Informationsfreiheitsgesetz kommt 2006

Svennie der Reifenwechsler 12.07.2005 18:00 Themen: Medien
Es war längst überfällig. Zum 01. Januar 2006 ist es soweit. Es ist eines der letzten Reformprojekte von Rot-Grünen Regierung - das Informationsfreiheitsgesetz. Kurz vor der Sommerpause hat das IFG doch noch den Bundestag passiert.Am 8. Juli 2005 schlug im Bundesrat der Versuch der CDU fehl, das Gesetz an den Vermittlungsausschuss weiterzuleiten. Wäre er geglückt, hätte das das Ende des Gesetzes bedeutet. Die von der FDP mitregierten Bundesländer enthielten sich ihrer Stimme. So kam keine Mehrheit für einen Einspruch gegen das Gesetz zustande.
Der Beschluss ist ein weiteres Beispiel für erfolgreiche Lobbyarbeit von unten. Er stärkt in Zeiten von Grundrechtsabbau als Reaktion auf den "Internationalen Terrorismus" die Rechercherechte von Journalisten und ein wichtiges Bürgerrecht.

Es war die Öffentlichkeitsarbeit der Journalistenverbände DJU, DJV, Berliner Journalisten, Netzwerk Recherche, und Oragnisationen wie Transparency International, der Humanistischen Union und politik-digital.de, die auf die Bedeutung eines solchen Gesetzes aufmerksam machte. "Unter dem Druck der Anfragen zur Haltung der FDP fand eine Telefonkonferenz der stellvertretenden Ministerpraesidenten der von den Liberalen mitregierten Länder statt, in der die Position zum IFG festgelegt wurde.

Die FDP erkannte, dass sie erstens ein schwerwiegendes Vermittlungsproblem im Wahlkampf haben würde, sollte sie das IFG zu Fall bringen, nachdem sie gerade ein neues Profil als Buergerrechtspartei angekündigt hatte. Zweitens konnten in persönlichen Gesprächen die inhaltlichen Bedenken gegen das IFG ausgeräumt werden, die weitgehend auf Fehlinformationen beruhten. Drittens überzeugte das Argument der Befürworter, dass die FDP mit der Union niemals ein IFG zustande bringen würde, da CDU/CSU-Abgeordnete im Bundestag grundsätzliche Bedenken gegen das Prinzip dieses Bürgerrechts vorgetragen hatten. So kam es letztlich zu der paradoxen Situation, dass sich das Land Baden-Wuerttemberg, das den Antrag Bayerns auf Einspruch miteingebracht hatte, sich in der Abstimmung ueber den eigenen Antrag enthielt.", heisst es in einer Erklärung des Netzwerks Recherche.

Die Ausnahmeregelungen gehen vielen Journalistinnen und Journalisten immer noch zu weit. Die Antwortpflicht von Behörden innerhalb von vier Wochen sei nicht besonders streng formuliert.

Nun wird die Debatte auf Länderebene weitergeführt.
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Ergänzungen

Gesetzestext

Jonny 12.07.2005 - 18:09
Wortlaut des Gesetzentwurfs:
 http://dip.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf
{PDF-Datei, 20 S., 192 KB} .

Die letzten Aenderungen am Gesetzestext vor der 2. und 3. Lesung:
 http://dip.bundestag.de/btd/15/056/1505606.pdf
{PDF-Datei, 8 S., 124 KB} .