Bürgerrechtler wurde verknackt

Wolfgang Kortlang 02.09.2005 23:27 Themen: Repression
Die Justiz des Landes NRW rächt sich mit Hilfe eines Beleidigungsverfahrens an Bürgerrechtler Dr. Albrecht um ihn mundtod zu machen
BELEIDIGUNGSFARCE OISKIRCHEN & MEHR

Es kommt viel öfter vor als man glaubt, besonders wenn man mit der deutschen Justiz bisher nichts zu tun hatte: Termine werden teils ohne Rücksprache festgesetzt, teils verschlampt, Verfahren, Zeugenaussagen und Akten werden manipuliert, Betroffenen(grund)rechte werden mißachtet...und das Justizpersonal, das dies alles und noch viel mehr routiniert und ohne jedes Schuldbewußtsein professionell und ständig unternimmt meint auch noch, niemand merkt´s...und wenn schon: Uns kann eh keener....

Am Donnerstag, dem 18. August 2005, wurde der Sozialpsychologe und Autor Dr. Richard Albrecht (Bad Münstereifel) durch Schuldspruch zu "fünfzehn Tagessätzen zu je 30 Euro" wegen "Beleidigung" nach § 185 Strafgesetzbuch "verknackt". Richard Albrecht ist bis heute nicht klar, warum er erstens überhaupt öffentlich angeklagt und zweitens, wenn auch nur unterwertig, schuldig gesprochen wurde: Denn Richard Albrecht hat, wie jedermann/jedefrau seit November 2002 nachlesen kann, in seinem Bericht "prozeßbetrug & mehr" nichts weiter getan als sich gegen seine Familie und ihn selbst massiv schädigende Advokaten- und Justizmachenschaften nachhaltig gewehrt:  http://www.rechtskultur.de/pages/prozessbetrug.htm (wiederveröffentlicht im e-Buch: StaatsRache. Texte zur Rechtskultur; München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, Seiten 80-94)

Was nun in der BELEIDIGUNGSFARCE OISKIRCHEN von Anfang an gegen Dr. Richard Albrecht gelaufen ist, ist in der Tat nicht nur ein "unerhörter Vorgang" (Bertolt Brecht). Vielmehr hat die Bonner Staatsanwaltschaft (Oberstaatsanwalt Jörg-Reiner Brodöfel) seit Februar 2004 einen Unschuldigen verfolgt und dafür gesorgt, daß Richard Albrechts Verurteilung am 18. August 2005 erfolgte. (Dagegen wurde am 20. August 2005 Rechtsmittel eingelegt)

Der zunächst wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB) eröffnete Strafgerichtsprozeß war von Anfang an so angelegt, daß Richard Albrecht kein "faires Verfahren" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6) haben konnte. Das Menschen- und Grundrecht auf "rechtliches Gehör" (Artikel 103 Grundgesetz: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör") wurde mehrfach mißachtet. Der Angeklagte hatte keinen (Wahl-) Verteidiger (EMRK, Artikel 6 [3] c: "Jeder Angeklagte [hat] das Recht auf den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl"). Richard Albrecht wurde gezwungen, sich gegen seinen Willen selbst und allein zu verteidigen. Der Direktor des Amtsgerichts, an dem der Prozeß "anhängig" war, Heinz-Georg Potthast, behandelte den ehemaligen ehrenamtlichen Richter/Jugend(hilfs)schöffen Richard Albrecht im Februar/März 2005 wie einen Kriminellen und vorverurteilte ihn. Nicht einmal die Ehefrau des Angeklagten wurde als Rechtsbeistand zugelassen. Richard Albrechts sämtliche Befangenheits- und Vertagungsanträge wurden, falls sie überhaupt zur Kenntnis genommen und behandelt wurden, mit absurd-abenteuerlichen "Begründungen" und gegen jede Logik und Rationalität ausnahmslos abgelehnt. Nicht ein einziger Zeuge und/oder Sachverständiger, der zu Gunsten von Richard Albrecht hätte aussagen können, wurde geladen oder gehört. Der in der Hauptverhandlung von Richard Albrecht selbst geführte -und unwiderlegbare- Nachweis in Form eines "Urkundenbeweises", daß die sogenannte "Anklageschrift" der Bonner Staatsanwaltschaft vom 27. 4. 2004 auf einer (doppelten) Fälschung beruht, wurde nicht einmal zur Kenntnis genommen, folglich nicht berücksichtigt...

Dies alles hat Richard Albrecht als Betroffener dieses "kleinen" NRW-Justizverbrechens nun genau dokumentiert:  http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce.htm;  http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm

Was dort jetzt öffentlich nachlesbar ist, könnte in der Tat mit Blick auf die neuste deutsche Ausgabe des "Buch der Rekorde" (2005) guinessreif sein: So viele und so nachhaltige Rechtsbrüche und Grundrechtsverletzungen zum Nachteil eines Bürger(rechtler)s in einem einzigen Verfahren dürfe es in Deutschland in diesem Jahrhundert bisher noch nicht gegeben haben. Der Betroffene, Dr. Richard Albrecht, hat als Wissenschaftler, Bürgerrechtler und Editor des kleinen, unabhängigen online-magazins für Menschen- und Bürgerrechte  http://rechtskultur.de eine grundlegende Kritik am Strafrechtstatbestand der "Beleidigung" als "justitiellem Konstrukt von Verfolgerbehörden" und virtuellem oder Phantomdelikt erarbeitet und in einem Forschungsbericht nachgewiesen: "Beleidigung" (§ 185 StGB) ist als virtuelles und Phantomdelikt ein "justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden", das jeder Rechtsgrundlage im Sinne der alteuropäischen Rechtsgrundsätze ("Keine Strafe ohne Gesetz" und "Keine Strafe ohne Schuld") entbehrt. Zugleich kritisiert der Autor den zunehmend um sich greifenden Trend, in den letzten Jahren, in Deutschland System- und Justizkritiker wegen "Beleidigung" zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen:  http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html (mit englischer Zusammenfassung: "Insult" within Current Germany, 2005. A radical look on a petty crime
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Ergänzungen

darum geht's: die anklage

genervt 03.09.2005 - 09:43
Anklageschrift
Dr. Dr. Richard Albrecht,
[...]
wird angeklagt,
am 20.11.2002 in Bad Münstereifel und anderenorts
einen anderen beleidigt zu haben,
indem er in seiner an die Staatsanwaltschaft Bonn gerichteten Strafanzeige vom selben Tage gegen Rechtsanwalt Ulrich Almers, seinen ehemaligen Schwiegersohn B. und die Bediensteten des Landrats des Kreises Euskirchen E. und Herrn K. diesen Personen die Verwirklichung der Straftatbestände der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit vorwarf, diese Vorwürfe hinsichtlich der Geschädigten Rechtsanwalt Almers und B. sodann dahin konkretisierte, dass die „Durchsicht dieser Akten" ergeben habe, dass „zunächst" diese Zeugen nach Einbürgerung des Zeugen B. eine kriminelle Vereinigung gebildet hätten und sich die Zeugen E. und K. „ausweislich der Akten ...immer stärker in den bestehenden kriminellen Komplex" der Zeugen Rechtsanwalt Almers und B. hätten hereinziehen lassen, und indem er sodann die Vorgehensweise des Zeugen Rechtsanwalt Almers als „advokatische Skrupellosigkeit" und „grenzenlosen Rechtsnihilismus" bezeichnete, „der strukturell seine Position als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege missbrauche", und ihm „erhebliche kriminelle Energie" attestierte.

(....)

Zur Sache:
Die einzige Tochter des Angeschuldigten ehelichte den marokkanischen Staatsangehörigen B. . Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor. Im Jahre 2001 zerbrach die Ehe. Aufgrund einer Eilentscheidung des Familienrichters des Amtsgerichts Euskirchen, der Stellungnahmen des Jugendamtes des Landrats des Kreises Euskirchen vorangegangen waren und die in der Folgezeit durch Beschluss des Oberlandesgerichts Köln ihre Bestätigung fand, wurde das Sorgerecht vorläufig dem Kindesvater, der durch Rechtsanwalt Ulrich Almers vertreten wird, zugesprochen. Dieser Sachverhalt hatte nicht nur zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe gegen Rechtsanwalt Ulrich Almers, den ehemaligen Schwiegersohn B. und die Bediensteten des Landrats des Kreises Euskirchen E. und K. zur Folge, die der Angeschuldigte erhoben hatte und die zu einer Anklageerhebung mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten bzw. mangels Tatnachweises nicht geführt haben, sondern beschäftigte - ohne Erfolg für die Tochter des Angeschuldigten -auch das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde vom 31.07.2002 und beschäftigt (wohl noch) den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Auf seiner Homepage unter der Überschrift

"rechtskultur.de: Prozessbetrug und mehr"

schildert der Angeschuldigte den Sachverhalt aus seiner Sicht. Zu der Vorgehensweise von Rechtsanwalt Almers äußert er sich wie folgt;

„Und nachweisen lässt sich darüber hinaus , dass der 1984 beim Landgericht Bonn zugelassene Anwalt A. von Anfang an das Verfahren bewusst manipuliert, selbst gelogen, getäuscht und betrogen hat".

„Der Bonner Anwalt hat in seinem bis heute prozessbestimmenden Eingangsschriftsatz, mit dem er seinen Mandanten in zumindestens einem Fall zur Falschaussage anstiftete, so zahlreich gelogen und getäuscht, dass hier nicht alles, weil nicht prozess - bzw. beschlussrelevant, angesprochen wird".
„Von diesem verdeckt-konspirativen Zusammenspiel, das in der Tat eine komplotthafte Verschwörung gegen sie war, konnte die betroffene Mutter ebensowenig wissen wie vom Eilbeschluss des Richters E. vom 17.07...."
„Das Gegenteil werden die Prozessbetrüger auch nicht beweisen können".
„Inzwischen ist auch diese mit erheblicher krimineller Energie von A. und B. betriebene Strategie und nicht nur mit Blick auf die zeitlichen Abfolgen ihres Tun und Unterlassens deutlich/er“
„Dies ist ein Kernstück allen prozessbetrügerischen Handelns des B. und von dessen, ihn nicht nur juristisch beratenden, sondern (auch, aber nicht nur zu falschen eidesstattlichen Erklärung) anstiftenden Anwalts, grad so, als gäbe es in diesem interessensymbiotischen Verhältnis ein nur beiden bekanntes Geheimnis, das sie aneinander bindet".
„Ob, wann, wie, in welcher Höhe und von wem an wen bisher Gelder geflossen sind oder/und wie anders die bisher erfolgreiche faktische Kindesentziehung mittels Prozessbetrug, Verleitung zur Falschaussage und zur Verletzung des Briefgeheimnisses und weiterer Grundrechte sowie verschiedener dienstlicher Vergehen und Amtspflichtverletzungen und erweislicher Behinderung/en von Prozessvertretern und mit welchen schon gegebenen oder/und in Aussicht gestellten Vergünstigungen an wen, von wem, in welcher Form und wie und wann dies alles zusammenhängen mag..... dies ist nun staatsanwaltlich zu untersuchen, aufzuklären und zur Anklage zu bringen".
„So handeln Robenkriminelle begegnet wer- den könnte, wüsste ich gern; oder handeln gewisse Anwälte typischerweise so?"
Diese Äußerungen waren nicht nur am 19.11.2002 im Internet zu lesen, sie konnten auch noch am 05.04.2004 heruntergeladen werden. Soweit die Formulierungen des Angeschuldigten eine Beleidigung darstellen könnten, ist eine Strafverfolgung mangels ausdrücklichem Strafantrags nicht möglich.
Neben weiteren zahlreichen Äußerungen des Angeschuldigte insbesondere zum in Rede stehenden Sachverhalt, der angesprochenen Verfassungsbeschwerde und der Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befindet sich auf der Homepage des Angeschuldigten folgendes Pamphlet:
Deutsche Jurist(inn)en 2003
[20-zeilig-satirischer Spottvers, stellungslose Jurist(inn)en nach ih rem zweiten Staatsexamen betreffend, aus der Sicht eines Repeti tors, im Sinne GG Art. 5 (3): Kunstfreiheit; geschrieben nach noch maliger Lektüre der Realsatire von Dr. Peter Niehenke „Frau Richte rin, Frau Richterin, das war nicht ich, das war meine Sekretärin" ( http://www.justizirrtunn.de/faelle/richter/wermelskirchen/index.htm")]
LIEBER GOTT MACH MICH DUMM DASS ICH IN DEN STAATSDIENST KOMM
[UND WENN ICH SCHON MAL MIT DIR REDE DANN WEGEN DER KARRIEREWEGE]
GUT WÄRS SCHON ICH WÜRDE BALD SO EIN DEUTSCHER STAATSANWALT
[SCHNEIDIG WIE KAVALLERIE LOGIK ETWA PACKT DER NIE]
ODER AUCH 'N RICHTERWICHT

AN 'NEM DEUTSCHEN AMTSGERICHT
[GRÜNDLICH LESEN LÄSST DER SEIN. DER TYP BEVORZUGT AUGENSCHEIN]
KLAPPT DAS NICHT DANN WERD ICH HALT NOCH'N DEUTSCHER RECHTSANWALT
[DER RECHNET NACH BRAGO GEBÜHR CLIENTEN FRAGEN SICH WOFÜR]
UND DIES 'SYTEM DAS IST,....
IN DEUTSCHLAND HEISST ES HALT JUSTIZ.
[DER HARRY HEINE, LIEBER GOTT,
DER NANNTE DIESES PACK HUNDSFOTT]
Soweit dem Angeschuldigten Beleidigung mittels Strafanzeige vom 20.11.2002 zum Vorwurf gemacht werden kann, wird auf den Anklagesatz Bezug genommen. Der Angeschuldigte überschreitet durch seine aggressiven Äußerungen bei weitem das Maß der Meinungsfreiheit. Seine Vorgehensweise ist nicht als Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Dies war ihm auch als eine hochgebildete Person und als Laienrichter des Amtsgerichts Euskirchen bewusst.

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mods, was soll das?

genervt 03.09.2005 - 09:31
ich finde, indymedia sollte keine plattform für querulanten mit verfolgungswahn sein. ich will nicht ausschliessen, dass dem autor tatsächlich irgendwo unrecht geschehen ist. das lässt sich allerdings aus dem artikel nicht etnehmen, und aus den verlinkten seiten ergibt sich auch nur, dass er wohl zuviel zeit hat. da er immer nur sich zu wort kommen lässt und nie die gegenseite ist auch kaum zu erkennen, worum es eigentlich geht.

also bitte weg von der titelseite!

großzügig

Robert Kurz 06.09.2005 - 22:57

Sie, Herr Gernervt,
sind wirklich großzügig:
mit Ihrer Bezeichnung QUERULANT


R.K.