6 Stunden Anträge beim 17. Prozess in Aachen

Unterstützerinnen 02.08.2005 18:47 Themen: Repression
Jose Fernandez Delgado, Bart de Geeter, Gabriel und Begonia Pombo da Silva
wurden letztes Jahr im Sommer bei der Flucht vor der Polizei verhaftet; Jose und Gabriel waren vor einiger Zeit aus dem Knast in Spanien ausgebrochen, wo sie 20 Jahre lang vorallem im Isolationsregime FIES eingesperrt und gefoltert wurden. Ihr Prozess läuft seit März 05. Gestern war der 17te Prozesstag und es gab einen 6stündigen Antragsmarathon.
weitere Details und Hintergründe: www.escapeintorebellion.info
17. Prozesstag
1. August 2005


* 13 Anträge der Verteidigung, - 12 abgelehnt.
* Jose erklärt, sich der Erklärung Gabriels anzuschließen.
* Richter: Zeugenaussagen zu Folter im Spanischen FIES System sind für den Fall irrevelant.
* Sachverständige für Trauma sagt aus, für Folterfälle kein Fachwissen zu besitzen - und gab dennoch ein Gutachten ab.


Prozessbeginn 10.25h

Mit der Zahl der Unterstützerinnen hat sich auch die Zahl der anwesenden Polizeibeamten erhöht. Nunmehr ist den Zuschauerinnen unter Androhung von Ordnungsmaßnahmen untersagt, den Zuschauerraum zu verlassen. Trotzdem gab es weiterhin Austausch mittels Zurufen und auch die drei Angeklagten unterhielten sich in den wenigen Minuten bevor die Verhandlung begann.

Joses Erklärung: Anlage 1
Zum Anfang verliest Joses Verteidigung eine Erklärung, in der Jose eine Beteiligung den Vorfällen in Aachen einräumt und hierfür die Verantwortung übernimmt. Hierbei seien vor allem zwei Punkte hervorzuheben: 1. Zu keiner Zeit hätten Gabriel und er geplant, Personen zu verletzen oder gar zu töten. 2. Weder Begonia noch Bart seien in ihre Handlungen involviert gewesen, Bart sei nur auf ihre Aufforderung hin mitgefahren. Die Vorfälle in Aachen seien durch die jahrelange Misshandlungen und die dadurch entstandene Angst vor erneuter Haft begründet.

Die nächsten zwei Anträge beziehen sich auf den Vorwurf des Banküberfalls.
Antrag Jose: Anlage 2
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes ist die Bildqualität von Videokameras, für eine Identitätsbestimmung nicht ausreichend. Das von Frau Dr. Wittwer-Backofen erstellte Gutachten ist aus diesem Grunde nicht anzuerkennen. Es wird beantragt, den Sachverständigen für anthropologische Vergleichsgutachten des Bundeskriminalamts, KHK Vogel vorzuladen, um die oben genannte Tatsache zu bestätigen.

Antrag Jose: Anlage 3
Sollte dem vorhergehenden Antrag nicht nachgegangen werden, wird beantragt, Herrn Vogel mit der Erstellung eines weiteren anthropologischen Gutachtens zu folgendem Thema zu beauftragen:
1. Jose ist als Täter auszuschließen, da keine Übereinstimmung mit den Bildern besteht.
2. Die Bildqualität ist grundsätzlich für Vergleichsgutachten nicht ausreichend.
Vogel verfügt außerdem über bessere technische Verfahren als Dr. Wittwer-Backofen und ist in der Lage das Bild so zu bearbeiten, dass keine neuen Pixelverschiebungen entstehen, (was aus ihrer Sicht nicht möglich war) und so eine aussagefähige Aufnahme zu erstellen.

Antrag Gabriel: Anlage 4
Von der Verteidigung Gabriels wird beantragt einen Zeugen des spanischen Justizministeriums zu hören, der bezeugen wird, dass die Bedingungen im spanischen FIES Regime verfassungswidrig sind, bzw. der bestehenden Strafvollzugsordnung widersprechen. Beispiele sind Eingriffe in die Kommunikation, dem freien Erhalt von Informationen, dem Grundrecht auf körperliche und moralische Unversehrtheit, etc. Zellen und Gefangene werden regelmäßig durchsucht, wobei sich diese vollständig zu entkleiden haben und nächtliche Kontrollen führen zu erheblichen Schlafdefiziten. Gefangene werden in völliger Isolation gehalten, sogar der Kontakt zu Wärtern wird ausgeschlossen. Außerdem wird bezeugt, dass Gabriel im Dez 1996 Häftling im FIES System war.

Die Staatsanwaltschaft lehnt die Anträge ab, mit der Begründung, dass das bereits erstellte Vergleichsgutachten über Jose ausreichend und nicht anzuzweifeln sei und dass die Ausführungen zum FIES System ohne Relevanz für das Verfahren seien.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet nach einer halben Stunde alle Anträge abzulehnen… Daraufhin werden weitere Anträge gestellt.

Antrag Gabriel: Anlage 5
Ein Mitglied der Gefangenenorganisation SalHaketa soll als Zeuge gehört werden, um die unmenschlichen Bedingungen im FIES System zu bestätigen. Die Zellen unterscheiden sich von den übrigen Zellen der Anstalt, sind dunkel, feucht und schlecht belüftet. Gefangene sind 23 Std täglich eingeschlossen, die Fenster sind extra verstärkt, an den Betten befinden sich Eisenringe, an denen die Gefangenen fest geschlossen werden.

Antrag Gabriel: Anlage 6
Der Richter, der Gabriel 1997 wegen eines Fluchtversuchs verurteilte, soll bezeugen, dass Gabriel in seiner Verteidigung erklärt habe, den Fluchtversuch unternommen zu haben, um eine Verfahren anzustrengen, das es ihm ermöglicht, die Haftbedingungen öffentlich anzuprangern.

Es folgen Anträge der Verteidigung von Bart.
Antrag Bart: Anlage 7
Der Tatort Halifexstrasse soll in Augenschein genommen werden, da festzustellen ist, dass der entwendete PKW problemlos auffindbar war, da die Strecke nur 300m beträgt und keine Abbiegemöglichkeiten bestehen. Insofern sei erwiesen, dass es nicht in ihrer Intention lag, sich den Wagen anzueignen, sondern dass dieser nur zum kurzfristigen Fahren genutzt werden sollte.

Antrag Bart: Anlage 8
Der Verantwortliche des Kfz-Diensts der Polizei Aachen soll bestätigen, dass der Wagen, der laut Aussage des Fahrers fahruntüchtig war, keine technischen Mängel aufwies. Dass dem Fahrer das Zurücksetzen nicht gelang, läge vielmehr an seiner Aufgeregtheit, die somit Zweifel an seinem Wahrnehmungsvermögen und damit an seiner Zeugenaussage aufkommen ließ. Da er zudem einem Waffenfokus ausgesetzt war, wäre er nicht in der Lage gewesen, das Geschehene objektiv wiederzugeben. Insofern ist seine Aussage, dass alle drei Insassen direkt zum Mercedes gelaufen seien, anzuzweifeln.

Antrag Bart: Anlage 9
Die Augenzeugin Kretschmann-Andemahr soll bestätigen, dass Bart vom Fluchtauto weggerannt sei und sich in Deckung gebracht hätte. Nachdem die beiden anderen in den Mercedes als Fluchtauto gewechselt hätten, hätten sie zurückgesetzt und zu Bart in einen autoritären Tonfall gesprochen, woraufhin Bart sich in den Mercedes setzte und mit ihnen fuhr.

Die Staatsanwaltschaft beantragt wie immer die Anträge zurückzuweisen, diesmal mit der Begründung, sie hätten zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden müssen und es könne von Verschleppung des Prozesses gesprochen werden.

Die Kammer zieht sich zum 2. Mal zur Beratung zurück. Nach einer halben Stunde lehnen sie alle Anträge bis auf den zur Zeugenanhörung von Barts Fluchtverhalten ab. Den Richter aus Almeria zu laden sei ohne Bedeutung, die Angaben der Gefangenenorganisation würden als wahr angenommen. Die Angaben zur Halifexstrasse würden ebenfalls als wahr angenommen.
Im Falle des Kfz Dienstes wird eine mögliche spätere Untersuchung vorbehalten.
Außerdem erklärt sie, die Verteidigung hätte sich informell zur Größenvorstellung des Strafmasses erkundigt. Diese Tatsache wird (unüblicherweise) ins Protokoll gegeben.

Gabriels Anwalt regt an, Sachverständige des Zentrums für Folterbehandlung in Berlin bzw. Aachen zu befragen, die bestätigen können, dass Traumatisierung durch Folter nicht unbedingt passives Verhalten bewirke -wie die anwesenden Sachverständigen erklärt hatten-, sondern durchaus auch aggressives Verhalten erzeugen könne. Der Richter entgegnet, er solle doch einen Antrage formulieren und stellt fest, es hätten sich jetzt alle eine Mittagspause verdient.

Nach der (wohlverdienten) Mittagspause werden weitere Anträge gestellt.

Antrag Jose: Anlage 10
Die auf der Tankstelle und während der Flucht anwesenden Polizeibeamten sollen erneut vorgeladen werden, da Jose während keine Übersetzung erhalten hat, weil ihm die Aussagen Angst machten. Diese Tatsache könne mit einer Vernehmung der Übersetzerin bestätigt werden.

Antrag Jose: Anlage 11
Nachdem die Erstellung eines Gutachtens durch Herrn Vogel abgelehnt wurde, soll dieser bestätigen, dass das BKA über technische Möglichkeiten verfügt, die für das bestehenden Gutachten nicht genutzt wurden.

Zum dritten Mal heute wird der gesamte Saal für eine Pause geräumt, sowie die Gefangenen wieder in die kleinen Wartezellen geführt.
Eine halbe Stunde später dürfen alle wieder rein, die Staatsanwaltschaft verkündet, es gebe keine gesetzliche Grundlage zur erneuten Einvernehmung der Zeugen, da es Joses eigene Entscheidung war, die Übersetzung zu unterbinden.
Wieder zieht sich das Gericht zurück und der Saal wird geräumt und die Gefangenen abgeführt…

Nach der Pause erscheint die Zeugin Kretschmann-Andemahr, die wie sich herausstellt Kreischner-Angemahr heißt, und sagt aus am besagten Tag 12 Patienten als Ärztin auf ihrer Liste gehabt zu haben und tagsüber nicht draussen unterwegs gewesen zu sein. Sie habe auch von NachbarInnen nichts diesbezüglich gehört und mit ihrem Mann, der Schüsse gehört habe, nur kurz darüber gesprochen.

Daraufhin stellt die Verteidigung von Bart den 12. Antrag des Tages.
Antrag Bart: Anlage 12 fehlt
Das Gericht soll versuchen herauszufinden wer die Person war, die Zeuge Sommer beschrieben hatte, da es nicht wie angenommen, die eben gehörte Zeugin war. Diese Person könne bezeugen, dass Bart vom Fluchtauto weggerannt sei und es sei Teil der Beweisermittlung diese Person zu identifizieren.

Antrag Gabriel: Anlage 13
Es sollen 7 ehemalige Mithäftlinge Gabriels vorgeladen werden, die weiter auf die Unmenschlichkeit der Haftbedingungen eingehen können. Im Einzelnen wird u.a. auf die Einrichtung der Zellen, und den isolierten Hofgang in kleinen Käfigen eingegangen. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass die Möbel nicht zu bewegen sind, die Lichtquellen weder den Tisch noch das Bett erreichen und dass es keine oder nur Plastikspiegel gibt.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anträge abzulehnen und beurteilt sie wieder als Prozessverschleppung, woraufhin Gabriels Verteidigung bemerkt, dass das letzte Mal, als er diese Anträge stellen wollte, sie als zu verfrüht angesehen wurden.

Der Saal wird zwecks Beratungspause wieder komplett geräumt und die Gefangenen in den Keller verfrachtet.

Eine weitere halbe Stunde später werden alle Anträge zurückgewiesen -Gabriels Antrag sei unbedeutend, Herr Vogel hätte auf telefonischer Anfrage hin ausgesagt, nichts zur Beweisfindung beitragen zu können und Jose habe die Übersetzung selbst abgelehnt.

Der Antrag von Barts Verteidigung über die Identifizierung der Zeugin an der Halifexstrasse wird ergänzt und darauf hingewiesen, es sei Aufgabe des Gerichts die besagte Zeugin ausfindig zu machen.

Abschließend werden noch einmal die Sachverständigen gefragt, ob sie noch Ergänzungen zu ihren bereits gehaltenen psychologischen Gutachten hätten. Frau Jankowski nahm zu Martins Antrag zum Zentrum für Folteropfer Stellung. Sie erklärte, dass Panikreaktionen durchaus auch Teil traumatischer Reaktionen seien, dass jedoch diese nicht bei den Angeklagten zu beobachten wären, weder in der betreffenden Situation noch während der Prozesse. Weiterhin ginge es für die Sachverständigen um die Situation selber und nicht um etwas, das vorher passiert sei, insofern es nicht schuldrelevant sei. Für sie sei das Geschehene keine Panikattacke, da diese Situationsorientiertes Verhalten unmöglich mache und sie habe auch keine Reaktionen im Prozess beobachten können, die auf eine Traumatisierung schließen lasse.
Gabriel nimmt dazu Stellung und sagte, dass die Sachverständige ihn gar nicht kennen würde, sich aber anmaße ein psychologisches Gutachten zu verfassen. Er habe durch seine brutalen Erlebnisse "viel Scheiße im Kopf" und könne z.B. nachts nur wenige Stunden schlafen. Weiterhin erklärt er, dass Menschen, die 20 Jahre lang Folter und Erniedrigung erleben, lernen mit der Angst umzugehen, um nicht von ihr überwältigt zu werden. Anstatt in Panik wegzulaufen muss es eine Lösung für die Angst geben, da sie wissen, dass sie ansonsten wieder gefoltert werden. Er bezeichnete die Gutachten in diesem Prozess als "gekauft".
Frau Jankowski bleibt bei ihrer Aussage, dass Menschen mit andauernden Foltererfahrungen traumatisiert werden können, z.B. abstumpfen oder dissoziieren (sich wie in einem Film fühlen), sicher aber kontraproduktiv handeln und körperliche Symptome zeigen. Sie wiederholt noch mal, dass nichts von dem in der betreffenden Situation oder dem Prozess zu sehen gewesen sei.
Carsten Rubarth befragt Frau Jankowski nach den Prozesstagen an denen sie abwesend war und sie antwortete, dass es eine "informative Vermittlung" von Seiten ihrer Kollegen gegeben habe.
Petra Pusch, die Anwältin von Jose, befragte Frau Dr. Roth über ihre bisherigen Arbeitserfahrungen mit Trauma oder Folter und über ihre Vorbereitungen auf den Prozess. Sie erklärte mit Trauma z.B. Erfahrungen im Bereich der Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs zu haben. Direkt mit Folteropfern habe sie bisher keine Erfahrungen. Frau Jankowski hatte schon in einer anderen Sitzung angegeben, dass sie in ihrer bisherigen Laufbahn bisher einmal mit Folteropfern Erfahrungen hatte, mit einem ehemaligen KZ-Häftling. Zur Vorbereitung gab Frau Dr. Roth an, dass sie die gängige Literatur zu Trauma noch einmal durchgesehen habe, speziell über Folter jedoch nichts gelesen habe.
Martin Poell, der Anwalt von Gabriel, hielt zusammenfassend fest, dass 1. nur eine der drei Sachverständigen bisher Erfahrungen mit Folteropfern hatte und dies nur einmal. 2. dass die Zentrale für Folteropfer in Berlin oder Aachen eine geeignete Anlaufstelle für Sachkenntnisse wäre. 3. Dass z.B. das Abbiegen in die Innenstadt Aachens statt einer Weiterfahrt auf der Autobahn während der Flucht durchaus als eine von Frau Jankowski beschriebene "kontraproduktive Handlung" bezeichnet werden könne.

Nachdem die Gutachter entlassen wurden, gibt es eine weitere Pause zur Formulierung eines Antrags der Verteidigung. Eine halbe Stunde später verliest Frau Putsch einen Antrag zur Verteidigung Joses.

Antrag Jose: Anlage 14 fehlt
Experten vom Zentrum für Folteropfer aus Berlin sollen ein Gutachten zu Jose abgeben, der bei den Vorfällen in Aachen in Panik geraten ist. Die anwesen Sachverständigen seien nicht qualifiziert ein Gutachten abzugeben, da sie sich weder mit Folterliteratur auseinandergesetzt, noch Experten zu Rate gezogen haben. Dass Jose während der Verhandlung keine traumaspezifischen Reaktionen aufwies, ist darauf zurückzuweisen, dass er von der Verhandlung nichts verstanden habe und visuell keine großen Schlüsselreize vorhanden waren.

Die Staatsanwaltschaft beantragt natürlich diesen Antrag abzulehnen, womit der Prozesstag endet.
Es gab noch einige Zurufe bevor die drei abgeführt wurden, wobei die Polizei ihr bestes als lebendige Schutzschilder gab.

Nächster Prozesstag ist Donnerstag, der 4.August, 10.00h.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Urteil noch diese Woche entschieden wird, auf der homepage werden aber immer die aktuellen News zu finden sein.

Alle Anträge und die Erklärung von Jose werden auch aufs Netz gestellt. Es wird im Besonderen auf die Anträge von Gabriels Verteidigung zu den Vernehmungen über das FIES-Regime verwiesen.
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Ergänzungen

spendenkonto?

solimensch 03.08.2005 - 16:18
gibt es ein deutsches spendenkonto für die 4, ansonsten wie funktioniert das mit dem belgischen konto?

kontonummer

xxx 03.08.2005 - 23:22
auslandsüberweisungen mit der internationalen nummer dürfte kein problem sein, ansonsten nochmal melden  arriba@escapeintorebellion.info

Konto von ABC-Gent, IBAN: BE23 0013 3649 4591, BIC: GEBABEBB


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