FREIe HEIDe gründet Rechtshilfefonds

FREIe HEIDe 21.06.2005 01:04 Themen: Militarismus
Im Juli 2004 fand auf dem Bombodrom-Gelände in der Wittstocker Heide eine "Begehung" statt. Drei Teilnehmer erhielten später ein Verwarnungsgeld, zwei legten erfolgreich Widerspruch ein. Das Verfahren brachte erste juristische Erfahrungen zu solchen Aktionen auf dem umstrittenen Bombodrom und zeigte, wie erfolgreich Widersprüche sind. Allerdings entstanden 1340 Euro Anwaltskosten. Die FREIe HEIDe ruft zur Unterstützung auf - Überschüsse sollen in einen neuen Rechthilfefonds fließen.
Am 25. Juli 2004 fand nach der 90. Protestwanderung auf dem Gelände des ehemaligen Bombodroms in der Kyritz-Wittstock-Ruppiner Heide (  http://de.indymedia.org/2003/07/58119.shtml ) eine Begehung und eine Konzertaktion mit den Musikern von Lebenslaute statt. An dieser Aktion beteiligten sich etwa 350 Personen, die von den verdutzten etwa 10 Feldjägern ungehindert auf den "militärischen Sicherungsbereich" gelassen wurden.

Im großen Ganzen beobachtete die Bundeswehr die Aktion skeptisch aber zurückhaltend. Allerdings ließen die Feldjäger in den nächsten vier Stunden von acht Teilnehmern durch die Polizei die Personalien aufnehmen, da die Angaben ihnen gegenüber verweigert worden waren.

Sechs Wochen später erhielten drei von den acht eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen des Verstoßes gegen den 114 (Betreten militärischer Anlagen) und den 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Verweigern der Feststellung von Personalien). Zwei Teilnehmer legten Widerspruch ein, sodass das Verfahren beim Amtsgericht Strausberg landete. Der dritte Teilnehmer bekam die Post vom Gericht an die falsche Adresse und konnte so die Frist für eine wirkungsvolle Vertretung gegenüber dem Gericht nicht einhalten. Er zahlte im Nachhinein das Ordnungwidrigkeitsgeld.

Die beiden Aktivisten, die Widerspruch eingelegt hatten, nahmen sich anwaltliche Unterstützung und plädierten vor dem Amtsgericht Strausberg im Frühjahr dieses Jahres auf Einstellung des Verfahrens. Tatsächlich wurde das Verfahren eingestellt.

Die Entscheidung wurde vor allem mit der Willkür begründet, die darin lag, dass die Feldjäger oder die Polizei über die gesamte Zeit von 3 Stunden nicht dauernd, sondern offenbar nur achtmal Personalien aufgenommen hatten. Die Ordnungswidrigkeit hatten im Prinzip jedoch alle 350 Teilnehmer begangen.

Die Richterin brachte aber auch zum Ausdruck, dass das umstrittene Gelände, auf dem zurzeit rechtskräftig der militärische Übungsbetrieb untersagt ist, trotzdem als militärisches Gelände einzustufen ist.

Insgesamt brachten die Verfahren den Aktivisten der FREIen HEIDe das erste Mal praktische Erfahrungen über die Rechtsauslegung bei solchen Aktionen zivilen Ungehorsams auf dem umstrittenen Bombodrom. Es zeigte auch beispielhaft, wie erfolgreich Widersprüche und deren konsequentes Vertreten bei diesen Platzbegehungen sind.

Trotz diesen juristischen Erfolgen sind auf der Seite der Aktivisten Anwaltskosten von zusammen 1340 Euro entstanden. Wir rufen deshalb zur Unterstützung für die Begleichung der Kosten unserer drei Mitstreiter auf: Wenn wir z. B. 130 Unterstützer finden, die je 10 Euro beisteuern oder 56, die je 20 Euro überweisen, können wir diese Teilnehmer, die auch durch ihr früheres konsequentes Engagement für die FREIe HEIDe in diese Situation gekommen sind, entlasten.

Etwaige Überschüsse werden wir zweckgebunden als Grundstock für einen Rechthilfefonds benutzen. Denn klar ist gerade jetzt nach der Ablehnung des Gruppenantrages zur zivilen Nutzung der Heide in fünf von sechs Bundestagsausschüssen: Die Bundeswehr wird alles daran setzen, den Platz militärisch auch in Betrieb zu nehmen.

Überweist Euren Betrag bitte mit dem Stichwort:
PROZESSKOSTENHILFE + Euer Name
auf das unter  http://www.freieheide-nb.de/resistnow/kontakt.html angegebene Konto.
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Ergänzungen

Rote Hilfe?

egal 21.06.2005 - 14:07
Ist schon mal bei der Roten Hilfe angefragt worden?