Naziübergriffe in Rathenow (Brandenburg)
Mehrere Gewalttaten durch Mitglieder des verbotenen „Sturm 27“
Wie erst nach eigenen Recherchen bekannt wurde, hatte der gewalttätige Übergriff von mindestens zwei, inzwischen polizeilich ermittelten, Schlägern auf einen 21 Jährigen und seine Begleiter auf dem Rathenower Hafenfest am 9. Juli 2005 einen rechtsextremen Hintergrund. Beide Täter, der 23 Jährige Martin K. und der 21 Jährige Michael P., gehörten zum harten Kern der durch das Brandenburger Innenministerium am 12. April 2005 verbotenen Gruppierung „Sturm 27“. Sie hatten den 21 Jährigen grundlos aus der Gruppe heraus zu Boden gestoßen und dann auf ihn eingetreten.
Gegen K. und P. wurde inzwischen auch in einem weiteren Vorfall Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Am 28. Mai 2005 kam es vor dem Bahnunterführungseingang am Hauptbahnhof Rathenow zu einem schweren Übergriff, bei dem das Opfer zunächst auf einen Fahrradständer niedergeschlagen wurde und später erheblich mit einer Bierflasche im Gesichtsbereich traktiert wurde. Nur der schnelle Einsatz eines Rettungswagens konnte dabei ein verbluten des Angegriffenen vor Ort verhindern.
Auch in einem dritten Fall wird jetzt wohl wiederum gegen Nazischläger Martin K. sowie den notorischen Gewalttäter Matthias U., ebenfalls Mitglied des verbotenen „Sturm 27“, nach polizeilicher Anzeige ermittelt. Beide hatten im Umfeld des Hafenfestes einen offenbar abtrünnigen Kameraden angegriffen und geschlagen.
Besonders unverständlich ist in diesem Fall vor allem die Tatsache, dass U. bereits 2003 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, die seit Herbst 2004 rechtskräftig ist und im Februar 2005 sogar noch einmal erhöht wurde und trotzdem bisher ohne Vollzug blieb.
K. und P. sind vor Gericht indes auch keine Unbekannten. K. wurde zumindest wegen eines Übergriffes auf eine Polnische Künstlergruppe am 15. Juni 2001 in Rathenow verurteilt. P. saß erst im Februar 2005 wegen eines Überfalls auf einen von Linksorientierten befahrenden Pkws auf der Anklagebank, wurde jedoch freigesprochen. Im Dezember 2001 wurde er allerdings wegen gefährlicher Körperverletzung gerichtlich verwarnt und musste eine Geldauflage bezahlen.
Antifaschistische Recherchegruppe
Anlage:
Polizeibericht aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 9.7.05:
Körperverletzung
RATHENOW Zu einer gefährlichen Körperverletzung kam es am Sonnabend gegen 1.45 Uhr beim Rathenower Hafenfest. Der Geschädigte hielt sich mit Freunden in einem Festzelt am alten Hafen auf. Plötzlich erhielt er von hinten einen Schubs und fiel über einen Tisch. Zwei Personen aus einer Gruppe von zehn Personen traten mit Springerstiefeln auf den am Boden liegenden ein. Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Rippen- und Rückenbereich.
Gegen K. und P. wurde inzwischen auch in einem weiteren Vorfall Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Am 28. Mai 2005 kam es vor dem Bahnunterführungseingang am Hauptbahnhof Rathenow zu einem schweren Übergriff, bei dem das Opfer zunächst auf einen Fahrradständer niedergeschlagen wurde und später erheblich mit einer Bierflasche im Gesichtsbereich traktiert wurde. Nur der schnelle Einsatz eines Rettungswagens konnte dabei ein verbluten des Angegriffenen vor Ort verhindern.
Auch in einem dritten Fall wird jetzt wohl wiederum gegen Nazischläger Martin K. sowie den notorischen Gewalttäter Matthias U., ebenfalls Mitglied des verbotenen „Sturm 27“, nach polizeilicher Anzeige ermittelt. Beide hatten im Umfeld des Hafenfestes einen offenbar abtrünnigen Kameraden angegriffen und geschlagen.
Besonders unverständlich ist in diesem Fall vor allem die Tatsache, dass U. bereits 2003 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, die seit Herbst 2004 rechtskräftig ist und im Februar 2005 sogar noch einmal erhöht wurde und trotzdem bisher ohne Vollzug blieb.
K. und P. sind vor Gericht indes auch keine Unbekannten. K. wurde zumindest wegen eines Übergriffes auf eine Polnische Künstlergruppe am 15. Juni 2001 in Rathenow verurteilt. P. saß erst im Februar 2005 wegen eines Überfalls auf einen von Linksorientierten befahrenden Pkws auf der Anklagebank, wurde jedoch freigesprochen. Im Dezember 2001 wurde er allerdings wegen gefährlicher Körperverletzung gerichtlich verwarnt und musste eine Geldauflage bezahlen.
Antifaschistische Recherchegruppe
Anlage:
Polizeibericht aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 9.7.05:
Körperverletzung
RATHENOW Zu einer gefährlichen Körperverletzung kam es am Sonnabend gegen 1.45 Uhr beim Rathenower Hafenfest. Der Geschädigte hielt sich mit Freunden in einem Festzelt am alten Hafen auf. Plötzlich erhielt er von hinten einen Schubs und fiel über einen Tisch. Zwei Personen aus einer Gruppe von zehn Personen traten mit Springerstiefeln auf den am Boden liegenden ein. Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Rippen- und Rückenbereich.
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Ergänzungen
Berichtigung
Weitere Anmerkung: Bei dem Kurzbericht wurden einige Details weggelassen um die Glaubwürdigkeit der Opfer und Zeugen vor Gericht nicht zu beeinträchtigen.
who is who
Oder hier
berlin
Eingabe: 20.07.2005 - 08:40 Uhr
Farbschmierereien
# 1317
An einer Fliesenwand im U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße in Hellersdorf wurden gestern Abend gegen 18 Uhr 50 Farbschmierereien in Form eines Hakenkreuzes sowie ein Schriftzug "Nur Hitler" festgestellt. Nach der Anzeigenerstattung wurde beides durch die BVG entfernt.
# 1318
Vergangene Nacht wurde gegen 22 Uhr 30 in der Levetzowstraße in Tiergarten die Rückseite der Gedenktafel des Jüdischen Mahnmals mit Graffiti geschädigt. Es wurde ein Schriftzug in einer Länge von 240 cm mit gelber Farbe aufgesprüht. Ein politischer Hintergrund ist hierbei nicht erkennbar.
# 1319
Gegen 2 Uhr 20 heute früh wurde im Eingangsbereich des Bürgeramtes Marzahn II am Helene-Weigel-Platz in Marzahn der aufgesprühte Schriftzug "Nur Hitler" festgestellt und durch Mitarbeiter eines Wachschutzes entfernt.
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