Frankfurt (M): Online-Demo-Prozess goes on

Libertad! 26.06.2005 22:21 Themen: Antirassismus
Am Freitag, dem 1. Juli wird um 11 Uhr die Verhandlung wegen der Online-Blockade gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft fortgesetzt und wahrscheinlich beendet. Nachdem am ersten Prozesstag Zeug/innen der Anklage gehört wurden, wird nun ein Zeuge der Verteidigung sprechen. Es wird mit einer Verurteilung und der Kriminalisierung von Online-Aktivismus gerechnet.
Am 14. Juni, dem ersten Verhandlungstag, wurden mit der Erklärung des Angeklagten (s.u.) und mit über zehn Beweisanträgen sowohl die Legitimität von Protesten im Internet als auch die deutsche und europäische Abschiebe- und Abschottungspolitik und ihre tödlichen Folgen zu den zentralen politischen Themen des Prozesses gemacht. Nach knapp vier Stunden wurde die Verhandlung auf den 1. Juli vertagt.

Bericht zum ersten Prozesstag:
 http://de.indymedia.org/2005/06/120421.shtml

Protokoll des ersten Prozesstags:
 http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/prozessbericht01.shtml

Erklärung des Angeklagten:
 http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/atv140605.shtml

Nur einer der Beweisanträge wurde von Richterin Wild angenommen. Deswegen wird am 1. Juli ein Zeuge der Verteidigung sprechen und den rechtlichen Hintergrund von Demonstrationen im Internet thematisieren. Auch der Angeklagte wird sich zur Freude aller applaudierenden Besucher/innen wieder zu Wort melden.

Für den 1. Juli wird mit einem Urteil gerechnet, das Online-Aktivismus juristisch absichern und kriminalisieren wird. So oder so: Der Prozess wird mit einer Grundsatzentscheidung enden, die Auswirkungen auf zukünftige politische Aktivitäten im Internet haben wird. Deswegen rufen Gruppen aus dem Rhein-Main-Gebiet dazu auf, wieder zahlreich zu erscheinen. Treffpunkt ist um 10.30 Uhr am Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal II.
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Ergänzungen

...werde ich mir nicht entgehen lassen

Online-DemonstrantIn 26.06.2005 - 22:52
Der erste Prozesstag war interessant und spannend, obwohl man hinter der schusssicheren Scheibe nur sehr schlecht gehört hat. Ich werde wieder kommen und bin auf das Urteil gespannt. Free online-protest! Stop deportation!

Frage

? 26.06.2005 - 23:22
Falls der Vorwurf "Anstiftung zu Straftaten" (zur Nötigung) durchkommt, heisst das ja, dass alle TeinehmerInnen des online-Protests eine Nötigung begangen haben. Ist mit juristischer Verfolgung dieser "Straftaten" zu rechnen?

Antwort

! 27.06.2005 - 00:18
Am ersten Prozesstag wurde deutlich, dass nur gegen eine weitere Person ermittelt wurde und das Verfahren inzwischen eingestellt ist. Die Personen, die an der Online-Demo teilgenommen haben, waren nie im Interesse der Ermittler. Die Provider haben keine Daten über die Personen hinter den von der Lufthansa festgestellten IP-Adressen herausgegeben. Eine Nötigung durch die Teilnehmer der Online-Demo wäre ohnehin inzwischen verjährt.

Konsequenz

chapati 27.06.2005 - 00:49
Sollte es zur einer Verurteilung kommen, wäre dann nicht eine massenahfte Selbstanzeige der TeilnehmerInnen sinnvoll? Eine Verurteilung von 100ten ist unwarscheinlich, aber das bei Anzeige eine Ermittlungspflicht gibt, würde das Urteil hart auf die Probe gestellt werden. Ich wäre aufjedenfall dabei...

Bericht vom ersten prozesstag

www.liga6000.de 27.06.2005 - 15:58
ein bericht vom ersten protzesstag findet sich auch hier:

 http://www.liga6000.de/html_version/index_5_334.html