EU-Kommission genehmigt Einfuhr von Gen-Raps

freiwilliger Mäher 05.09.2005 12:15 Themen: Biopolitik Ökologie
Die Europäische Kommission genehmigt die Einfuhr von gentechnisch verändertem Ölraps zur Verwendung in Futtermitteln
Die Europäische Kommission hat heute das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Ölrapses mit der Bezeichnung GT73 für die Einfuhr und Verarbeitung genehmigt. Mit der auf 10 Jahre befristeten Entscheidung wurde einem von Monsanto eingereichten Antrag stattgegeben. Der gegen Glyphosat-Herbizide resistente GT73-Ölraps wird bereits in Nordamerika in großem Stil eingesetzt, ohne dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt berichtet würden. Die heute erteilte Genehmigung, die sich auf wissenschaftliche Untersuchungen stützt, erstreckt sich auf die Einfuhr von gv-Ölraps und dessen Verarbeitung zu Tierfutter sowie auf industrielle Verwendungszwecke. Ergänzt wird die Genehmigung durch eine Empfehlung bezüglich der Maßnahmen, die der Inhaber einer Zustimmung ergreifen muss, um etwaige Schäden für Gesundheit und Umwelt bei einer unbeabsichtigten Freisetzung von GT73 zu vermeiden. Gereinigtes Öl aus GT73-Ölraps wurde bereits 1997 für die Verwendung in oder als Lebensmittel(n) in der EU zugelassen

Der GT73-Ölraps wurde einer strengen Risikoabschätzung unterzogen. In ihrer wissenschaftlichen Bewertung kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis, dass er so sicher wie herkömmlicher Ölraps sei. Die klare Kennzeichnung enthält alle Angaben, die Landwirte und Verbraucher benötigen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Darüber hinaus stellen strenge Vorschriften sicher, dass das Produkt, sobald es auf dem Markt ist, rückverfolgt und überwacht werden kann.

Der GT73-Ölraps ist das dritte Produkt[1], das auf der Grundlage der Richtlinie 2001/18/EG[2] bewertet und genehmigt wurde. Die heutige Genehmigung erstreckt sich auf die Einfuhr und die Verwendung in oder als Futtermittel(n), jedoch nicht auf den Anbau oder die Verwendung in oder als Lebensmittel(n). Das Produkt unterliegt den neuen strengen Bestimmungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die im April 2004[3] in Kraft traten. Sobald es in Verkehr gebracht wird, muss es klar als ein Produkt gekennzeichnet sein, das gentechnisch veränderten Ölraps enthält.

Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen wird durch einen spezifischen Erkennungsmarker, der dem Ölraps zu seiner Rückverfolgbarkeit zugewiesen wurde, sichergestellt. Darüber hinaus wurde Monsanto mit der Genehmigung eine Empfehlung an die Hand gegeben, wie mit etwaigen unbeabsichtigten Freisetzungen ordnungsgemäß umzugehen ist.

In den letzten vier Jahren hat die EU ein klares, transparentes und durchgängiges System für den Umgang mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie Kulturen geschaffen. Mit dem Genehmigungsverfahren nach dem neuen System ist sichergestellt, das nur GVO, die für Menschen und Tiere sowie für die Freisetzung in die Umwelt unbedenklich sind, auf den europäischen Markt gelangen dürfen. Genehmigungen werden nach einer Einzelfallprüfung des jeweiligen GVO erteilt. Anträge auf Genehmigung, die die Kriterien nicht erfüllen, wurden und werden auch in Zukunft abgelehnt.
Weiteres hierzu unter:
MEMO/05/104 http:  http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/104&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en

(Fragen und Antworten zu den GVO-Bestimmungen in der EU).
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Ergänzungen

Reiner Feldversuch...

mensch 05.09.2005 - 13:47
Die Verwendung als Futtermittel bedeutet nichts anderes, als dass der Mensch in den Feldversuch einbezogen wird! Denn wozu werden denn Tiere gefüttert, wenn nicht zur Gewinnung von Tierprodukten als Nahrung für Menschen (Fleisch, Milch, Eier, etc).

Der nächste Schritt ist dann wohl der offene Anbau im grossen Stil...

Warendeklination

Bauer 05.09.2005 - 23:34
Welche der folgenden Produkte müssen nach dem aktuellen 'Gesetz zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln' einen Hinweis auf der Packung haben?

a) Ketchup aus gentechnisch veränderten Tomaten?
b) Milch von Kühen die mit gentech. veränderten Pflanzen gefüttert wurden?
c) Schockolade trägt meist dien Zusatz "...kann Spuren von Nüssen enthalten". Kennzeichnung wenn diese Nüsse gentechnisch verändert sind?
d)Cornflakes die aus gentchnisch verändertem Mais erzeugt wurden?
e) Maisprodukete, bei denen der DÜnger der Maispflanzen von gentech. veränderten Microorganismen übgesetzt wird?
f)Produkte die gentech. veränderte Substanzen in geringen Mengen enthalten?
g)Mittels gentech erzeugte Arzneimittel?









Gekennzeichnet werden nur Produkt a und d!




Nebenbei:
Die Technik ist nicht schlecht, teilweise sogar richtig toll!
Aber die Regeln des freien Markte sorgen dafür, dass am Ende wieder unglaublich viel Müll beirauskommt und 'die Bürger', also die 'einfachen Menschen' und vor allem die Landwirte noch abhängiger von großen Konzernen werden.

Das Problem ist nicht der menschliche Eingriff in die Natur und die Verbesserung einer Pflanze - das machen die Menschen schon immer, sonst hätten wir heute keinen Weizen sondern noch immer das Einkorn!
Das Problem ist, dass Konzerne die (fast) absolute Kontrolle über unsere Nahrung erlangen.

Ergänzung Ii

Bauer 05.09.2005 - 23:54
"...Die heute erteilte Genehmigung, [...] erstreckt sich auf die Einfuhr von gv-Ölraps und dessen Verarbeitung zu Tierfutter sowie auf industrielle Verwendungszwecke. ..."

Sie Ergänzung I)
a)Tierfutter: Damit gefütterte Tiere sind nicht gentechnisch verändert und müssen nicht gekennzeichnet werden.
Auf dem Schnitzel im Supermarkt steht also nix davon.

b)Industrielle Verwendungszwecke: Auf dem Lippenstift steht auch nix-





"...Der GT73-Ölraps wurde einer strengen Risikoabschätzung unterzogen. [...] kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis, dass er so sicher wie herkömmlicher Ölraps sei. ...

Was ist das überhaupt für eine Genveränderung?


"...gegen Glyphosat-Herbizide resistente GT73-Ölraps..."

Das bedeutet folgendes:
RAps wird unter freiem himmel angebeut, also kommen unweigelich Unkräuter, also unerwünschte Wildpflanzen, auf den Acker.
Diese sind unerwünscht.
Das hat vedrschiedene Gründe: U.a. bieten Unkräuter den Lebensraum für Schädlinge und Pflanzenkrankheiten wie Pilze. Desweiteren sind Unkräuter Nahrungs- und Lichtkonkurenten. Sie nehmen der 'Kulturplanze' also Platz und Essen weg.
Darum werden Unkräuter bekämpft.
Um gewerblichen Ackerbau für geöhnlich mit herbiziden, also 'giften' die diese Unkräuter töten.

Der hier nun gentechnisch veränderte Raps kann folgendes:
Er hat eine vom Menschen in das Erbgut engeschleuste Fähigkeit, er überlebt bestimmte Gifte, die alle anderen Unkräuter töten.
Er ist 'resistent gegenüber Glyphosat-Herbiziden'.

Das ist für den Bauern natürlich schon praktisch. Er kann sein Feld besprühen und der Raps geht dabei nicht kaputt.


(Monsanto, die Firma die den Gen-Raps herstellt, produziert selbstverständlich auch das dazu passende Gift, die Glyphosat-Herbizide!)





"...Die klare Kennzeichnung enthält alle Angaben, die Landwirte und Verbraucher benötigen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Darüber hinaus stellen strenge Vorschriften sicher, dass das Produkt, sobald es auf dem Markt ist, rückverfolgt und überwacht werden kann. ..."

Das geht so:
Neben diem neuen Merkmal, her der Resistenz gegen das Hebizid, wird auch ein sog. 'Markergen' mit eingebracht.
Dieses Markergen ist ein radioativ leuchtendes Gen, welchs sonst keine Wirkung auf die Pflanze hat.
Durch dieses Gen kann jede einzelne Zelle, und somit jedes Pflanzenteil, genau als gentechnisch verändert erkannt werden.

Monsanto kennzeichnet alle seine 'Pflanzen-Produkete' so und teibt damit ein schlimmes Spiel.





Ich komme bei 'GEntechnik' immer wieder zu dem Schluss, dass die Technik teilweise absolut gut ist.
Aber Monsanto (=BAYER) und die Art unserer kapitalistischen Geselschaftsordnung sorgen dafür, dass ich ein Verbot sehrwohl befürworte!

weitere infos....

Maria R. 06.09.2005 - 09:54