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Rudolf Arschloch bleibt verboten (ha, ha, ha)

Nie wieder Deutschland ! 17.08.2005 18:40
Ist nicht von mir aber von der Pressestelle des BVG
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 74/2005 vom 17. August 2005

Zum Beschluss vom 16. August 2005 – 1 BvQ 25/05 –

Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

Eine vom Antragsteller für den 20. August 2005 in Wunsiedel angemeldete
Versammlung unter dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ bleibt verboten.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den
Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab. Dieser
hatte sich bereits vor den Fachgerichten erfolglos gegen den
Sofortvollzug des vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochenen
Versammlungsverbots, das sich auf die seit 1. April dieses Jahres
geltende Strafvorschrift des § 130 Abs. 4 StGB stützte, gewandt. Nach
dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer
Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer
verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische
Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat keinen Erfolg.

1. Zwar wäre eine Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unzulässig
oder unbegründet. Der Ausgangskonflikt und die dem
versammlungsbehördlichen Verbot zu Grunde liegende Strafrechtsnorm
werfen eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf, die letztlich nur in
einem Hauptsacheverfahren geklärt werden könnten. Insbesondere wäre die
umstrittene Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 4 StGB zu prüfen und die
Frage zu entscheiden, ob die einzelnen vom Verwaltungsgericht und
Verwaltungsgerichtshof benannten Argumente, insbesondere die Annahme
einer Störung des öffentlichen Friedens, das Verbot einer Versammlung
wie der für Wunsiedel geplanten rechtfertigen kann.

2. Die gebotene Folgenabwägung fällt aber zu Lasten des Antragstellers
aus.

Bei Ablehnung des beantragten Eilrechtsschutzes (und späterem Erfolg
einer Verfassungsbeschwerde) könnte der Antragsteller die geplante
Versammlung nicht durchführen. Da es sich um eine in jährlichen
Abständen immer wieder am Todestag von Rudolf Heß geplante Veranstaltung
handelt, ist der Nachteil für den Antragsteller geringer, als wenn es um
eine Demonstration aus einem besonderen aktuellen und insofern
unwiederbringlichen Anlass ginge. Könnte dagegen die Versammlung wie
geplant stattfinden und erwiese sich eine Verfassungsbeschwerde später
als unbegründet, wäre die Versammlung unter Verstoß gegen § 130 Abs. 4
StGB durchgeführt worden. Maßgebende Repräsentanten der politischen
Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist,
haben im Deutschen Bundestag mit Blick auf die vom Antragsteller konkret
geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine
Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des
Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich
mache. Dies indiziert, dass den von der Versammlung ausgehenden Gefahren
vom Deutschen Bundestag ein hohes Gewicht beigemessen wird. Das
Bundesverfassungsgericht legt diese Einschätzung des Gesetzgebers seiner
Folgenabwägung zu Grunde mit dem Ergebnis, dass die einstweilige
Anordnung nicht zur Abwehr schwerer Nachteile für den Antragsteller
geboten ist.

Beschluss vom 16. August 2005 – 1 BvQ 25/05 –

Karlsruhe, den 17. August 2005
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Ergänzungen

link?

antifa 17.08.2005 - 18:47
link?

Hess Marsch bleibt verboten

Bibi 17.08.2005 - 19:31
Klasse,das die Pappnasen nun doch nicht durch Wunsiedel marschieren dürfen.Hab es grad auf der Seite vom Bundesverfassungsgericht nachgelesen. Endlich mal ne klasse Entscheidung!

nazis machen bundesweit spontandemos!

dr. grün 17.08.2005 - 19:59
in berlin sammeln sich gerade faschos, um 19 uhr ist in altenburg nen hess-marsch, in dortmund sammeln sich nasen am hauptbahnhof, in N24 kam gerade dass in karsruhe die polizei vor dem bundesverfassungsgericht zusammengezogen werden weil 40 nazis gesichtet wurden, in dresden sammeln sich neonazis vor der semperoper, in hessen-videotext steht das in marburg ca. 25 nazis mit einem hess-transpi vor der stadthalle stehen...

Watsch out vor naziansammlungen in deiner stadt!
faschisten angreifen!

Ersatzveranstaltung

Altantifa 17.08.2005 - 20:05
Die Nazis werden bei einem Großevent wie dem Hess Marsch bestimmt nicht einfach zu Hause bleiben. Es wird eine Ersatzveranstaltung geben, vermutlich Bayreuth, wie schon in den 90'ern. Natürlich werden die Busse dort dann hin fahren müssen. Immmerhin sind sie schon gemietet.

Let's have an Katz und Maus Spiel through germany!

...und außerdem

derestut 17.08.2005 - 20:14
das bvg hat den nasenaufmarsch zwar dieses jahr nicht verboten, sondern das verbot nicht aufgehoben. der grund ist aber keine antifaschistische erkenntnis bei deutschlands höchsten richtern, sondern die tatsache das dass bvg ein hauptsacheverfahren anstreben will. wenn die faschos das schließlich gewinnen sollten, würde jeder verbotsantrag direkt in die hose gehen. es bleibt also abzuwarten!

und dann noch:
die faschisten haben schon in den jahren vorher spontan demons/aktionen für den kriegsverbrecher hess veranstaltet. also antifas am wochendene bleibts dabei: 5 fuß erde über rudolf hess und deutschland

DORTMUND NAZIS AM BAHNHOF

rolf 17.08.2005 - 20:36
ungefähr 10-15 nasen sind gerade von den treppen richtung innenstadt gelaufen. sammelt euch bitte in der innenstadt! die werden heute abend sicher noch plakatieren oder irgendwelche aktionen machen.

dortmund ist UNSERE stadt!

nazis auf's maul!

nazis sammeln sich in wunsiedel am friedhof

gülcan 17.08.2005 - 20:41
ich komme aus wunsiedel und habe gerade persönlich gesehen daß am friedhof in wunsiedel sich nazis sammeln.

die kennzeichen der autos sind aus hof, rudolstadt und gera. sind 7 autos mit schätzungsweise 30 nasen. fünf der faschos telefonieren wie wild und trommeln bestimmt noch weitere faschos zusammen. ein transpi "hess-gedenken ist kein verbrechen!" wurde schon entrollt.

wir haben die bullen gerufen diese sagte aber am tele "das kann nicht sein!" - ich trommel jetzt leute zusammen und geh jetzt zum friedhof! wer kommt noch?

kommt nach wunsiedel!
schlagt die faschos wo ihr sie trefft!

Trotzdem nach Wunsiedel!

ns-verherrlichung stoppen! 17.08.2005 - 21:12
Nach der Bestätigung des vom Landratsamt Wunsiedel verhängten Verbots des
für den 20.8.05 geplanten Rudolf-Heß-Marschs in Wunsiedel durch das
Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute das Bundesverfassungsgericht das Verbot sichergestellt. Wir, die Initative "NS-Verherrlichung stoppen!" halten an der Mobilisierung nach Wunsiedel fest!

Pressemitteilung der Kampagne NS-VERHERRLICHUNG-STOPPEN!, 17.August 2005
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Rudolf-Heß-Marsch

Nach der Bestätigung des vom Landratsamt Wunsiedel verhängten Verbots des
für den 20.8.05 geplanten Rudolf-Heß-Marschs in Wunsiedel durch das
Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute das Bundesverfassungsgericht das Verbot sichergestellt. Das Gericht
wies damit die Klage des Organisators und Neonazis Jürgen Rieger gegen
die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab. Die Sprecherin der Kampagne
NS-VERHERRLICHUNG-STOPPEN!, Korinna Pflug, bezeichnete die Entscheidung als herben Rückschlag für Rieger. Besonders verwies sie auf die Begründung des VGH, wonach der geplante Marsch die Tatbestandsvoraussetzung des erweiterten
Paragraphen 130 StGB erfülle.

Wie zu erwarten werden die Neonazis aus ganz Europa vorraussichtlich in andere Städte ausweichen um ihre menschenverachtende Propaganda zu verbreiten. Jedoch, alleine aus organisatorischen Gründen, mobilisieren wir weiterhin nach Wunsiedel.

AntifaschistInnen, Busgruppen und MitbürgerInnen sind angewiesen den Neonazis Gesicht in Wunsiedel zu zeigen, anstatt wie so oft ihnen "nachzureisen". Nur die beharrliche Präsenz vor Ort macht deutlich, dass kein Platz ist für die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Rudolf Hess war und ist kein Märtyrer oder Held, sondern ein verurteilter Nazi-Kriegsverbrecher.

Auf nach Wunsiedel am 20.08.04!
Beteiligt euch an den Protesten!

Kontakt:
Kampagne NS-Verherrlichung stoppen!
c/o Buchladen Rote Strasse
Nikolaikirchhof 7
37073 Göttingen
www.ns-verherrlichung-stoppen.tk

Auf nach Wunsiedel

afa 17.08.2005 - 21:14
Jetzt bloß keine Feuerwehrpolitik: Die Nazis werden probieren in Kleingruppen nach Wunsiedel zu kommen, bzw. etwas in den umliegenden Städten zu reißen - Beispiel: Bayreuth. Die haben ja auch ihre Busse gebucht und wollen möglichst nah ans Grab (sprich in die Gegend von Wunsiedel/ Landesgrenze Sachsen oder so). Sie haben Zeit umzuplanen und werden wohl probieren möglichst zentral etwas zu starten.
In Wunsiedel geht es in diesem Jahr v.a. auch um antifaschistische Inhalte - mehr als eben Feuerwehrpolitik. Daher sollten wir in Wunsiedel mit möglichst vielen Leuten vor Ort sein ! Alles andere ist reine Reaktionspolitik auf Nazis, die nur bei einem neuen zentralen Nazi- Event unsere Planung beeinflussen sollte. Bitte jetzt nicht alle zu Hause bleiben!
Auf nach Wunsiedel, Nazis rocken, gegen deutsche Opferlügen!

...und: Achtet auf Ankündigungen betreff Nazi- Demo- Ersatz


zu dortmund

(muss ausgefüllt werden) 18.08.2005 - 01:03
Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1276

"Weg mit § 130, Entscheidung des BverfG zum Verbot einer
Demonstration in Wunsiedel", unter diesem Motto wurde bei der
Dortmunder Polizei in den Abendstunden des heutigen Tages eine
Eilversammlung in der Dortmunder Innenstadt an der Katharinenstraße
mit Beginn 20.30 Uhr angemeldet. Der Anmelder, eine polizeilich dem
rechten Spektrum zugehörige bekannte Person, erwartete dazu etwa 50
Teilnehmer.

Im weiteren Umfeld des vermeintlichen Versammlungsortes
gerieten Angehörige des rechten Spektrums mit Kräften der
Ordnungspartnerschaft in Streitigkeiten, welche in
Körperverletzungsdelikten mündeten. Anschließend kam es zwischen der
Gruppe des rechten Spektrums sowie von Punkern zu körperlichen
Auseinandersetzungen.

Durch den sofortigen und konsequenten Einsatz der Dortmunder
Polizei konnten diese Auseinandersetzungen beendet werden. Es kam zu
insgesamt 16 freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Ermittlungen dazu
dauern an.

Die angemeldete Versammlung fand nicht mehr statt.


ots Originaltext: Polizei Dortmund

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Nazis überall !!! — rechercheur