Abschiebungsdrohung in Hessen in den Iran

rumbleBoy 24.07.2005 19:58 Themen: Antirassismus Gender Repression
In Kürze soll ein in Deutschland lebender Iraner abgeschoben werden
Von dort ist er wegen seiner Homosexualität geflohen. Im Iran steht Homosexualität auf Todesstrafe und die ansässigen Behörden wissen von seiner Neigung. Erst am Mittwoch sind erst zwei Jugendliche, darunter einer unter 18 Jahre öffentlich an einem Baukran erhangen worden.
Die Ausländerbehörde in Frankfurt und das Standesamt haben verhindert, dass
er eine Lebenspartnerschaft mit seinem Freund eingehen konnte.
Der Sachverhalt in Kürze:

Andre Aragoli ist 32 Jahre alt und iranischer Staatsangehöriger. Seit 2002 ist er in Deutschland und hat einen Antrag auf Asyl gestellt.

Todesstrafe für Schwule im Iran – deutsche Gerichte wollen trotzdem abschieben!
Für Homosexuelle im Iran ist es unmöglich, ein menschenwürdiges Leben ohne Angst vor Verfolgung und gesellschaftlichem Ausschluss zu führen.
Homosexualität wird im Iran mit dem Tode bestraft. Trotz dieser den Behörden vorliegenden Informationen lehnte das Verwaltungsgericht Kassel den Antrag von Herrn Aragoli ab, mit der Begründung nicht die homosexuelle Neigung, sondern die homosexuelle Praxis würde im Iran verfolgt. Dabei ignoriert das VG Kassel den Schutz Homosexueller als eine verfolgte soziale Gruppe durch die Genfer Flüchtlingskonvention und setzt sich über diese Richtlinie hinweg.

Akute Gefahr für Andre Aragoli
Eine Abschiebung wäre für Andre Aragoli lebensgefährlich. Am 20. Juli 2005 wurden zwei jugendliche Homosexuelle in der Stadt Mashhad im Osten Irans hingerichtet.

Verhinderung einer Lebenspartnerschaft
Im Fall von Andre Aragoli kommt hinzu, dass der iranischen Botschaft bekannt ist, dass Andre Aragoli eine Lebenspartnerschaft in Deutschland eingehen wollte, was vom Frankfurter Standesamt abgelehnt wurde.
Deshalb ist davon auszugehen, dass Andre Aragoli im Iran um sein Leben fürchten muss, sollte er dorthin abgeschoben werden. Hätte man die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht verhindert, hätte Andre Aragoli einen Rechtsanspruch auf die Aufenthaltserlaubnis. Andre Aragoli kann jeden Tag abgeschoben werden. Das darf nicht sein!

Wir rufen daher dringend zur Unterstützung von Andre Aragoli auf.
Dazu bitten wir Sie ihre Möglichkeiten zu nutzen, dem Fall eine möglichst breite Öffentlichkeit zu verschaffen.

Wir können Andres Leben noch retten.
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Ergänzungen

Titel der Ergänzung

Dein Name 25.07.2005 - 01:26
Auch in Deutschland ist man längst nicht so tolerant, wie man tut:  http://www.heise.de/newsticker/meldung/62009 .. Wer die politische Ausrichtung der Behörden in Hessen kennt, kommt nicht umhin zu vermuten, daß es hier nicht ganz zufällig Andre Aragoli trifft. Es wäre vielleicht wichtig, sofort Bundes- oder EU-Gerichte anzurufen, einstweilige Verfügungen zu erwirken und die Verantwortlichen in Hessen anzuzeigen. Sonst machen sie es wieder und wieder.

petition

unterschreiben 25.07.2005 - 14:14
es gibt eine online petition, die unterschrieben werden sollte
 http://www.PetitionOnline.com/aragoli/

... ausserdem finden sich auf der seite
 http://aragoli.info.ms

viele infos und protestkontakte...

trotzdem! es muss mal wieder wirklich eine/mehrere deutliche aktionen gemacht werden, abschiebung scheint mal wieder hoch im behördlichen Alltag Hochkonjunktur zu haben...

stop deportation!KeineR soll raus!

Revision zum OVG; Verfassungsbeschwerde

Bucharin 26.07.2005 - 17:17
Hi,
Hat sein Anwalt Revision beim OVG eingelegt? Wenn da ein höchstinstansliches Urteil ergangen ist, sollte der Anwalt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ansprechen und vielleicht einlegen.

Darin könnte man die Verletzung des Asylrechtes gemäß Art. 16a Abs. 1 rügen. Außerdem könnte die fehlerhafte Annahme der Iran sei ein Drittstaat in dem die Menschenrechte und Grundfreieheiten sichergestellt seien als Fehlerhafte Anwendung des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 rügen.
Eine durch die vorzeitige Abschiebung unmittelbar drohende Gefahr einer Verletzung der Rechtswegsgarantie gem. des Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 103 Abs. 1 begründen ein Eilverfahren und vielleicht einstweilige Verfügungen.

Hoffentlich schieben die Behörden ihn nicht einfach vorher ab.

Bekämpft sie - auch mit ihren Waffen