Abschiebung in den Iran stoppen
Homosexueller Iraner droht Abschiebung in den Iran. Es gibt die Möglchkeit ihn zu unterstützen.
Für Homosexuelle im Iran ist es unmöglich, ein menschenwürdiges Leben ohne Angst vor Verfolgung und gesellschaftlichem Ausschluss zu führen. Wie Sie wissen wird Homosexualität im Iran mit dem Tode bestraft. Trotz dieser den hiesigen Behörden vorliegenden Informationen lehnte das Verwaltungsgericht Kassel den Antrag von Herrn Aragoli ab, mit der Begründung nicht die homosexuelle Neigung, sondern die homosexuelle Praxis würde im Iran verfolgt. Heißt das, dass die Bundesrepublik Deutschland Homosexuelle in ein Land abschiebt, in dem sie nicht gemäß ihrer Neigung frei leben können und mit Verfolgung und Ächtung rechnen müssen? Dabei ignoriert das VG Kassel den Schutz Homosexueller als eine verfolgte soziale Gruppe durch die Genfer Flüchtlingskonvention und setzt sich über diese Richtlinie hinweg. Eine Abschiebung wäre für Andre Aragoli lebensgefährlich. Am 20. Juli 2005 wurden zwei jugendliche Homosexuelle in der Stadt Mashhad im Osten Irans hingerichtet.
Herr Aragoli musste verzweifelt erfahren, dass nicht nur sein Antrag auf Asyl in Deutschland abgelehnt wurde, sondern dass ihm auch die Möglichkeit mit seinem hier lebenden Freund eine Lebenspartnerschaft einzugehen durch die zuständigen Behörden behindert wird. Das Standesamt Frankfurt am Main und die Ausländerbehörde in Korbach sorgten in gemeinsamer Absprache dafür, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaft verhindert wurde. Herrn Aragoli wurde keine Duldung mehr erteilt, sein Pass vom Standesamt eingezogen und der Ausländerbehörde weitergeleitet.
Nun sitzt Andre Aragoli in Abschiebehaft in Kassel. Sein Lebenspartner Herr Sampsounis – griechischer Staatsbürger, geboren und aufgewachsen in der BRD – ringt weiterhin um eine Eintragung der Lebenspartnerschaft. Auch er sieht seine Rechte dadurch stark eingeschränkt, dass trotz der Erfüllung aller Voraussetzungen für die Beschließung der Lebenspartnerschaft, es in diesem Land möglich ist, die Eintragung zu blockieren.
Es besteht die Möglichkeit auf der Website Protestfaxe herunterzuladen, sich an der Online-Petition zu beteiligen oder oder ...
Nix wie hin... Y-not?
Herr Aragoli musste verzweifelt erfahren, dass nicht nur sein Antrag auf Asyl in Deutschland abgelehnt wurde, sondern dass ihm auch die Möglichkeit mit seinem hier lebenden Freund eine Lebenspartnerschaft einzugehen durch die zuständigen Behörden behindert wird. Das Standesamt Frankfurt am Main und die Ausländerbehörde in Korbach sorgten in gemeinsamer Absprache dafür, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaft verhindert wurde. Herrn Aragoli wurde keine Duldung mehr erteilt, sein Pass vom Standesamt eingezogen und der Ausländerbehörde weitergeleitet.
Nun sitzt Andre Aragoli in Abschiebehaft in Kassel. Sein Lebenspartner Herr Sampsounis – griechischer Staatsbürger, geboren und aufgewachsen in der BRD – ringt weiterhin um eine Eintragung der Lebenspartnerschaft. Auch er sieht seine Rechte dadurch stark eingeschränkt, dass trotz der Erfüllung aller Voraussetzungen für die Beschließung der Lebenspartnerschaft, es in diesem Land möglich ist, die Eintragung zu blockieren.
Es besteht die Möglichkeit auf der Website Protestfaxe herunterzuladen, sich an der Online-Petition zu beteiligen oder oder ...
Nix wie hin... Y-not?
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Ergänzungen
so far
aber Andre ist frei, der Kampf geht weiter-