Lippstadt: Prozess gegen Aktivisten der Grünen Hilfe

junge linke lippstadt 05.09.2005 15:40 Themen: Repression
Morgen um 9:00 Uhr findet im Lippstädter Amtsgericht der Prozess gegen einen Aktivisten der Grünen Hilfe statt.
Die Grüne Hilfe ist ein Verband, der sich gegen Repression, vorallem im Bezug auf Cannabisprodukte einsetzt. Darüber hinaus fordert die G.H. eine liberalere Drogenpolitik, und die Entkriminalisierung aller DrogenkonsumentInnen. Außerdem leistet der Verband wichtige Öffentlichkeitsarbeit über die Brechmitteleinsätze, bei denen bereits mehrere Menschen ums Leben kamen.
Am 19. November letzten Jahres drangen 3 Zivilbeamte des „Rauschgiftdezernats“ der Kreispolizeibehörde Soest mit einem inzwischen vom Landgericht Paderborn für rechtswidrig erklärten Durchsuchungsbeschlusses des Lippstädter Amtsgerichtrichters Ammermann vom 02.11.04 ohne die Einwilligung des Grüne Hilfe-Aktivisten M. R. in dessen Wohnung ein.
Sie gingen dabei von der unterstellten Annahme aus, dass M.R. „als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig Cannabis anbaue und damit Handel treibe“. Ihr Ziel bestand darin, „gefährliches“ Hanfmaterial ausfindig zu machen! Dies geschah mit der bei solchen polizeilichen Aktivitäten wohl üblichen verbalen Drohungen, Provokationsversuchen und „dummen Sprüchen“, - um es moderat auszudrücken. Sie veranstalteten das aus Funk und Fernsehen bekannte „Tohowahobu“ („die können ganz schön Unordnung schaffen!“), und siehe da, sie wurden fündig: Ein „Roter Kalender 1996“ (mit privaten Adressen), ein Diensthandy (gehört dem Arbeitgeber), drei schwergewichtige Aktenordner mit drogenpolitischen Informationen und abgelegten älteren Anfragen an die „Grüne Hilfe“, ca. 453 Gramm getrocknetes Pflanzenmaterial, bei dem es sich wohl um die „Killerdroge“ Hanf handelte, (von den Polizeibeamten als „Betäubungsmittel“ bezeichnet); sowie völlig legal erworbene Gegenstände wie Glas- und Blechbehälter, Schüssel, Shaker und Rauchutensilien, usw. wurden auch noch „sichergestellt“.
M.R. musste zur ED-Behandlung mit auf’s Polizeirevier Lippstadt und wurde dort genötigt, seinen Arbeitgeber zu nennen, da er ansonsten in Polizeihaft genommen werde! Dies hätte bedeutet, dass M.R. zumindest einen Teil des Wochenendes in einer polizeilichen Ausnüchterungszelle hätte verbringen müssen.
Außerdem war er bereits seit Stunden an seiner Arbeitsstelle (in einer sozialen Einrichtung, wo er an diesem Freitag Spätdienst hatte) überfällig, wodurch er sich am meisten unter Druck gesetzt fühlte, und weshalb er dann schließlich auch der polizeilichen Nötigung nachgab. Mit vierstündiger Verspätung trat er nach der ganzen Prozedur seinem Dienst noch an.
Wegen „Flucht- und Verdunklungsgefahr“ bestand der zuständige Staatsanwalt dann telefonisch nach langem „hin und her“ auf Einsichtsnahme der letzten Verdienstbescheinigung durch die Polizei als Nachweis einer festen Arbeitsstelle. Entgegen der telefonischen staatsanwaltschaftlichen Zusicherung „nur Ansehen“ wurde ihm dann jedoch dieVerdienstbescheinigung von der Polizei ohne „Beschlagnahmungsquittung“ weggenommen! (Soviel dazu, was das Wort eines Staatsanwalts wert ist. Zumindest dies ist eine neue Erfahrung für M.R. .) Auch die Verdienstbescheinigung wurde bisher nicht zurückgegeben.
Für das weitere Strafverfahren gegen M.R. wird nun die juristische Bewertung der Frage, inwieweit Durchsuchungsergebnisse, die aufgrund einer rechtswidrigen Durchsuchung gewonnen wurden, verwertet werden dürfen, bedeutsam sein: Ohne Berücksichtigung dieses Sachverhaltes droht ihm nach optimistischer Einschätzung seines Anwalts, „wenn es gut läuft“, zumindest eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (die dann noch auf Bewährung ausgesetzt werden könnte), zzgl. Geldstrafe!
Entscheidend aber ist für M.R. seine eigene Bewertung, dass er durch das ihm vorgeworfene Tun mit Sicherheit niemandem einen Schaden zugefügt hat, weder mittel- noch unmittelbar. Aus diesem Grund spricht er auch grundsätzlich der Justiz die Legitimation ab, ihn wegen seines Umgangs mit Hanf zu verurteilen, bzw. ihn überhaupt strafrechtlich zu verfolgen:
„Trotz des bestehenden Verbots fühlte ich mich innerlich so „frei“, mit Hanf nach meinen eigenen Regeln und Wertvorstellungen umzugehen. Dafür werde ich nun leider die sehr bitteren und fragwürdigen Konsequenzen tragen müssen!“
M.R. will sich auch weiterhin für eine menschliche und vernünftige Drogenpolitik, die selbstverständlich auch das Recht auf Hanfanbau und –besitz einschließt, einsetzen. So, wie er bereits seit vielen Jahren aktiv für die Legalisierung von Cannabis kämpft und mit Informationen, Tipps und Ratschlägen für die Opfer der gegenwärtigen inhumanen und irrationalen Drogen(verbots)politik gekämpft hat.

Wir rufen dazu auf, dem Betroffenen morgen bei der Verhandlung solidarischen Beistand zu leisten. Der Prozess richtet sich in unseren Augen gegen die individuelle Selbstbestimmung, und alle die sich für diese einsetzen ! Deshalb rufenwir dazu auf, dem Betroffenen morgen bei der Verhandlung solidarischen Beistand zu leisten.

 http://www.gruene-hilfe.de

Außerdem nicht vergessen:
17.09. Demonstration gegen die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes (12:00 Uhr Bahnhof)
21.09. Prozess gegen Lippstädter Antifaschisten.
Weiteres dazu bei
 http://www.junge-linke.tk
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Anbei ein bisher unveröffentlichtes Interview der Jungen Linken Lippstadt mit M.R.

Julili: M.R., du bist in der „Grünen Hilfe“ tätig. Erklär uns doch mal kurz, was ihr so macht, und was ihr für Ziele habt?
MR: Wir setzen uns für eine andere, das heißt für uns, für eine gerechtere, humanere und rationalere Drogenpolitik als die hier momentan herrschende ein. Für uns ist ein Unding und absolut anmaßend, dass der Staat bestimmt, die und die Droge darfst du konsumieren, und die und die andere aber nicht. Zumal ja auch die mehr oder weniger willkürliche Einteilung von Drogen in „legale“ oder „illegale“ bekanntermaßen nichts über deren „Gefährlichkeitspotential“ aussagt. Gebrauchst du aber eine illegalisierte Substanz, wirst du eben oftmals schnell sehr hart bestraft dafür.
Unsere zentrale Forderung besteht in der Wiederfreigabe der Pflanze Hanf/Cannabis, der Legalisierung aller Drogen, und der Entkriminalisierung aller DrogenkonsumentenInnen.
Denn Fakt ist, dass die herrschende Drogenverbotspolitik einen weitaus größeren Schaden, - sowohl für den Einzelnen, wie auch für die Gesellschaft als ganzes, - anrichtet, als sie vorgeblich durch ihre repressiven Maßnahmen verhindern will!
Julili: Kannst du diese Behauptung mal näher erläutern?
MR: Sicher! Stellt euch mal vor, da gerät jemand in die Mühlen der Strafverfolgung, weil ihm nachgewiesen wird, dass er einige hundert gramm Cannabis besessen hat. Diese hat er womöglich selber angebaut, also produziert, um damit für einen längeren Zeitraum seinen Eigenbedarf zu decken, und um einen Teil davon an Freunde und Bekannte abzugeben. Eigentlich doch eine gute Sache, denn dadurch macht er sich und sein soziales Umfeld unabhängig von den vielfach negativen Seiten des „Schwarzmarktes“, wie etwa kriminelle mafiöse Strukturen, Substanzverunreinigungen, und vieles mehr. Was aber geschieht dann mit ihm? Da es sich bei einem Gesamtwirkstoffgehalt von mehr als 7,5 gr. THC bereits um eine so genannte „nicht geringe Menge“ handelt, wird er eines Verbrechensstraftatbestandes angeklagt. Daraufhin wird er in aller Regel zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr verurteilt. (§ 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG) Falls diese Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt wird, verliert die Person seinen Arbeitsplatz, und damit seine materielle Existenz! Ganz zu schweigen auch von den Gerichts- und Anwaltskosten, die auf ihn zu kommen und ihn ebenfalls in hohem Maße in seiner sozialen Existenz (be)schädigen. (was ja auch in Fällen, wo jemand „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt wird, bereits der Fall ist!)
Darüber hinaus ist es gut möglich, dass ihm seine Wohnung gekündigt wird, zumindest dann, wenn nachweisbar ist, dass der Betreffende in der Wohnung angebaut hat. Und, als ob dies alles nicht schon genug an „Terror“ ist, wird ihn die Führerscheinstelle der Straßenverkehrs-behörde dazu auffordern, - selbstverständlich auf seine eigenen Kosten, - seine Fahreignung mittels eines sehr teuren fachärztlichen Gutachtens durch Drogenscreenings (Blut- und Urinanalysen) nachzuweisen; und zwar widersinniger weise auch dann, wenn er überhaupt nicht im Straßenverkehr auffällig geworden ist, indem er z.B. unter dem Einfluß „berauschender Mittel“ ein KFZ geführt hat! (Auf diese gesonderte Problematik „Überprüfung der Fahreignung“(nach der FeV; Fahrerlaubnisverordnung) will ich hier nicht näher eingehen, deren Darstellung wäre sehr kompliziert und umfangreich; festzuhalten bleibt, dass sie in sich häufig sehr widersprüchlich ist, auch was die Methodik angeht, und die Praxis sieht von Bundesland zu Bundesland häufig unterschiedlich aus.)
Um dieses Beispiel hier aber zu Ende zu führen; der „Delinquent“, - der selbstverständlich keinerlei „Unrechtsbewusstsein“ spürt, weshalb denn auch, denn schließlich hat er niemandem einen Schaden zugefügt, - wird seitens des Staates durch dessen Justiz in seiner sozialen Existenz bedroht, bzw. zumindest schwerstens geschädigt ,bis hin zur Vernichtung seiner materiellen Existenz.
Die Menschen aus seinem Freundeskreis, die er bis dahin möglicherweise mit versorgt hat, werden sich von nun an halt anderweitig versorgen müssen, was ja auch ja kein wirkliches Problem ist, denn durch diese Art von polizeilichen „Erfolgen“ wird ja das Angebot an illegalisierten Substanzen kaum tangiert. (Ernstzunehmende Untersuchungen gehen davon aus, dass allenfalls 5 – 10 % dieser Substanzen durch polizeiliche Maßnahmen vom Markt genommen werden.

Oder ein anderes Beispiel: Warum verelenden so erschreckend viele Opiatabhängige? Die staatliche Drogenverbotspolitik erzeugt und fördert doch die miserablen Bedingungen des kriminellen Schwarzmarktes, was z.B. die sehr gesundheitsschädliche Verunreinigung des Stoffes durch Streckmittel angeht, die häufigen Schwankungen des Wirkstoffgehaltes, die für viele Todesfälle durch (unbeabsichtigte) Überdosierungen verantwortlich sind, und mal ganz von der Höhe des Preises abgesehen, die dann zur so genannten „Beschaffungskriminalität“ und Prostitution führen kann.
Und noch eine weitere „Auswirkung“ der staatlichen Drogenverbotspolitik: Durch so genannte „Brechmitteleinsätze“ gegen „Kleindealer“ wird der Tod dieser Menschen billigend in Kauf genommen, wie jetzt gerade erst wieder in Bremen geschehen! (am 06.01.2005 bekannt geworden.)
Zum Schluss noch was zu den negativen Auswirkungen der herrschenden Drogenpolitik auf die Allgemeinheit: Zum einen die Repressionskosten: Im Jahr 2003 gab es fast 149.000 Ermittlungsverfahren allein wegen Hanf. Durch eine Legalisierung wären Einsparungen bei Polizei, Justiz und Gefängnissen in Milliardenhöhe zu erwarten. Neben einer Entlastung der überfüllten Justizvollzugsanstalten und einer Verkürzung der hier elend langen Gerichtsverfahren wäre eine höhere öffentliche Sicherheit durch den Einsatz von Polizeibeamten in anderen Bereichen realisierbar.
Durch eine Legalisierung des „Rauschhanfes“ würde dieser den illegalen Strukturen entrissen, und in Produktion und Handel würden tausende legale Unternehmen mit vielen tausend Arbeitsplätzen entstehen. Desweiteren könnte der Staat durch eine „Genussmittelsteuer“ auf Hanf beträchtliche Steuereinnahmen verbuchen; der Deutsche Hanfverband (DHV) hat diesbezüglich ein Steuervolumen von über 2 Milliarden Euro (vorsichtig) hochgerechnet. Bekanntermaßen konsumieren in Deutschland Millionen von Menschen trotz des Verbotes Hanf, ohne einen Cent Steuern zu bezahlen.
Julili: Das hört sich ja eigentlich recht logisch und nachvollziehbar an. Was aber machst du denn konkret als einzelnes Mitglied eures Vereins?
MR: Meine alltägliche Tätigkeit sieht im wesentlichen so aus, dass sich Betroffene, - sei es wegen „allgemeinen“ Verstößen gegen das BtMG, - zumeist wegen Cannabis, - und/oder wegen Problemen mit der Führerscheinstelle, - an mich per Telefon oder per E-mail, - wenden, und ich ihnen dann mitteile, womit sie zu rechnen haben, was sie am besten tun oder unbedingt unterlassen sollen (z. B. Aussagen zur Sache gegenüber der Polizei) worauf sie achten müssen, und wo und wie sie sich weiter informieren können. Sehr häufig ist es bereits erforderlich, ihnen Adressen von Anwälten in ihrer Nähe zu nennen, damit sie sich entweder eingehender beraten lassen können, oder sie einem fachkundigen Rechtsanwalt ein Mandat für das auf sie zu kommende Strafverfahren erteilen können. Die „Grüne Hilfe“ verfügt diesbezüglich über eine bundesweite Anwaltsliste.
Der Hauptunterschied zwischen uns (der „Grünen Hilfe“) und anderen drogenpolitisch aktiven Organisationen (wie z. B. dem „Verein für Drogenpolitik“ – vfd oder dem „Deutschen Hanfverband“ – DHV) besteht darin, dass wir nicht nur allgemeine politische Arbeit auf diesem Gebiet betreiben, sondern dass wir auch individuell und konkret zu helfen versuchen; im Rahmen unserer leider nicht sehr großen Möglichkeiten. Die diesbezügliche Resonanz, also die Anzahl der Rat- und Hilfesuchenden, ist leider sehr hoch!
Julili: Nun hast du seit kurzem selber Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden wegen des dir vorgeworfenen Umgangs mit Cannabis. Erfahren haben wir dies deshalb, weil du dich an einen Teil der hiesigen „Öffentlichkeit“ gewandt hast. Warum hast du das getan?
MR: Weil ich, - auch für mich selber, - verhindern will, dass dies nur als ein mich allein betreffendes individuelles Problem angesehen und wahrgenommen wird! Natürlich ist es dies erst mal leider schon, darüber hinaus ist es aber meiner Ansicht nach vor allem ein Politikum; ich soll dafür bestraft werden, weil ich mir das Recht herausgenommen habe mit einer Substanz Umgang zu haben, welche irrsinnigerweise verboten ist! Und in diesem Zusammenhang scheint es die Justiz (und die herrschende Meinung) keinen Pfifferling zu interessieren, dass sie damit eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung durchführt, und dass ich durch mein mir vorgeworfenes Tun kein einziges Rechtsgut verletzt habe, weil ich niemandem dadurch einen Schaden zugefügt habe, weder mittel- noch unmittelbar!
Weiterhin geht es mir neben der Informationsweitergabe vor allem darum, eine gewisse Unterstützung für mich und mein Anliegen zu mobilisieren, sowohl materiell wie auch politisch.
Denn ich sehe mich natürlich auch nicht als „Kriminellen“, und möchte auch von außen her nicht als so angesehen werden; auch wenn ich nicht gerade „stolz“ darauf bin, dass ich nun durch mein Handeln diese Probleme mit der Justiz habe.
Julili: Wie war denn bisher die Resonanz auf diesen Schritt von dir? Hast du dadurch etwas für dich erreichen können?
MR: Wie ihr vielleicht wisst, habe ich mich vor allen an Leute aus dem hiesigen „grünen“ Spektrum gewandt. Und dies deswegen, weil ich ja zum einen bis vor noch nicht allzu langer Zeit selber Mitglied dieser Partei war, - zeitweise auch Vorstandsmitglied wegen meiner Funktion als Kassierer des OV, - und zum anderen deswegen, weil das Programm dieser Partei zur Drogenpolitik wirklich sehr gut und durchdacht ist; da die entsprechende Programmatik vor allem auf Vernunft und Schadensreduzierung zielt, und auch die Freiheitsrechte nicht außer acht lässt.
Von daher wäre es für mich natürlich eine „Riesensache“, wenn der hiesige OV zu der staatlichen Repression gegen mich (sei es, zunächst wegen der vorgenommen Wohnungsdurchsuchung, oder später anlässlich der Gerichtsverhandlung, wenn es eine geben wird) öffentlich erklären würde, dass er damit aus den und den Gründen nicht einverstanden ist!
Dass diese Erwartung, - bzw. besser, dieser Wunsch von mir- größtenteils illusorisch ist, war mir von Anfang an klar, denn zum einen ist, - wie bei anderen Parteien auch, - Drogenpolitik eher ein „Randthema“, und sehr viele der Parteimitglieder kennen die entsprechende Programmatik (fast) gar nicht, (obwohl es gerade den „Grünen“ aus meiner Sicht gut tun würde, wenn sie sich mal wieder etwas mehr auch auf ihre „bürgerrechtlichen“ Wurzeln besinnen würden), zum anderen haben auch bei ihnen 40 Jahre staatliche Desinformation im Sinne von „Drogenkrieg“ Spuren hinterlassen.
Unter anderem auch aus diesem Grund haben sie Angst davor, sich mit dieser Thematik zu befassen: Unbewusst und zumeist unausgesprochen gehen sie davon aus, dass Drogen das „Böse“ und „Schlimme“ schlechthin sind; sie haben (auch) Angst davor, dass womöglich ihre Kinder damit in Berührung kommen mit allen negativen Begleiterscheinungen; sie ziehen häufig den falschen Kurzschluss, dass diejenigen die sich für eine andere Drogenpolitik, - und gar die Legalisierung von Drogen (allerdings unter den Bedingungen von staatlichen Regulierungsmaßnahmen, wie z. B. Werbeverbot und Jugend- und Verbraucherschutz; siehe hierzu z. B. das ausgezeichnete „Globales Cannabisregulierungsmodell“ des VfD (Verein für Drogenpolitik) aus 2004) aussprechen, gleichzeitig auch einen ungehemmten und besinnungslosen Konsum/Genuss von Drogen propagieren würden! Dies ist aber keinesfalls so; ich denke, dass ich da für die allermeisten von uns spreche wenn ich sage, dass dies natürlich nicht unser Ansatz ist!
Was die Reaktion der hiesigen „Grünen“ auf mein „Outing“ angeht, so ist es so, dass ich bisher von der Partei (also solche) keinerlei (unterstützende) Reaktion erhalten habe, wohl aber habe ich von zwei Personen aus dieser Partei, die dort keinesfalls eine „untergeordnete“ Rolle spielen, schon eine sehr freundschaftliche und liebevoll-solidarische Reaktion mit der Zusage einer gewissen Unterstützung erfahren, was mir natürlich schon sehr geholfen und mich aufgebaut hat!
Julili: Vielen Dank für deine Bereitschaft, mit uns über diese Sache zu sprechen! Lass dich nicht unterkriegen, und viel Glück und Erfolg bei deinen weiteren Schritten!
(oder wie auch immer....)
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Ergänzungen

Urteil getroffen

anonyma 06.09.2005 - 19:18
So...

Das Urteil ist heute vor dem Amtsgericht Lippstadt getroffen worden. Der Betroffene wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteil - wie ich das mitbekommen hab.

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Wer hat uns verraten ? — Grüne Schwachmaten!