg wurde von einem Gerichtsdiener zu Boden gestoßen und prallte gegen einen anderen Gerichtsdiener, der Stuhl stürzte mit ihm. Die Tür wurde abgeschlossen; Angeklagter und zweiZuschauer waren nun eingeschlossen mit vier Gerichtsdienern und der Protokollantin. Ein Zuschauer äußerte den Wunsch, zu bleiben und setzte sich auf einen der Stühle. Er wurde von den Gerichtsdienern hinausgezerrt.

Jörg wurde abgeführt, vier Gerichtsdiener zerrten ihn in den Fahrstuhl, er wurde „in Haft genommen, um keinen Antrag stellen zu können“, wie er selber noch erklärte, bevor die Fahrstuhltür sich schließt. Ihm wurden Handschellen angebracht („das ist des Richters Entscheidung über den Befangenheitsantrag“, meinte Jörg dazu). Ein Gerichtsdiener schlug einer Person, die mit in den Fahrstuhl gehen will, gegen die Brust und hinderte sie damit den Fahrstuhl zu betreten. Dann erscien der Staatsanwalt heraus und behauptete, das Verfahren sei für heute vorbei, vor der Pause sei die Verhandlung vom Richter unterbrochen und ausgesetzt worden. Das war nachweislich gelogen – nach der Verkündung der Pause hat das Gericht die Verhandlung nie mehr aufgenommen und konnte daher auch gar keine Aussetzung verkünden.


/// Nach Abtransport des Angeklagte: Plötzliches Großaufgebot der Polizei

Nach dem Abtransport von Jörg verblieben einige ProzessbegleiterInnen im Gebäude und begannen damit, ein präzises Gedächtnisprotokll zu formulieren. Andere überzogen den Vorplatz des Gerichts mit Kreidesprüchen gegen Justiz und Richter in “gottgleicher” Stellung. Nach einer halben Stunde dann : Innerhalb weniger Minuten rauschten insgesamt ein dutzend Polizeifahrzeuge – darunter einige Wannen – an, PolizistInnen stürmen aufgeregt in das Gebäude. Allerdings fanden sich nichts von dem, warum sie offiziell gerufen wurden. Nach Aussagen hochrangiger Beamter (denen mensch natürlich kritisch begegnen muss!) habe mensch sie angerufen, weil es eine “Massenschlägerei” im Gerichtssaal gegeben hätte, mit der die Wachtmeister überfordert seien. Diese Schlägerei haben die Beamten allerdings nie gefunden – und daher wirkten viele deutlich irritiert, nicht wissend, warum sie mit diesem massiven Aufgebot vor und in dem Gericht verweilten. Während der Polizei-Maßnahme wurden die Personalien mehrerer Personen aufgenommen. Zudem stellten die PolizistInnen einige Etiketten mit Kritik an Justiz und Repression sicher, die erkennbar im gesamten Gebäudekomplex verklebt wurden. Irgendwann zogen alle davon ... sowohl BesucherInnen als auch Staatsmacht. Ein unglaublicher Vormittag ...


/// Und nun?

Unklar blieb bis zum Schreiben des Artikels, wo genau Jörg gerade eingeknastet ist. Ein Rechtsanwalt ist allerdings bereits damit “beauftragt”, Eilbeschwerde gegen die Ordnungshaft einzulegen. Aber auch wie es mit dem Prozess und dem so offensichtlich befangenen und hochgradig aggressiven Richter weiter geht, ist zur Zeit unklar. Sobald Näheres dazu bekannt wird oder es Ankündigungen für Protestaktionen gibt, dürfte das in den Ergänzungen zu diesem Artikel zu finden sein.

Was jetzt wichtig wäre in Halle und anderswo: Ein spürbarer Widerstand – gegen den konkreten Vorgang wie auch die Logiken von Repression als solcher. Denn das eigentliche Problem sind nicht autoritäre Charaktere wie Maynicke, sondern die Justizordnung selbst, welche Richtern eine gottgleiche Stellung verschafft und als wahrheitsschaffende Instanz fast unangreifbar macht.

- Kontakt zu BesucherInnen des Prozess und Infos zum aktuellen Stand: 0171-8348430
- Infos zum Prozess in Halle:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/halle.html
- Infos zu Repression gegen das Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen:  http://www.projektwerkstatt.de/prozess


Hier Parolen einfügen: Justiz, Knast und Staat zum Mond schicken!
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Ergänzungen

audiobeiträge zum thema !

muss ausgefüllt werden 29.09.2005 - 12:43
Prozess gegen direct Action Aktivist eskaliert. hier zu hören:

 http://www.freie-radios.net/

genauer link zum radio-beitrag

interview-hörerin 29.09.2005 - 13:00
der beitrag auf freie radios ist an dieser stelle zu finden:  http://freie-radios.info/portal/content.php?id=10256

ruf mal an...

Telefonstreich 29.09.2005 - 13:35
die Telefonnummer des Amtsgerichts lautet: (03 45) 22 00
der Richter heißt Maynicke
das Aktenzeichen des Prozesses: 310 Cs 201 Js 3220/04

anrufen, nerven und Erklärungen verlangen!

PRESSEERKLÄRUNG zum Verfahren

maynicke "better than schill" fanclub halle 29.09.2005 - 14:57
PRESSE-ERKLÄRUNG


Gerichtsverfahren gegen Jörg Berstedt endet vorzeitig mit Ordnungshaft für den Polit-Aktivisten

Am Mittwoch, dem 28. September 2005 fand vor dem Amtsgericht Halle ein Strafverfahren gegen Jörg Bergstedt statt. Hintergrund sind Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wonach der linke Aktivist sich im November 2003 gegen einen Zugriff durch Beamte des Bundesgrenzschutz im Hallenser Hauptbahnhof gewehrt und dabei Widerstand geleistet und einen Beamten beleidigt haben soll. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Halle endete jedoch schon nach wenigen Minuten – auf eine Weise, die selbst erfahrene Prozessbeobachter nicht erwartet hätten: Richter Maynicke verhängte gegen Bergstedt eine fünftägige Ordnungshaft, nachdem dieser auf sein Recht gepocht hatte, einen unaufschiebbaren Antrag zu stellen. Prozessbeobachter zeigen sich empört über das autoritäre Verhalten von Maynicke sowie die schamlose Beschneidung von selbstverständlichen Verteidigungsrechten.


Zu den Hintergründen des laufenden Verfahrens


Die Anklage gegen Bergstedt bezieht sich auf ein Training zu kreativen Protestformen im November 2003 in Halle. Inmitten des Hauptbahnhofs wurde ein Workshop zum offensiv-frechen Umgang mit staatlichen Ordnungshütern veranstaltet. „Dieses Training wurde durch einen rüden, unvermittelten Zugriff seitens der Sicherheitskräfte beendet“, erklärt Patrick Neuhaus – Teilnehmer des Trainings –, der auch die aktuelle Hauptverhandlung begleitet. Weiter führt er aus: „Wir waren bereits im Begriff zu gehen, als die Beamten unvermittelt Jörg Bergstedt angriffen und weg schleppten.“ Im Gegensatz dazu wirft die Staatsanwaltschaft Halle Bergstedt vor, sich durch Beleidigung und Widerstand gegen BGS-Beamten strafbar gemacht zu haben. Einen auf dieser Grundlage erstellten Strafbefehl über 900 Euro wollte der Aneglagte Bergstedt nicht hinnehmen und hatte daher Widerspruch eingelegt.


Hauptverhandlung mit schnellem Ende


Bei der Hauptverhandlung am 28. September 2005 vor dem Amtsgericht Halle kam es schon während der Aufnahme der Personalien zum offenen Eklat. Bergstedt hatte im Vorfeld des Verfahrens mehrfach erfolglos Akteneinsicht beantragt, da er sich selbst verteidigen wollte. Diese Einschränkung der Verteidigung wollte der Polit-Aktivist rügen und bat daher den Richter zu Beginn der Verhandlung, einen unaufschiebbaren Antrag stellen zu können. Diese Bitte wurde von Maynicke ignoriert. Auf die anschließende Forderung, diesen Umstand in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen, reagierte Maynicke mit unglaublicher Härte. Der Amtsrichter verhängte eine fünftägige Ordnungshaft gegen den Angeklagten, er habe sich „ungebührlich“ verhalten. Noch bevor dieser einen Befangenheitsantrag formulieren konnte, ließ Maynicke den Angeklagten von mehreren Justizbeamten aus dem Saal abführen. Prozessbeobachter berichten, dass es dabei zu Übergriffen gegen Bergstedt kam.

Eine halbe Stunde später traf vor dem Amtsgericht ein Großaufgebot der Polzei ein, dass unter demn Vorwand gerufen wurde, es habe eine „Massenschlägerei im Gerichtssaal“ gegeben. „All das ist vom Gericht frei erfunden worden, um die unglaublich autoritäre Vorgehensweise zu rechtfertigen. Dass selbst die Polzei vor Ort sich sichtlich irritiert zeigte, da sie nichts von dem geschilderten Szenario vorfand, spricht eine deutliche Sprache“, erklärt Patrick Neuhaus, der die gesamten Abläufe genau verfolgt hat. Wie andere Prozessbeobachter, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren, zeigt sich Neuhaus bestürzt über die Ereignisse an diesem Tag: "Das hier jemand zu Ordnungshaft verdonnert wird, weil er einen Antrag stellt – das finde selbst ich unglaublich“, schildert er nachdrücklich. Dieses Durchgreifen spreche für eine autoritäre Grundeinstellung des Richters. „Kein Rechtsanwalt wäre so behandelt worden“, führt Neuhaus aus und fügt hinzu: „Aber für Menschen ohne Rang und Namen, die sich nicht zum Objekt der Justiz machen lassen, sondern sich selbstbewusst verteidigen – genau dafür ist in Maynickes Ordnung kein Platz. Das eigentliche Problem sind allerdings nicht autoritäre Charaktere wie Maynicke, sondern die Justiz selbst, in deren Ordnung einzelne Richtern eine absolute, gottgleiche Stellung einnehmen.“

Über den Zustand des Angeklagten und den Fortgang der Verhandlung herrscht zur Zeit weiterhin Unklarheit. Für Fragen zum Stand der Dinge und zu Interviews zum Prozesse stehen unabhängige Prozessbeobachter bereit.


Mit der Bitte um Abdruck

Patrick Neuhaus, 29. September 2005
Antirepressions-Gruppe Halle-Magdeburg

- Kontakt zu Prozessbeobachtern: 0171-8348430,  da-md@gmx.de
- Prozess-Bericht:  http://www.de.indymedia.org/2005/09/129183.shtml

update von donnerstag

fight the law 29.09.2005 - 20:09
jörg ist wohl zur zeit nach infos vom amtsgericht (die mensch nich glauben muss) in der hier abgebildeten JVA Halle 1 und soll angeblich sonntag wieder auf freien fuß gesetzt werden.

die eilbeschwerde eines anwalts ist nicht beschieden worden - es wird damit gerechnet, das bis freitag mittag eine entscheidung da ist ... infos folgen dann.

Vergänzung

Erlinker 30.09.2005 - 01:33

freitag abend: jörg wieder frei

weg mit repression 30.09.2005 - 18:39
gerade um 17:30 kam die info vom betroffenen selbst, dass jörg wieder frei ist - die eilbeschwerde hatte also erfolg - eine gute schlappe für law and order-richter maynicke. näheres dazu in kürze...

erstes interview mit freigelassenem

halle-newsticker 30.09.2005 - 20:32
Auf  http://www.freie-radios.net gibt es ein erstes Interview mit dem Freigelassen. Mehr in Schriftform später. Der Prozess wird sicherlich komplett wiederholt werden müssen - wenn nix passiert, mit dem gleichen Richter, der irgendwie Majnicke u.ä. heißt.

bescheuert

egal 01.10.2005 - 13:48
was ich bescheuert finde ist das verhalten der betroffenen person.
ok, ich muss zugeben, dass ich juristisch bewandert bin und es stimmt schlichtweg nicht, dass er zu diesem zeitpunkt ein antragsrecht hatte.
ein paar minuten später wäre alles drin gewesen, aber dem angeklagten ging es ja nicht darum, etwas tatsächlich durchzusetzen.
er provozierte genau die dann durchgeführten maßnahmen des gerichtes.
also zusammenfassung:
1. es gab zu dem umstrittenen zeitpunkt kein antragsrecht!
2. sich hinterher darüber zu beschweren ist "BESCHEUERT"
3. zwar ein bibelzitat, lässt sich aber auch auf die gegenwart in den meisten fällen umsetzen: "wer wind sät, wird sturm ernten"

Justiz und JVA in Halle

Ulrich Brosa 01.10.2005 - 18:56
Schon andere sind von der Justiz in Halle und im Roten Ochsen
schikaniert und gedemütigt worden, z.B.
 http://www.patriceweiss.com/lagerhaft
Der Rote Ochse ist sicher kein Ort um Menschen zu bessern
 http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1993568.html

@egal

jb 01.10.2005 - 22:32
Hallo,
als Betroffener mal an Dich zurück: Begriffe wie "bescheuert" sind nicht gerade überzeugend. Und der Hinweis selbst bewandert zu sein, ist eher "meiner ist länger". Ich würde nicht behaupten, dass ich überhaupt wissen kann, was richtig oder falsch ist. Die Strafprozeßordnung gibt keine klare Auskunft. Aber was ich weiß, ist das mal ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, weil ich ihn drei Sekunden nach Prozeßbeginn und nicht sofort am Anfang gestellt habe.
Aber Du kannst ja mal die Rechtsquellen für Deine Position benennen. Man lernt ja nicht aus, aber anders als durch solche Zurechtweisungen ...

nochmal an @egal

Mitlesender 01.10.2005 - 22:35
Das Oberlandesgericht hat im Übrigen das Verhalten des Richters für rechtswidrig erklärt. Bist Du da auch "mehr bewandert" als das OLG?

@alina

jb 02.10.2005 - 18:58
Deine Ergänzung suggeriert, es hätte sich irgendjemand hier darüber aufgeregt, dass die Bullen die Gruppe aus dem Bahnhof Halle vertrieben hat. Mal abgesehen, dass ich es richtig fände, das zu kritisieren (öffentliche Ordnung durchsetzen ...), hast Du den Gegenstand Deiner Kritik frei erfunden. Das ist zwar üblich, wird dadurch aber nicht besser. Das Verfahren in Halle ist keine Anzeige wegen der Aktion im Bahnhof, sondern die Bullen haben hinterher zugetreten und dann eine Anzeige wegen Widerstand gemacht - eben nicht wegen des Rumsitzens im Bahnhof.
Also: Ein bißchen Lesen hilft vor Kritik - nix gegen die Kritik, aber der Gegenstand sollte vorher erkannt werden.
Jenseits dessen finde ich zudem kreative Antirepression gut. Insofern ist auch hier der Gegenstand Deiner Kritik gar nicht existent. Ich beschwere mich gar nicht über den durchgeknallten Richter. Ich fühle mich nicht als Opfer. Dass die Justiz hier deutlich ihr Gesicht zeigt als bei diesen runterformalisierten Prozessen im Jura-Deutsch, finde ich ausgesprochen hilfreich. Widerstand ist keine Kuschelecke. Ich habe nichts gegen andere Ideen - aber Nicht-Widerständigkeit ist keine Form des Widerstands.

Mao war nichts dagegen

Anti-Personenkultu 02.10.2005 - 23:34
Kläglich vor Augen geführt wird einem hier vor allem eins: Das Geltungsbedürfnis des notorischen Selbstbeweihräucherers Jörg Bergstedt. Fast möchte man meinen, dass alle genannten Aktionen nur deswegen erfolgen, um einen Namen mal wieder in der Öffentlichkeit zu produzieren: den des Jörg Bergstedt. Unzählige Internetseiten arbeiten mitlerweile anscheinend für die Ein-Mann-Gruppe aus Saasen. Auch steht ein ganz offensichtlich selbstgeschriebener Beitrag zu "Jörg Bergstedt" mitlerweile in der wikipedia. Wenn das ganze in den siebziger Jahren stattfände, würde man eher an eine maoistische Kleinstsekte glauben denn an emanzipatorische Politik. Heute wirkt die ganze Geschichte nur noch grotesque. Übrigens: Auch der hier zitierte Ulrich Brosa scheint da eher merkwürdig zu sein. Ein Blick auf von ihm verfasste Internetseiten macht offensichtlich, dass sich da jemand als ein den von den Nazis ermordeten Opfern gleich ansieht. Mir erscheint es eher, als würden irgendwelche Provinz-Heinis hier mit abstrusen selbstkonstruierten Justizopfergeschichten auf Sympathiewerbung gehen wollen.

Solidarität mit realen Bedrohungen!

Der Rechtsstaat gibt sich die Blöße

Dragan Pavlovic 05.10.2005 - 12:53
Die Personen die die Kommentare:

"wer wind sät, wird sturm ernten"
Mao war nichts dagegen

von sich geben und sich hier leider wie viele andere anonym verhalten, vergessen bei Ihrer Kritik, dass solche Richter wie Maynicke und Schill überhaupt erst das Podium bieten auf denen berechtigte Kritik an formalen Schwächen der Prozesse offenbar werden. Erst recht, wenn man bedenkt, dass der Rechtsstaat für die Bürger eingerichtet wurde und nicht zum Schutz staatlicher Organe (Herrschende können auch ohne Rechtsstaat gut auskommen - kann man in vielen Dikaturen der Welt studieren). Wenn dann noch eine weitgehende menschliche Schwäche solcher Richter hinzukommt und autoritäre Überreaktionen wie bei Meinicke Platz greifen, dann tut es mir um den Rechtsstaat und deren Opfer leid und nicht um den Richter und die Polizisten die leider immer wieder völlig überzogen zum Einsatz kommen. Statt eine Kluge, deeskalative Art an den Tag zu legen, werden Vorurteile von herrschaftskritischer Seite bestätigt.
Es ist stets viel Schlimmer, wenn der Rechtsstaat sich die Blöße gibt, als wenn sich anscheinend einzelne Anarchisten wenig autoritätshörig geben. In Deutschland gibt es ohnehin ein Problem mit übertriebener Autoritätshörigkeit....
Peter Briody hat die formalen Mängel des vorangegangenen Prozesses unter Richterin Brühl aufgedeckt:  http://www.eucars.de/

Ferner steht es um den Rechtsstaat in Deutschland insgesamt nicht gut, gerade was den Umgang mit ganz normalen Bürgern angeht. Bergstedt ist hier nur eine seltene Ausnahme. Es trifft nicht nur Linke und Anarchisten, sondern in der Masse normale Bürger wie Du und Ich:

 http://www.eucars.de/abr/abr.htm
 http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm

Weitere Beweise: www.beschwerdezentrum.de www.justizirrtum.de

Soweit aus bürgerrechtlicher Sicht.

Gruß, Dragan Pavlovic (Humanistische Union - Bürgerrechtsorganisation)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Guter Beitrag — nee

sorry, aber — egal

was ist bescheuert? — anonym

@mitlesender — egal

@jb — egal

@dragan — Kritikling

wer wirbt für was? — halle-luja

jajaja — sososo